Mittwoch, 8. März
Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der Agenda der wöchentlichen Sitzung des Kommissionskollegiums steht eine Mitteilung zur EU-Strategie für die maritime Sicherheit. Weiterhin sprechen die Kommissarinnen und Kommissare über die Umsetzung der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz in Bezug auf Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Dazu findet gegen 12 Uhr eine Pressekonferenz mit Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas und EU-Innenkommissarin Ylva Johansson statt, EbS überträgt live.
Brüssel/Online: EU-Binnenmarktkommissar Breton und BDI-Präsident Russwurm diskutieren zum Thema „Europa am Scheideweg – Wie steigern wir unsere Wettbewerbsfähigkeit?“
Die Herausforderungen für die EU und die europäische Wirtschaft sind enorm. Nach der Corona-Pandemie hat der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine Europa politisch und wirtschaftlich unter Druck gesetzt. Die wirtschaftlichen Auswirkungen treffen Europa härter als ihre Wettbewerber. Mit dem amerikanischen Inflation Reduction Act wächst nun die Anziehungskraft der USA für Unternehmen. Europa muss sich diesen Aufgaben stellen, wobei Subventionen nicht die alleinige Lösung sein können. Vielmehr muss grundsätzlich gefragt werden, wie die EU international stärker und wettbewerbsfähiger werden kann. Welchen Beitrag kann der „Net-Zero Industry Act“ leisten und was brauchen wir darüber hinaus? Darüber diskutieren Binnenmarktkommissar Thierry Breton und Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie. Anmeldung für den Livestream hier, weitere Informationen hier.
Stockholm: Informelle Tagung der Entwicklungsministerinnen und -minister (bis 9. März)
Die informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für Entwicklung beginnt am 8. März mit einem gemeinsamen Abendessen. Am zweiten Tag besprechen die Teilnehmenden Themen rund um internationale Entwicklungshilfe und Entwicklungskooperationen. Gegen 14.30 Uhr findet am zweiten Tag eine Pressekonferenz statt, EbS+ überträgt live. Weitere Informationen in Kürze hier.
Donnerstag, 9. März
Brüssel: Treffen des Rates für Justiz und Inneres (bis 10. März)
Die Innenministerinnen und Innenminister der EU beraten laut vorläufiger Tagesordnung u.a. über die Umsetzung des Dublin-Fahrplans und über den Außengrenzschutz. Weitere Themen sind die künftige Visapolitik, die Funktionsweise des Schengen-Raums, die Umsetzung der Interoperabilität beim geplanten Entry/Exit-System sowie Dialog zur inneren Sicherheit mit der Ukraine. Am Ende des ersten Sitzungstages findet eine Pressekonferenz mit EU-Innenkommissarin Ylva Johansson statt, EbS überträgt live. Auf der Agenda des zweiten Sitzungstages stehen u.a. Debatten zum Vorschlag der EU-Kommission zur Harmonisierung von Straftatbeständen und Sanktionen beim Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der EU, zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine begangenen Verbrechen sowie zu Schlussfolgerungen zur EU-Charta der Grundrechte. Am Ende des zweiten Sitzungstages findet eine Pressekonferenz mit EU-Justizkommissar Didier Reynders statt, EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.
Stockholm: Informelle Tagung der Handelsministerinnen und -minister (bis 10. März)
Die informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für Handel beginnt mit einem gemeinsamen Abendessen am 9. März. Auf der Agenda des folgenden Tages stehen der Beitrag der EU-Handelsbeziehungen zur Wettbewerbsfähigkeit, die Handelsbeziehungen EU-USA sowie die handelsbezogenen Unterstützung für die Ukraine. Um 15.15 Uhr findet eine Pressekonferenz mit Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis statt, EbS überträgt live. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: Urteil zu Warnhinweisen beim Verkauf von Zigaretten über Automaten
An den Kassen von zwei Münchner Supermärkten wurden Zigarettenpackungen über Warenausgabeautomaten angeboten. Die Packungen waren zwar mit den vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen versehen, für die Kunden aber nicht sichtbar. Nach Auswahl der Marke durch Drücken einer entsprechenden Taste fiel eine Zigarettenpackung auf das Kassenband und war dann vom Kunden an der Kasse zu bezahlen, falls er es sich nicht anders überlegte. Die Auswahltasten waren mit Abbildungen versehen, die zwar keine naturgetreuen Zigarettenpackungen zeigten, aber hinsichtlich Markenlogo, Proportion, Farbgebung und Dimensionierung wie Zigarettenpackungen gestaltet waren. Gesundheitsbezogene Warnhinweise zeigten die Abbildungen nicht. Der deutsche Verbraucherverein Pro Rauchfrei hat den Betreiber der Supermärkte vor den deutschen Gerichten auf Unterlassung verklagt. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte dem EuGH in diesem Zusammenhang eine Reihe von Fragen vor, mit denen geklärt werden sollte, ob Zigarettenpackungen an Supermarktkassen über Warenausgabeautomaten angeboten werden dürfen, wenn die gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen durch den Automaten verdeckt sind (siehe BGH-Pressemitteilung Nr. 81/2020). Mit Urteil vom 9. Dezember 2021 (C‑370/20) hat der EuGH zwei der vier vorgelegten Fragen beantwortet, nämlich jene, mit denen geklärt werden sollte, ob die Bilder auf den Auswahltasten als Bilder einer Zigarettenpackung anzusehen sind, auf denen ebenso wie auf der Packung selbst die vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise zu sehen sein müssen. Um den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheiden zu können, hält der BGH jedoch auch eine Beantwortung der beiden anderen Fragen für erforderlich. Diese betreffen den Begriff des „Inverkehrbringens“ sowie das Verbot, die Warnhinweise "durch sonstige Gegenstände zu verdecken". Der BGH hat daher diese beiden Fragen dem EuGH erneut vorgelegt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: Schlussanträge zu staatlichen Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn
Mit Beschluss vom 31. Juli 2017 genehmigte die Kommission Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz für den hauptsächlich von Ryanair genutzten Flughafen Frankfurt-Hahn, ohne das förmliche Prüfverfahren zu eröffnen. Die Zuwendungen sollten es dem Flughafen ermöglichen, den Beförderungsbedarf der Region zu decken, bis er durch private Investitionen wieder rentabel wird. Konkret sollten sie die für den Zeitraum 2017-2021 erwarteten Betriebsverluste bis zu einem Höchstbetrag von 25,3 Mio. Euro abdecken (siehe auch Pressemitteilung der Kommission IP/17/2221). Die Kommission stufte die Zuwendungen zwar als staatliche Beihilfe ein, hielt sie jedoch für mit dem Binnenmarkt vereinbar. Insoweit wies sie insbesondere darauf hin, dass es im Einzugsgebiet des Flughafens Frankfurt-Hahn keine weiteren Flughäfen gebe und dass die nächstgelegenen Flughäfen, in Luxemburg und in Frankfurt am Main, ganz andere Geschäftsmodelle als das Low-Cost-Modell des Flughafens Frankfurt-Hahn hätten. Die Kommission war daher der Ansicht, dass die Gewährung der fraglichen Beihilfe nur geringe negative Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel habe. Lufthansa hat diese Genehmigung vor dem Gericht der EU angefochten, mit Erfolg: Mit Urteil vom 19. Mai 2021 (T-218/18) erklärte das Gericht den Kommissionbeschluss für nichtig, da die von der Kommission durchgeführte Prüfung nicht alle Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der fraglichen Beihilfe mit dem Binnenmarkt habe ausräumen können. Das Land Rheinland-Pfalz hat gegen das Urteil des Gerichts ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Generalanwalt Pikamäe legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.