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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
EU-Kommission will Katastrophenschutz in der EU verbessern

Die EU-Kommission will die EU und ihre Mitgliedstaaten besser auf künftige Notlagen und Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen und Waldbrände vorbereiten. Dazu hat sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten fünf Ziele zur Stärkung der Katastrophenresilienz im Bereich des Bevölkerungsschutzes festgelegt. Janez Lenarčič‚ EU-Kommissar für Krisenmanagement sagte: Mit der Umsetzung dieser europäischen Agenda für Katastrophenresilienz werden die EU und ihre Mitgliedstaaten besser in der Lage sein, auf Katastrophen größeren Ausmaßes zu reagieren, sie zu verhindern und Vorsorge zu treffen. Dies wird mehr Leben retten und die Bürgerinnen und Bürger, die Lebensgrundlagen und die Umwelt in der EU besser schützen.“

 
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Plattform für nachhaltiges Finanzwesen: EU-Kommission ernennt Vorsitzende, 22 neue Mitglieder und fünf Beobachter

Die EU-Kommission hat die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen neu aufgestellt. Die Kommissarin der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, Helena Viñes, ist zur Vorsitzenden ernannt worden, zudem wurden 22 neue Mitglieder ernannt. Das Gremium berät die Europäische Kommission in Bezug auf die Aufgaben und Themen bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie. Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte: „Mit diesem neuen Mandat wird die Plattform uns dabei helfen, sich auf die Nutzbarkeit zu konzentrieren und gleichzeitig unsere Nachhaltigkeitsziele beizubehalten. Indem sie sich an ein breites Spektrum von Interessenträgern wendet, wird sie auch die Taxonomie-Kriterien weiterentwickeln und aktualisieren.“

Die Kommission wählte für das Gremium 28 Mitglieder, davon sieben wiederernannt, und fünf Beobachter aus dem Privatsektor aus. Grundlage für die Auswahl sind das Fachwissen im Bereich Umwelt und nachhaltiges Finanzwesen.

 
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Ihre Meinung ist gefragt: Wie kann der Zugang zu Lern- und Lehrmöglichkeiten im EU-Ausland verbessert werden?

Mit einer öffentlichen Konsultation bittet die Europäische Kommission bis Anfang Mai um Meinungen dazu, wie die Mobilität in der Bildung weiter gefördert werden kann. Bisher absolvieren nur 15 Prozent der jungen Menschen ein Studium, eine Ausbildung oder eine Lehre in einem anderen EU-Land. EU-Bildungskommissarin Mariya Gabriel sagte: „Die Mobilität zu Lernzwecken stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und inspiriert uns, die Vielfalt der Europäischen Union zu schätzen; sie ermöglicht es uns, neue Menschen kennenzulernen, Freundschaften zu schließen und vor allem zu lernen und Fortschritte zu machen. Wir sind der Meinung, dass es einfacher sein sollte, sich über Möglichkeiten zu informieren und zwischen den Bildungssystemen der verschiedenen Länder zu wechseln.“

Die Kommission wird in diesem Jahr einen Gesetzesvorschlag zum Thema vorlegen. Alle interessierten Personen können sich bis zum 3. Mai 2023 online über dazu informieren und ihre Erfahrungen und Meinungen einbringen.

 
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Weitere Nachrichten des Tages

Weitere aktuelle Pressemeldungen und Dokumente finden Sie im Presseraum der EU-Kommission.

 
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Termine
Donnerstag, 9. Februar

Berlin: EU-Kommissarin Ylva Johansson zu politischen Gesprächen in Berlin (bis 10. Februar)
Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres, ist zu politischen Gesprächen in Berlin und trifft unter anderem Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesjustizminister Marco Buschmann, die SPD-Vorsitzende Saskia Esken und Kerstin Claus, die vom Bundeskabinett ernannte Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Brüssel: Sondertagung des Europäischen Rates (bis 10. Februar)
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer kommen in Brüssel zusammen, um über die Themen Ukraine/Russland, Wirtschaft und Migration zu beraten. Dieser Europäische Rat findet im Anschluss an das Gipfeltreffen EU-Ukraine von vergangener Woche statt, und die EU-Führungsspitzen werden die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und die weitere Unterstützung der Ukraine durch die EU erörtern. Angesichts der neuen geopolitischen Realität werden die EU-Führungsspitzen auch erörtern, wie Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und die Rolle der EU auf der Weltbühne langfristig gesichert werden können. Der Europäische Rat wird im Bereich Migration die Umsetzung seiner früheren Schlussfolgerungen zu einem umfassenden Migrationskonzept im Einklang mit den Grundsätzen und Werten der EU bewerten, mit einem Schwerpunkt auf der wirksamen Kontrolle der Außengrenzen, einem verstärkten auswärtigen Handeln und innenpolitischen Aspekten. EbS und EbS+ übertragen alle Pressekonferenzen am 9. Februar und am 10. Februar live, genaue Zeiten folgen. Weitere Informationen auch hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Abberufung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Fällen darüber zu entscheiden, ob der betriebliche Datenschutzbeauftragte rechtmäßig abberufen wurde. In dem einen Fall (C-453/21) begründet das Unternehmen die Abberufung damit, dass der Betreffende zugleich Betriebsratsvorsitzender sei und die beiden Ämter aufgrund möglicher Interessenkonflikte nicht miteinander vereinbar seien. Anders als die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die die Abberufung lediglich dann nicht gestattet, wenn sie wegen der Aufgabenerfüllung des Datenschutzbeauftragten vorgenommen wird, verlangt das Bundesdatenschutzgesetz einen wichtigen Grund für die Abberufung. Den hält das Bundesarbeitsgericht nicht für gegeben. Es möchte vom EuGH wissen, ob das nationale Recht strengere Anforderungen als die DSGVO an die Abberufung des Datenschutzbeauftragten stellen darf. Sollte das der Fall sein, möchte es außerdem wissen, ob die Ämter des Betriebsratsvorsitzenden und des Datenschutzbeauftragten in einem Betrieb in Personalunion ausgeübt werden dürfen oder ob dies zu einem Interessenkonflikt im Sinne der DSGVO führt. In dem anderen Fall (C-560/21) hat ein kommunaler Zweckverband einen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten mit der Begründung abberufen, diese Tätigkeit kollidiere mit seiner beruflichen Tätigkeit, bei der er Finanzdaten von Bürgern zu verarbeiten habe und als Anwendungsberater tätig sei. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu dem EuGH teilweise gleich gelagerte Fragen vorgelegt. Ohne Schlussanträge. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier und hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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