Berlin: Internationale Grüne Woche (bis 29. Januar) und Berliner Agrarministerkonferenz (bis 21. Januar)
Die Internationale Grüne Woche (IGW) Berlin ist die internationale Leitmesse für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau. Ausstellerinnen und Aussteller aus aller Welt präsentieren an zehn Veranstaltungstagen ein umfangreiches Produktangebot. Zudem gibt die IGW aktuellen gesellschaftlichen Fragen wie Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und nachhaltige Landnutzung eine Bühne. Janusz Wojciechowski, EU-Kommissar für Landwirtschaft, nimmt ander IGW, inklusive der Eröffnungsfeier am Donnerstagabend, teil. Des Weiteren gibt er ein Einführungsinterview zur Eröffnung der Podiumsdiskussion zum Thema "Wie kann die moderne Landwirtschaft die Natur schützen und Nahrung für alle liefern?" und spricht beim EU-Panel zum Thema „Landwirtschaft im ‚New Normal‘. Die Europäische Kommission ist zudem auf dem Erlebnisbauernhof in Halle 3.2 mit einem Stand vertreten. Besuchende können Expertinnen und Experten treffen, um zu erfahren, was die EU für die europäische Landwirtschaft und die Landwirte tut, Bio-Lebensmittel und geschützten Qualitätsprodukte (g.U., g.g.A.) aus ganz Europa probieren oder ihr Wissen darüber testen, was die EU tut, um die Zukunft der Landwirtschaft vorzubereiten. Kommissar Wojciechowski nimmt außerdem an der Berliner Agrarministerkonferenz GFFA teil und leitet hier am Freitag ein hochrangiges Panel. Im Rahmen der GFFA findet am Samstag, 21. Januar, gegen 14 Uhr eine Pressekonferenz mit Landwirtschaftskommissar Wojciechowski statt. Weitere Informationen zur IGW hier, Akkreditierung hier, Programm hier.
Saarbrücken: Podiumsdiskussion „Europa-Podium 2023: Zwischen Europäisierung und Renationalisierung“
Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen und Problemlagen steigt die Sorge vor einer Re-Nationalisierung des politischen Denkens in der EU. Versuche von EU-Kommission und Europäischem Parlament, dem mit neuen Verfahren und Instrumenten entgegenzutreten, haben bislang nur begrenzt Wirkung gezeigt. Was kann das deutsch-französische Tandem vor dem Hintergrund von 60 Jahren Élysée-Vertrag beitragen? An der Podiumsdiskussion nimmt unter anderem Patrick Lobis, stellv. Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, teil. Die Podiumsdiskussion findet anlässlich der deutsch-französischen Woche ab 18.30 Uhr im Festsaal Rathaus St. Johann in Saarbrücken statt. Anmeldung unter fz@mx.uni-saarland.de und weitere Informationen hier.
Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Auf der Agenda des letzten Sitzungstages stehen Aussprachen zur Überarbeitung der Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: Mündliche Verhandlungen zu Geldbußen gegen VW in Italien und in Deutschland – Verbot der Doppelbestrafung am EuGH
Volkswagen und die Volkswagen Group Italia beanstanden vor den italienischen Gerichten einen Bescheid der italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde vom 4. August 2016, mit dem ihnen eine Geldbuße in Höhe von 5 Mio. Euro wegen Verstoßes gegen das italienische Verbrauchergesetzbuch auferlegt wurde. Zum einen habe VW in Italien Fahrzeuge in Verkehr gebracht, die mit Systemen ausgestattet waren, die dazu bestimmt waren, die Messung der Schadstoffemissionen für die Zwecke der Typgenehmigung zu verändern. Zum anderen habe VW Werbung verbreitet, in der trotz der Veränderung der Emissionswerte die Übereinstimmung dieser Fahrzeuge mit den umweltrechtlichen Vorschriften betont wurde. VW beruft sich im italienischen Gerichtsverfahren unter Hinweis auf einen im Juni 2018 rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig über 1 Mrd. Euro auf das Verbot der Doppelbestrafung. Diese Sanktion bezog sich u. a. auf das weltweite Inverkehrbringen (auch auf dem italienischen Markt) von Fahrzeugen, die mit Systemen ausgestattet waren, die die Messung der Schadstoffemissionen für die Zwecke der Typgenehmigung verändern sollten, und auf die Verbreitung von Werbung, in der trotz der Veränderung der Emissionswerte hervorgehoben wurde, dass diese Fahrzeuge besonders umweltfreundlich seien. Das erstinstanzliche Gericht war der Ansicht, dass die Geldbußen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, und wies die Klage von VW ab. Der von VW im Wege des Rechtsmittels angerufene italienische Staatsrat ersucht den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Präzisierung des unionrechtlichen Verbots der Doppelbestrafung. Heute findet die mündliche Verhandlung statt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.