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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
EU unterstützt Ausbau der Infrastruktur für militärische Mobilität in Deutschland

Die EU-Kommission beschleunigt die Finanzierung von 35 Projekten aus 17 Ländern im Bereich der militärischen Mobilität, um den Transport von Truppen und Ausrüstung entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zu verbessern. Dazu hat sie das Budget von 330 Millionen Euro auf 616 Millionen Euro aufgestockt. In Deutschland werden damit beispielsweise sechs Eisenbahnbrücken modernisiert und der Bau von zwei sogenannten Langsamfahrstellen für längere und schwerere Züge auf dem Nordsee-Ostsee-Korridor mitfinanziert. EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean sagte dazu: „Ich freue mich, dass einige der Projekte in Deutschland, Rumänien und Polen direkt die Verbesserung der Infrastruktur auf den Solidarity Lanes, unseren Korridoren für die Ein- und Ausfuhren der Ukraine, betreffen.“

 
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InvestEU: German Bionic aus Augsburg erhält 15 Millionen Euro zur Weiterentwicklung von Robotikanzügen

Körperliche Arbeit soll mit Hilfe „anziehbarer Roboter“ künftig leichter werden. Dafür investiert die Europäische Investitionsbank (EIB) mit Unterstützung des Programms InvestEU 15 Millionen Euro in die Weiterentwicklung von KI-basierten Mensch-Maschine-Systemen, die das deutsche Hightech-Unternehmen German Bionic aus Augsburg entwickelt hat und produziert. Die intelligenten Kraftanzüge unterstützen Beschäftigte in der Logistik oder auch in der Pflege bei der Verrichtung körperlich anstrengender Tätigkeiten – vor allem beim Heben und Tragen von Lasten. EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: „InvestEU spielt europaweit eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Unternehmen beim Zugang zu Finanzmitteln, die sie für innovative Forschung und Entwicklung benötigen. Diese Vereinbarung ist ein hervorragendes Beispiel dafür, dass InvestEU Finanzmittel zur Unterstützung der Forschung bereitstellt, die es Europa ermöglichen wird, seine weltweit führende Position bei der Entwicklung innovativer Produkte mit positiven praktischen Anwendungen zu behaupten."

 
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EU-Kommission genehmigt deutsche Milliardenbeihilfen für Uniper und SEFE

Die Europäische Kommission hat eine Beihilfe Deutschlands von bis zu 34,5 Milliarden Euro genehmigt, um das Energieunternehmen Uniper SE zu rekapitalisieren. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik sagte: „Der heutige Beschluss über die Rekapitalisierung von Uniper wird weitere Gasflüsse sicherstellen und schwerwiegende Störungen auf dem deutschen Erdgasmarkt verhindern, was letztlich den Unternehmen und den privaten Haushalten zugute kommt. Um übermäßige Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen, wird die öffentliche Förderung jedoch an Auflagen geknüpft. Dazu zählt auch die Vorlage eines klaren Ausstiegsplans.“ Zudem hat die Kommission eine weitere deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 6,3 Milliarden Euro zur Rekapitalisierung des Energieunternehmens SEFE Securing Energy for Europe GmbH (vormals Gazprom Germania GmbH) genehmigt.

 
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EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfen für Erzeugung von erneuerbarem Strom und Offshore-Windenergie

Die Europäische Kommission hat die Änderung einer deutschen Förderregelung für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Ebenfalls gebilligt und genehmigt hat die Kommission Änderungen der deutschen Regelung zur Förderung der Offshore-Windenergieerzeugung in Deutschland (Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See oder WindSeeG).

Die Regelung, die an eine kürzlich erfolgte Änderung des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) angepasst wurde, trägt zur Verwirklichung der energie- und umweltpolitischen Ziele Deutschlands und der im europäischen Grünen Deal verankerten strategischen Ziele der EU bei.

 
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Termine
Donnerstag, 22. Dezember

Luxemburg: EuGH-Urteil zum Schutz für EU-Bürger vor Auslieferung an einen Drittstaat
Bosnien-Herzegowina hat Deutschland ersucht, einen kroatischen Staatsbürger auszuliefern, um eine Freiheitsstrafe vollstrecken zu können. Da nach dem deutschen Grundgesetz Deutsche nicht ausgeliefert werden dürfen, fragt sich das Oberlandesgericht München, ob dieser Schutz vor Auslieferung kraft EU-Recht auch für EU-Bürger gelten muss. Die bisherige EuGH-Rechtsprechung scheine für eine solche Gleichbehandlung zu sprechen. Der vorliegende Fall weise gegenüber den bisher entschiedenen Fällen jedoch eine Besonderheit auf: Deutschland sei Bosnien-Herzegowina gegenüber nämlich aufgrund eines völkerrechtlichen Übereinkommens verpflichtet, Nichtdeutsche auszuliefern. Das OLG München möchte daher wissen, ob die Auslieferung trotz dieser völkerrechtlichen Verpflichtung abzulehnen ist. Generalanwalt Jean Richard de la Tour hat in seinen Schlussanträgen vom 14. Juli 2021 die Ansicht vertreten, dass der ersuchte Mitgliedstaat verpflichtet sei, aktiv zu prüfen, ob es eine alternative Maßnahme zur Auslieferung gebe, die die Ausübung des Rechts des von einem Auslieferungsersuchen betroffenen Unionsbürgers auf Freizügigkeit und Aufenthalt weniger beeinträchtige. Wenn trotz der Schritte, die der ersuchte Mitgliedstaat beim ersuchenden Drittstaat unternommen habe, keine alternative Maßnahme zur Auslieferung gefunden werden könne, hinderten das unionsrechtliche Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und die unionsrechtlich garantierte Freizügigkeit für Unionsbürger den ersuchten Mitgliedstaat nicht an der Auslieferung dieses Unionsbürgers. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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