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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Wettlauf um saubere Technologien: EU-Kommissionspräsidentin fordert „europäischen IRA“

Morgen und am Freitag treffen sich in Brüssel die Staats- und Regierungschefs der EU und beraten über die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Ukraine und Russland, Energie und Wirtschaft. In Vorbereitung dieses Europäischen Rates hat EU-Kommissionspräsidentin Präsidentin von der Leyen im Europäischen Parlament dargelegt, wie die EU den grünen Wandel der europäischen Industrie unterstützen und ihre globale Führungsrolle stärken kann. Sie fordert eine europäische Antwort auf das Gesetz zur Verringerung der Inflation der Vereinigten Staaten (Inflation Reduction Act, IRA).

„Ein globaler Wettlauf um saubere Technologien hat begonnen. Das ist es, was wir wollten, das ist es, was wir brauchen“, sagte die Präsidentin. Es sei richtig, den sauberen Übergang zu unterstützen „wenn man es richtig macht - auf transparente Weise, im Geiste der Zusammenarbeit und in einer Weise, die gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet.“

 
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Kommission begrüßt politische Einigung über REPowerEU-Finanzierung

Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Finanzierung des REPowerEU-Plans sowie die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, REPowerEU-Kapitel in ihre Aufbau- und Resilienzpläne aufzunehmen. Die Einigung baut auf der Aufbau- und Resilienzfazilität auf, um auf die wirtschaftlichen Herausforderungen und die durch die russische Invasion der Ukraine verursachte Störung des globalen Energiemarktes zu reagieren. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen erklärte: „Die heutige politische Einigung mit dem Rat und dem Parlament setzt zusätzliche Investitionen und Reformen frei, um unseren REPowerEU-Plan weiter umzusetzen und eine saubere Energiezukunft zu sichern.

 
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Neue gemeinsame Agrarpolitik (GAP): Bereit für den Beginn am 1. Januar 2023

Mit der Genehmigung der 28 Strategiepläne (einer für jedes EU-Land und zwei für Belgien) durch die Europäische Kommission beginnt die für den 1.1.2023 vorgesehene neue gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Es geht darum, die Landwirtinnen und Landwirte beim Übergang zu einem nachhaltigen und widerstandsfähigen Agrarsektor zu unterstützen und zum Erhalt der Vitalität und Vielfalt der ländlichen Gebiete beizutragen.

Dafür stehen EU-Mitteln in Höhe von 264 Milliarden Euro bereit. Durch die Kofinanzierung und die ergänzenden nationalen Mittel erhöhte sich das öffentliche Gesamtbudget für Landwirte und ländliche Gemeinschaften im Zeitraum 2023-2027 auf 307 Milliarden Euro. Für andere Programme, die in den Zuständigkeitsbereich der GAP fallen, aber nicht Teil der Strategiepläne sind, werden zusätzlich 6 Milliarden Euro EU-Mittel bereitgestellt. Davon profitieren u.a. das POSEI-Programm für die Gebiete in äußerster Randlage, das EU-Schulprogramm und die Absatzförderungsprogramme.

 
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EU-Kommission unterstützt die Ukraine mit weiteren 500 Millionen Euro

Die Kommission hat die dritte und letzte Tranche von 500 Millionen Euro im Rahmen der außerordentlichen Makrofinanzhilfe (MFA) in Höhe von 5 Milliarden Euro für die Ukraine ausgezahlt. Mit der Zahlung erreichte die Gesamtsumme der Makrofinanzhilfe, die seit Beginn des Krieges in Russland an die Ukraine ausgezahlt wurde, 7,2 Milliarden Euro. Die Mittel wurden der Ukraine in Form von Darlehen zu Vorzugsbedingungen mit längeren Laufzeiten als im Rahmen einer regulären Makrofinanzhilfe (MFH) zur Verfügung gestellt. Als weiteres Zeichen der Solidarität wird der EU-Haushalt die Zinsen für diese außergewöhnlichen MFH-Darlehen zumindest für den aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen abdecken.

 
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Staatliche Beihilfen: Deutschland kann Ausbau der Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge fördern

Die Europäische Kommission hat eine mit 1,8 Milliarden Euro dotierte deutsche Beihilferegelung genehmigt, die den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge fördert. Die Regelung steht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang und trägt dazu bei, die Ziele des europäischen Grünen Deals und des Pakets „Fit für 55“ der Kommission zu verwirklichen.

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, erklärte, die Regelung werde es „Deutschland ermöglichen, die erforderliche Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum zu errichten. Zudem wird sie die Nutzung der Elektromobilität vorantreiben, im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen und gleichzeitig übermäßige Wettbewerbsverzerrungen begrenzen.“

 
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Weitere Nachrichten des Tages

Weitere aktuelle Pressemeldungen und Dokumente finden Sie im Presseraum der EU-Kommission.

 
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Termine
Donnerstag, 15. Dezember

Brüssel: Treffen des Europäischen Rates (bis 16. Dezember)
Die Staats- und Regierungschefs der EU beraten laut vorläufiger Agenda über aktuelle Entwicklungen in Bezug auf die Ukraine und Russland, Energie und Wirtschaft, Sicherheit und Verteidigung, südliche Nachbarschaft und Außenbeziehungen. EbS und EbS+ übertragen die abschließende Pressekonferenz live. Weitere Informationen in Kürze hier.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Auf der vorläufigen Agenda des letzten Sitzungstages stehen Aussprachen zur Umsetzung der neuen europäischen Agenda für Kultur und der Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.

Frankfurt am Main: Treffen des Rates der Europäischen Zentralbank
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) kommt in Frankfurt zu einer geldpolitischen Sitzung zusammen. Im Anschluss an das Treffen findet eine Pressekonferenz mit Christine Lagarde, Präsidentin der EZB, statt. EbS überträgt die Pressekonferenz live. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Vergütung von Leiharbeitnehmern im Vergleich zu Stammarbeitnehmern
Eine Leiharbeitnehmerin beanstandet vor den deutschen Arbeitsgerichten, dass sie während ihrer Überlassung an ein Einzelhandelsunternehmen eine geringere Vergütung erhielt als die Stammarbeitnehmer dieses Unternehmens. Das Zeitarbeitsunternehmen, bei dem sie beschäftigt war, beruft sich auf Tarifverträge, die in Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern eine geringere Vergütung für Leiharbeitnehmer vorsehen. Die Betroffene hält diese Tarifverträge für unionsrechtswidrig. Die Richtlinie 2008/104 über Leiharbeit sieht zwar vor, dass die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens denjenigen entsprechen müssen, die für sie gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären. Sie gestattet den Mitgliedsstaaten jedoch, den Sozialpartnern die Möglichkeit einzuräumen, Tarifverträge zu schließen, die unter Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern beim Arbeitsentgelt und den sonstigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen vom Grundsatz der Gleichstellung abweichen. Eine Definition des Gesamtschutzes enthält die Richtlinie jedoch nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat dem EuGH vor diesem Hintergrund eine Reihe von Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit der tarifvertraglichen Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung zur Vorabentscheidung vorgelegt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Disziplinarkammer des polnischen Obersten Gerichts u.a.
Die Kommission hat Polen vor dem Gerichtshof verklagt, weil eine Reihe von Regelungen des polnischen Justizsystems gegen EU-Recht verstießen. Konkret rügt die Kommission, dass allen polnischen Gerichten die Prüfung untersagt sei, ob die unionsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht erfüllt sind; für die Prüfung von Rügen und Rechtsfragen betreffend die fehlende Unabhängigkeit eines Gerichts oder eines Richters ausschließlich die Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichts zuständig sei; die Prüfung, ob die unionsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht erfüllt sind, als „Disziplinarvergehen“ gewertet werden könne; die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts, deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleistet seien, ermächtigt sei, in Sachen zu entscheiden, die sich unmittelbar auf den Status und die Amtsausübung von Richtern und Assessoren auswirkten, etwa zum einen Sachen betreffend die Zustimmung dazu, dass Richter und Assessoren strafrechtlich zur Verantwortung gezogen oder festgenommen werden, und zum anderen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Sachen betreffend die Richter des Oberstes Gericht sowie Sachen betreffend die Versetzung eines solchen Richters in den Ruhestand; und das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verletzt würden. Generalanwalt Collins legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Washington, D.C.: Reynders und Johansson bei der Tagung der Justiz- und Innenminister der EU und der USA
Justizkommissar Didier Reynders und die Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, nehmen an der Tagung der Justiz- und Innenminister der EU und der USA in Washington D.C. teilnehmen. Alejandro Mayorkas, US-amerikanischer Minister für innere Sicherheit, Merrick Garland, und tschechische Justiz- und Innenminister Pavel Blažek und Vít Rakušan werden ebenfalls teilnehmen. Im Mittelpunkt der Beratungen wird die gezielte Unterstützung der Ukraine angesichts der rechtswidrigen und ungerechtfertigten Invasion Russlands stehen. Die EU und die USA werden ihre Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Sanktionen, der Einziehung von Vermögenswerten, Fragen der Rechenschaftspflicht zur Bekämpfung der Straflosigkeit intensivieren und weiter zusammenarbeiten, um Menschen, die vor dem Krieg fliehen, zu unterstützen und Sicherheitsbedrohungen infolge des Krieges zu begegnen. Ferner werden sie die wichtigsten gemeinsamen Herausforderungen erörtern, darunter Terrorismusbekämpfung und Informationsaustausch, Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Zusammenarbeit in Strafsachen, einschließlich elektronischer Beweismittel. Weitere Themen auf der Tagesordnung sind aktuelle Informationen über die Fortschritte auf dem Weg zur Gegenseitigkeit bei der Befreiung von der Visumpflicht und die Prioritäten des künftigen schwedischen EU-Ratsvorsitzes. Eine gemeinsame Erklärung wird im Anschluss an die Veranstaltung hier abrufbar sein. Eine Pressekonferenz findet um ± 14.00 Uhr EST statt und steht über EbS+ zur Verfügung.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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