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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Südostasien setzt neue Maßstäbe

Die Europäische Union und der Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) haben ein umfassendes Luftverkehrsabkommen unterzeichnet. Es legt globale Maßstäbe fest, die beide Seiten zu fairem Wettbewerb und zur Einhaltung sozialer und ökologischer Anforderungen verpflichten. Es ist der Beginn einer neuen Generation internationaler Luftverkehrsabkommen.

„Das Abkommen ersetzt mehr als 140 bilaterale Luftverkehrsabkommen. Es bietet ein einheitliches Regelwerk und baut Bürokratie ab. Außerdem bietet es uns eine neue Plattform, um gemeinsam auf unser Engagement für einen wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Luftverkehr hinzuarbeiten“, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean. „Es wird die Erholung des Luftverkehrssektors nach COVID-19 unterstützen und die dringend benötigte Konnektivität für rund 1,1 Milliarden Menschen wiederherstellen, indem es mehr Wirtschaft, Handel, Tourismus und zwischenmenschlichen Austausch ermöglicht.“

 
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Befristeter COVID-19-Rahmen: Deutschland gewährte meiste Beihilfen

Die Kommission hat einen Kurzbericht über staatliche Beihilfen veröffentlicht – konkret zum Befristeten Krisenrahmen. Er hat es den Mitgliedstaaten seit Ausbruch der Pandemie ermöglicht, die in den Beihilfevorschriften vorgesehene Flexibilität in vollem Umfang zu nutzen. So konnten bedürftige Unternehmen rechtzeitig, gezielt und angemessen unterstützt werden, wobei die gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewahrt und die für alle geltenden horizontalen Bedingungen beibehalten wurden. Deutschland hat in absoluten Zahlen nach vorläufigen Angaben mit 226 Milliarden Euro am meisten Beihilfen gewährt.

In den Jahren 2020 und 2021 hat die Kommission rund 1185 Entscheidungen zur Genehmigung getroffen: mehr als 865 nationale Maßnahmen wurden von den Mitgliedstaaten mit einem Gesamtbudget von über 3,1 Billionen Euro angemeldet.

 
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Termine
Montag, 17. Oktober, und Dienstag, 18. Oktober

Montag, 17. Oktober

Luxemburg: Treffen des Rats für Auswärtige Angelegenheiten
Auf der Agenda stehen Debatten zur Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie ein Gedankenaustausch zu den Beziehungen zwischen der EU und China. Dazu werden Fragen im Zusammenhang mit der bevorstehenden VN-Klimakonferenz COP 27 und mit Äthiopien erörtert. Im Anschluss findet gegen 15 Uhr eine Pressekonferenz mit Josep Borrell, Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, statt. EbS überträgt live. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Treffen des Rats für Landwirtschaft und Fischerei (bis 18. Oktober)
Die Minister beraten über die Verordnung zur Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen in der Ostsee für 2023, die Jahrestagung der International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas, handelsbezogenen Agrarfragen sowie die Marktlage vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Im Anschluss findet gegen 19:45 Uhr eine Pressekonferenz mit EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski statt, EbS überträgt live. Weitere Informationen hier.

Dienstag, 18. Oktober

Bonn: Diskussion „Europa und Afrika: starke Partner für das 21. Jahrhundert“
Expertinnen und Experten diskutieren, wie Europa und Afrika gemeinsam auf die Herausforderungen der Pandemie, des Klimawandels und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine reagieren können. Die Veranstaltung findet von 18 bis 21 Uhr in der Regionalvertretung der Europäischen Kommission in Bonn statt. Anmeldung hier und weitere Informationen hier.

Straßburg: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der Agenda steht das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2023. Außerdem wird die EU-Kommission weitere Vorschläge zur Energiesicherheit und zum Kampf gegen die hohen Energiepreisen vorlegen, wie von EU-Energiekommissarin Kadri Simson beim informellen Treffen der Energieministerinnen und –minister angekündigt. Im Anschluss findet gegen 15:30 Uhr eine Pressekonferenz mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, EU-Energiekommissarin Kadri Simson und Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion statt, EbS überträgt live. Außerdem wird die Kommission eine Initiative zur Stärkung des Schutzes der kritischen Infrastruktur in der EU annehmen. Dazu treten Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas und EU-Innenkommissarin Ylva Johansson im Anschluss an die vorherige Pressekonferenz ebenfalls vor die Presse, EbS überträgt live.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 20. Oktober)
Am zweiten Sitzungstag werden die Abgeordneten mit Rat und Kommission debattieren, was unternommen werden soll, um die Energiekosten niedrig zu halten und den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen. In einer weiteren Debatte mit Rat und Kommission am Dienstagnachmittag werden die Abgeordneten die Auswirkungen des Krieges auf die Migrationsströme in die EU diskutieren. Außerdem debattiert werden der Schutz kritischer Infrastruktur in der EU, das Arbeitsprogramm der EU-Kommission sowie der EU-Haushalt für 2023. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Treffen des Rats für Allgemeine Angelegenheiten
Auf der Agenda steht die Vorbereitung der Oktobertagung des Europäischen Rates am 20. und 21. Oktober sowie Beratungen über die Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Konferenz zur Zukunft Europas. Weiterhin wird die Rechtsstaatlichkeit in Polen und ein Vorschlag des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Wahlen zum Europäischen Parlament besprochen. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz live. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Unternehmensmitbestimmung in einer durch Umwandlung gegründeten SE
Die SAP SE war ursprünglich eine deutsche Aktiengesellschaft, für die das deutsche Mitbestimmungsgesetz galt. Demzufolge war bei ihr ein 16-köpfiger Aufsichtsrat gebildet, der jeweils zur Hälfte von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt war. Zwei Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer waren von Gewerkschaften vorgeschlagen und in einem von den Wahlen der übrigen Arbeitnehmervertreter getrennten Wahlgang gewählt worden. 2014 erfolgte die Umwandlung zur SE. Derzeit verfügt die SAP SE über einen 18-köpfigen – ebenfalls paritätisch besetzten – Aufsichtsrat, bei dem ein Teil der auf die Arbeitnehmer entfallenden Sitze für von Gewerkschaften vorgeschlagene und von den Arbeitnehmern zu wählende Personen reserviert ist. Die dazu zwischen der SAP SE und dem besonderen Verhandlungsgremium abgeschlossene Beteiligungsvereinbarung nach dem SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) sieht die Möglichkeit einer Verkleinerung des Aufsichtsrats auf zwölf Mitglieder vor. In diesem Fall können die Gewerkschaften zwar Wahlvorschläge für die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer unterbreiten; ein getrennter Wahlgang findet insoweit aber nicht statt. Die IG Metall und ver.di machen geltend, dass die Regelungen über die Bildung des verkleinerten Aufsichtsrats gegen das SEBG verstießen und daher unwirksam seien. Auch nach der Umwandlung in eine SE müsse den Gewerkschaften weiterhin ein ausschließliches Vorschlagsrecht für eine bestimmte Anzahl von Sitzen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zustehen. Das Bundesarbeitsgericht hat den EuGH hierzu um Auslegung der Richtlinie 2001/86 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer ersucht. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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