Dienstag, 20. September
New York: Generalversammlung der Vereinten Nationen, u.a. mit EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen (bis 24. September)
Die Europäische Union nimmt mit folgender Delegation an der Generalversammlung der Vereinten Nationen teil: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell und die Kommissare Janez Lenarčič und Jutta Urpilainen. Am Dienstag, 20. September, nimmt Kommissionspräsidentin von der Leyen nach der Eröffnung der Generalversammlung am Christchurch Call Leader’s Summit teil und trifft u.a. mit António Guterres, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, zusammen. Auch an der Veranstaltung "2022 Goalkeepers" der Bill & Melinda Gates Foundation wird die Kommissionspräsidentin teilnehmen. Am Mittwoch, 21. September, nimmt von der Leyen an der Geberkonferenz des Globalen Fonds unter dem Vorsitz von US-Präsident Joe Biden teil. Geplant ist auch eine Grundsatzrede der Kommissionspräsidentin an der Princeton University in New Jersey am Donnerstag, 22. September. EbS stellt Bild- und Videomaterial zur Verfügung. Weitere Informationen hier und hier.
Brüssel: Treffen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten
Auf der Agenda stehen die Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 20./21. Oktober, der jährliche Dialog über Rechtsstaatlichkeit, das weitere Vorgehen im Anschluss an die Konferenz zur Zukunft Europas, die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sowie die jährliche strategische Vorausschau. Im Anschluss findet eine Pressekonferenz statt, EbS+ überträgt die abschließende Pressekonferenz um 17.30 Uhr live. Weitere Informationen hier.
Mittwoch, 21. September
Luxemburg: Mündliche EuGH-Verhandlung zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung
Ein Lufthansa-Pilot beanstandet vor den deutschen Arbeitsgerichten, dass er nach dem anwendbaren Tarifvertrag als Teilzeitbeschäftigter dieselbe Zahl von Arbeitsstunden wie ein Vollzeitbeschäftigter überschreiten muss, um Anspruch auf eine erhöhte Vergütung zu haben (sog. Mehrflugdienststundenvergütung). Seiner Meinung nach ist die Grenze, bei deren Überschreitung die erhöhte Vergütung zu zahlen ist, entsprechend dem Teilzeitanteil abzusenken. Das mit dem Rechtsstreit befasste Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof hierzu um Vorabentscheidung ersucht. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.