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EU-TERMINVORSCHAU

DIE EU IN DEUTSCHLAND

In dieser Ausgabe
EU-Terminvorschau vom 1. bis 14. Juli 2022

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Aktuelle Informationen zur Unterstützung der Europäischen Union für die Ukraine finden Sie laufend aktualisiert auf dieser Website.

Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es auf Ukrainisch und Englisch hier.

Freitag, 1. Juli

Litomyšl/Tschechischen Republik: Start der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft
Am 1. Juli startet der halbjährige Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft der Tschechischen Republik. Der Vorsitz im Rat wird von den EU-Mitgliedstaaten im Turnus wahrgenommen und wechselt alle sechs Monate. Während dieser sechs Monate leitet der Vorsitz die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates und sorgt für die Kontinuität der Arbeit der EU im Rat. Zum Start der tschechischen Präsidentschaft reisen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Vizepräsidentin Dubravka Šuica und die Kommissare Janusz Wojciechowski und Stella Kyriakides nach Litomyšl. Weitere Informationen hier.

Montag, 4. Juli

Lugano: Kommissionspräsidentin von der Leyen bei Ukraine Recovery Conference
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, hält eine Rede bei der Eröffnungsfeier zur Ukraine Recovery Conference in Lugano, die gemeinsam von der Ukraine und der Schweiz organisiert wird. Weitere Informationen hier.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 7. Juli)
Auf der vorläufigen Agenda des ersten Sitzungstages stehen u.a. Debatten zum digitalen Binnenmarkt, zur Einführung des Euro in Kroatien ab 2023 sowie zur Frauenarmut in Europa. Weiterhin wird die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA in Hinsicht auf das Abtreibungsrecht und die Notwendigkeit, das Recht auf Abtreibung und die Gesundheit von Frauen in der EU zu schützen, besprochen. Weitere Informationen hier. EbS+ überträgt live.

Dienstag, 5. Juli

Straßburg: Wöchentliche Kommissionssitzung
Bei ihrer wöchentlichen Sitzung beraten die Kommissarinnen und Kommissare laut vorläufiger Agenda über eine neue Europäische Investitionsagenda. Die Initiative zielt darauf ab, die Innovationsökosysteme besser miteinander zu verknüpfen und das Innovationsgefälle zwischen Regionen und Mitgliedstaaten zu überbrücken. Im Anschluss findet gegen 15 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS überträgt live.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 7. Juli)
Die Abgeordneten stimmen über das Gesetz über digitale Dienste (DAS) und das Gesetz über digitale Märkte (DMA) ab. Das Gesetz über digitale Märkte stellt sicher, dass es auf diesen Plattformen fair zugeht. Gemeinsam mit dem Gesetz über digitale Dienste ist das Gesetz über digitale Märkte eines der Kernelemente der EU-Digitalstrategie. Angesichts der steigenden Preise, insbesondere für Lebensmittel und Brennstoffe, debattieren die Abgeordneten auch über die Frage, wie die EU-Fonds den Menschen helfen können, die steigenden Lebenshaltungskosten zu bewältigen. Es findet außerdem eine Aussprache mit dem Ministerpräsidenten Griechenlands, Kyriakos Mitsotakis, statt. Weitere Informationen hier. EbS+ überträgt live.

Mittwoch, 6. Juli

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 7. Juli)
Auf der vorläufigen Agenda des dritten Sitzungstages stehen verschiedene Debatten und Abstimmungen u.a. zur Änderung des delegierten Rechtsakts zur Taxonomie sowie zum Schutz des finanziellen Interesse der EU. Außerdem wird der tschechische Ministerpräsident Petr Fiala mit den Abgeordneten über das Programm und die Prioritäten der tschechischen Ratspräsidentschaft debattieren. An der Debatte nimmt auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teil. Tschechien hat am 1. Juli 2022 die sechsmonatige rotierende EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Die Abgeordneten werden auch eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Ukraine debattieren, darunter die Entscheidung, dem Land den Status eines EU-Beitrittskandidaten zu gewähren, und die Frage, wie der Transport von Agrarerzeugnissen sichergestellt werden kann. Weitere Informationen hier. EbS+ überträgt live.

Donnerstag, 7. Juli

Berlin: Pressegespräch (hybrid) mit Generaldirektorin Weyand zur EU-Handelspolitik
Wie die EU-Handelspolitik zur Lösung der multiplen, globalen Krisen beitragen kann, wird zurzeit breit diskutiert. Die militärische Aggression Russlands in der Ukraine verschärft den Wandel von einer regelbasierten zu einer machtbasierten internationalen Ordnung. Gleichzeitig wirken sich die Covid-19-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Lieferketten, die Energieversorgung und die Wirtschaft insgesamt aus. Wie funktioniert die EU-Handelspolitik in diesem schwierigen Umfeld? Dazu berichtet Dr. Sabine Weyand, Generaldirektorin der Generaldirektion für Handel (DG TRADE) der Europäischen Kommission, während eines hybriden Pressegesprächs ("Unter Zwei") aus erster Hand. Das Briefing findet in der Vertretung der Europäischen Kommission (Unter den Linden 78) statt. Es gilt FFP2-Maskenpflicht. Es gibt auch die Möglichkeit, sich online via Webex dazu zuschalten. Der Termin ist anmeldepflichtig. Anmeldung – ausschließlich für Medienvertreter – bis spätestens 6. Juli um 12 Uhr unter COMM-REP-BER-PRESSE@ec.europa.eu mit der Angabe, ob Präsenz- oder Online-Teilnahme.

Berlin: Generaldirektorin Weyand hält Rede beim Kolloquium „Zur Zukunftsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft“
Vor dem Hintergrund der wirtschaftspolitischen Umbrüche von Corona und Ukraine-Krieg widmet sich das diesjährige Kolloquium der Zukunft der Sozialen Marktwirtschaft in nationaler und internationaler Perspektive. Dr. Sabine Weyand, Generaldirektorin der Generaldirektion Handel, hält eine Rede zum Thema „Der Status Quo der Sozialen Marktwirtschaft im internationalen System“. Bundestagspräsident a.D. Prof. Dr. Nobert Lammert, Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung, eröffnet die Veranstaltung zusammen mit dem Vorsitzenden der Ludwig-Erhard-Stiftung, Ministerpräsident a.D. Roland Koch. Das Kolloquium zu Fragen der Sozialen Marktwirtschaft wird seit 2017 jährlich von der Konrad-Adenauer-Stiftung gemeinsam mit der Ludwig-Erhard-Stiftung veranstaltet. Ort: Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., Tiergartenstraße 35, Berlin. Weitere Informationen und Programm hier, Anmeldung hier.

Berlin/Online: Launch von InvestEU in Deutschland
Im Europäischen Haus wird das Programm InvestEU in Deutschland von der Europäischen Investitionsbank gestartet. Markus Schule, Principal Adviser der Europäischen Kommission, eröffnet die Veranstaltung unter dem Titel „Mehr Investitionen für eine grüne, digitale und faire Wirtschaft“. Martin Koch, Policy Officer der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission, gibt den Teilnehmenden einen Überblick über das Programm von InvestEU. Weiterhin finden Vorträge zur Investitions- und Beratungsunterstützung von Unternehmen und zur Vergrößerung der Investitionslandschaft von Unternehmen statt. Ort: Europäisches Haus, Unter den Linden 78, Berlin. Weitere Informationen hier. Anmeldung bis zum 5. Juli hier.

Long Island/USA: Kommissionspräsidentin von der Leyen bei UN-Klausur (bis 8. Juli)
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen reist mit einer Delegation der EU-Kommission zur UN-Klausur nach Long Island, USA. Sie wird begleitet von EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean und EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Auf der vorläufigen Agenda des vierten Sitzungstages stehen u.a. Berichte zu nachhaltigem Flugkraftstoff und der Initiative ReFuelEU Aviation sowie zur besseren Rechtsetzung. Weitere Informationen hier. EbS+ überträgt live.

Luxemburg: Urteil zu verschieden hohen Zuschlägen bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit
Nach dem Manteltarifvertrag der Erfrischungsgetränke-Industrie beträgt der Zuschlag für regelmäßige Nachtarbeit 20 % und für unregelmäßige Nachtarbeit 50 % der Stundenvergütung. Zwei Arbeitnehmer, die Nachtarbeit im Schichtmodell leisteten und dafür einen Zuschlag von 20 % erhielten, sind der Auffassung, die unterschiedliche Höhe der Nachtarbeitszuschläge verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung bestehe nicht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Zum einen fragt es nach der Anwendbarkeit der EU-Grundrechte-Charta, die für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung von Unionsrecht gilt. Das BAG möchte wissen, ob tarifvertragliche Regelungen die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 durchführen, wenn sie unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit enthalten. Sollte das zu bejahen und folglich die Charta anwendbar sein, möchte das BAG ferner wissen, ob es mit dem in der Charta vorgesehenen Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist, dass eine tarifvertragliche Regelung für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht, wenn damit neben den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Nachtarbeit auch Belastungen wegen der schlechteren Planbarkeit der Arbeitszeit ausgeglichen werden sollen (siehe auch Pressemitteilung des BAG 46/20). Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier und hier.

Freitag, 8. Juli

Berlin: EBD-Briefing mit Generaldirektorin Weyand zur EU-Handelsstrategie
Im Zuge der Covid-19-Pandemie hat sich die EU unter dem Schlagwort der offenen strategischen Autonomie eine neue Handelsstrategie gegeben, die die Führungsrolle der EU für einen offenen, regelbasierten Handel und die Gestaltung einer fairen, nachhaltigen Globalisierung stärken soll. Der Krieg in der Ukraine und seine weitreichenden Auswirkungen unterstreichen die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung der Strategie. Das weitere Vorgehen zu diesen und weiteren Dossiers diskutiert die Europäische Kommission mit gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in Deutschland. Die Europäische Bewegung Deutschland e.V. (EBD) lädt gemeinsam mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland zum EBD-Briefing mit Dr. Sabine Weyand, Generaldirektorin der Generaldirektion für Handel (GD Handel) der Europäischen Kommission, ein. Es gilt die Chatham House Rule – Informationen nicht für Presseveröffentlichung! Ton- und Videoaufnahmen der Veranstaltung sind nicht gestattet. Ort: Europäisches Haus, Unter den Linden, Berlin. Weitere Informationen hier.

Montag, 11. Juli

Brüssel: Treffen der Euro-Gruppe
Die Euro-Gruppe ist ein informelles Gremium, in dem Ministerinnen und Minister aus den Mitgliedstaaten des Euro-Raums über Fragen beraten, die in ihre gemeinsame Verantwortung hinsichtlich des Euro fallen. Weitere Informationen in Kürze hier.

Luxemburg: Mündliche Verhandlung zur Beihilfe Deutschlands für Lufthansa angesichts der Covid-19-Krise
Mit Beschluss vom 25. Juni 2020 genehmigte die Kommission den geplanten Beitrag Deutschlands zur Rekapitalisierung von Lufthansa in Höhe von 6 Mrd. Euro. Diese Beihilfe sollte Lufthansa bei der Bewältigung der Covid-19-Krise helfen und eine Insolvenz vermeiden (siehe Pressemittteilung der Kommission IP/20/1179). Ryanair und Condor haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Dienstag, 12. Juli

Brüssel: Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen
Die Wirtschafts- und Finanzministerinnen und –minister beschließen voraussichtlich die ausstehenden Rechtsakte, die es Kroatien ermöglichen, den Euro am 1. Januar 2023 als Währung einzuführen. Die Ministerinnen und Minister sprechen laut vorläufigen Tagesordnung außerdem über die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie über die wirtschaftliche Erholung in Europa. Weitere Informationen hier.

Mittwoch, 13. Juli

Luxemburg: Wöchentliche Kommissionssitzung
Bei ihrer wöchentlichen Sitzung beraten die Kommissarinnen und Kommissare laut vorläufiger Agenda über den Bericht zur Rechtsstaatlichkeit 2022. Weiterhin findet das College-to-College Meeting mit dem Europäischen Rechnungshof statt. Im Anschluss findet gegen 12 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS überträgt live. Dies ist die voraussichtlich letzte Kommissionssitzung vor der Sommerpause.

Luxemburg: Urteil zu Thermofenstern bei Software-Update für Dieselfahrzeuge
Verschiedene Käufer von VW-Dieselfahrzeugen, bei denen die Abgasrückführung im Rahmen eines Software-Updates mit einem sog. Thermofenster ausgestattet wurde, verlangen vor dem österreichischen Obersten Gerichtshof (C‑145/20) bzw. den Landesgerichten Klagenfurt (C‑128/20) und Eisenstadt (C‑134/20) Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Thermofenster gewährleiste die volle Wirksamkeit der emissionsmindernden Vorrichtungen nur in einem Temperaturbereich von 15 und 33 Grad Celsius und unter 1.000 Höhenmeter. Die drei Gerichte möchten vom EuGH insbesondere wissen, ob ein solches Thermofenster unionsrechtlich zulässig ist. Generalanwalt Rantos hat in seinen Schlussanträgen vom 23. September 2021 die Ansicht vertreten, dass der Einbau einer integrierten Software, mit der entsprechend der Außentemperatur und der Höhenlage die Höhe der Schadstoffemissionen eines Fahrzeugs verändert werde, unionsrechtswidrig und ein solches Fahrzeug nicht vertragsmäßig im Sinne der Richtlinie 1999/44 sei. Eine solche Einrichtung könne nicht mit dem Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall und dem sicheren Betrieb des Fahrzeugs gerechtfertigt werden, wenn diese Einrichtung vornehmlich der Schonung von Anbauteilen wie AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter diene (siehe Pressemitteilung Nr. 162/21). Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier, hier und hier.

Donnerstag, 14. Juli

Luxemburg: Urteil zur Prozessvertretung vor den Unionsgerichten durch Hochschullehrer
Die Universität Bremen erhob vor dem Gericht Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung, mit der ihr Antrag auf Fördermittel für ein Projekt von der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung (REA) abgelehnt worden war. Das Gericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen, da der Prozessvertreter der Universität, ein Professor an der Universität Bremen mit besonderen Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Durchführung des in Rede stehenden Projekts, die für Rechtsvertreter nicht privilegierter Kläger geltende Pflicht zur Unabhängigkeit nicht erfülle. Die Universität Bremen hat gegen den Beschluss des Gerichts ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Sie macht geltend, das Gericht habe rechtsfehlerhaft die Pflicht zur Unabhängigkeit auf ihren Prozessvertreter angewandt und es ihr jedenfalls rechtsfehlerhaft nicht gestattet, einen anderen Rechtsvertreter zu bestellen. Generalanwalt Emiliou hat in seinen Schlussanträgen vom 24. Februar 2022 dem Gerichtshof vorgeschlagen, dem Rechtsmittel stattzugeben und die Sache an das Gericht zurückzuverweisen. Die Situation eines Hochschullehrers, der von sich aus die Vertretung seiner Universität vor Gericht übernehme, sei grundverschieden von der Situation angestellter (Syndikus-)Anwälte, die ihren Arbeitgeber vertreten, da in deren Fall die gerichtliche Vertretung Teil ihrer Tätigkeitsbeschreibung sei und der Entscheidungsmacht des Arbeitgebers unterliege. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Urteil zur Haftung für Leasingkosten für Ersatzlok nach Entgleisung
Am 15. Juli 2015 entgleiste im Bahnhof Kufstein ein aus sechs Lokomotiven bestehender Lokzug der deutschen Lokomotion Gesellschaft für Schienentraktion. Da zwei der Lokomotiven repariert werden mussten, mietete Lokomotion vorübergehend zwei Ersatzloks an. Sie verlangt nun die Mietkosten von der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft ersetzt, da der Unfall auf die Mangelhaftigkeit der vertraglich bereitgestellten Schieneninfrastruktur zurückzuführen sei. Der Oberste Gerichtshof hat den EuGH in diesem Zusammenhang um Vorabentscheidung ersucht. Zum einen möchte er wissen, ob der EuGH für die Auslegung der Einheitlichen Rechtsvorschriften über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI; Anhang E zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr [COTIF]) zuständig ist. Sollte dem so sein, möchte er ferner u.a. wissen, ob unter die dort normierte Haftung des Betreibers für Sachschäden auch die Kosten fallen, die dem Beförderer dadurch entstehen, dass er wegen der Beschädigung seiner Lokomotiven ersatzweise andere Lokomotiven anmieten muss. Generalanwältin Ćapeta hat in ihren Schlussanträgen vom 3. Februar 2022 dem Gerichtshof vorgeschlagen, festzustellen, dass er für die Auslegung der Einheitlichen Rechtsvorschriften CUI zuständig ist, da die Union ihre geteilte Zuständigkeit ausgeübt habe, indem sie dem COTIF beigetreten sei. Die Kosten für die Anmietung von Ersatzlokomotiven fielen nicht unter die dort normierte verschuldensunabhängige Haftung der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur für Sachschäden des Beförderers. Eine solche Haftung könne aber von den Vertragsparteien erweitert werden (siehe Pressemitteilung Nr. 24/22). Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Schlussanträge zum Schutz für EU-Bürger vor Auslieferung an einen Drittstaat
Bosnien-Herzegowina hat Deutschland ersucht, einen kroatischen Staatsbürger auszuliefern, um eine Freiheitsstrafe vollstrecken zu können. Da nach dem deutschen Grundgesetz Deutsche nicht ausgeliefert werden dürfen, fragt sich das Oberlandesgericht München, ob dieser Schutz vor Auslieferung kraft EU-Recht auch für EU-Bürger gelten muss. Die bisherige EuGH-Rechtsprechung scheine für eine solche Gleichbehandlung zu sprechen. Der vorliegende Fall weise gegenüber den bisher entschiedenen Fällen jedoch eine Besonderheit auf: Deutschland sei Bosnien-Herzegowina gegenüber nämlich aufgrund eines völkerrechtlichen Übereinkommens verpflichtet, Nichtdeutsche auszuliefern. Das OLG München möchte daher wissen, ob die Auslieferung trotz dieser völkerrechtlichen Verpflichtung abzulehnen ist. Generalanwalt Richard de la Tour legt seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Schlussanträge zur Vergütung von Leiharbeitnehmern im Vergleich zu Stammarbeitnehmern
Eine Leiharbeitnehmerin beanstandet vor den deutschen Arbeitsgerichten, dass sie während ihrer Überlassung an ein Einzelhandelsunternehmen eine geringere Vergütung erhielt als die Stammarbeitnehmer dieses Unternehmens. Das Zeitarbeitsunternehmen, bei dem sie beschäftigt war, beruft sich auf Tarifverträge, die in Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern eine geringere Vergütung für Leiharbeitnehmer vorsehen. Die Betroffene hält diese Tarifverträge für unionsrechtswidrig. Die Richtlinie 2008/104 über Leiharbeit sieht zwar vor, dass die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens denjenigen entsprechen müssen, die für sie gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären. Sie gestattet den Mitgliedsstaaten jedoch, den Sozialpartnern die Möglichkeit einzuräumen, Tarifverträge zu schließen, die unter Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern beim Arbeitsentgelt und den sonstigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen vom Grundsatz der Gleichstellung abweichen. Eine Definition des Gesamtschutzes enthält die Richtlinie jedoch nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat dem EuGH vor diesem Hintergrund eine Reihe von Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit der tarifvertraglichen Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung zur Vorabentscheidung vorgelegt (siehe auch Pressemitteilung des BAG 48/20). Generalanwalt Collins legt seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

 
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