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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Kroatien kann zum 1. Januar 2023 den Euro einführen

Die Europäische Kommission hat den Weg für die Einführung des Euro durch Kroatien am 1. Januar 2023 geebnet. Damit erhöht sich die Zahl der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auf zwanzig. Grundlage für die Entscheidung ist der heute (Mittwoch) vorgestellte Konvergenzbericht. Kroatien habe auf dem Weg zur Einführung des Euro einen wichtigen Schritt nach vorne getan, erklärte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen. Sie sagte weiter: „Durch die Einführung des Euro in Kroatien wird auch der Euro gestärkt. Zwanzig Jahre nach der Einführung der ersten Banknoten ist der Euro zu einer der wichtigsten Währungen der Welt geworden und hat die Lebensgrundlagen von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern in der gesamten Union verbessert. Der Euro ist ein Symbol der europäischen Stärke und Einheit. Meinen Glückwunsch an Kroatien!“.

 
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Europäische Kommission billigt polnischen Aufbau- und Resilienzplan

Die Europäische Kommission hat den polnischen Aufbau- und Resilienzplan heute (Mittwoch) positiv bewertet. Damit rückt die Auszahlung von 23,9 Mrd. Euro an Zuschüssen und 11,5 Mrd. Euro an Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU ein Stück näher. Die Mittel sollen helfen, die wichtigen Investitions- und Reformvorhaben umzusetzen, die Polen in seinem Aufbau- und Resilienzplan skizziert hat. Sie werden entscheidend dazu beitragen, dass Polen gestärkt aus der COVID-19-Pandemie hervorgehen kann und bei der grünen und digitalen Transformation voranschreitet. Vor ihrem Besuch morgen in Warschau erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: „Die Genehmigung dieses Plans ist an klare Verpflichtungen Polens in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz geknüpft, die erfüllt werden müssen, bevor eine tatsächliche Zahlung erfolgen kann. Ich freue mich auf die Umsetzung dieser Reformen.“

 
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Kommissions-Bericht zeigt Fortschritte im Kampf gegen Überfischung und beleuchtet Folgen des russischen Kriegs für die EU-Fischereiflotte

Die Überfischung in europäischen Gewässern geht zurück, allerdings bedarf es noch weiterer Anstrengungen zum Schutz der Meeresressourcen. Durch den Krieg Russlands in der Ukraine könnte die EU-Fischereiflotte zudem Einbußen von 300 Mio. Euro verzeichnen. Das zeigt eine heute (Mittwoch) veröffentlichte jährliche Mitteilung der EU-Kommission zur EU-Fischereipolitik, die auch Leitlinien für das kommende Jahr umfasst. Der zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius sagte: „Nach jahrelangen Bemühungen sind nun gute Ergebnisse zu verzeichnen: mehr Fische im Meer, die bis zur Reife heranwachsen, reduzierter Treibstoffverbrauch beim Fischfang und geringere Umweltauswirkungen dank fortgeschrittener Techniken. Unter den Fischern und Fischerinnen, insbesondere in der jüngeren Generation, gibt es nun ein verstärktes Bewusstsein und eine größere Bereitschaft, wissenschaftlichen Empfehlungen sowohl hinsichtlich der Fangmenge als auch der zu schützenden empfindlichen Arten zu folgen.“

 
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Hochwertige Kleidung, faire Löhne: Kommission registriert neue Bürgerinitiative „Good Clothes, Fair Pay“

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative „Hochwertige Kleidung, faire Löhne“ („Good Clothes, Fair Pay“) zu registrieren. Die Organisatoren der Bürgerinitiative fordern die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, mit denen Unternehmen der Bekleidungs- und Schuhindustrie verpflichtet werden, in ihren Lieferketten auf existenzsichernde Löhne zu achten. Nach Auffassung der Kommission hat die Initiative die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und ist somit rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Initiative hat die Kommission zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen. Morgen feiert die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ihr 10-jähriges Bestehen. Seitdem haben sich mehr als 16 Millionen Bürger an 90 Initiativen beteiligt.

 
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Bilanz nach einem Jahr Europäische Staatsanwaltschaft: Über 900 Ermittlungen und 4.000 Strafanzeigen

Vor genau einem Jahr hat die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufgenommen. Seitdem haben die europäischen Staatsanwälte unter Führung von Laura Kövesi über 4.000 Strafanzeigen bearbeitet. Dies führte zu mehr als 900 Ermittlungen, die Sicherstellungsentscheidungen in Höhe von 259 Mio. Euro zur Folge hatten. Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová begrüßte die bisherige Bilanz: „Bereits nach einem Jahr spielt die Europäische Staatsanwaltschaft eine entscheidende Rolle beim Schutz öffentlicher Gelder und verdient unsere weitere Unterstützung. Die ersten Ergebnisse sollten die übrigen Mitgliedstaaten ermutigen, sich diesem Vorhaben so bald wie möglich anzuschließen.“ Die Europäische Staatsanwaltschaft geht gegen Betrug, Geldwäsche und Korruption vor, wenn sie den EU-Haushalt betreffen.

 
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Termine
Mittwoch, 1. Juni und Donnerstag, 2. Juni 2022

Mittwoch, 1. Juni

Berlin: Sozialkommissar Nicolas Schmit zu Gesprächen mit Regierungsvertretern, Jugendorganisationen und Sozialverbänden (bis 2. Juni)
Der EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, ist nach Berlin gereist, um mit der deutschen Regierung, dem Parlament und Interessenvertretern über die neuesten Maßnahmen der Sozial- und Beschäftigungsagenda zu diskutieren. Dazu gehören Mindestlöhne, Plattformarbeit, Jugendbeschäftigung und die Integration von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, in den Arbeitsmarkt. Heute traf der Kommissar mit Vertretern von Jugendorganisationen und Sozialverbänden zusammen. Morgen sind Treffen mit Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung, Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Wolfgang Schmidt, Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, und Undine Ruge, EU-Politikberaterin der Bundeskanzlerin geplant. Kommissar Schmit wird auch Gespräche mit dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales führen.

Donnerstag, 2. Juni

Berlin/Köln/Brüssel/Online: WDR Europaforum mit Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans und Kommissionsvertreter Jörg Wojahn
Seit 1997 ist das Europaforum des Westdeutschen Rundfunks Schauplatz einer europapolitischen Bestandsaufnahme. Politikerinnen und Politiker nationaler Regierungen und von EU-Institutionen, Vertreterinnen und Vertreter von Parteien, Think Tanks und zivilgesellschaftlichen Organisationen diskutieren über aktuelle europapolitische Herausforderungen. Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine diskutiert das Europaforum in diesem Jahr unter der Überschrift „Wie weiter? Europa in der neuen geopolitischen Realität“. Seitens der Europäischen Kommission, die gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Kooperationspartner des WDR Euroapforums ist, stellt sich Exekutivvizepräsident Frans Timmermans ab 10.20 Uhr den Fragen von Markus Preiß, Leiter des ARD-Europastudios in Brüssel. Bereits zuvor, ab 10.00 Uhr, spricht der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Jörg Wojahn, mit dem WDR-Intendanten Tom Buhrow zur Begrüßung. Mehrere TV-Sender und Internet-Plattformen übertragen die Tagung live, einen Livestream gibt es auch auf der Website des WDR-Europaforums. Das vollständige Programm finden Sie hier.

Luxemburg: Treffen des Rates für Verkehr, Telekommunikation und Energie (bis 3. Juni)
Auf der vorläufigen Agenda stehen unter anderem Debatten und Abstimmungen zum Beschluss des Rates über den Standpunkt der EU auf der UN-Biodiversitätskonferenz des Basler Übereinkommens zu bestimmten Änderungen von Artikel 6 Absatz 2 des Übereinkommens, zur Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Verlängerung der der Kommission übertragenen Ermächtigung zum Erlass delegierter Rechtsakte und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 über die Erhebung, Sicherung und Analyse von Beweismitteln für Kriegsverbrechen durch Eurojust. Weitere Informationen in Kürze hier.

Luxemburg: Treffen des Rates für allgemeine Angelegenheiten (Kohäsion)
Auf der vorläufigen Agenda stehen unter anderem Debatten und Abstimmungen zum achten Kohäsionsbericht und zu Schlussfolgerungen zum Thema „Kohäsion in Europa bis 2050“. Im Zusammenhang mit dem Bericht führt der Rat einen Gedankenaustausch über die territoriale Dimension der Kohäsionspolitik und die Abstimmung der gemeinsamen europäischen Prioritäten auf die Bedürfnisse der Akteure vor Ort. Weitere Informationen in Kürze hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Thermofenster – Nutzungsanrechnung
Der Käufer eines gebrauchten Mercedes C 220 CDI, der mit einem sog. Thermofenster ausgestattet ist (d.h. bei kühleren Außentemperaturen wird die Abgasrückführung reduziert), verlangt vor dem Landgericht Ravensburg von der Mercedes-Benz Group (vormals Daimler AG) Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises unter etwaiger Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. Im Gegenzug würde er den Wagen an die Mercedes-Benz Group übergeben. Das Landgericht Ravensburg hält das Thermofenster nach vorläufiger Würdigung für eine unzulässige Abschalteinrichtung, da es lediglich den Verschleiß des Motors verhindern solle. Ein sittenwidriges Verhalten der Mercedes-Benz Group werde indessen zu verneinen sein, da nicht auszuschließen sein werde, dass sie nicht bewusst auf die Schädigung potenzieller Erwerber abgezielt habe. Vor diesem Hintergrund hat das Landgericht dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen zu den Voraussetzungen und dem Umfang einer Haftung für fahrlässiges Verhalten zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es möchte insbesondere wissen, ob ein Verstoß gegen ein den Einzelnen schützendes Gesetz vorliegt und ob bzw. wie Nutzungsvorteile anzurechnen sind. Generalanwalt Rantos legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Dublin-III: Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen – Covid-19-Pandemie
Das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte die Asylanträge mehrerer Iraner und eines (nach eigenen Angaben) Nigerianers als unzulässig ab, weil sie über Italien in die EU eingereist seien und somit nach der Dublin-III-Verordnung Italien für die Prüfung ihrer Anträge zuständig sei. Das Bundesamt ordnete zudem ihre Abschiebung nach Italien an, das sich zu ihrer Übernahme bereit erklärt hatte. Infolge der Covid-19-Pandemie wurde die Abschiebung jedoch bis auf weiteres ausgesetzt. Die von den Betroffenen angerufenen Verwaltungsgerichte sind der Auffassung, dass die Zuständigkeit für die Prüfung der Asylanträge mittlerweile auf Deutschland übergegangen sei, weil die in der Dublin-III-Verordnung vorgesehene 6-Monatsfrist für die Überstellung verstrichen sei. Die pandemiebedingte Aussetzung der Abschiebung habe nicht zu einer Unterbrechung der Frist geführt. Das vom Bundesamt angerufene Bundesverwaltungsgericht hat den Gerichtshof um Auslegung der Dublin-III-Verordnung ersucht. Es möchte wissen, ob die Überstellungsfrist durch die pandemiebedingte Aussetzung der Abschiebung unterbrochen wurde. Generalanwalt Pikamäe legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier und hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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