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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Von der Leyen verurteilt Lieferunterbrechungen durch Gazprom und kündigt gemeinsame EU-Reaktion an

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die Unterbrechung der Gaslieferungen nach Polen und Bulgarien durch das russische Unternehmen Gazprom verurteilt. Gleichzeitig betonte sie, dass Europa auf ein solches Szenario vorbereitet sei. „Die Ankündigung von Gazprom, die Gaslieferungen an Kunden in Europa einseitig zu stoppen, ist ein weiterer Versuch Russlands, Europa zu erpressen. Das ist durch nichts zu rechtfertigen und nicht akzeptabel. Und es zeigt einmal mehr, wie unzuverlässig Russland als Gaslieferant ist“, erklärte von der Leyen heute (Mittwoch). Nach einem Treffen der EU-Staaten im Rahmen der Koordinierungsgruppe Gas betonte von der Leyen, dass die EU zum einen alles tun werde, um die Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst gering zu halten und zum anderen weiter daran arbeitet, die Abhängigkeit von russischer fossiler Energie auch mittel- und langfristig zu reduzieren und die Nachhaltigkeit der europäischen Energieversorgung zu stärken. „Unsere Antwort wird schnell erfolgen, einheitlich und gut abgestimmt“, sagte die Präsidentin.

 
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EU-Kommission geht gegen missbräuchliche Klagen („SLAPP-Klagen“) gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor

Die EU-Kommission will Journalistinnen und Journalisten und Verteidigerinnen und Verteidiger von Menschenrechten besser vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren schützen. „Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“ oder „SLAPP-Klagen“ (strategic lawsuits against public participation) werden vorrangig gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger eingesetzt, um Äußerungen im öffentlichen Interesse zu verhindern oder zu sanktionieren. Die heute (Mittwoch) vorgeschlagene Richtlinie umfasst SLAPP-Klagen in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug. Sie ermöglicht es Richtern, offenkundig missbräuchliche Klagen rasch abzuweisen. Außerdem werden Verfahrensgarantien und Rechtsbehelfe wie Entschädigungen und abschreckende Sanktionen gegen missbräuchliche Klagen festgelegt. In einer ergänzenden Empfehlung fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, ihre Vorschriften auch in innerstaatlichen Fällen mit den vorgeschlagenen EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Die Mitgliedstaaten werden zudem aufgerufen, eine Reihe anderer Maßnahmen - wie Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen - zu ergreifen, um SLAPP-Klagen zu bekämpfen.

 
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Fachkräftemangel: EU-Kommission will legale Migration in EU vereinfachen

Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) Vorschläge zu einer ambitionierten legalen Migration vorgelegt. Sie umfassen gesetzgeberische, operative und politische Initiativen und enthalten auch spezifische Maßnehmen zur Erleichterung der Integration von Menschen, die vor der Invasion der Ukraine durch Russland fliehen, in den Arbeitsmarkt. „Legale Migration ist unerlässlich, damit sich unsere Wirtschaft erholt, der digitale und ökologische Wandel bewältigt wird und sichere Wege nach Europa geschaffen werden, bei gleichzeitiger Verringerung irregulärer Migration“, sagte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson. „Mit dem heutigen Paket vereinfachen wir das Antragsverfahren für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse in der EU und stärken die Rechte von Aufhältigen und ihren Familienangehörigen. Ich bin zuversichtlich, dass wir damit einen soliden Weg gefunden haben, Europa für Menschen attraktiv zu machen, die ihre Qualifikationen in das Europa von heute und morgen nutzbringend einbringen können.“

 
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EU-Kommission will Visumverfahren digitalisieren

Visumpflichtige Reisen in die EU sollen künftig einfacher werden. Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) ein digitales Visumverfahren vorgeschlagen, mit dem die Visummarke ersetzt und die Möglichkeit eingeführt wird, Visumanträge über eine europäische Online-Visumplattform einzureichen. „Heute tritt die Visumpolitik der EU in das digitale Zeitalter ein. Da einige Mitgliedstaaten bereits auf Digitalisierung umstellen, sollte der Schengen-Raum nun geschlossen die Digitalisierung vollziehen“, so Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas. „Wir schlagen ein vollständig digitalisiertes Verfahren für Visumanträge vor, um sowohl Reisenden als auch den Mitgliedstaaten zu einem reibungsloseren und sichereren Antragsverfahren zu verhelfen.“

 
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COVID-19: Kommission ruft die Mitgliedstaaten zu erhöhter Bereitschaft für nächste Pandemiephase auf

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der laufenden COVID-19-Pandemiephase und zur Vorbereitung auf die nächste vorgeschlagen. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, noch vor dem Herbst Maßnahmen zu ergreifen, um die Vorsorge und Reaktion im Gesundheitsbereich weiter abzustimmen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Wir treten in eine neue Phase der Pandemie ein, indem wir aus dem Notfallmodus in ein tragfähigeres Management von Corona übergehen. Dennoch müssen wir auf der Hut bleiben. Die Infektionszahlen in der EU sind weiterhin hoch, und weltweit sterben immer noch viele Menschen an COVID-19. Davon abgesehen können neue Varianten auftreten und sich rasch ausbreiten. Wir wissen jedoch, wie es weitergehen muss. Wir müssen mehr impfen, boostern und gezielt testen – und wir müssen unsere Reaktionen in der EU eng aufeinander abstimmen.“

 
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Kommission registriert Europäische Bürgerinitiative zur Beendigung der Schlachtung von Tieren

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative „End The Slaughter Age“ (Schluss mit der Schlachtung von Tieren) zu registrieren. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, die Tierhaltung von den Tätigkeiten auszuschließen, die für Agrarsubventionen in Betracht kommen, und stattdessen ethische und ökologische Alternativen wie zelluläre Landwirtschaft und Pflanzenproteine aufzunehmen. Diese Bürgerinitiative erfüllt alle formalen Voraussetzungen und ist daher nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen.

 
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Ernährungssicherheit: EU unterstützt Horn von Afrika mit 348 Mio. Euro

Das Horn von Afrika ist von einer verheerenden klimabedingten Dürre betroffen. Zusätzlich verschärfen die Auswirkungen von COVID-19, Konflikte sowie die erwartete Zunahme der Ernährungsunsicherheit infolge der Invasion Russlands in die Ukraine die Lage. Die Europäische Kommission verstärkt daher ihr Engagement in der Region und hat gestern (Dienstag) für 2022 EU-Mittel in Höhe von insgesamt 348 Mio. Euro zur Stärkung der Ernährungssicherheit am Horn von Afrika angekündigt.

 
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Termine
Mittwoch, 27. April und Donnerstag, 28. April 2022

Mittwoch, 27. April

Günzburg/Online: Veranstaltung zu „Fragen an Europa: Flucht, Migration und Integration“ mit EU-Kommissionsvertreter Deckarm
Im fränkischen Günzburg findet von 18.30 bis 21 Uhr die hybride Veranstaltungsreihe „Fragen an Europa“ zu den Themen „Migration und Integration“ statt. Im Forum am Hofgarten sowie online werden aktuelle Fragen nach dem gemeinsamen Umgang mit Migration in Europa aus verschiedenen Perspektiven erörtert. In einer Runde mit Expertinnen und Experten aus der Region kommen die Vertretung der Europäischen Kommission in München und die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch. Als Gastgeberin des Themenabends heißt die stellvertretende Landrätin des Landkreises Günzburg, Frau Monika Wiesmüller-Schwab, die Teilnehmenden willkommen. Dr. Renke Deckarm, Pressesprecher und stv. Leiter der Vertretung der EU-Kommission in München, nimmt an der Expertendiskussion teil. Anmeldung hier und weitere Informationen hier.

Donnerstag, 28. April

Luxemburg: EuGH-Urteil zum Datenschutz – Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden
Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen wirft Meta Platforms Ireland (ehemals Facebook Ireland) vor, bei der Bereitstellung kostenloser Spiele von Drittanbietern im „App-Zentrum“ der Plattform gegen Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und über den Verbraucherschutz verstoßen zu haben. In diesem Zusammenhang erhob der Bundesverband vor den deutschen Gerichten Unterlassungsklage gegen Meta Platforms Ireland. Der Bundesgerichtshof (BGH) weist darauf hin, dass Meta Platforms Ireland den Nutzern die erforderlichen Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger personenbezogener Daten nicht (in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache) übermittelt habe. Somit habe Meta Platforms Ireland gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen. Der BGH hat jedoch Zweifel, ob die Klage des Bundesverbands zulässig ist. Er stellt sich nämlich die Frage, ob einem Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen wie dem Bundesverband seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung noch die Befugnis zustehe, wegen Verstößen gegen diese Verordnung unabhängig von der konkreten Verletzung von Rechten einzelner Betroffener und ohne deren Auftrag im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorzugehen. Aus dem Umstand, dass die Datenschutz-Grundverordnung den Aufsichtsbehörden umfangreiche Überwachungs-, Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse einräume, könnte abgeleitet werden, dass es grundsätzlich Sache dieser Behörden sei, die Bestimmungen dieser Verordnung durchzusetzen. Daher hat der BGH den Gerichtshof um Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung ersucht. Generalanwalt Richard de la Tour hat in seinen Schlussanträgen vom 2. Dezember 2021 die Ansicht vertreten, dass die Mitgliedstaaten Verbraucherschutzverbänden erlauben können, gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Verbandsklagen zu erheben. Diese Klagen müssten auf die Verletzung von Rechten gestützt sein, die den betroffenen Personen unmittelbar aus der Datenschutz-Grundverordnung erwachsen Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten für Abmahnung wegen Filesharing
Beim Filesharing verletzen Internetnutzer Urheberrechte und verwandte Rechte an Musiktiteln, Filmen oder Computerspielen dadurch, dass sie ein geschütztes Werk auf einer Tauschbörse im Internet (sog. Peer-to-peer-Netzwerk) nicht nur herunterladen, sondern dieses Werk allen anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download anbieten. In diesen Fällen setzen die Rechteinhaber ihren Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer zunächst außergerichtlich durch, indem sie ihn durch Rechtsanwälte abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung auffordern lassen. In Deutschland ist hinsichtlich der erstattungsfähigen Anwaltskosten der Streitwert grundsätzlich auf 1000 Euro gedeckelt, was dazu führt, dass der Rechteinhaber einen erheblichen Teil der Anwaltskosten selbst tragen muss. Liegt der tatsächliche Streitwert z.B. bei 20 000 Euro, muss der Rechteinhaber seinen Anwälten nämlich 984,60 Euro bezahlen, während er vom Verletzer nur 124 Euro erstattet verlangen kann. Es gibt jedoch eine enge Ausnahmeklausel für „Unbilligkeit“, bei der die Streitwertdeckelung entfallen kann. Das Landgericht Saarbrücken möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Streitwertdeckelung mit der Durchsetzungsrichtlinie 2004/48, der Computerprogrammrichtlinie 2009/24 und der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29 vereinbar ist. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat das in seinen Schlussanträgen vom 11. November 2021 bejaht. Die deutsche Regelung lasse genügend Freiraum für den Richter, um im Einzelfall zu beurteilen, ob dessen Fakten der Anwendung der Obergrenze nach Gesichtspunkten der Billigkeit entgegenstehen. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Unternehmensmitbestimmung in einer durch Umwandlung gegründeten SE
Die SAP SE war ursprünglich eine deutsche Aktiengesellschaft, für die das deutsche Mitbestimmungsgesetz galt. Demzufolge war bei ihr ein 16‑köpfiger Aufsichtsrat gebildet, der jeweils zur Hälfte von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt war. Zwei Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer waren von Gewerkschaften vorgeschlagen und in einem von den Wahlen der übrigen Arbeitnehmervertreter getrennten Wahlgang gewählt worden. 2014 erfolgte die Umwandlung zur SE. Derzeit verfügt die SAP SE über einen 18‑köpfigen – ebenfalls paritätisch besetzten – Aufsichtsrat, bei dem ein Teil der auf die Arbeitnehmer entfallenden Sitze für von Gewerkschaften vorgeschlagene und von den Arbeitnehmern zu wählende Personen reserviert ist. Die dazu zwischen der SAP SE und dem besonderen Verhandlungsgremium abgeschlossene Beteiligungsvereinbarung nach dem SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) sieht die Möglichkeit einer Verkleinerung des Aufsichtsrats auf zwölf Mitglieder vor. In diesem Fall können die Gewerkschaften zwar Wahlvorschläge für die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer unterbreiten; ein getrennter Wahlgang findet insoweit aber nicht statt. Die IG Metall und ver.di machen geltend, dass die Regelungen über die Bildung des verkleinerten Aufsichtsrats gegen das SEBG verstießen und daher unwirksam seien. Auch nach der Umwandlung in eine SE müsse den Gewerkschaften weiterhin ein ausschließliches Vorschlagsrecht für eine bestimmte Anzahl von Sitzen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zustehen. Das Bundesarbeitsgericht hat den EuGH hierzu um Auslegung der Richtlinie 2001/86 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer ersucht. Generalanwalt Richard de la Tour legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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