Mittwoch, 2. Februar
Online: Veranstaltung „Gleichen Zugang für alle gewährleisten: Krebs bei Frauen – Europas Plan zur Krebsbekämpfung“ mit Kommissionspräsidentin von der Leyen und EU-Gesundheitskommissarin Kyriakides
Ziel der Veranstaltung ist es, das Bewusstsein für Krebs bei Frauen zu schärfen und die neuesten Maßnahmen im Rahmen des EU-Krebsplans anzukündigen. Die Veranstaltung bietet Raum für persönliche Erfahrungsberichte von Frauen, die von Krebs betroffen sind. Außerdem findet eine Podiumsdiskussion über die Sicherstellung des Zugangs zu Präventionsmaßnahmen, Früherkennung, Behandlung und Pflege für alle statt. Die Veranstaltung findet zwischen 14.30 und 16.15 Uhr statt, EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides hält eine Eröffnungsrede. Außerdem richtet sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einer Videobotschaft an die Teilnehmenden. Livestream hier und weitere Informationen hier.
Donnerstag, 3. Februar
Lille: Informelle Ministertagung „Justiz und Inneres“ (bis 4. Februar)
Vizepräsident Margaritis Schinas, Justizkommissar Didier Reynders und Innenkommissarin Ylva Johansson nehmen an einem informellen Treffen der Justiz- und Innenminister in Lille teil, dem ersten unter der französischen Ratspräsidentschaft. Am Donnerstagvormittag werden die Innenminister über die Grenzverwaltung, die Verbindungen zwischen Katastrophenschutz und Klimawandel diskutieren. Außerdem werden sie die Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung erörtern. Am Nachmittag werden die Teilnehmer über den weiteren Weg zum neuen Migrations- und Asylpakt diskutieren. Gegen 16.30 Uhr MEZ findet eine Pressekonferenz mit Kommissarin Johansson statt, die live auf EbS+ übertragen wird. Am Freitag werden Kommissar Reynders und die Justizminister die Vormittagssitzung einer Debatte über die Prioritäten bei der Bekämpfung des Aufwärtstrends von Online-Hassreden durch Instrumente wie die Initiative der Kommission zur Erweiterung der EU-Liste der Straftaten auf Hassreden und Hassverbrechen widmen. Am Nachmittag erörtern die Minister die bevorstehende EU-Initiative zur Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten. Um 16.45 Uhr werden Kommissar Reynders und der französische Justizminister Éric Dupond-Moretti eine gemeinsame Pressekonferenz abhalten, live auf EbS +. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil über die gerichtliche Zuständigkeit für Klage auf Entschädigung wegen Flugverspätung
Drei Fluggäste, die eine Flugverbindung von Warschau über Frankfurt a.M. nach Male auf den Malediven gebucht hatten, verlangen vor dem Landgericht Frankfurt a.M. von der polnischen Fluglinie LOT, die den ersten Teilflug von Warschau nach Frankfurt durchgeführt hatte, eine Verspätungsentschädigung in Höhe von je 600 Euro. Aufgrund der verspäteten Ankunft in Frankfurt hatten sie ihren Anschlussflug mit Lufthansa nach Male verpasst, das sie deswegen erst mit einer Verspätung von über vier Stunden erreichten. Das Landgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob die deutschen Gerichte in einer solchen Situation nach der Brüssel I a-Verordnung Nr. 1215/2012 für die Entscheidung über Entschädigungsklage zuständig sind. Ohne Schlussanträge. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Haftung für Leasingkosten für Ersatzlok nach Entgleisung
Am 15. Juli 2015 entgleiste im Bahnhof Kufstein ein aus sechs Lokomotiven bestehender Lokzug der deutschen Lokomotion Gesellschaft für Schienentraktion. Da zwei der Lokomotiven repariert werden mussten, mietete Lokomotion vorübergehend zwei Ersatzloks an. Sie verlangt nun die Mietkosten von der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft ersetzt, da der Unfall auf die Mangelhaftigkeit der vertraglich bereitgestellten Schieneninfrastruktur zurückzuführen sei. Der Oberste Gerichtshof hat den EuGH in diesem Zusammenhang um Vorabentscheidung ersucht. Zum einen möchte er wissen, ob der EuGH für die Auslegung der Einheitlichen Rechtsvorschriften über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI; Anhang E zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr [COTIF]) zuständig ist. Sollte dem so sein, möchte er ferner u.a. wissen, ob unter die dort normierte Haftung des Betreibers für Sachschäden auch die Kosten fallen, die dem Beförderer dadurch entstehen, dass er wegen der Beschädigung seiner Lokomotiven ersatzweise andere Lokomotiven anmieten muss. Generalanwältin Ćapeta legt heute ihre Schlussanträge vor. Zu diesen Schlussanträgen wird es eine Pressemitteilung geben. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.