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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
EU-Kommission beschleunigt Impfstoff-Lieferungen von BioNtech an die Mitgliedstaaten

Die Kommission hat gestern (Sonntag) mit BioNtech-Pfizer vereinbart, dass der Hersteller die Lieferung seines mRNA-Impfstoffs an die Mitgliedstaaten beschleunigt, beginnend in wenigen Wochen. Im ersten Quartal 2022 wird BioNtech-Pfizer weitere 20 Millionen Impfstoffdosen liefern (5 Millionen im Januar, 5 Millionen im Februar und 10 Millionen im März). Diese Dosen kommen zu den bereits geplanten 195 Millionen Dosen von BioNTech-Pfizer hinzu. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Lieferungen im ersten Quartal auf 215 Millionen.

 
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EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung für Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff

Die Europäische Kommission hat eine mit 900 Mio. Euro ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung von Investitionen in die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in Nicht-EU-Ländern nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die so erzeugte Energie soll dann in die EU importiert und dort verkauft werden. Mit der Regelung mit der Bezeichnung „H2Global“ soll die Nachfrage der EU nach erneuerbarem Wasserstoff gedeckt werden, die in den kommenden Jahren voraussichtlich erheblich zunehmen wird, indem die Entwicklung des ungenutzten Potenzials erneuerbarer Ressourcen außerhalb der EU unterstützt wird. Sie wird zu den Umweltzielen der EU im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.

 
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Medizinprodukte: Kommission begrüßt Annahme der schrittweisen Einführung der Verordnung über In-vitro-Diagnostika

Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme der vorgeschlagenen schrittweisen Einführung der neuen Verordnung über In-vitro-Diagnostika durch das Europäische Parlament und den Rat. Die Verordnung wird ab dem 26. Mai 2022 gelten. „Mitten in einer beispiellosen Krise der öffentlichen Gesundheit können wir nicht riskieren, dass es zu Engpässen bei wichtigen Medizinprodukten kommt. Die Gesundheitssysteme und die routinemäßigen Gesundheitsdienste sind auf eine nie dagewesene Probe gestellt worden. Die COVID-19-Pandemie hat uns gezeigt, wie lebenswichtig zuverlässige Diagnosetests und ein belastbarer Rechtsrahmen für In-vitro-Diagnostika sind“, erklärte die Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Stella Kyriakides heute (Montag) in Brüssel.

 
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Mitgliedstaaten auf dem Weg zu einer besseren Umsetzung der Binnenmarktvorschriften

Die EU-Kommission hat heute (Montag) den Binnenmarktanzeiger 2021 veröffentlicht. Er zeigt, dass die Situation in den meisten Mitgliedstaaten im Vergleich zu 2019 gleichgeblieben ist und sich die Gesamtleistung in den überwachten Bereichen leicht verbessert hat. Allerdings geht aus dem Anzeiger auch hervor, dass eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften vor Ort erforderlich ist. Der durchschnittliche Prozentsatz aller Binnenmarktrichtlinien, deren Umsetzungsfrist abgelaufen ist und die noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurden, ist auf 1 Prozent gestiegen. Deutschland blieb mit 0,6 Prozent unter dem Schwellenwert. Deutschland hat jedoch Schwierigkeiten bei der korrekten Umsetzung von Richtlinien und gehört zu den Mitgliedstaaten mit dem höchsten Konformitätsdefizit.

 
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Der Bayerische Blutwurz erhält geografisches Schutzsiegel

Die Europäische Kommission hat den bayerischen Likör in das Register der geografisch geschützten Angaben (g.g.A.) übernommen. Nur noch in Bayern hergestellter Likör aus der Blutwurz-Wurzel darf von nun an als Bayerischer Blutwurz bezeichnet werden.

 
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Termine
Dienstag, 21. Dezember 2021

Luxemburg: EuGH-Urteil zum Verbot der Befolgung drittstaatlicher Sekundärsanktionen
Die Bank Melli Iran mit Zweigniederlassung in Hamburg macht vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht geltend, dass die von der Telekom Deutschland ausgesprochene ordentliche Kündigung des zwischen ihnen bestehenden Vertrags über Telekommunikationsdienstleistungen unwirksam sei. Der wahre Grund für diese Kündigung sei nämlich, dass die Telekom amerikanische Sekundärsanktionen befolgen wolle, die Nicht-US-Unternehmen Geschäfte mit gelisteten iranischen Unternehmen wie der Bank Melli verböten. Damit verstoße die Telekom jedoch gegen die EU-Blocking-Verordnung Nr. 2271/96, wonach EU-Unternehmen solche drittstaatlichen Sekundärsanktionen nicht befolgen dürften. Die Telekom ist hingegen der Ansicht, dass die Blocking-Verordnung sie nicht daran hindere, eine ordentliche Kündigung, die keinen Kündigungsgrund voraussetze, auszusprechen. Außerdem drohten ihr erhebliche wirtschaftliche Einbußen auf dem US-Markt (der Telekom-Konzern macht dort 50 Prozent seines Umsatzes), wenn sie die - noch dazu wirtschaftlich uninteressanten - Geschäftsbeziehungen mit der Bank Melli fortsetze. Das Hanseatische Oberlandesgericht ersucht den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Auslegung der EU-Blocking-Verordnung. Generalanwalt Hogan hat in seinen Schlussanträgen vom 12. Mai 2021 die Ansicht vertreten, dass sich iranische Unternehmen vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf die EU-Blocking-Verordnung berufen könnten. Die Entscheidung eines EU-Unternehmens, eine Vertragsbeziehung zu einem iranischen Unternehmen zu beenden, das US-amerikanischen Primärsanktionen unterliege, sollte für nichtig erachtet werden, wenn sie sich nicht aus anderen Gründen rechtfertigen lässt als dem Bestreben, US-amerikanischen Rechtsvorschriften nachzukommen, die Sekundärsanktionen im Hinblick auf nicht US-amerikanische Unternehmen vorsehen, die Geschäftsbeziehungen zu solchen iranischen Unternehmen unterhalten. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Fluggastrechte, unter anderem bei Vorverlegung eines Flugs
Das Landgericht Düsseldorf und das Landesgericht Korneuburg möchten vom Gerichtshof unter anderem wissen, ob Fluggästen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch dann eine Entschädigung zustehen kann, wenn ihr Flug vorverlegt wurde. Insbesondere wird danach gefragt, ob die Vorverlegung als Annullierung anzusehen ist und ob es sich bei der Mitteilung der Vorverlegung um das Angebot einer anderweitigen Beförderung handelt. Außerdem geht es um die Frage, unter welchen Umständen ein Fluggast, der über ein Reiseunternehmen gebucht hat, über eine „bestätigte Buchung“ verfügt (was Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Verordnung ist). Generalanwalt Pikamäe hat in seinen Schlussanträgen vom 23. September 2021 unter anderem die Ansicht vertreten, dass eine Flugannullierung vorliege, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen den im Rahmen einer Pauschalreise gebuchten Flug um mindestens zwei Stunden vorverlege. Ein Fluggast könne über eine „bestätigte Buchung“ verfügen, wenn er von dem Reiseunternehmen einen „anderen Beleg“ erhalten habe, der eine Beförderungszusage für einen bestimmten (durch Abflugs- und Ankunftsort, Abflugs- und Ankunftszeit und Flugnummer individualisierten) Flug enthalte, auch wenn das Reiseunternehmen eine Platzreservierung für diesen Flug bei dem betreffenden Luftfahrtunternehmen weder vorgenommen noch von diesem bestätigt erhalten habe. EbS+ zeigt Aufzeichnungen. Weitere Informationen hier: Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20 und C-395/20. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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