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EU-TERMINVORSCHAU

DIE EU IN DEUTSCHLAND

In dieser Ausgabe
EU-Terminvorschau vom 13. bis 26. Dezember 2021

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Sonntag, 12. Dezember

Brüssel: Treffen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei (bis 13. Dezember)
Auf der Agenda stehen unter anderem Fischfangquoten für das Jahr 2022, unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette sowie ein Notfallplan zur Gewährleistung der Nahrungsmittelversorgung und der Ernährungssicherheit in Krisenzeiten. Außerdem werden die wichtigsten Ziele des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds skizziert und es wird ein Vorschlag für eine Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse vorgestellt. Im Anschluss findet am Montag, 13. Dezember, um ca. 19:30 Uhr eine Pressekonferenz mit EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski statt, die live auf EbS übertragen wird. Weitere Informationen hier.

Montag, 13. Dezember

Brüssel: Presseerklärung von EU-Nachbarschaftskommissar Várhelyi zum Start einer Vereinbarung zur gemeinsamen Impfstoffnutzung mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft
Gemeinsam mit dem polnischen Außenminister Zbkgniew Rau und der Vorstandsvorsitzenden der BGK Bank Beata Daszyńska-Muzyczka wird der EU-Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, Oliver Várhelyi, um 11.30 Uhr eine Presseerklärung zum Start einer innovativen Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung von Impfstoffen mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft abgeben. EbS überträgt live.

Online: Pressegespräch zum Digital Services & Digital Markets Act mit MdEPs Gebhardt, Geese, Schirdewan
Die EU-Gesetze über digitale Märkte und digitale Dienste sollen die Regulierung von Online-Plattformen modernisieren und die Marktmacht großer Tech-Konzerne beschränken. Vor zwei zentralen Abstimmungen im Europäischen Parlament informieren die Abgeordneten Evelyne Gebhardt, Alexandra Geese und Martin Schirdewan. Montagabend stimmt der Binnenmarktausschuss (IMCO) über seinen Entwurf für das Gesetz über digitale Dienste ab (Digital Services Act - DSA). Das Ergebnis wird am Dienstag vorliegen. Voraussichtlich im Januar wird das ganze Parlament im Plenum darüber abstimmen. Der Entwurf für das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) steht bereits auf der Tagesordnung des Plenums: Debatte am Dienstagmorgen ab 9:00 Uhr, Abstimmung Dienstagnachmittag, Bekanntgabe der Ergebnisse am Mittwoch um 19:00 Uhr. Die Europaabgeordneten informieren im Pressegespräch kurz vor den Abstimmungen über den aktuellen Stand und ihre Forderungen. Das Online-Pressegespräch wird mit dem Konferenztool Cisco Webex durchgeführt. Medienvertreterinnen und -vertreter können sich mit Namen, E-Mail-Adresse und Medium anmelden unter presse-berlin@ep.europa.eu. Weitere Informationen hier.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 16. Dezember)
Auf der vorläufigen Agenda des ersten Sitzungstages stehen unter anderem Debatten und Abstimmungen zum 30. Jahrestag der Auflösung der Sowjetunion, zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer und Online-Gewalt, zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU 2018-2020, zur Arbeit des Petitionsausschusses im Jahr 2020 und zur Prävention von Korruption und Missbrauch von Notfallfonds und Krisenhilfen. Außerdem beraten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über das Zollkontingent der Union für hochwertiges Rindfleisch aus Paraguay, die Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten, das Luftverkehrsabkommen EU/USA, das partnerschaftliche Fischereiabkommen EG/Gabun und verschiedene Inanspruchnahmen des Europäischen Fonds. EbS+ überträgt live. Mehr Informationen hier, Informationen für die Presse hier.

Brüssel: Treffen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten
Die Außenministerinnen und ‑minister werden eine umfassende Aussprache über die Beziehungen zwischen der EU und Afrika führen. Anschließend wird der Rat einen Gedankenaustausch über Zentralasien und das bilaterale und regionale Engagement der EU in der Region führen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Konnektivität liegen wird. Auch Afghanistan soll während der Beratungen angesprochen werden. Venezuela ist das dritte Thema, das vom Rat zu erörtern ist. Unter Aktuelles wird der Rat Informationen über Belarus, Varosha und Äthiopien erhalten. Während eines Arbeitsessens am Mittag werden die Ministerinnen und Minister einen informellen Austausch mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Außenminister Katars führen. Der Rat wird voraussichtlich Schlussfolgerungen zum Pakt für die zivile GSVP annehmen. Gegen 17:30 Uhr findet eine Abschlusspressekonferenz mit dem EU-Außenbeauftragten Josep Borrell satt, die live auf EbS übertragen wird. Weitere Informationen auf den Seiten des Rates.

Dienstag, 14. Dezember

Straßburg: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der vorläufigen Agenda stehen verschiedene Maßnahmen zu Energie und Klima wie die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor, die Überarbeitung des dritten Energiepaketes für Gas, die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, eine Mitteilung der Kommission zur Wiederherstellung nachhaltiger Kohlenstoffkreisläufe und eine Empfehlung des Rates zur Berücksichtigung der sozialen und arbeitsrechtlichen Aspekte des Klimawandels. Außerdem beraten die Kommissarinnen und Kommissare über das Paket „Effiziente und umweltfreundliche Mobilität“, eine Überarbeitung des Schengener Grenzkodex und die Verbesserung des Umweltschutzes durch das Strafrecht. Im Anschluss findet gegen 15.00 Uhr eine Pressekonferenz statt, Details folgen. EbS überträgt live.

Bonn/Online: 2. Bonner EU-PubQuiz
Welches Land in der EU hat die längste Nationalhymne? Wie viele EU-Anlaufstellen gibt es in Deutschland? Und wer bringt in den europäischen Ländern eigentlich die Weihnachtsgeschenke? Im Europa Punkt in Bonn findet ab 18.00 Uhr ein Quiz rund um Wissen über Europa statt.
Es ist eine Teilnahme vor Ort in der Regionalvertretung für 30 Teilnehmende möglich oder online mit einem Link per Zoom. Veranstaltet wird dieses EU-PubQuiz von der Vertretung der EU-Kommission in Bonn in Zusammenarbeit mit dem Europa-Punkt Bonn. Zur Anmeldung hier. Weitere Informationen hier.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 16. Dezember)
Auf der vorläufigen Agenda des zweiten Sitzungstages stehen unter anderem Debatten und Abstimmungen zum aktuellen Stand über die Aufbau- und Resilienzfaszilität, zum Europäischen Jahr der Jugend 2022, zur Lage in Nicaragua, zu den neue Leitlinien für die humanitären Maßnahmen der EU, der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Westlichen Balkan und der Bewertung von Gesundheitstechnologien. Der ghanaische Präsident Nana Addo Dankwa Akufo-Addo wird eine Ansprache halten. EbS+ überträgt live. Mehr Informationen hier, Informationen für die Presse hier.

Brüssel: Rat für Allgemeine Angelegenheiten
Die Ministerinnen und Minister werden voraussichtlich die Schlussfolgerungen zur Erweiterung/zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess billigen.Der Rat wird die Tagung des Europäischen Rates am 16. Dezember 2021 vorbereiten. Der Vorsitz wird die Ministerinnen und Minister über die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Konferenz zur Zukunft Europas unterrichten.Der aktuelle Stand in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in Polen und die Werte der Europäischen Union in Ungarn stehen ebenfalls auf der Tagesordnung. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte wird den Bericht „Antisemitism: overview of anti-Semitic incidents recorded in the European Union 2010-2020“ („Antisemitismus: Überblick über die in der Europäischen Union erfassten antisemitischen Vorfälle im Zeitraum 2010 - 2020“) vorstellen. Im Anschluss findet um ca. 18 Uhr eine Pressekonferenz statt, die live auf EbS übertragen wird. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Mündliche Verhandlung am EuGH zur Dublin-III- Verordnung – Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylantrags
Das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte den Asylantrag einer 2015 in Deutschland geborenen Staatsangehörigen der Russischen Föderation mit der Begründung als unzulässig ab, dass ein anderer Mitgliedstaat für die Prüfung zuständig sei. Die Eltern sowie die Geschwister, die ebenfalls in Deutschland Asyl beantragt hatten, wurden nämlich bereits zuvor in Polen als Flüchtlinge anerkannt. Das von der Betroffenen angerufene Verwaltungsgericht Cottbus ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Dublin-III-Verordnung Nr. 604/2013 hinsichtlich der Zuständigkeit für die Prüfung des Asylantrags. Heute findet die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des Gerichtshofs statt. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Mittwoch, 15. Dezember

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 16. Dezember)
Auf der vorläufigen Agenda des dritten Sitzungstages steht die Verleihung des diesjährigen Sacharow-Preises an Alexei Nawalny. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird an den Debatten zu den Vorbereitungen zum Europäischen Rat am 16. Dezember sowie zur Corona-Krisenreaktion der EU teilnehmen. Außerdem finden Debatten und Abstimmungen zu Engpässen und Unterbrechungen bei den Lieferketten sowie Auswirkungen auf Unternehmen und Bürger der EU, zum Gesetz über digitale Märkte, zum Umsetzungsbericht über das Wohlergehen landwirtschaftlicher Nutztiere, den Auswirkungen der MeToo-Debatte in den EU-Organen und zum Europäischen Rahmen für die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern und Überarbeitung der Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats statt. EbS+ überträgt live. Mehr Informationen hier, Informationen für die Presse hier.

Brüssel: Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und von fünf Ländern der Östlichen Partnerschaft befassen sich mit der künftigen Zusammenarbeit und ziehen eine Bilanz der Errungenschaften seit dem letzten Gipfeltreffen. Belarus hat seine Teilnahme an der Östlichen Partnerschaft ausgesetzt. Seitens der EU-Institutionen nehmen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident Charles Michel an dem Treffen teil. Das Treffen beginnt um 16 Uhr, im Anschluss findet eine Pressekonferenz statt, EbS überträgt live. Weitere Informationen hier.

Donnerstag, 16. Dezember

Online: Pressebriefing zum Europäischen Rat mit Kommissionsvertreter Wojahn
Die EU-Staats- und Regierungschefs werden am 16. Dezember zum Europäischen Rat in Brüssel zusammenkommen, um die weiteren gemeinsamen Schritte in der COVID 19-Pandemie abzustimmen. Dabei werden die EU-Führungsspitzen eine Bestandsaufnahme der epidemiologischen Lage und der Impfsituation vornehmen und die Bemühungen um Koordinierung bei der Bekämpfung der COVID 19-Pandemie fortsetzen. Außerdem geht es um die Themen wirtschaftliche Erholung, steigende Energiepreise und Außenbeziehungen, einschließlich dem Ukraine-Konflikt, der Instrumentalisierung von Migranten durch Belarus und der externen Aspekte der Migration. Von 11.30 bis 12.15 Uhr findet ein Online-Vorbriefing („unter zwei“) per Webex mit dem Vertreter der EU-Kommission in Deutschland, Jörg Wojahn statt. Anmeldung für Medienvertreter unter COMM-REP-BER-PRESSE@ec.europa.eu. Einen Webex-Link zur Teilnahme erhalten die Teilnehmer nach Anmeldung.

Brüssel: Treffen des Europäischen Rates
Die EU-Staats- und Regierungschefs beraten über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID-19, Krisenmanagement und Resilienz, Energiepreisen, Sicherheit und Verteidigung, externen Aspekten der Migration und der Lage in Belarus erörtern. Das Treffen wird voraussichtlich um 10.00 Uhr beginnen. Im Anschluss an den Gipfel findet eine Pressekonferenz mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen statt, EbS überträgt live. Weitere Informationen auf den Seiten des Rates.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Auf der vorläufigen Agenda des vierten Sitzungstages stehen unter anderem Debatten und Abstimmungen zum EU-weiten Verbot des Einsatzes von Wildtieren in Zirkussen, zu Fällen von Verletzungen der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie zu Hindernissen für den freien Warenverkehr. EbS+ überträgt live. Mehr Informationen hier, Informationen für die Presse hier.

Luxemburg: Schlussanträge zur Vollstreckung Europäischer Haftbefehle aus Polen im EuGH
Das Bezirksgericht [Rechtbank] Amsterdam hat über die Vollstreckung zweier in Polen ausgestellter Europäischer Haftbefehle zu entscheiden. Mit dem einen wird um Überstellung eines polnischen Staatsbürgers zwecks Strafverfolgung ersucht, mit dem anderen um Überstellung eines polnischen Staatsbürgers zwecks Vollstreckung einer Freiheitsstrafe. Die Rechtbank stellt sich die Frage, ob die Justizreformen in Polen einer Vollstreckung der beiden Europäischen Haftbefehle (und zahlreicher weiterer) aus Polen entgegenstehen. Abgesehen davon, dass in Polen aufgrund systemischer oder allgemeiner Mängel in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz im Allgemeinen eine echte Gefahr bestehe, dass das Recht auf ein unabhängiges Gericht verletzt werde, stelle sich die weitere Frage, ob eine echte (allgemeine oder individuelle) Gefahr der Verletzung des Rechts auf ein zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht besteht. Die Rechtbank möchte u.a. wissen, nach welchen Kriterien das Vorliegen dieser zweitgenannten Gefahr zu beurteilen ist, vor allem vor dem Hintergrund, dass in Polen kein wirksamer Rechtsbehelf mehr zur Verfügung stehe, um eine etwaige Verletzung des Rechts auf ein zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht zu rügen. Speziell hinsichtlich des Europäischen Haftbefehls für Zwecke der Strafverfolgung möchte die Rechtbank insoweit wissen, ob der Zweistufentest (allgemein + individuell), den der Gerichtshof für die Prüfung des Vorliegens der erstgenannten Gefahr (kein unabhängiges Gericht) entwickelt, auch hier anzuwenden sei. Insoweit bestehe ein besonders Problem darin, dass der Betroffene faktisch nicht angeben könne, welche Richter in Polen mit seinem Fall befasst sein werden. Da sich die beiden Betroffenen in den Niederlanden in Übergabegewahrsam befinden, werden auf Antrag der Rechtbank beide Verfahren als Eilvorabentscheidungsverfahren behandelt. Generalanwalt Rantos legt heute seine Schlussanträge vor. Weitere Informationen hier und hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: Schlussanträge zum Kindergeld in Deutschland während der ersten drei Monate nach Zuzug im EuGH
Die Familienkasse Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit verwehrte einer bulgarischen Familie für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts nach ihrem (erneuten) Zuzug aus Bulgarien Kindergeld mit der Begründung, dass die Eltern in dieser Zeit keine inländischen Einkünfte erzielt hätten. Nach einer Gesetzesänderung vom Juli 2019 hat ein Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats in den ersten drei Monaten ab Begründung eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nämlich keinen Anspruch auf Kindergeld, es sei denn, er weist nach, dass er im Inland Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einem Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, also erwerbstätig ist. Demgegenüber ist der Anspruch auf Kindergeld deutscher Staatsbürger, die nach einem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründen, nicht davon abhängig, dass sie erwerbstätig sind. Das von der Mutter angerufene Finanzgericht Bremen möchte vom Gerichtshof wissen, ob diese Ungleichbehandlung mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Generalanwalt Szpunar legt heute seine Schlussanträge vor. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: Schlussanträge zum Kindernachzug zu anerkannten Flüchtlingen im EuGH
Eine syrische Staatsangehörige beanstandet vor den deutschen Gerichten, dass ihr ein Visum zum Zwecke des Familiennachzugs zu ihrem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Vater mit der Begründung verwehrt wurde, dass sie zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihren Antrag auf Familiennachzug gestellt hatte, nicht mehr minderjährig gewesen sei. Zu dem Zeitpunkt, zu dem ihr Vater in Deutschland Asyl beantragt hatte, war sie hingegen noch minderjährig. Das mit dem Fall befasste Bundesverwaltungsgericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86. Es möchte insbesondere wissen, ob es nach der Richtlinie beim Kindernachzug zu Flüchtlingen für die Minderjährigkeit des nachzugswilligen Kindes auf den Zeitpunkt der Asylantragstellung des Flüchtlings (hier also des Vaters) ankommt. So habe es der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. April 2018 (C-550/16) für den umgekehrten Fall des Elternnachzuges zu einem minderjährigen unbegleiteten Flüchtling entschieden (siehe Pressemitteilung Nr. 40/18: „Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des [= seines] Asylverfahrens volljährig wird, behält sein Recht auf Familienzusammenführung“). Zudem ersucht das Bundesverwaltungsgericht den Gerichtshof um Klärung, welche Anforderungen an das Bestehen von tatsächlichen familiären Bindungen zwischen dem inzwischen volljährig gewordenen Kind und dem Flüchtling zu stellen sind. Generalanwalt Collins legt heute seine Schlussanträge vor. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Montag, 20. Dezember

Online: EBD De-Briefing Europäischer Rat mit Kommissionsvertreter Wojahn
Am 16. und 17. Dezember tagt der Europäische Rat. Im Mittelpunkt des Treffens stehen die aktuelle Lage rund um COVID-19, Energiepreise, Krisenmanagement und Resilienz, Sicherheit und Verteidigung und Außenbeziehungen. Die Europäische Bewegung Deutschland e.V. (EBD) lädt zu einem De-Briefing ab 13.00 Uhr per Videokonferenz ein, bei dem Jörg Wojahn, Leiter der Europäischen Kommission in Deutschland, einen Erstkommentar abgeben wird. Es gilt die Chatham House Rule. Der Link zur Teilnahme über das Videokonferenztool GoToMeeting wird nach Anmeldung am Vormittag des Veranstaltungstages versendet. Weitere Informationen hier.

Brüssel: Treffen des Rates für Umwelt
Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem Beratungen über Gesetzgebungsakte zur Verordnung über Batterien und Altbatterien, zum Paket „Fit für 55“ sowie zur Bodenstrategie der EU für 2030. Außerdem beraten die Ministerinnen und Minister über eine Verordnung zur Minimierung des Risikos von Entwaldung und Waldschädigung sowie die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Weitere Informationen in Kürze hier.

Dienstag, 21. Dezember

Luxemburg: EuGH-Urteil zum Verbot der Befolgung drittstaatlicher Sekundärsanktionen
Die Bank Melli Iran mit Zweigniederlassung in Hamburg macht vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht geltend, dass die von der Telekom Deutschland ausgesprochene ordentliche Kündigung des zwischen ihnen bestehenden Vertrags über Telekommunikationsdienstleistungen unwirksam sei. Der wahre Grund für diese Kündigung sei nämlich, dass die Telekom amerikanische Sekundärsanktionen befolgen wolle, die Nicht-US-Unternehmen Geschäfte mit gelisteten iranischen Unternehmen wie der Bank Melli verböten. Damit verstoße die Telekom jedoch gegen die EU-Blocking-Verordnung Nr. 2271/96, wonach EU-Unternehmen solche drittstaatlichen Sekundärsanktionen nicht befolgen dürften. Die Telekom ist hingegen der Ansicht, dass die Blocking-Verordnung sie nicht daran hindere, eine ordentliche Kündigung, die keinen Kündigungsgrund voraussetze, auszusprechen. Außerdem drohten ihr erhebliche wirtschaftliche Einbußen auf dem US-Markt (der Telekom-Konzern macht dort 50 Prozent seines Umsatzes), wenn sie die - noch dazu wirtschaftlich uninteressanten - Geschäftsbeziehungen mit der Bank Melli fortsetze. Das Hanseatische Oberlandesgericht ersucht den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Auslegung der EU-Blocking-Verordnung. Generalanwalt Hogan hat in seinen Schlussanträgen vom 12. Mai 2021 die Ansicht vertreten, dass sich iranische Unternehmen vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf die EU-Blocking-Verordnung berufen könnten. Die Entscheidung eines EU-Unternehmens, eine Vertragsbeziehung zu einem iranischen Unternehmen zu beenden, das US-amerikanischen Primärsanktionen unterliege, sollte für nichtig erachtet werden, wenn sie sich nicht aus anderen Gründen rechtfertigen lässt als dem Bestreben, US-amerikanischen Rechtsvorschriften nachzukommen, die Sekundärsanktionen im Hinblick auf nicht US-amerikanische Unternehmen vorsehen, die Geschäftsbeziehungen zu solchen iranischen Unternehmen unterhalten. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Fluggastrechte, unter anderem bei Vorverlegung eines Flugs
Das Landgericht Düsseldorf und das Landesgericht Korneuburg möchten vom Gerichtshof unter anderem wissen, ob Fluggästen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch dann eine Entschädigung zustehen kann, wenn ihr Flug vorverlegt wurde. Insbesondere wird danach gefragt, ob die Vorverlegung als Annullierung anzusehen ist und ob es sich bei der Mitteilung der Vorverlegung um das Angebot einer anderweitigen Beförderung handelt. Außerdem geht es um die Frage, unter welchen Umständen ein Fluggast, der über ein Reiseunternehmen gebucht hat, über eine „bestätigte Buchung“ verfügt (was Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Verordnung ist). Generalanwalt Pikamäe hat in seinen Schlussanträgen vom 23. September 2021 unter anderem die Ansicht vertreten, dass eine Flugannullierung vorliege, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen den im Rahmen einer Pauschalreise gebuchten Flug um mindestens zwei Stunden vorverlege. Ein Fluggast könne über eine „bestätigte Buchung“ verfügen, wenn er von dem Reiseunternehmen einen „anderen Beleg“ erhalten habe, der eine Beförderungszusage für einen bestimmten (durch Abflugs- und Ankunftsort, Abflugs- und Ankunftszeit und Flugnummer individualisierten) Flug enthalte, auch wenn das Reiseunternehmen eine Platzreservierung für diesen Flug bei dem betreffenden Luftfahrtunternehmen weder vorgenommen noch von diesem bestätigt erhalten habe. Weitere Informationen hier: Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20 und C-395/20. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Mittwoch, 22. Dezember

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Laut vorläufiger Agenda beraten die Kommissarinnen und Kommissare unter anderem über das Eigenmittelpaket, eine Initiative zur Bekämpfung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen, einen Vorschlag zur Umsetzung des globalen OECD-Übereinkommens über die effektive Mindestbesteuerung und eine gemeinsame Mitteilung über ein strategisches Konzept zur Unterstützung der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung ehemaliger Soldaten. Im Anschluss findet gegen 12.00 Uhr eine Pressekonferenz statt, Details folgen. EbS überträgt live.

 
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