Berlin: Jugendkonferenz des Kollektivs für ein Freiwilliges Europäisches Jahr (bis 10. Dezember)
Das Kollektiv für ein freiwilliges europäisches Jahr organisiert mit der Unterstützung des Deutsch-Französischen Jugendwerks, der Landesvertretung des Saarlandes, der Vertretung der Europäischen Kommission, des französischen Kulturzentrums in Berlin sowie des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge vom 7. bis 10. Dezember eine Jugendkonferenz. Themen der Veranstaltung sind Gesellschaft, Umwelt, Europa und Jugend. Ziel ist es, Stimmen von engagierten Jugendlichen, die aktuell in Europa einen Freiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Freiwilligendienst im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps absolvieren, zu Wort kommen zu lassen. Das Kollektiv für ein freiwilliges europäisches Jahr (Le Collectif pour un service civique européen) entstand 2018, wird vollständig von engagierten jungen Menschen getragen und ist ein Verein nach französischem Vereinsrecht, bei dem junge Europäerinnen und Europäer gemeinsam eine Idee von allgemeinem Interesse verfolgen, für die sie sich ehrenamtlich einsetzen. Das Kollektiv für ein freiwilliges europäisches Jahr lädt am 9. Dezember um 18.00 Uhr zur öffentlichen Bekanntmachung der Ergebnisse der Konferenz sowie zur anschließenden Vernissage mit Kunst und musikalischer Begleitung in das Centre Français de Berlin, Müllerstrasse 74, ein. Anmeldung hier. Informationen für die Presse hier.
Berlin: Auftaktveranstaltung „Zentrum für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz“ mit Renate Nikolay
Mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) baut das iRights.Lab in Zusammenarbeit mit den Fraunhofer-Instituten AISEC und IAIS sowie der Freien Universität Berlin das Zentrum für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz (ZVKI) auf. Als nationale und neutrale Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft informiert es über alle verbraucher:innenrelevanten Aspekte von Künstlicher Intelligenz, ermöglicht öffentlichkeitswirksame Diskussionen und entwickelt ein Zertifizierungsschema für vertrauenswürdige KI. Renate Nikolay, Kabinettschefin von EU-Justizkommissarin Vera Jourova, hält im Rahmen der Auftaktveranstaltung des iRights.Lab die Keynote um 9.40 Uhr. Weitere Informationen und Anmeldung hier.
Brüssel: Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen
Auf der vorläufigen Tagesordnung stehen unter anderem Diskussionen zu dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Paket „Fit für 55“, mit dem die Europäische Union ihre Klimaziele für 2030 erreichen will. Zudem geht es um die Stärkung der Bankenunion und die wirtschaftliche Erholung in Europa. Außerdem beraten die Ministerinnen und Minister über die Vorstellung des Jahresberichts 2021 des Europäischen Fiskalausschusses und das Europäischen Semester 2022. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.
Brüssel: Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-Kosovo
Die Europäische Union und Vertreter aus dem Kosovo tauschen sich über die Stabilität der Beziehungen zwischen der Union und dem Kosovo aus und führen einen Gedankenaustausch über die Entwicklungen im Westbalkan (Kosovo-Bericht 2021). Weitere Informationen in Kürze hier.
Luxemburg: Mündliche Verhandlung am EuGH über Rettungsbeihilfe für Condor
Mit Beschluss vom 14. Oktober 2019 genehmigte die Kommission eine Rettungsbeihilfe Deutschlands in Höhe von 380 Mio. Euro für die Charterfluglinie Condor. Ryanair hat diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Ryanair macht geltend, dass die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rettungsbeihilfe nicht erfüllt seien, insbesondere seien die Schwierigkeiten von Condor das Ergebnis einer willkürlichen Kostenverteilung innerhalb der Thomas Cook Gruppe. Zudem hätte die Kommission die Beihilfe nicht genehmigen dürfen, ohne zuvor ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Heute findet die mündliche Verhandlung statt. Zur Erinnerung: Mit Beschluss vom 26. April 2020 genehmigte die Kommission ein durch den deutschen Staat garantiertes Darlehen in Höhe von 550 Mio. Euro für Condor zum Ausgleich von coronabedingten Einbußen. Ryanair focht diesen Beschluss vor dem Gericht der EU an, mit Erfolg: Mit Urteil vom 9. Juni 2021 (T-665/20) erklärte das Gericht den Beschluss wegen unzureichender Begründung für nichtig. Allerdings setzte es die Wirkungen der Nichtigerklärung aufgrund des durch die Covid-19-Pandemie geprägten wirtschaftlichen und sozialen Kontexts bis zum Erlass eines neuen Beschlusses durch die Kommission aus. Weitere Informationen hier. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.