Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) entschieden, Polen wegen seines Justizgesetzes vom 20. Dezember 2019 vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen. Die Kommission ersucht den Gerichtshof außerdem, einstweilige Maßnahmen anzuordnen, bis ein endgültiges Urteil in der Sache fällt. Nach Auffassung der Kommission verstößt Polen gegen EU-Recht, weil das Land zulässt, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts – deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleistet ist – weiter Entscheidungen trifft, die unmittelbare Auswirkungen auf die Richter und die Art und Weise haben, wie sie ihre Aufgaben wahrnehmen. Dies ist bereits das vierte Vertragsverletzungsverfahren im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, bei dem die Kommission Polen vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.