Amsterdam/Online: Ausschuss der EMA gibt Empfehlung zu AstraZeneca-Impfstoff ab
Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur EMA tritt heute in außerordentlicher Sitzung zusammen, um eine Entscheidung zum Impfstoff von AstraZeneca zu treffen. Mehrere EU-Staaten, inklusive Deutschland, hatten den Einsatz des Impfstoffes nach vereinzelten Fällen von aufgetretenen Blutgerinnseln pausiert. „Die Experten untersuchen sehr detailliert alle verfügbaren Daten und die klinischen Umstände der einzelnen Fälle, um festzustellen, ob der Impfstoff dazu beigetragen haben könnte oder ob das Ereignis wahrscheinlich auf andere Ursachen zurückzuführen ist,“ hatte die EMA dazu erklärt. Details zu einer möglichen Pressekonferenz nach der Ausschusssitzung folgen von der EMA.
Online: Webcast mit Céline Gauer zur Rolle der Regionen für die Erholung in Europa
Wie reparieren wir die durch COVID-19 verursachten wirtschaftlichen und sozialen Schäden? Wie lässt sich eine faire und effektive Wiederherstellungsstrategie sicherstellen? Die COVID-19-Krise kennt keine nationalen Grenzen, allerdings sehen sich einzelne Regionen mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. An der Initiative „Regions for EU-Recovery“ beteiligen sich mehr als 25 Regionen, aus Deutschland das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern sowie das Land Hessen. Die Veranstaltung mit Céline Gauer, Generaldirektorin der Europäischen Kommission und Chefin der Recovery and Resilience Taskforce , beschäftigt sich mit der Rolle der Regionen für die Erholung in Europa. Ein Livestream von 11:30-12:15 wird nach Anmeldung zur Verfügung gestellt.
Per Videokonferenz: Gesundheitskommissarin Kyriakides und Energiekommissarin Simson beim Ausschuss der Regionen
Die Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen treffen sich per Videokonferenz und führen u.a. ab 11:45 Uhr eine Diskussion mit Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides über die COVID-19-Pandemie. Um 16:15 Uhr folgt eine Diskussion mit Energiekommissarin Kadri Simson über den Europäischen Green Deal und die Finanzierung und Umsetzung der Renovierungswelle. Die Sitzung wird via Ebs live übertragen. Weitere Informationen hier.
Per Videokonferenz: Informelles Treffen der Ministerinnen und Minister für Umwelt
Die zuständigen Ministerinnen und Minister sprechen über die EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel, die Ökologisierung des Europäischen Semesters und den Legislativvorschlag der Kommission zu Batterien und Altbatterien. Eine Pressekonferenz mit Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans und Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius folgt im Anschluss und wird live via Ebs übertragen. Weitere Details hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Nutzung der OPAL-Glasfernleitung
Die Ostseepipeline-Anbindungsleitung (OPAL) ist die westliche terrestrische Anbindung der Gasfernleitung Nord-Stream 1. Ihr Einspeisepunkt befindet sich in Deutschland und ihr Ausspeisepunkt in der Tschechischen Republik. Die gesamte Kapazität der OPAL-Gasfernleitung war aufgrund von Entscheidungen der deutschen Bundesnetzagentur und der EU-Kommission aus dem Jahr 2009 von der Anwendung der Bestimmungen über den regulierten Netzzugang Dritter und der Entgeltregulierung gemäß der Richtlinie 2003/55 ausgenommen. Mit Beschluss 28. Oktober 2016 genehmigte die Kommission eine von der Bundesnetzagentur geplante Änderung der Bedingungen für die Befreiung der OPAL-Gasfernleitung von den Unionsregeln über den Netzzugang Dritter und die Entgeltregulierung. Polen hat diesen Genehmigungsbeschluss der Kommission vor dem Gericht der EU angefochten. Es machte u.a. geltend, dass er gegen den Grundsatz der Solidarität im Energiesektor verstoße, weil er es Gazprom und den Unternehmen der Gazprom-Gruppe gestatte, durch die volle Auslastung der Kapazitäten der Gasfernleitung Nord-Stream 1 zusätzliche Gasmengen auf den Unionsmarkt umzuleiten. In Anbetracht dessen, dass es in Mitteleuropa keine signifikante Steigerung der Nachfrage nach Erdgas gebe, bestehe die einzig mögliche Folge darin, dass die Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Transportleistungen auf den mit OPAL konkurrierenden Gasfernleitungen beeinflusst würden. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
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