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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Für Hotspots in Grenzregionen: EU-Kommission sichert vier Millionen zusätzliche Impfdosen von BioNTech/Pfizer in den nächsten zwei Wochen

Die Europäische Kommission hat mit BioNTech-Pfizer heute (Mittwoch) eine Vereinbarung über die Lieferung weiterer vier Millionen COVID-19-Impfstoffdosen erzielt, die den EU-Staaten in den nächsten zwei Wochen für den Einsatz in Coronavirus-Hotspots insbesondere in Grenzregionen angeboten werden. Besonders betroffene Grenzregionen sind derzeit beispielsweise Tirol in Österreich, Moselle in Frankreich und einige Teile Bayerns und Sachsens. „Dies wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Ausbreitung neuer Varianten unter Kontrolle zu halten“, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Durch ihren gezielten Einsatz in Gebieten, wo sie am dringendsten benötigt werden, insbesondere in Grenzregionen, werden diese Impfstoffdosen auch dazu beitragen, den freien Waren- und Personenverkehr zu gewährleisten oder wiederherzustellen. Beide sind von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren der Gesundheitssysteme und des Binnenmarkts.“

 
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Konferenz über die Zukunft Europas: EU ebnet Weg für Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern für mehr Demokratie

Der Präsident des Europäischen Parlaments David Sassoli, der amtierende EU-Ratsvorsitzende, Portugals Premierminister und António Costa und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben heute (Mittwoch) die Gemeinsame Erklärung zur Konferenz über die Zukunft Europas unterzeichnet. „Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger Europas ein, sich mit ihrer Stimme zu beteiligen und gemeinsam mit uns das Europa von morgen zu schaffen. Die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger sind klar: Sie möchten Mitspracherecht über die Zukunft Europas und über die Themen haben, die sich auf ihren Alltag auswirken. Unser heutiges Versprechen ist ebenso klar: Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Anliegen. Wir hören Ihnen zu und handeln danach“, sagte von der Leyen.

 
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Schluss mit „Greenwashing“: EU-Offenlegungspflichten für nachhaltige Investitionen ab heute in Kraft

Mit der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) ist heute (Mittwoch) ein Eckpfeiler des Aktionsplans der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzen in Kraft getreten. Die Verordnung zielt darauf ab, verantwortungsvolle und nachhaltige Investitionen zu fördern, Verhaltensänderungen in der Finanzbranche auszulösen und „Greenwashing“ zu verhindern. Mit den neuen Regeln setzt die EU weltweit beachtete Standards, wie i) Finanzdienstleister und Berater Endanleger über Nachhaltigkeitsrisiken informieren, ii) wie die Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft offengelegt werden und iii) wie Finanzprodukte, die als nachhaltig vermarktet werden, diesen Anspruch tatsächlich erfüllen.

 
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Humanitäre Hilfe: Neuer Ansatz für weltweite Unterstützung der EU angesichts der Auswirkungen von COVID-19

Die Europäische Kommission hat sich heute (Mittwoch) für stärkere humanitäre Maßnahmen der Europäischen Union weltweit ausgesprochen, um den durch die COVID-19-Pandemie gestiegenen Bedarf zu decken. In der Mitteilung werden eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen eines „Team Europa“-Ansatzes vorgeschlagen, um schnell humanitäre Hilfe bereitzustellen zu können: die Ressourcenbasis soll erweitert, günstige Rahmenbedingungen für humanitäre Partner gefördert und die Ursachen von Krisen weiter bekämpft werden. Dabei stehen die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und Maßnahmen zur Bewältigung der dramatischen Auswirkungen des Klimawandels im Mittelpunkt.

 
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EU-Sozialanleihe aus dem Kurzarbeitsprogramm SURE fast zehnfach überzeichnet

Im Rahmen des EU-Kurzarbeitsprogramms SURE hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch) eine Sozialanleihe von 9 Mrd. Euro ausgegeben. Damit sollen Arbeitsplätze ebenso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt und die sozioökonomischen Folgen der Coronavirus-Pandemie abgefedert werden. Es war die fünfte Anleiheemission im Rahmen des Programms SURE und die zweite im Jahr 2021. Die Anleihe stieß bei den Anlegern auf großes Interesse, daher konnte die Kommission erneut sehr gute Finanzierungsbedingungen direkt an die EU-Mitgliedstaaten weitergeben.

 
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Grünes Licht aus dem Parlament: Gesundheitsprogramm EU4Health kann starten

Die Europäische Kommission hat die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum neuen EU-Gesundheitsprogramm EU4Health begrüßt. Das Votum gestern (Dienstag) ist eine wichtige Etappe für die Bereitstellung von 5,1 Mrd. Euro, mit denen die Gesundheitssysteme gestärkt und Innovationen im Gesundheitssektor gefördert werden können. „Die Krise hat uns alle gleichermaßen und unterschiedslos getroffen. Gleichzeitig bestand jedoch ein Ungleichgewicht zwischen den Erwartungen unserer Bürgerinnen und Bürger und der begrenzten Zuständigkeit der EU in Gesundheitsfragen“, sagte Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas. „EU4Health ist eine der greifbarsten und konkretesten Antworten auf COVID-19: damit verfügen wir nun über ein gesundheitspolitisches Instrument, mit dem wir Gesundheitskrisen bewältigen können.“

 
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EU-geförderte Projekte weisen Wege aus der Pandemie

Viele der von der Europäischen Kommission in der Pandemie unterstützten Unternehmen und Projekte haben bereits vielversprechende Ergebnisse erzielt. Dazu gehören Innovationen wie wiederverwendbare, selbstreinigende Masken, eine Antikörperplattform zur Behandlung schwerer Infektionsfälle und Geräte zur Fernbeobachtung von Patienten. Die Kommission hat im vergangenen Jahr über das Pilotprojekt des Europäischen Innovationsrats und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut 226 Mio. Euro in die Unterstützung von innovativen Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Projekten investiert, um Lösungen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie zu entwickeln.

 
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EU-Wettbewerbshüter genehmigen Beihilfen für Mobilfunkdienste in Niedersachsen

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Regelung in Höhe von 70 Mio. Euro genehmigt, mit der der Ausbau leistungsfähiger Mobilfunknetze in unversorgten Gebieten des Bundeslandes Niedersachsen gefördert wird. Damit sollen 4G-Dienste oder höhere Mobilfunkkapazitäten in Gebiete kommen, in denen derzeit keine oder nur 2G-Mobilfunkkapazitäten vorhanden sind und in denen innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich kein privates Unternehmen investieren wird. Im Rahmen der Regelung erhalten öffentliche Einrichtungen, Mobilfunknetzbetreiber sowie spezialisierte Bauunternehmen direkte Zuschüssen für den Aufbau und/oder Betrieb der Mobilfunkinfrastruktur.

 
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Termine
Mittwoch, 10. März, und Donnerstag, 11. März

Mittwoch, 10. März

Online: Justizkommissar Reynders diskutiert bei der bayerischen Vertretung bei der EU zur Digitalpolitik
Was können der Digital Services Act und der Digital Markets Act im Hinblick auf große Internetkonzerne in Europa bewirken? Hierzu diskutiert Justizkommissar Didier Reynders auf einer Veranstaltung der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel. Die Veranstaltung kann nach Anmeldung von 17:00-18:30 Uhr online verfolgt werden. Weitere Informationen hier.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Ab 15 Uhr spricht Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová zur Situation der Medien in Polen, Ungarn und Slowenien. Weitere Themen der Plenartagung das Europäische Semester, die Europäische Säule sozialer Rechte, der Kampf gegen Steuervermeidung und Kinderrechte in der EU. EbS+ überträgt die Debatten live. Weitere Informationen hier.

Donnerstag, 11. März

Bremen: Pressegespräch zur Wiedereröffnung des EuropaPunkts mit Kommissionsvertreter Wojahn, Senatorin Vogt und Bürgerschaftspräsident Imhoff
Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, wird gemeinsam mit der Bremer Senatorin für Wirtschaft, Arbeit- und Europa, Kristina Vogt, und dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft, Frank Imhoff, an der Wiedereröffnung des EuropaPunkts in Bremen teilnehmen. Nach knapp zwei Jahren im Ausweichquartier ist der EuropaPunktBremen nach Abschluss von Brandschutzsanierungs-Arbeiten zurück in das Haus der Bürgerschaft gezogen. Im Rahmen der Eröffnung wird es ab 15.00 Uhr auch ein Pressegespräch geben. Ort: Haus der Bürgerschaft, Am Markt 20, Eingang an der Domseite. Anmeldung bis Donnerstag, 11.00 per E-Mail an christopher.schoenhagen@wae.bremen.de. Während seines Besuchs in Bremen trifft Jörg Wojahn auch den Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte und diskutiert mit Schülerinnen und Schülern des Hermann-Böse-Gymnasiums über aktuelle europapolitische Fragen.

Per Videokonferenz: Europäische Arzneimittel-Agentur EMA entscheidet voraussichtlich über Zulassung des Johnson & Johnson-Impfstoffs
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird ihre Prüfung des COVID19-Impfstoffs von Johnson & Johnson voraussichtlich heute abschließen und entscheiden, ob sie der Europäischen Kommission die Zulassung des Impfstoffes empfiehlt. Hierzu hat die EMA eine Sitzung des zuständigen Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) anberaumt. Ziel der Sitzung ist es, die letzten Daten für die Bewertung des Vakzins zu überprüfen und seine Beurteilung abzuschließen. Der Ausschuss für Humanarzneimittel ist der Ausschuss, der für die Ausarbeitung der Gutachten der EMA zu allen Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist. Weitere Informationen hier, Fragen und Antworten zum Zulassungsverfahren hier. Die Europäische Kommission hatte im Oktober 2020 einen Vertrag mit Janssen Pharmaceutica NV, einem Unternehmen der Pharmasparte von Johnson & Johnson, abgeschlossen und für die 27 EU-Mitgliedstaaten bis zu 400 Mio. Dosen des Impfstoffes gesichert. Das ist genug, um 400 Mio. Menschen zu impfen.

Online: Informelle Videokonferenz der Ministerinnen und Minister für Justiz
Die für Justiz zuständigen Ministerinnen und sprechen Minister u.a. über die Vorratsdatenspeicherung im Bereich der elektronischen Kommunikation. Dabei beraten sie über das weitere Vorgehen im Anschluss an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs, mit denen die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben und die Kriterien für die rechtmäßige Vorratsspeicherung von Daten und ihren Zugang festgelegt wurden. Mit dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte werden die Ministerinnen und Minister eine Aussprache über die neue Strategie zur Umsetzung der EU-Grundrechtecharta führen. EU-Justizkommissar Didier Reynders wird im Anschluss einen aktuellen Überblick über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft geben. Weiteres Themen ist die Bekämpfung illegaler Online-Inhalte im Zusammenhang mit dem Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste. Neben Justizkommissar Reynders werden auch EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton und EU-Innenkommissarin Ylva Johansson an der Videokonferenz teilnehmen. Gegen 16:45 Uhr ist eine Pressekonferenz mit EU-Justizkommissar Didier Reynders geplant, Live-Übertragung via EbS . Weitere Informationen hier.

Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Die Abgeordneten befassen sich laut Agenda mit der Reform des politischen Rahmens der EU zur Beendigung von Steuervermeidung nach den OpenLux-Enthüllungen, mit einer langfristigen Vision für ländliche Gebiete, mit der EU-Unterstützung für Afghanistan sowie mit Fällen von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Weitere Informationen hier.

Frankfurt/Online: Geldpolitische Sitzung des EZB-Rats
Der Rat der Europäischen Zentralbank tagt in Frankfurt. Im Anschluss an die Sitzung ist für 14:30 Uhr eine Pressekonferenz mit EZB-Präsidentin Christine Lagarde geplant, Liveübertragung auf Europe by Satellite.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt
Mit Beschluss vom 23. Juli 2015 genehmigte die Kommission die von Dänemark angemeldete öffentliche Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt zwischen Dänemark und Deutschland. Diese Verbindung sei wichtig zur Vollendung der großen Nord-Süd-Achse zwischen Mitteleuropa und Skandinavien und unterstütze somit ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Das Finanzierungsmodell sei daher in jedem Fall mit den EU Beihilfevorschriften vereinbar. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie die schwedische Stena Line Scandinavia haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Mit Urteilen vom 13. Dezember 2018 gab das Gericht den Klagen teilweise statt und erklärte den Kommissionbeschluss insoweit für nichtig, als die Kommission entschieden hatte, keine Einwände gegen die von Dänemark der Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb der Festverbindung über den Fehmarnbelt gewährten Maßnahmen zu erheben. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie die schwedische Stena Line Scandinavia haben gegen diese Urteile Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt, mit denen sie beantragen, die Urteile des Gerichts aufzuheben, soweit mit ihnen verschiedene ihrer Klagegründe zurückgewiesen worden seien. Weitere Informationenhier und hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge Ausstellung einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch ein Finanzamt
Das Finanzamt Münster hat der Staatsanwaltschaft Trient (Italien) eine Europäische Ermittlungsanordnung übermittelt, mit der es in einem Ermittlungsverfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung um Durchsuchung von Geschäftsräumen ersucht. Das Finanzamt ist der Ansicht, dass es die Europäische Ermittlungsanordnung selbst ausstellen durfte, ohne dass sie durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht validiert werden müsste. Nach deutschem Recht nehme das Finanzamt in dem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung nämlich die Rechte und Pflichten einer Staatsanwaltschaft wahr und handele somit selbst als justizielle Behörde im Sinne der Richtlinie 2014/41 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen. Die Staatsanwaltschaft Trient hat Zweifel, ob ein Mitgliedstaat tatsächlich eine Verwaltungsbehörde wie ein Finanzamt von der Pflicht befreien kann, eine Europäische Ermittlungsanordnung validieren zu lassen, indem er sie selbst als justizielle Behörde im Sinne der Richtlinie einstuft. Sie hat daher den Gerichtshof um Auslegung der Richtlinie ersucht. Da in Italien die Anerkennung Europäischer Ermittlungsanordnungen allein Sache der Staatsanwaltschaft ist, ohne Beteiligung eines Gerichts, sieht sie sich als berechtigt an, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu richten. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau .

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