Mittwoch, 10. März
Online: Justizkommissar Reynders diskutiert bei der bayerischen Vertretung bei der EU zur Digitalpolitik
Was können der Digital Services Act und der Digital Markets Act im Hinblick auf große Internetkonzerne in Europa bewirken? Hierzu diskutiert Justizkommissar Didier Reynders auf einer Veranstaltung der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel. Die Veranstaltung kann nach Anmeldung von 17:00-18:30 Uhr online verfolgt werden. Weitere Informationen hier.
Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Ab 15 Uhr spricht Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová zur Situation der Medien in Polen, Ungarn und Slowenien. Weitere Themen der Plenartagung das Europäische Semester, die Europäische Säule sozialer Rechte, der Kampf gegen Steuervermeidung und Kinderrechte in der EU. EbS+ überträgt die Debatten live. Weitere Informationen hier.
Donnerstag, 11. März
Bremen: Pressegespräch zur Wiedereröffnung des EuropaPunkts mit Kommissionsvertreter Wojahn, Senatorin Vogt und Bürgerschaftspräsident Imhoff
Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, wird gemeinsam mit der Bremer Senatorin für Wirtschaft, Arbeit- und Europa, Kristina Vogt, und dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft, Frank Imhoff, an der Wiedereröffnung des EuropaPunkts in Bremen teilnehmen. Nach knapp zwei Jahren im Ausweichquartier ist der EuropaPunktBremen nach Abschluss von Brandschutzsanierungs-Arbeiten zurück in das Haus der Bürgerschaft gezogen. Im Rahmen der Eröffnung wird es ab 15.00 Uhr auch ein Pressegespräch geben. Ort: Haus der Bürgerschaft, Am Markt 20, Eingang an der Domseite. Anmeldung bis Donnerstag, 11.00 per E-Mail an christopher.schoenhagen@wae.bremen.de. Während seines Besuchs in Bremen trifft Jörg Wojahn auch den Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte und diskutiert mit Schülerinnen und Schülern des Hermann-Böse-Gymnasiums über aktuelle europapolitische Fragen.
Per Videokonferenz: Europäische Arzneimittel-Agentur EMA entscheidet voraussichtlich über Zulassung des Johnson & Johnson-Impfstoffs
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird ihre Prüfung des COVID19-Impfstoffs von Johnson & Johnson voraussichtlich heute abschließen und entscheiden, ob sie der Europäischen Kommission die Zulassung des Impfstoffes empfiehlt. Hierzu hat die EMA eine Sitzung des zuständigen Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) anberaumt. Ziel der Sitzung ist es, die letzten Daten für die Bewertung des Vakzins zu überprüfen und seine Beurteilung abzuschließen. Der Ausschuss für Humanarzneimittel ist der Ausschuss, der für die Ausarbeitung der Gutachten der EMA zu allen Fragen im Zusammenhang mit Humanarzneimitteln zuständig ist. Weitere Informationen hier, Fragen und Antworten zum Zulassungsverfahren hier. Die Europäische Kommission hatte im Oktober 2020 einen Vertrag mit Janssen Pharmaceutica NV, einem Unternehmen der Pharmasparte von Johnson & Johnson, abgeschlossen und für die 27 EU-Mitgliedstaaten bis zu 400 Mio. Dosen des Impfstoffes gesichert. Das ist genug, um 400 Mio. Menschen zu impfen.
Online: Informelle Videokonferenz der Ministerinnen und Minister für Justiz
Die für Justiz zuständigen Ministerinnen und sprechen Minister u.a. über die Vorratsdatenspeicherung im Bereich der elektronischen Kommunikation. Dabei beraten sie über das weitere Vorgehen im Anschluss an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs, mit denen die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben und die Kriterien für die rechtmäßige Vorratsspeicherung von Daten und ihren Zugang festgelegt wurden. Mit dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte werden die Ministerinnen und Minister eine Aussprache über die neue Strategie zur Umsetzung der EU-Grundrechtecharta führen. EU-Justizkommissar Didier Reynders wird im Anschluss einen aktuellen Überblick über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft geben. Weiteres Themen ist die Bekämpfung illegaler Online-Inhalte im Zusammenhang mit dem Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste. Neben Justizkommissar Reynders werden auch EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton und EU-Innenkommissarin Ylva Johansson an der Videokonferenz teilnehmen. Gegen 16:45 Uhr ist eine Pressekonferenz mit EU-Justizkommissar Didier Reynders geplant, Live-Übertragung via EbS . Weitere Informationen hier.
Brüssel/Online: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Die Abgeordneten befassen sich laut Agenda mit der Reform des politischen Rahmens der EU zur Beendigung von Steuervermeidung nach den OpenLux-Enthüllungen, mit einer langfristigen Vision für ländliche Gebiete, mit der EU-Unterstützung für Afghanistan sowie mit Fällen von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Weitere Informationen hier.
Frankfurt/Online: Geldpolitische Sitzung des EZB-Rats
Der Rat der Europäischen Zentralbank tagt in Frankfurt. Im Anschluss an die Sitzung ist für 14:30 Uhr eine Pressekonferenz mit EZB-Präsidentin Christine Lagarde geplant, Liveübertragung auf Europe by Satellite.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt
Mit Beschluss vom 23. Juli 2015 genehmigte die Kommission die von Dänemark angemeldete öffentliche Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt zwischen Dänemark und Deutschland. Diese Verbindung sei wichtig zur Vollendung der großen Nord-Süd-Achse zwischen Mitteleuropa und Skandinavien und unterstütze somit ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Das Finanzierungsmodell sei daher in jedem Fall mit den EU Beihilfevorschriften vereinbar. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie die schwedische Stena Line Scandinavia haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Mit Urteilen vom 13. Dezember 2018 gab das Gericht den Klagen teilweise statt und erklärte den Kommissionbeschluss insoweit für nichtig, als die Kommission entschieden hatte, keine Einwände gegen die von Dänemark der Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb der Festverbindung über den Fehmarnbelt gewährten Maßnahmen zu erheben. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie die schwedische Stena Line Scandinavia haben gegen diese Urteile Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt, mit denen sie beantragen, die Urteile des Gerichts aufzuheben, soweit mit ihnen verschiedene ihrer Klagegründe zurückgewiesen worden seien. Weitere Informationenhier und hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge Ausstellung einer Europäischen Ermittlungsanordnung durch ein Finanzamt
Das Finanzamt Münster hat der Staatsanwaltschaft Trient (Italien) eine Europäische Ermittlungsanordnung übermittelt, mit der es in einem Ermittlungsverfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung um Durchsuchung von Geschäftsräumen ersucht. Das Finanzamt ist der Ansicht, dass es die Europäische Ermittlungsanordnung selbst ausstellen durfte, ohne dass sie durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht validiert werden müsste. Nach deutschem Recht nehme das Finanzamt in dem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung nämlich die Rechte und Pflichten einer Staatsanwaltschaft wahr und handele somit selbst als justizielle Behörde im Sinne der Richtlinie 2014/41 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen. Die Staatsanwaltschaft Trient hat Zweifel, ob ein Mitgliedstaat tatsächlich eine Verwaltungsbehörde wie ein Finanzamt von der Pflicht befreien kann, eine Europäische Ermittlungsanordnung validieren zu lassen, indem er sie selbst als justizielle Behörde im Sinne der Richtlinie einstuft. Sie hat daher den Gerichtshof um Auslegung der Richtlinie ersucht. Da in Italien die Anerkennung Europäischer Ermittlungsanordnungen allein Sache der Staatsanwaltschaft ist, ohne Beteiligung eines Gerichts, sieht sie sich als berechtigt an, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu richten. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
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