Mittwoch, 16. Dezember
Online: EU Agricultural Outlook Conference mit Kommissionspräsidentin von der Leyen und Landwirtschaftskommissar Wojciechowski (bis 17. Dezember)
Die zweitägige Konferenz wird die Lehren aus der COVID-19-Krise reflektieren und Wege zu einem grünen Aufschwung beleuchten. Zudem werden die Ergebnisse einer Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle über die Landwirtschaft der Zukunft vorgestellt und die Aussichten für die EU-Agrarmärkte diskutiert. Zum Auftakt haben ab 14 Uhr Kommissionspräsidentin von der Leyen und Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski Reden gehalten. Die Konferenz kann bei Europe by Satellite verfolgt werden. Weitere Informationen hier.
Donnerstag, 17. Dezember
Online: Konferenz zum Demografischen Wandel in der EU mit Kommissionsvizepräsidentin Šuica
Inhalte der Konferenz „Demografischer Wandel und gleichwertige Lebensverhältnisse - Politische Strategien in den EU Mitgliedstaaten“ werden neben der Frage einer demografischen Standortbestimmung der EU-Mitgliedstaaten Möglichkeiten sein, wie dem demografischen Wandel in den unterschiedlichsten Politikfeldern bestmöglich begegnet werden kann. Darüber hinaus ist ein Blick auf die künftige Situation Europas angesichts globaler demografischer Entwicklungen geplant. Kommissionsvizepräsidentin Dubravka Šuica wird eine Rede halten. Weitere Informationen zur Veranstaltung hier.
Online: Paneldiskussion zum Thema Migration während der Corona-Pandemie
Christiane Beckmann („Moabit hilft“), Duygu Gürsel, Prof. Dr. Margreth Lünenborg (beide FU Berlin) und Nikolaus von Peter von der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, werden die nationalen und internationalen Dimensionen des Themas Migration diskutieren. Nach einem Rückblick auf die Entwicklung der letzten Jahre wird sich der Schwerpunkt auf die Frage verlagern, wie sich das Thema Migration in Europa, Deutschland und Berlin im Laufe des Jahres 2020 als Folge der Pandemie entwickelt hat. Im letzten Teil der Sitzung wird der Versuch unternommen, die Nachwirkungen der Pandemie zu untersuchen: Welche Veränderungen bleiben bestehen, was wird sich noch einmal ändern, welche präpandemischen Aspekte werden wieder in den Vordergrund treten? Ein Livestream ist ab 19 Uhr verfügbar. Weitere Informationen hier.
Per Videokonferenz: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Die Abgeordneten debattieren über die Zusammenarbeit des OLAF mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit seiner Untersuchungen, den Jahresbericht 2019 des Rechnungshofs, die Notwendigkeit einer gesonderten Ratsformation „Gleichstellung der Geschlechter“, Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033. Zudem ist die Abstimmung über den EU-Haushalt 2021 – 2027 vorgesehen. Ausführliche weitere Informationen und Links zum Livestream finden Sie hier.
Brüssel: Treffen der Umweltministerinnen und –minister
Die zuständigen Ministerinnen und Minister sprechen u.a. über die Kommissionsvorschläge für ein höheres EU-Klimaziel und Änderungen der Aarhus-Verordnung. Auch der aktualisierte nationale Klimaschutzbeitrag (NDC) der EU im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens steht auf der Agenda. Zudem geht es unter anderem um die Kommissionsvorschläge zu einer neuen EU-Chemikalienstrategie. Weitere Informationen sind hier abrufbar, Informationen zu Pressekonferenzen im Rahmen des Treffens folgen.
Brüssel: Tagung des Partnerschaftsrats EU-Armenien
Die Europäische Union und Armenien wollen ihre Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen verstärken und vertiefen. Der Partnerschaftsrat ist das höchste Gremium des im November 2017 unterzeichneten Partnerschaftsabkommens zwischen Armenien und der EU. Er tritt einmal im Jahr zusammen und hat die Aufgabe, die Durchführung des Abkommens zu überwachen und Fragen von gegenseitigem Interesse zu erörtern. Weitere Details zum Treffen, das unter Leitung des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, stattfindet, sind hier abrufbar, Informationen über die Beziehungen zwischen der EU und Armenien hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil über Asylverfahren in Ungarn
Die Kommission hat vor dem Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn erhoben, um feststellen zu lassen, dass ein wesentlicher Teil der ungarischen Rechtsvorschriften des Asylrechts und zur Rückführung von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen das Unionsrecht, genauer die Richtlinien zu „Verfahren“, „Aufnahme“ und „Rückführung“ verletzt. Sie wirft Ungarn insbesondere eine Verletzung der mit Anträgen auf internationalen Schutz zusammenhängenden verfahrensrechtlichen Garantien, die rechtswidrige Inhaftierung solcher Antragsteller in Transitzonen und die rechtswidrige Abschiebung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger. Zu diesem Urteil wird es Filmaufnahmen von Europe by Satellite geben. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil über Auslieferung von Unionsbürgern an Drittstaaten
Das Kammergericht Berlin hat über ein Auslieferungsersuchen der Ukraine zu entscheiden, mit dem um die Auslieferung eines rumänisch-ukrainischen Staatsbürgers zwecks Strafverfolgung wegen Veruntreuung ersucht wird. Der Betroffene war 2012 von der Ukraine nach Deutschland gezogen und hatte erst 2014 als Nachfahre rumänischer Staatsangehöriger die rumänische Staatsangehörigkeit erworben. Das Kammergericht hält die Auslieferung an sich für zulässig. Es sieht sich jedoch durch das EuGH-Urteil Petruhhin daran gehindert, da die rumänischen Justizbehörden über eine Verfolgung der in Rede stehenden Straftaten in Rumänien bisher weder positiv noch negativ entschieden hätten. In jenem Urteil hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Mitgliedstaat nicht verpflichtet ist, alle Unionsbürger, die sich in seinem Hoheitsgebiet aufhalten, in gleichem Maß vor Auslieferung zu schützen wie seine eigenen Staatsangehörigen. Vor einer Auslieferung müsse der betreffende Mitgliedstaat jedoch den Informationsaustausch mit dem Herkunftsmitgliedstaat des Bürgers suchen und diesem Staat Gelegenheit geben, die Übergabe des Bürgers zu Verfolgungszwecken zu beantragen. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil über Lieferung von Wärme durch Wohnungseigentümergemeinschaft
Die WEG Tevesstraße, eine aus einer privaten Gesellschaft, einer staatlichen Behörde und einer Gemeinde bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft, lieferte aus dem von ihr betriebenen Blockheizkraftwerk Wärme an ihre Mitglieder und nahm für damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben den Vorsteuerabzug in Anspruch. Das Finanzamt Villingen-Schwenningen lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass nach deutschem Recht die Lieferung von Wärme an Wohnungseigentümer von der Mehrwertsteuer befreit sei. Das von der WEG Tevesstraße angerufene Finanzgericht Baden-Württemberg in diesem Zusammenhang vom Gerichtshof wissen, ob die Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112 einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Wohnungseigentümer von der Mehrwertsteuer befreit. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Besetzung freier Richterstellen am polnischen Obersten Gericht
Fünf Bewerber, die erfolglos an vom Landesjustizrat durchgeführten Auswahlverfahren für die Besetzung von Richterstellen am polnischen Obersten Gericht teilgenommen hatten, beanstanden vor dem polnischen Obersten Verwaltungsgericht die Beschlüsse, mit denen der Landesjustizrat beschlossen hatte, den Präsidenten der Republik Polen nicht zu ersuchen, sie in ein solches Richteramt zu berufen. Das Oberste Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob die neue polnische Regelung über Rechtsbehelfe gegen einen solchen Beschluss des Landesjustizrats mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Ein Beschwerderecht sei zwar vorgesehen. Die Entscheidung über die gemeinsame Prüfung und Bewertung aller Kandidaten für das Oberste Gericht werde aber bestandskräftig und wirksam, wenn sie nicht durch alle Teilnehmer angefochten werde. Da zu diesen Teilnehmern auch ein erfolgreicher Kandidat zähle (der aber kein Interesse an der Anfechtung habe, weil sein Antrag auf Berufung ins Richteramt an den Präsidenten weitergeleitet wurde), verliere der Rechtsbehelf seine Wirksamkeit. Das Oberste Verwaltungsgericht habe somit keine Möglichkeit, den Verlauf eines solchen Auswahlverfahrens wirklich zu kontrollieren. Weitere Zweifel an der Vereinbarkeit der streitigen Regelung mit dem Unionsrecht hat das Oberste Verwaltungsgericht deshalb, weil die Vertreter der Richterschaft im Landesjustizrat, d.h. über 80 % seiner Mitglieder, vom Parlament gewählt würden. Potenziell bestehe somit das Risiko einer Anfälligkeit für einen indirekten Einfluss der dortigen politischen Kräfte. Zu diesen Schlussanträgen wird es Filmaufnahmen von Europe by Satellite geben. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.