Per Videokonferenz: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 23. Oktober)
Am Mittwoch beschäftigt sich das Parlament voraussichtlich mit den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober. Im Anschluss folgen Debatten über die Wirtschafts-, Beschäftigungs-, und Sozialpolitik der Euro-Zone 2020 sowie zum Thema Entwaldung. Zudem geht es um Maßnahmen, um die negativen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu minimieren. Ausführliche weitere Informationen und Links zum Livestream finden Sie hier.
Online: Konferenz zur öffentlichen Beschaffung mit EU-Binnenmarktkommissar Breton
Die Konferenz wird gemeinsam von Europäischer Kommission und Bundeswirtschaftsministerium ausgerichtet und beleuchtet die aktuellen Erwartungen an die öffentliche Beschaffung. Dabei sollen die Corona-Pandemie und deren Folgewirkungen einerseits und langfristige Weichenstellungen wie der Europäische Green Deal sowie die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung andererseits berücksichtigt werden. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier werden die Konferenz eröffnen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bonn/Online: beyondwork2020 – Europäische Arbeitsforschungstagung
Die Tagung des Bundesbildungsministeriums, die im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft stattfindet, vernetzt internationale Experten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sowie die Sozialpartner. Interaktive Sitzungen in sieben übergeordneten Themenbereichen, ein Forum mit zukunftsweisenden Exponaten und Demonstratoren sowie viele weitere Formate laden zum Eintauchen in die Arbeitswelt von morgen ein und fördern den aktiven Austausch zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Arbeitsforschung. Gemeinsam sollen so europäische Forschungsbedarfe und Ansätze für die weitere Zusammenarbeit identifiziert werden. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu Aufenthaltsrecht nach Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit wegen Wiederannahme der türkischen Staatsangehörigkeit
Vor ihrer Einbürgerung in Deutschland besaß eine türkische Staatsangehörige als Ehefrau eines (inzwischen verstorbenen) türkischen Arbeitnehmers ein Aufenthaltsrecht in Deutschland gemäß dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei. Als sie die im Zuge der Einbürgerung abgegebene türkische Staatsangehörigkeit freiwillig wieder erwarb, verlor sie die deutsche Staatsangehörigkeit jedoch kraft Gesetzes wieder. Die Betroffene macht geltend, dass ihr jetzt wie früher ein Aufenthaltsrecht gemäß dem Assoziierungsabkommen zustehe. Die Stadt Duisburg sieht das anders. Das mit dem Rechtsstreit befasste Verwaltungsgericht Düsseldorf möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Einbürgerung unter Verlust der bisherigen (türkischen) Staatsangehörigkeit dazu führt, dass die Betroffene ihr Aufenthaltsrecht gemäß dem Assoziierungsabkommen verliert. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.