Brüssel: Europäischer Rat (bis 16. Oktober)
Beim Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober in Brüssel werden die Staats- und Regierungschefs über gemeinsame Maßnahmen in der Corona-Pandemie, die Beziehungen zum Vereinigten Königreich, die europäische Klimapolitik, die Beziehungen zu Afrika und weitere außenpolitische Fragen sprechen. An beiden Gipfeltagen ist zum Abschluss jeweils eine Pressekonferenz mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel geplant. EbS überträgt live. Weitere Informationen auf den Seiten des Rates.
Weltweit: #ErasmusDays 2020 (bis 17. Oktober)
Mit mehr als 3.500 Veranstaltungen in 75 Ländern wird diese Jahr der Erfolg des EU-Bildungsprogamms Erasmus+ gefeiert. Die Veranstaltungen der 4. Ausgabe der #ErasmusDays finden sowohl digital als auch physisch statt. An den Webinaren, Open-Door-Veranstaltungen, virtuellen Treffen, Fotoausstellungen, Online-Spielen und Radiosendungen können alle Interessierten mitmachen. Eine Online-Ausstellung, die Erasmus+-Projekte zur Förderung der Integration hervorhebt, wird auf EPALE, einer Plattform für Fachleute der Erwachsenenbildung in Europa, verfügbar sein. Themen sind dieses Jahr u.a. Online-Learning, Umweltschutz, Gesundheit, Solidarität und Inklusion. Auf der Website www.erasmusdays.eu sind alle #ErasmusDays-Aktivitäten auf einer großen Europakarte angezeigt.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Ernennung von Richtern am polnischen Obersten Gericht
Fünf Bewerber, die erfolglos an einem Auswahlverfahren für die Besetzung von Richterstellen am polnischen Obersten Gericht teilgenommen hatten, beanstanden vor dem polnischen Obersten Verwaltungsgericht die Beschlüsse, mit denen der Landesjustizrat beschlossen hatte, den Präsidenten der Republik Polen nicht zu ersuchen, sie in ein solches Richteramt zu berufen. Das Oberste Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob die neue polnische Regelung über Rechtsbehelfe gegen einen solchen Beschluss des Landesjustizrats mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Ein Beschwerderecht sei zwar vorgesehen. Die Entscheidung über die gemeinsame Prüfung und Bewertung aller Kandidaten für das Oberste Gericht werde aber bestandskräftig und wirksam, wenn sie nicht durch alle Teilnehmer angefochten werde. Da zu diesen Teilnehmern auch ein erfolgreicher Kandidat zähle (der aber kein Interesse an der Anfechtung habe, weil sein Antrag auf Berufung ins Richteramt an den Präsidenten weitergeleitet wurde), verliere der Rechtsbehelf seine Wirksamkeit. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Verbot von regionaler Werbung in bundesweiten Rundfunkprogrammen
Das österreichische Modeunternehmen Fussl Modestraße Mayr, das Modegeschäfte in Österreich und in Bayern betreibt, verlangt vor dem Landgericht Stuttgart von der Vermarktungsgesellschaft der ProSiebenSat.l Gruppe, der deutschen SevenOne Media GmbH, wie vertraglich vereinbart einen Werbespot im Fernsehprogramm „ProSieben“ allein über das Kabelnetz von Vodafone in Bayern ausstrahlen zu lassen. Als lokal in Österreich und Bayern tätiges Unternehmen hat Fussl kein wirtschaftliches Interesse an einer bundesweiten Ausstrahlung ihrer Fernsehwerbung. SevenOne Media macht geltend, dass sie den Vertrag aufgrund rundfunkrechtlicher Vorgaben nicht erfüllen könne. Laut dem Landgericht Stuttgart hat bisher kein einziges Bundesland von der in dieser Vorschrift eröffneten Möglichkeit landesrechtlicher Erlaubnisse regionalisierter Werbung Gebrauch gemacht. Es möchte vom Gerichtshof wissen, ob diese Vorschrift mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Verhandlung zu Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie und der Erdgasrichtlinie
Nach Ansicht der Kommission hat Deutschland die Elektrizitätsrichtlinie 2009/72 und die Erdgasrichtlinie 2009/73, die Teil des dritten Energiepakets sind, nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Die Umsetzung durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sei in vier Punkten nur unzureichend erfolgt. Erstens sei die Definition des vertikal integrierten Unternehmens, die bestimme, welche Unternehmen unter die Entflechtungsvorschriften der Richtlinien fallen, nur eingeschränkt in deutsches Recht umgesetzt worden. Zweitens seien die Karenzvorschriften hinsichtlich des Stellenwechsels innerhalb des vertikal integrierten Unternehmens nicht vollständig umgesetzt worden. Drittens seien auch die Vorschriften, die bestimmte Beteiligungen an, oder finanzielle Zuwendungen von Unternehmen des vertikal integrierten Unternehmens untersagen, nur eingeschränkt umgesetzt worden. Schließlich verletze die Zuweisung von Zuständigkeiten im EnWG die ausschließlichen Zuständigkeiten der nationalen Regulierungsbehörde, wie sie in den Richtlinien vorgesehen sind. Die Kommission hat daher eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland vor dem Gerichtshof erhoben. Weitere Informationen hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
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