EU-weit: Zweiter Jahrestag der Datenschutz-Grundverordnung
m 25. Mai 2020 ist die Datenschutz-Grundverordnung seit genau zwei Jahren in Kraft. Das europäische Regelwerk beruht auf einem gemeinsamen EU-weiten Konzept für den Schutz personenbezogener Daten und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten. Die nationalen Datenschutzbehörden sind dafür zuständig, die Vorschriften durchzusetzen, und stimmen ihre Maßnahmen dank der Kooperationsmechanismen und des Europäischen Datenschutzausschusses besser aufeinander ab. Die Kommission wird voraussichtlich am 10. Juni einen Bericht über die bisherige Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung vorlegen. Weitere Informationen zu den EU-Datenschutzvorschriften finden Sie auf den Seiten der Kommission. Eine Erklärung der EU-Kommission zum zweiten Jahrestag der Datenschutzgrundverordnung gibt es hier.
Videokonferenz des Rats des Europäischen Wirtschaftsraums
Die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums werden u.a. zu den Auswirkungen von COVID-19 auf den Binnenmarkt beraten. Außerdem führen sie eine Orientierungsdebatte zum Europäischen Grünen Deal und tauschen sich über den aktuellen Stand der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU aus. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) wurde 1994 mit dem Ziel eingerichtet, die EU-Bestimmungen über den Binnenmarkt auf die Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) auszudehnen. Norwegen, Island und Liechtenstein gehören dem EWR an. Weitere Informationen zur Agenda der Videokonferenz hier.
Luxemburg: EuGH-Verhandlung zu Urheberrechtsverletzung durch Framing
Die Deutsche Digitale Bibliothek (deren Trägerin die die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist) bietet eine Online-Plattform für Kultur und Wissen an, die deutsche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen miteinander vernetzt. Sie bietet insbesondere die Möglichkeit, über Links auf die digitalen Inhalte der Webportale dieser Einrichtungen zuzugreifen. Zudem speichert sie Vorschaubilder dieser Inhalte, von denen einige, wie etwa Werke der bildenden Kunst, urheberrechtlich geschützt sind. Die Stiftung verlangt von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst den Abschluss eines Vertrags, der ihr das Recht einräumt, diese Werke in Form von Vorschaubildern zu nutzen. Die Verwertungsgesellschaft macht den Abschluss eines solchen Nutzungsvertrags jedoch davon abhängig, dass die Stiftung wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes "Framing" ergreift, also gegen das Einbetten der Vorschaubilder auf Internetseiten Dritter. Die Stiftung lehnt dies ab und begehrt vor den deutschen Gerichten die Feststellung, dass die Verwertungsgesellschaft zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ohne diese Regelung verpflichtet ist. Der BGH ersucht den EuGH daher um Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH hier, Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.