Per Videokonferenz: Staats- und Regierungschefs beraten zu COVID-19
Die Staats- und Regierungschefs der EU beraten erneut per Videokonferenz über die Reaktion der EU auf den COVID‑19-Ausbruch. Sie werden u.a. über den von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel vorgelegten europäischen Fahrplan für die schrittweise Aufhebung der infolge der Ausbreitung des Coronavirus getroffenen Eindämmungsmaßnahmen beraten. Folgen Sie EU-Ratspräsident Charles Michel @eucopresident und seinem Sprecher Barend Leyts @BarendLeyts auf Twitter für Updates. Weitere Informationen auf den Seiten des Rates.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Asylverfahren in Ungarn
Die ungarischen Behörden wiesen die Asylanträge von zwei afghanischen und zwei iranischen Staatsangehörigen, die auf der Route Türkei – Bulgarien – Serbien nach Ungarn kamen, mit der Begründung als unzulässig ab, dass sie über ein Land eingereist seien, in dem sie weder einer Verfolgung (die der Anerkennung als Flüchtling zugrunde liege) noch der Gefahr eines ernsthaften Schadens (die dem subsidiären Schutz zugrunde liege) ausgesetzt gewesen seien. Die gegen diese Ablehnung gerichteten Klagen der Betroffenen wies das zuständige ungarische Gericht ohne Prüfung in der Sache ab. Als Serbien sich weigerte, die Betroffenen wieder aufzunehmen, wurde das Zielland der Rückführung geändert in Afghanistan bzw. Iran. Außerdem wurde ihnen als Aufenthaltsort ein Sektor in der Transitzone Röszke zugewiesen. Die Betroffenen beanstanden vor einem ungarischen Gericht die Änderung des Ziellands ihrer Rückführung und beantragen die Durchführung eines neuen Verfahrens. Außerdem begehren sie die Feststellung, dass die Asylbehörde es unterlassen hat, ihnen einen Aufenthaltsort außerhalb der Transitzone zuzuweisen. Das mit diesen Klagen befasste ungarische Gericht ersucht den Gerichtshof um Auslegung des Unionsrechts. Generalanwalt Pikamäe legt heute seine Schlussanträge vor. Weitere Informationen hier und hier, Ansprechpartner für Journalisten beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Privilegierung der bei demselben Arbeitgeber erworbenen Berufserfahrung
Das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) möchte vom EuGH wissen, ob die Privilegierung der bei demselben Arbeitgeber erworbenen einschlägigen Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung im Entgeltsystem des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder auch gegenüber Personen gerechtfertigt ist, die ihre frühere Berufserfahrung in einem anderen Mitgliedstaat erworben haben. Im vorliegenden Fall macht eine Lehrerin, die vor ihrer Anstellung beim Land Niedersachen ca. 17 Jahre in Frankreich als Lehrerin tätig war, geltend, dass sie in eine höhere Entgeltstufe hätte eingestuft werden müssen. Konkret ersucht das BAG den EuGH um Klärung, ob die Beeinträchtigung der unionsrechtlich garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeit durch den Zweck gerechtfertigt ist, der mit der Privilegierung der bei demselben Arbeitgeber erworbenen einschlägigen Berufserfahrung verfolgt werde, nämlich den Schutz befristet beschäftigter Arbeitnehmer. Dieser Schutz sei wegen der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge unionsrechtlich geboten. Die Klärung der Frage, wie die Kollision zweier auf unterschiedliche Schutzziele gerichteter Normanwendungsbefehle des Unionsrechts aufzulösen sei, falle in die Zuständigkeit des EuGH. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH, Ansprechpartner für Journalisten beim EuGH hier
Per Videokonferenz: Staats- und Regierungschefs beraten zu COVID-19
Die Staats- und Regierungschefs der EU beraten erneut per Videokonferenz über die Reaktion der EU auf den COVID‑19-Ausbruch. Sie werden u.a. über den von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel vorgelegten europäischen Fahrplan für die schrittweise Aufhebung der infolge der Ausbreitung des Coronavirus getroffenen Eindämmungsmaßnahmen beraten. Folgen Sie EU-Ratspräsident Charles Michel @eucopresident und seinem Sprecher Barend Leyts @BarendLeyts auf Twitter für Updates. Weitere Informationen auf den Seiten des Rates.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Asylverfahren in Ungarn
Die ungarischen Behörden wiesen die Asylanträge von zwei afghanischen und zwei iranischen Staatsangehörigen, die auf der Route Türkei – Bulgarien – Serbien nach Ungarn kamen, mit der Begründung als unzulässig ab, dass sie über ein Land eingereist seien, in dem sie weder einer Verfolgung (die der Anerkennung als Flüchtling zugrunde liege) noch der Gefahr eines ernsthaften Schadens (die dem subsidiären Schutz zugrunde liege) ausgesetzt gewesen seien. Die gegen diese Ablehnung gerichteten Klagen der Betroffenen wies das zuständige ungarische Gericht ohne Prüfung in der Sache ab. Als Serbien sich weigerte, die Betroffenen wieder aufzunehmen, wurde das Zielland der Rückführung geändert in Afghanistan bzw. Iran. Außerdem wurde ihnen als Aufenthaltsort ein Sektor in der Transitzone Röszke zugewiesen. Die Betroffenen beanstanden vor einem ungarischen Gericht die Änderung des Ziellands ihrer Rückführung und beantragen die Durchführung eines neuen Verfahrens. Außerdem begehren sie die Feststellung, dass die Asylbehörde es unterlassen hat, ihnen einen Aufenthaltsort außerhalb der Transitzone zuzuweisen. Das mit diesen Klagen befasste ungarische Gericht ersucht den Gerichtshof um Auslegung des Unionsrechts. Generalanwalt Pikamäe legt heute seine Schlussanträge vor. Weitere Informationen hier und hier, Ansprechpartner für Journalisten beim EuGH hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Privilegierung der bei demselben Arbeitgeber erworbenen Berufserfahrung
Das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) möchte vom EuGH wissen, ob die Privilegierung der bei demselben Arbeitgeber erworbenen einschlägigen Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung im Entgeltsystem des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder auch gegenüber Personen gerechtfertigt ist, die ihre frühere Berufserfahrung in einem anderen Mitgliedstaat erworben haben. Im vorliegenden Fall macht eine Lehrerin, die vor ihrer Anstellung beim Land Niedersachen ca. 17 Jahre in Frankreich als Lehrerin tätig war, geltend, dass sie in eine höhere Entgeltstufe hätte eingestuft werden müssen. Konkret ersucht das BAG den EuGH um Klärung, ob die Beeinträchtigung der unionsrechtlich garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeit durch den Zweck gerechtfertigt ist, der mit der Privilegierung der bei demselben Arbeitgeber erworbenen einschlägigen Berufserfahrung verfolgt werde, nämlich den Schutz befristet beschäftigter Arbeitnehmer. Dieser Schutz sei wegen der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge unionsrechtlich geboten. Die Klärung der Frage, wie die Kollision zweier auf unterschiedliche Schutzziele gerichteter Normanwendungsbefehle des Unionsrechts aufzulösen sei, falle in die Zuständigkeit des EuGH. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH, Ansprechpartner für Journalisten beim EuGH hier.
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