Der Europäische Gerichtshof hat heute (Donnerstag) der Klage der Kommission gegen Polen, Ungarn und die Tschechische Republik stattgegeben und hat damit bestätigt, dass die drei Länder wegen ihrer Weigerung, an der Umverteilung von Asylsuchenden teilzunehmen, gegen EU-Recht verstoßen haben. „Der EuGH hat heute festgestellt, dass Polen, Ungarn und die Tschechische Republik ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Das Urteil ist wichtig. Es bezieht sich auf die Vergangenheit, aber es wird uns eine Leitlinie sein für die Zukunft“, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Das Gericht hat sich sehr klar zur Verantwortung der Mitgliedstaaten geäußert. Wir arbeiten nun an der Vorbereitung für den neuen Migrationspakt, den wir nach Ostern vorstellen werden. Wir setzen gerade die letzten Puzzlesteine zusammen.“