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Donnerstag, 30. Januar

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datum:  19/06/2019

Brüssel: Plenarsitzung des Europäischen Parlaments
Am zweiten Sitzungstag steht unter anderem eine Erklärung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2020 auf der Agenda. Im Kontext der im Februar erscheinenden Gender Equality Strategie der Kommission legen die Abgeordneten ihre Forderungen zum Überwinden des Gender Pay Gap fest. Die Tagesordnung können Sie hier einsehen. EbS+ überträgt die Parlamentssitzung live.

Brüssel: Pressekonferenz der EIB-Gruppe zu den Ergebnissen 2019
Der Präsident der Europäischen Investitionsbank, Werner Hoyer, wird in Brüssel die Ergebnisse der EIB-Gruppe für das Jahr 2019 und den Ausblick auf das Jahr 2020 vorstellen. Die Pressekonferenz kann gegen 10:30 Uhr live auf Europe by Satellite verfolgt werden.

Kosovo: Hoher Vertreter Borrell zu Antrittsbesuch im Westbalkan
Der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell reist zum Antrittsbesuch in den Westbalkan. Zunächst wird er im Kosovo u.a. mit Präsident Hashim Thaçi zusammentreffen. Am 31. Januar reist Borrell weiter nach Serbien, wo er u.a. Gespräche mit Präsident Aleksandar Vučić führen wird. Nach beiden Treffen sind Pressekonferenzen geplant, die von EbS übertragen werden. Weitere Informationen zu dem Besuch finden Sie hier .

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Verzögerung von Generika-Einführung
Als das Patent des Pharma-Unternehmens GlaxoSmithKline (GSK) an dem aktiven pharmazeutischen Wirkstoff des Antidepressivums Paroxetin im Jahr 1999 auslief, versuchten Generikahersteller wie Norton Healthcare, Generics und Alpharma, Generika dieses Arzneimittels auf den britischen Markt zu bringen. GSK konnte dies nur verhindern, wenn es sich erfolgreich auf eines oder mehrere seiner „sekundären“ Patente betreffend das Herstellungsverfahren des Wirkstoffs stützen konnte. Die Generikahersteller machten jedoch ̶ zum Teil auch gerichtlich ̶ geltend, dass diese Patente ungültig seien und/oder durch das generische Paroxetin nicht verletzt würden. GSK einigte sich daraufhin mit ihnen, dass sie gegen Geldzahlungen oder andere Vorteile ihre Versuche einstellten oder verzögerten. Die britische Wettbewerbsbehörde sah in diesen Vereinbarungen einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch GSK und eine verbotene Wettbewerbsbeschränkung seitens aller Beteiligten, und verhängte daher erhebliche Geldbußen gegen die Unternehmen. Diese wehren sich dagegen vor einem britischen Gericht, das dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen vorgelegt hat. Es gilt insbesondere zu klären, ob eine Vereinbarung wie die hier streitigen eine Wettbewerbsbeschränkung und/oder einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen kann, wenn sie zur Beilegung von Patentstreitigkeiten geschlossen wird. Mehr Informationen hier, Pressekontakte EuGH hier.

Weitere Termine der Woche finden Sie in unserer Terminvorschau.