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Donnerstag, 13. Dezember 2018

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datum:  12/12/2018

Brüssel: Europäischer Rat (bis 14.12.)
Zu Beginn der Tagung wird der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz als Vertreter des Ratsvorsitzes seines Landes einen Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung von früheren Schlussfolgerungen des Europäischen Rates geben. Der Europäische Rat wird auf der Grundlage eines Sachstandsberichts des Ratsvorsitzes einen ersten inhaltlichen Gedankenaustausch über den mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021-2027 führen. Entsprechend seinen Schlussfolgerungen vom März 2018 und auf der Grundlage einer von der Kommission vorgenommenen Bewertung wird der Rat den Stand der Dinge in Bezug auf einen uneingeschränkt funktionierenden Binnenmarkt prüfen. Der Rat wird sich erneut mit der Umsetzung seines umfassenden Migrationskonzepts entsprechend seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2018 befassen. Außerdem werden die Vorbereitungen für das kommende Gipfeltreffen mit der Liga der Arabischen Staaten am 24. und 25. Februar 2019 erörtert. Die EU-Spitzen werden ferner auf die Frage der Desinformation zurückkommen. Am Freitag ist für 15.30 Uhr eine Pressekonferenz mit EU-Ratspräsident Donald Tusk, EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sowie dem österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz geplant, die von Europe by Satellite (EbS) übertragen wird. Weitere Informationen finden Sie vorab hier.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Auf der Agenda steht eine Debatte über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 135 GO), worüber die Abgeordneten im Nachgang abstimmen. Es folgen Aussprachen zu Großen Anfragen (Artikel 130b GO). Die vollständige Tagesordnung wird vorab hier veröffentlicht. Europe by Satellite (EbS+) überträgt alle Debatten des Tages.

Bonn: Literatour d'Europe – Lesung mit Marlene Streeruwitz
Die österreichische Autorin liest in der Literaturreihe der Regionalvertretung der Europäischen Kommission in Bonn und dem Literaturhaus Bonn aus ihrem Werk und spricht über „100 Jahre Frauenwahlrecht“. Zweimal jährlich werden Autoren aus dem Land der jeweiligen Ratspräsidentschaft vorgestellt. Beginn: 19 Uhr, Ort: Haus der Bildung, Mülheimer Platz 1, 53111 Bonn. Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf dieser Website der Europäischen Kommission.

Frankfurt/Main: Treffen des EZB-Rats
Die sechs Mitglieder des Direktoriums und die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 19 Mitgliedstaaten des Euroraums kommen zu einer turnusgemäßen geldpolitischen Sitzung zusammen. Für 14.30 Uhr ist eine Pressekonferenz mit EZB-Präsident Mario Draghi geplant. Sie wird live von Europe by Satellite (EbS) übertragen. Mehr Informationen finden Sie auf der Website der EZB.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Rundfunkbeitrag
Das Landgericht Tübingen hat dem Gerichtshof im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag eine Reihe von Fragen vorgelegt. Es möchte u.a. wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine unionsrechtlich verbotene staatliche Beihilfe zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten SWR und ZDF darstellt. Außerdem möchte es wissen, ob das Vollstreckungsprivileg zugunsten der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Ferner möchte es wissen, ob der Rundfunkbeitrag mit der Informationsfreiheit und ‒ in Bezug auf Alleinerziehende, Personen mit Zweitwohnsitz oder Wohnsitz in Grenznähe ‒ mit dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Zu diesem Urteil wird es hier eine Pressemitteilung geben.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Auswirkungen von Kurzarbeit auf Urlaubsentgelt
Ein deutscher Betonbauer befand sich im Jahr 2015 wiederholt in Kurzarbeit. Sein Arbeitgeber berücksichtigte den infolge der Kurzarbeit gekürzten Lohn bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für den Urlaub, der ihm für 2015 zustand. Dafür stützte sich der Arbeitgeber auf den allgemeinverbindlichen Bundesrahmenvertrag Bau, wonach Verdienstausfälle im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit bei der Berechnung des Urlaubsentgelts mindernd berücksichtigt werden. Das Arbeitsgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob und in welchem Ausmaß der unionsrechtliche Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen einer solchen Regelung entgegensteht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Zu diesem Urteil wird es hier eine Pressemitteilung geben.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Passkontrollen durch Busfahrer vor Einreise nach Deutschland
Nach deutschem Recht sind Busunternehmen verpflichtet, vor der Einreise nach Deutschland Pass und Aufenthaltstitel der Passagiere zu kontrollieren. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht möchte vom EuGH wissen, ob dies mit der Abschaffung von Grenzkontrollen durch den Schengener Grenzkodex vereinbar ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Fälle von zwei Busunternehmen zu entscheiden, die Bescheide des Bundespolizeipräsidiums anfechten, mit denen ihnen untersagt wurde, Ausländer ohne den erforderlichen Pass und den erforderlichen Aufenthaltstitel nach Deutschland zu befördern. Weitere Informationen dazu finden Sie hier und hier. Zu diesem Urteil wird es hier eine Pressemitteilung geben.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Schadensersatzklage Google wegen Presse-Snippets
Die deutsche Rechteverwertungsgesellschaft VG Media verlangt von Google vor dem Landgericht Berlin Auskunft und Schadensersatz wegen der Verwendung kurzer Texte oder Textausschnitte (Snippets) und von Bildern, die bei Eingabe eines Suchwortes erscheinen. Diese Vorschau solle es dem Nutzer ermöglichen, die Relevanz der angezeigten Internetseiten für sein konkretes Informationsbedürfnis abzuschätzen. Die VG Media stützt ihre Klage auf das seit August 2013 geltende Leistungsschutzrecht für Presseverleger nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG). Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Zu diesem Urteil wird es hier eine Pressemitteilung geben.

Luxemburg: EuGH-Urteil wegen Euro-6-Norm
Die Städte Paris, Brüssel und Madrid haben beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) 2016/646 der Kommission hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) erhoben. Sie machen u.a. geltend, dass die Kommission für den Erlass der angefochtenen Verordnung, mit der die Grenzwerte von NOx-Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen erhöht worden seien, nicht zuständig gewesen sei. Zudem verstoße diese Verordnung inhaltlich gegen höherrangiges Unionsrecht, u.a. gegen die EU-Grundrechte-Charta, die Gesundheitsschutz und ein hohes Umweltschutzniveau garantiere. Weitere Informationen dazu finden Sie hier, hier und hier. Zu diesem Urteil wird es hier eine Pressemitteilung geben.

Luxemburg: EuGH-Urteile zu Beihilfen für Flughäfen Zweibrücken und Altenburg-Nobitz
2014 stellte die Kommission fest, dass der Flughafen Zweibrücken und einige dort tätige Fluggesellschaften, u.a. Ryanair, mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen erhalten hätten, die Deutschland von den Empfängern zurückfordern müsse. Die Ryanair über Vereinbarungen über Flughafendienstleistungen und Marketing zugeflossenen unzulässigen Beihilfen beliefen sich nach Schätzungen der Kommission auf 500.000 Euro. Gegen diesen Beschluss haben Ryanair und ihre Marketingtochter Airport Marketing Services Ltd Klage vor dem Gericht der EU erhoben. Außerdem stellte die EU-Kommission fest, dass die Unterstützungsmaßnahmen, die Deutschland dem Betreiber des Regionalflughafens Altenburg-Nobitz im Süden Thüringens gewährt habe, mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar seien. Hingegen hätten bestimmte Dienstleistungs- und Marketingvereinbarungen zwischen dem Flughafenbetreiber und Ryanair bzw. deren Marketingtochter Airport Marketing Services Ltd diesen einen ungerechtfertigten Vorteil von rund 300 000 Euro verschafft. Weitere Informationen dazu finden Sie hier und hier.

Luxemburg: EuGH-Urteile zu Beihilfen bei Straßen- und Eisenbahnverbindung über Fehmarnbelt
2015 genehmigte die Kommission die von Dänemark angemeldete öffentliche Finanzierung der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt zwischen Dänemark und Deutschland. Diese Verbindung sei wichtig zur Vollendung der großen Nord-Süd-Achse zwischen Mitteleuropa und Skandinavien und unterstütze somit ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Das Finanzierungsmodell sei daher in jedem Fall mit den EU‑Beihilfevorschriften vereinbar. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie die schwedische Stena Line Scandinavia haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier und hier.

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