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Donnerstag, 8. Juni

datum:  06/11/2018

Luxemburg: Treffen des Rates für Inneres
Die Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, wird in Luxemburg mit den EU-Innenministern zusammentreffen, um die Sicherheits- und Migrationslage in der EU zu erörtern. Am Vormittag diskutieren die Ministerinnen und Minister die Fortschritte bei den wichtigsten Dossiers des Neuen Pakts zu Asyl und Migration, insbesondere die Verordnung über die Verwaltung von Asyl und Migration und die Verordnung über das Asylverfahren. Sie werden sich auch über die externe Dimension der Migration austauschen. Am Nachmittag sprechen die Minister und Ministerinnen im Anschluss an die Präsentation der Gruppe „Terrorismusbekämpfung“ über die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus sowie über die Bewältigung von Sicherheitsherausforderungen, auch im Hinblick auf die Aggression Russlands gegen die Ukraine. Gemeinsam mit den Ministerinnen und Ministern des Schengen-Rates werden die Teilnehmer auch den Zustand des Schengen-Raums auf der Grundlage des jüngsten Berichts über den Stand des Schengen-Raums 2023 erörtern und einen Meinungsaustausch über die Visumpolitik der EU führen. Eine Pressekonferenz mit Kommissarin Johansson findet um ca. 17:45 Uhr statt und wird live auf EbS übertragen.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Staatliche Beihilfen – Tax Rulings
Mit Beschluss vom 4. Oktober 2017 stellte die Kommission fest, dass Luxemburg Amazon unzulässige Steuervergünstigungen in Höhe von rund 250 Mio. Euro gewährt habe. Die Steuerbelastung von Amazon sei durch einen Steuervorbescheid, der 2003 ausgestellt und 2011 verlängert worden sei, ohne triftigen Grund verringert worden. So seien fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert worden. Diese selektive Begünstigung verstoße gegen das unionsrechtliche Verbot staatlicher Beihilfen. Die Kommission hat daher Luxemburg aufgefordert, die staatliche Beihilfe – nachdem ihr genauer Betrag von den luxemburgischen Steuerbehörden berechnet worden sei – von Amazon EU zurückzufordern. Luxemburg und Amazon haben gegen diesen Beschluss Nichtigkeitsklagen beim Gericht der EU erhoben, mit Erfolg: Mit Urteil vom 12. Mai 2021 erklärte das Gericht das Kommissionbeschluss für nichtig. Die Kommission habe rechtlich nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert worden wäre. Die Kommission hat dieses Urteil des Gerichts im Wege eines Rechtsmittels vor dem Gerichtshof angefochten. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine in der EU-Terminvorschau.