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Mittwoch, 07.03.2018

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datum:  06/03/2018

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Thema der Sitzung ist die jährliche Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Mitgliedstaaten ("Winterpaket"). Darin überprüft die Kommission, wie die Mitgliedstaaten die länderspezifischen Empfehlungen vom vergangenen Jahr umsetzen. Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, EU-Kommissarin Marianne Thyssen, zuständig für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, und Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, werden die Ergebnisse der Länderberichte bei einer Pressekonferenz im Anschluss an die Kommissionsitzung vorstellen, die live von EbS übertragen wird. Auf der Agenda steht außerdem ein Paket zur Vertiefung der Kapitalmarktunion. Die Vorschläge dazu werden in Pressekonferenzen am Donnerstag und Montag vorgestellt. Das Kollegium wird auch eine Diskussion über die Handelsbeziehungen mit den USA vor dem Hintergrund der jüngsten Vorschläge der US-Regierung zu Stahl und Aluminium führen. Außerdem werden Kommissionpräsident Juncker und EU-Außenbeauftragte Mogherini die Kommissare über die Ergebnisse ihrer Westbalkanreise letzte Woche informieren. Weitere Informationen und eine detaillierte Agenda finden Sie hier.

Brüssel: Empfang zur Verabschiedung von Kardinal Reinhard Marx
Die Delegierten der Bischofskonferenzen der Europäischen Union kommen in Brüssel zur Frühjahrs-Vollversammlung der COMECE zusammen. Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft wird einen neuen Präsidenten und vier Vize-Präsidenten wählen. Nach zwei Amtsperioden gibt der deutsche Kardinal Reinhard Marx das Amt des Präsidenten ab, das er seit 2012 innehatte. Am Empfang anlässlich seines Abschieds wird auch EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Junker teilnehmen. Mehr Informationen finden Sie auf der Website der COMECE.

Luxemburg: EuGH-Urteil über gerichtliche Zuständigkeit bei Fluggastrechten
Das Amtsgericht Düsseldorf und der Bundesgerichtshof ersuchen den EuGH um Präzisierung bei der gerichtlichen Zuständigkeit im Fall von Fluggastrechten bei Umsteigeflügen. Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass auch wenn die Gesamtstrecke bei einer anderen Fluglinie gebucht wurde, Ansprüche auf Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung gegen eine lediglich ausführende Fluglinie bestünden. Sowohl der Ort des Abflugs als auch der Ort der Ankunft seien Erfüllungsort im Sinne dieses Gerichtsstands. Weitere Infos zu den konkret verhandelten Fällen finden Sie hier, hier und hier. Europe by Satellite (EbS) stellt Videomaterial zu dem Fall zur Verfügung.

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