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Dienstag, 09. Januar 2018

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datum:  08/01/2018

Luxemburg: EuGH zu Finanzieller Abgeltung bzw. Verfall von nicht genommenem Urlaub

Ein früherer Rechtsreferendar des Landes Berlin klagt in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OLG) auf eine finanzielle Abgeltung für den Urlaub, den er während seines Referendariats nicht in Anspruch genommenen hat. Das OLG möchte in diesem Zusammenhang vom EuGH wissen, ob der Anspruch auf finanzielle Abgeltung für Urlaub, der vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen wurde, davon abhängig gemacht werden darf, dass der Betreffende unfreiwillig den Urlaub nicht nehmen konnte. Das Bundesarbeitsgericht möchte für einen ähnlichen Fall vom EuGH wissen, ob wie im Bundesurlaubsgesetz verlangt werden darf, Arbeitnehmer Urlaub beantragen, damit Urlaubsansprüche am Ende des Bezugszeitraums nicht ersatzlos untergehen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier und hier.

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