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Archive:Kriminalitätsstatistik

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Datenauszug vom Mai 2017. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Oktober 2018.
Abbildung 1: Polizeilich erfasste Fälle von Vergewaltigung, sexuellen Übergriffen, vorsätzlicher Tötung und Überfällen, EU-28, 2008-2015
(2008 = 100)
Quelle: Eurostat (crim_off_cat)
Abbildung 2: Polizeilich erfasste Fälle von Raub, Einbruch, Diebstahl und Straftaten im Zusammenhang mit kontrollierten Drogen oder Drogenausgangsstoffen, EU-28, 2008-2015
(2008 = 100)
Quelle: Eurostat (crim_off_cat)
Abbildung 3: Polizeilich erfasste Sexualstraftaten, EU-28, 2008-2015
(2008 = 100)
Quelle: Eurostat (crim_off_cat)
Abbildung 4: Polizeilich erfasste Sexualstraftaten nach Rechtsstellung und Geschlecht, EU-28, 2015
(in % der Gesamtanzahl)
Quelle: Eurostat (crim_hom_soff)
Abbildung 5: Personal in der Strafjustiz, EU-28, 2008-2015
(2008 = 100)
Quelle: Eurostat (crim_just_job)
Abbildung 6: Personal in der Strafjustiz nach Geschlecht, EU-28, 2015
(in % der Gesamtanzahl)
Quelle: Eurostat (crim_just_job)
Abbildung 7: Gefängnisinsassen, EU-28, 2008-2015
(2008 = 100)
Quelle: Eurostat (crim_pris_age) und (crim_pris_ctz)

Die in diesem Artikel vorgestellten Verbrechensstatistiken für die Europäische Union (EU) basieren auf amtlichen Zahlen zu polizeilich erfassten Straftaten. Außerdem befasst sich der Artikel mit der Personalstärke des Strafverfolgungssystems und der Anzahl der Strafgefangenen. Bei der Berechnung von Gesamtwerten für die EU-28 werden [1] nur Länder berücksichtigt, aus denen vollständige Daten für den Zeitraum 2008 bis 2015 vorliegen. So wurden bei einigen Straftatbeständen ein Land oder mehrere Länder wegen fehlender Daten aus der Berechnung ausgeklammert.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Nichtsexuelle Gewalttaten

Vorsätzliche Tötung

Vorsätzliche Tötung ist die absichtliche, rechtswidrige Herbeiführung des Todes einer Person durch eine andere Person. Die Daten zu vorsätzlichen Tötungen schließen schwere Überfälle mit Todesfolge und Tod infolge eines Terrorangriffs mit ein. Mordversuch, Totschlag, Tod durch gesetzliche Maßnahmen, Tötung in Notwehr und Tod in einem bewaffneten Konflikt fallen nicht darunter. Vorsätzliche Tötungen werden in allen Rechtssystemen der EU ziemlich einheitlich gemeldet, zumal sich die Definitionen in den einzelnen Ländern weniger unterscheiden als bei anderen Straftaten.

Die Anzahl vorsätzlicher Tötungen ist im Zeitraum 2008 bis 2014 durchweg zurückgegangen, 2015 aber wieder gestiegen (siehe Abbildung 1). 2015 belief sich die Zahl vorsätzlicher Tötungen in der EU-28 (ohne die Niederlande, England und Wales und Schottland) insgesamt auf 4 528; das waren 19,6 % (5 634) weniger als 2008, aber 4,3 % (4 340) mehr als 2014.

Die Zahlen der polizeilich erfassten vorsätzlichen Tötungen in den einzelnen Rechtssystemen sind Tabelle 1 der Artikeltabellen zu entnehmen.

Überfälle

Überfälle sind physische Angriffe auf den Körper einer anderen Person, die schwere Verletzungen zur Folge haben. Ausgenommen sind Sittlichkeitsvergehen/sexuelle Übergriffe, Bedrohungen und Schläge/Faustschläge. Ebenfalls ausgenommen sind Überfälle mit Todesfolge.

Die Zahl der polizeilich erfassten Überfälle in der EU-28 (ohne Polen und Schottland) ging im Zeitraum 2008 bis 2013 um fast 40 % zurück. Danach war aber wieder ein Anstieg zu verzeichnen, 2014 um 3,6 % und 2015 um 6,6 % (siehe Abbildung 1). Aufgrund technischer Veränderungen ist ein Vergleich für den gesamten Zeitraum nur eingeschränkt möglich; das gilt insbesondere für Deutschland zwischen 2008 und 2009 und für Schweden und Portugal zwischen 2009 und 2010.

Die Zahlen der polizeilich erfassten Überfälle in den einzelnen Rechtssystemen sind Tabelle 2 der Artikeltabellen zu entnehmen.

Raubüberfälle

Raubüberfälle sind für diesen Artikel definiert als Entwendung des Eigentums einer Person durch gewaltsame Überwindung von Gegenwehr oder Androhung von Gewaltanwendung. Straßenraub und Diebstahl mit Gewaltanwendung sollten hierunter erfasst, Taschendiebstahl und Erpressung hingegen ausgenommen sein.

Nach einem Rückgang von 2008 auf 2009 hat sich die Zahl der polizeilich erfassten Straftaten in der EU-28 (ohne Schottland) bis 2011 erhöht. Zwischen 2013 und 2015 ging sie um etwa ein Fünftel zurück (siehe Abbildung 2).

Die Zahlen zu polizeilich erfassten Raubüberfällen in den einzelnen Rechtssystemen sind Tabelle 3 der Artikeltabellen zu entnehmen.

Entführung

Eine Entführung ist das widerrechtliche Festhalten von Personen gegen ihren Willen (auch mit Hilfe von Gewaltanwendung, Drohung, Täuschung oder Anlocken), um sich als Gegenleistung für ihre Freilassung Geld zu beschaffen oder einen anderen wirtschaftlichen oder materiellen Vorteil zu erlangen oder jemanden zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassung zu zwingen. Sorgerechtsstreitigkeiten fallen nicht unter diese Definition.

Nach relativ gleichbleibenden Zahlen im Zeitraum 2009 bis 2012 nahmen die Entführungen in der EU-28 (ohne Dänemark, Rumänien, Schweden und Schottland) zwischen 2013 und 2015 zu. Der jüngste Anstieg ist vor allem auf Zahlen aus Frankreich und dem Vereinigten Königreich zurückzuführen. In den meisten anderen Ländern sah die Entwicklung anders aus. In Deutschland blieben die Zahlen zwischen 2009 und 2015 nahezu unverändert. Dass von 2008 auf 2009 kein Vergleich möglich ist, hat sich auch auf den Gesamtwert für die EU-28 ausgewirkt.

Die Zahlen zu polizeilich erfassten Entführungen in den einzelnen Rechtssystemen sind Tabelle 4 der Artikeltabellen zu entnehmen.

Diebstahl

Um Diebstahl handelt es sich, wenn einer Person oder Organisation Eigentum gewaltlos entwendet wird mit der Absicht, es zu behalten. Für diesen Artikel werden Einbrüche, Einbruchdiebstähle, Raubüberfälle und der Diebstahl von Kraftfahrzeugen nicht zu den Diebstählen gezählt.

Im Zeitraum 2010 bis 2015 blieb die Zahl der polizeilich erfassten Diebstähle in der EU-28 (ohne Lettland und Schottland) relativ unverändert. Die Daten für Deutschland und Frankreich wurden zwischen 2008 und 2009 methodischen Änderungen unterzogen. Das hat sich auch auf die Vergleichbarkeit der Gesamtdaten für diesen Zeitraum ausgewirkt. Die Zahlen für das Vereinigte Königreich und für die Niederlande sind zwischen 2008 und 2015 deutlich zurückgegangen.

Die Zahlen zu polizeilich erfassten Diebstählen in den einzelnen Rechtssystemen sind Tabelle 5 der Artikeltabellen zu entnehmen.

Einbruch

Einbruch ist das unerlaubte Eindringen in ein Gebäude, eine Wohnung oder andere Räumlichkeiten. Dazu zählen die Anwendung von Gewalt oder von Nachschlüsseln mit der Absicht, Gegenstände zu entwenden (Einbruch), und Diebstahl aus einem Haus, einer Wohnung, einer Fabrik, einem Laden oder Büro oder aus einer militärischen Einrichtung. Ausgenommen sind Diebstähle aus Kraftfahrzeugen, Containern, Verkaufsautomaten, Parkuhren und von eingezäunten Weiden oder Grundstücken.

Die Zahl der in der EU-28 (ohne Estland, Italien, Lettland, Litauen und Schottland) polizeilich erfassten Einbrüche ist zwischen 2008 und 2011 leicht gestiegen; zwischen 2012 und 2015 war dann ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Die jüngsten Daten (siehe Abbildung 2) zeigen, dass die Zahl der Einbrüche 2015 um 5,0 % zurückgegangen ist. Im Zeitraum 2008-2015 ging die Zahl der Einbrüche im Vereinigten Königreich zurück (in England um 31 % und in Nordirland um 24 %), während sie in Deutschland um 19 % und in Frankreich um 24 % gestiegen ist.

Die Zahlen zu polizeilich erfassten Einbrüchen in den einzelnen Rechtssystemen sind Tabelle 6 der Artikeltabellen zu entnehmen.

Drogendelikte

Zu den Straftaten im Zusammenhang mit kontrollierten Drogen oder Drogenausgangsstoffen zählen der illegale Besitz, sowie Anbau, Herstellung, Beschaffung, Transport, Einfuhr, Ausfuhr und Finanzierung von Drogen, die nicht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Nachdem es 2009 zu einer Zunahme um 3,2 % gekommen war, blieb die Zahl der polizeilich erfassten Delikte im Zusammenhang mit kontrollierten Drogen oder Drogenausgangsstoffen in der EU-28 (ohne Schottland) im Zeitraum 2009 bis 2014 mehr oder weniger unverändert. Die jüngsten verfügbaren Daten zeigen, dass diese Entwicklung 2015 anhielt, denn die Zahl der Straftaten blieb mit einem Rückgang um 1,7 % gegenüber dem Vorjahr fast unverändert (siehe Abbildung 2).

Die Zahlen zu polizeilich erfassten Delikten im Zusammenhang mit kontrollierten Drogen oder Drogenausgangsstoffen in den einzelnen Rechtssystemen sind Tabelle 7 der Artikeltabellen zu entnehmen.

Sexuelle Gewalt

Sexuelle Gewalt umfasst Vergewaltigungen und andere sexuelle Übergriffe. Vergewaltigung ist definiert als Geschlechtsverkehr ohne ausdrückliche Zustimmung. Ein sexueller Übergriff ist sexuelle Gewalt, bei der es nicht zu einer Vergewaltigung kommt. Zu sexuellen Übergriffen zählen ungewollte sexuelle Handlungen, der Versuch, eine sexuelle Handlung zu erzwingen, sowie Kontakte oder Kommunikation mit sexueller Belästigung, die keine Vergewaltigung darstellt. Dazu zählen auch sexuelle Übergriffe mit oder ohne Körperkontakt, unter Drogen vorgenommene sexuelle Übergriffe, sexuelle Übergriffe an einem Ehepartner gegen deren/dessen Willen, sexuelle Übergriffe an hilflosen Personen, unerwünschte Berührungen oder Liebkosungen, Belästigungen oder Drohungen sexueller Art. Zu beachten ist, dass nur die polizeilich erfassten Straftaten in den Zahlen enthalten sind.

Zwischen 2008 und 2015 gingen die Fälle von sexueller Gewalt in der EU (ohne Italien, Lettland, Luxemburg, Polen, die Slowakei, England und Wales und Schottland) um 9,1 % zurück. Nach einem Rückgang von 2009 auf 2010 war im Zeitraum 2010 bis 2014 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, bevor die Zahl 2015 wieder ganz leicht um 0,9 % gesunken ist.

Die Vergewaltigungszahlen sind zwischen 2008 und 2015 um 47,0 % gestiegen (ohne Italien und Schottland). Dieser dramatische Anstieg der Zahlen zu Vergewaltigungen in der EU ist vor allem auf die Zahlen aus England and Wales (Zunahme um 173 % zwischen 2008 und 2015) zurückzuführen. Der Rückgang der Zahl sexueller Übergriffe auf EU-Ebene kam vor allem dadurch zustande, dass die Zahlen für Deutschland zwischen 2009 und 2010 nicht vergleichbar sind (siehe Abbildung 3).

Die Zahlen zu polizeilich erfassten sexuellen Gewalttaten, Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen in den einzelnen Rechtssystemen sind den Tabellen 8, 9 und 10 der Artikeltabellen zu entnehmen.

Geschlechterverteilung

Abbildung 4 zeigt die polizeilich erfassten sexuellen Gewaltdelikte nach Geschlecht der Opfer und nach verdächtigen, strafrechtlich verfolgten und verurteilten Personen. Die meisten Opfer sexueller Gewalt (85,8 %) sind weiblichen Geschlechts, während Verdächtige (96,5 %) und Straftäter (98,3 % der verurteilten Personen) überwiegend männlichen Geschlechts sind. Zu beachten ist, dass für die nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten mehr Angaben fehlen als für die Gesamtzahlen.

Personal im Strafrechtssystem

In diesem Artikel wird die Zahl der Polizeibeamten, Berufsrichter und in Justizvollzugsanstalten tätigen Personen analysiert; die Daten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember eines Jahres.

Polizeibeamte sind definiert als Bedienstete öffentlicher Einrichtungen, deren Hauptaufgaben in der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten und der Ergreifung mutmaßlicher Täter bestehen. Diese Definition schließt Sekretariats- und Bürokräfte nicht mit ein. Berufsrichter sind definiert als in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigte Juristen, die als Richter ein öffentliches Amt bekleiden und entsprechend bezahlt werden. Sie sind ermächtigt, Zivil- und Strafprozesse und andere, auch bei Berufungsgerichten anhängige Verfahren zu führen und gerichtliche Anordnungen zu verfügen. Ehrenamtliche Richter wie Schöffen und Laienrichter sind ausgenommen. Das Personal in Justizvollzugsanstalten umfasst die in Haftanstalten beschäftigten Personen, die mit Leitungs-, Behandlungs-, Beaufsichtigungs- und sonstigen Aufgaben wie Gebäudeinstandhaltung und Verpflegung betraut sind.

Abbildung 5 zeigt die jüngsten Entwicklungen der Personalstärke in verschiedenen Bereichen des Strafrechtssystem (Polizei, Gerichte und Haftanstalten).

Zwischen 2010 und 2013 ging die Zahl der Polizeibeamten in der EU-28 (ohne Deutschland, Italien, Irland und Lettland) zurück, doch 2014 wurde der Rückgang wieder ausgeglichen. 2015 verringerte sich die Zahl der Polizeibeamten erneut um 1,2 %. In der EU-28 (ohne Belgien, Bulgarien, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, England und Wales sowie Nordirland) ist die Zahl der Berufsrichter im Zeitraum 2008 bis 2015 stetig gestiegen, und zwar um insgesamt 5,6 %. Im Gegensatz zum allmählichen Anstieg der Zahl der Berufsrichter hat sich die Zahl der Beschäftigten in Justizvollzugsanstalten in der EU-28 (ohne Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Frankreich, Lettland, Luxemburg, die Niederlande und Schweden) zwischen 2008 und 2015 um 8,9 % verringert.

Die Zahlen der Polizeibeamten in den einzelnen Rechtssystemen sind Tabelle 11 der Artikeltabellen zu entnehmen. Die Tabellen 14 und 17 enthalten Angaben zur Gesamtzahl der Berufsrichter und des Personals in Justizvollzugsanstalten.

Geschlechterverteilung

Die Geschlechterverteilung unter den Beschäftigten im Strafrechtssystem in der EU ist ziemlich unausgewogen (siehe Abbildung 6). Besonders unterrepräsentiert sind Frauen bei der Polizei und im Strafvollzug, während sie bei den Berufsrichtern überrepräsentiert sind.

2015 waren in der EU-28 (Daten liegen nur für 14 Rechtssysteme vor) 20,3 % der Polizeibeamten weiblich. Der Anteil der in Justizvollzugsanstalten beschäftigten Frauen war etwas höher. Er machte in der EU-28 (Daten liegen nur für 12 Rechtssysteme vor) ein Viertel der Gesamtzahl aus; dieser Anteil hat sich zwischen 2008 und 2015 auch kaum verändert. Dagegen waren 2015 in der EU-28 (Daten liegen nur für 16 Rechtssysteme vor) 62,1 % und damit die Mehrheit der Berufsrichter weiblich.

Die Zahlen zu männlichen und weiblichen Polizeibeamten sind den Tabellen 12 und 13 der Artikeltabellen zu entnehmen. Die Tabellen 15 und 16 enthalten Angaben zu männlichen und weiblichen Richtern und die Tabellen 18 und 19 Angaben zu männlichen und weiblichen Bediensteten in Justizvollzugsanstalten.

Gefangenenpopulation

Die Gefangenenpopulation umfasst die Gesamtzahl der Strafgefangenen in Einrichtungen der Gefängnisverwaltung. Ausgenommen sind Einrichtungen, in denen Ausländer bis zur Klärung ihres Aufenthaltsstatus oder Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung vorübergehend festgehalten werden.

In der EU-28 (ohne Belgien) stieg die Zahl der Gefängnisinsassen zwischen 2008 und 2012 jedes Jahr leicht an; danach ging sie 2013 um 3,6 %, 2014 um 3,5 % und 2015 um 2,9 % zurück. 2015 gab es 6,4 % weniger Gefängnisinsassen als 2008 (siehe Abbildung 7).

Die Zahl der ausländischen (auch aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammenden) Gefängnisinsassen in der EU-28 (ohne Belgien, Deutschland, Estland, Malta und Schweden) stieg zwischen 2009 und 2010 etwas schneller, doch ab 2011 war ein Rückgang zu verzeichnen. 2015 war sie 12,2 % niedriger als 2008.

Dagegen ging die Zahl jugendlicher [2] Gefängnisinsassen in der EU-28 (ohne Belgien, Deutschland und Spanien) im Zeitraum 2008 bis 2015 erheblich zurück. Diese Entwicklung war vor allem auf rückläufige Zahlen in Polen und im Vereinigten Königreich zurückzuführen. Die Zahl jugendlicher Gefängnisinsassen verringerte sich im Berichtszeitraum jedes Jahr um 4 % und damit um insgesamt 47,6 % zwischen 2008 und 2015. 2014 war mit 14,3 % der größte jährliche Rückgang zu verzeichnen.

Die Gesamtzahlen zur Gefangenenpopulation in den einzelnen Rechtssystemen sind Tabelle 20 der Artikeltabellen, die Zahlen zu jugendlichen Gefängnisinsassen Tabelle 23 und die Zahlen zu Gefängnisinsassen nach Staatsangehörigkeit (Inländer und Ausländer) den Tabellen 24 und 25 zu entnehmen.

Geschlechterverteilung

In der EU-28 (ohne Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Frankreich, Kroatien, Österreich, Portugal, die Slowakei und Schweden) war die überwiegende Mehrheit der Gefängnisinsassen männlich. 2015 machten sie 94 % aus; dieser Anteil hat sich seit 2008 kaum verändert.

Die Zahlen männlicher und weiblicher Gefängnisinsassen sind den Tabellen 21 und 22 der Artikeltabellen zu entnehmen.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die in diesem Artikel präsentierten Daten stammen aus der gemeinsamen Datenerhebung von Eurostat und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC (auf Englisch)). Die „Survey on Crime Trends“ des UNODC wird durch zusätzliche, von Eurostat angeforderte Daten ergänzt. Die Basisdaten werden von nationalen Behörden wie Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Justizvollzugsanstalten erstellt. Sie werden überwiegend als zusammengefasste Zahlen für ein Kalenderjahr übermittelt. Die Daten werden nach Rechtssystemen übermittelt. Das Vereinigte Königreich umfasst drei Rechtssysteme: England und Wales, Schottland und Nordirland. Die geografische Einheit wird hier kurz als „Land“ bezeichnet.

Die Kriminalitätsdaten sollten so weit wie möglich auf Standarddefinitionen beruhen und mit genauen Angaben zu eventuellen Abweichungen übermittelt werden. Abweichungen sind beispielsweise dann gegeben, wenn Zahlen aus den einzelnen Ländern zwar unter dem gleichen Titel erscheinen, aber nicht genau den gleichen Inhalt haben. Auch wenn die Zahlen der einzelnen Länder für die nationale Statistik perfekt sind, müssen sie nicht unbedingt für internationale Vergleiche geeignet sein. Eurostat bemüht sich gemeinsam mit EU-Institutionen und nationalen Behörden ständig darum, die Vergleichbarkeit der Kriminalitätsstatistiken zu verbessern. Die Umsetzung der International Classification of Crime for Statistical Purposes (auf Englisch) ist hierfür von ganz entscheidender Bedeutung.

Kriminalitätsdaten sind amtliche Zahlen, die aus Verwaltungsunterlagen stammen. Die Kriminalstatistik basiert auf Polizeiberichten. Straftaten, die polizeilich nicht erfasst wurden, gehen daher nicht in die Statistik ein. Bevor Schlussfolgerungen aus solchen Kriminalitätsdaten gezogen werden, sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • Rechtssystem, Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgungssysteme;
  • Kriminalitätsziffern, die gemeldet und (von der Polizei) erfasst werden müssen;
  • Art der Kriminalitätserfassung (Anzeigen bei der Polizei, Ermittlung verdächtiger Personen usw.);
  • Zählmethoden (bei Mehrfachstraftaten, mehreren Opfern usw.);
  • welche Straftaten werden in den nationalen Kriminalitätskategorien erfasst.

Auch die Zahlen der Gefängnisinsassen können von verschiedenen Faktoren beeinflusst sein:

  • Anzahl der von den Gerichten behandelten Fälle;
  • Prozentsatz der Personen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden;
  • Länge der verhängten Freiheitsstrafen;
  • Anzahl der Untersuchungsgefangenen;
  • Zeitraum und Zeitpunkt der Erhebung, Begnadigungen usw.

Ein Vergleich von Kriminalitätsstatistiken aus verschiedenen Rechtssystemen kann ohne ausreichende Kenntnis der örtlichen Daten und Erhebungsmethoden irreführend sein. Deshalb wurde in diesem Artikel auf direkte Vergleiche zwischen Rechtssystemen verzichtet. Stattdessen geht es um die Entwicklungen im Zeitverlauf. Solche Vergleiche gehen davon aus, dass die Erfassungssysteme der Länder auch über einen längeren Zeitraum ziemlich konstant bleiben. Offensichtliche Veränderungen in den Kriminalitätsdaten sind teilweise auf Veränderungen in Methoden oder Definitionen zurückzuführen.

Analysen der Zeitreihen für die EU-28 erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Rechtssysteme, für die Daten für den gesamten Berichtszeitraum (2008 bis 2015) verfügbar sind. Die Zahlen für die EU-28 schließen nicht immer alle Länder mit ein, da es vorkommt, dass aus einem Jahr/Land oder mehreren Jahren/Ländern keine Daten vorliegen.

Hinter den Gesamtergebnissen für die EU-28 können sich zwischen den Rechtssystemen bestehende Unterschiede verbergen. Daten zu den einzelnen Rechtssystemen wurden deshalb in eine Reihe spezieller Artikeltabellen und in die Datenbank aufgenommen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Ländern finden sich außerdem in den Metadaten.

Zur Trendermittlung wurden folgende Indizes berechnet:

  • It = (Ct/C0) * 100 Indexwert für das Jahr t
  • Ct = für das Jahr t erfasster Wert
  • C0 = im Referenzjahr erfasster Wert (hier: Jahr 2008).

Gesamtwerte, die auf Verwaltungsunterlagen beruhen, sind nicht mit der gleichen statistischen Unsicherheit behaftet wie Stichprobenerhebungen. Dennoch ist bei kleinen Zahlen, kleinen Anteilen und Veränderungen über einen kurzen Zeitraum Vorsicht geboten. Hier sollten nach Möglichkeit zusätzliche Informationen herangezogen werden. So kann beispielsweise in kleinen Ländern die Zahl der Tötungsdelikte von Jahr zu Jahr erheblich schwanken, ohne dass sich am Trend etwas ändert.

Die Datenbank enthält detaillierte Ergebnisse aus der gemeinsamen Datenerhebung von Eurostat und UNODC für den Zeitraum 2008 bis 2015 mit dazugehörigen Metadaten. Außerdem liegen Tabellen für den Zeitraum 1993 bis 2007 vor, in denen weniger Straftaten erfasst wurden. Für den Zeitraum 1950 bis 1993 liegen Gesamtzahlen der polizeilich erfassten Straftaten für ausgewählte Länder vor. Hier sei den Nutzern noch einmal dringend empfohlen, für Ländervergleiche die Metadaten und auch nationale Quellen heranzuziehen.

Kontext

Kriminalität und Justiz sind Dauerthemen der öffentlichen Debatte und von anhaltendem Interesse für Medien, Politiker, Organisationen und die Öffentlichkeit. Eurostat erhebt und präsentiert Zahlen zu Kriminalität und Strafjustiz. Ziel ist es, politikrelevante Informationen und Analysen auf europäischer Ebene möglichst effizient zur Verfügung zu stellen. 2004 wurde Eurostat im Rahmen des Haager Programms damit beauftragt, vergleichbare Statistiken zu Kriminalität und Strafjustiz zu entwickeln. Auch im Stockholmer Programm von 2010 wird auf den Bedarf an Kriminalitätsstatistiken hingewiesen. In strategischen Aktionsplänen wird die konkrete Arbeit, meist für einen Fünfjahreszeitraum, vorgezeichnet (siehe Links unter „Weitere Informationen“.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Datenbank

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

Weblinks

Fußnoten

  1. Die Daten werden nach Rechtssystemen gemeldet. Das Vereinigte Königreich gliedert sich in drei Rechtssysteme: England und Wales, Schottland und Nordirland. Daher umfasst ein EU-28-Indikator für die Verbrechensstatistik 30 „Länder“ (kurz für „Rechtssysteme“).
  2. Unter 18 Jahre alt.