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Archive:Statistiken über Asyl

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Daten von September 2011. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank.

In diesem Artikel werden die jüngsten Entwicklungen im Bereich internationaler Schutz beschrieben und Informationen zur Zahl der Asylbewerber und über Entscheidungen über Asylanträge in der Europäischen Union (EU) vorgestellt.

Schwerpunkt der Analyse sind die Merkmale der Asylbewerber (Herkunftsland, Alter und Geschlecht) sowie Entscheidungen über Asylanträge. Die meisten der Statistiken in diesem Artikel wurden nach den Bestimmungen der Verordnung 862/2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz erfasst.

Abbildung 1: Asylanträge (Drittstaaten) in den Mitgliedstaaten der EU-27, 2000-2010 (1)
(in Tsd.) - Quelle: Eurostat (migr_asyctz) und (migr_asyappctza)
Tabelle 1: Herkunftsländer der Asylbewerber (aus Drittstaaten) in den Mitgliedstaaten der EU-27, 2009 und 2010 (1)
(in Zahlen) - Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)
Tabelle 2: Anzahl der Asylbewerber (aus Drittstaaten) in den EU- und EFTA-Mitgliedstaaten und ihre Altersverteilung, 2010 - Quelle: Eurostat (migr_asyappctza) und (migr_asyunaa)
Abbildung 2: Anteil männlicher Asylbewerber (Drittstaaten) in der EU-27, nach Altersgruppe und Status der Minderjährigen, 2010
( in %) - Quelle: Eurostat (migr_asyappctza) und (migr_asyunaa)
Tabelle 3: Fünf am stärksten repräsentierten Staatsangehörigkeiten der Asylbewerber (Drittstaaten), 2010 (1)
(in Zahlen, gerundet) - Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)
Tabelle 4: Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge (Drittstaaten), 2010 (1)
(in Zahlen) - Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)
Tabelle 5: Endgültige Entscheidungen über Asylanträge (aus Drittstaaten) , 2010
(in Zahlen) - Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)

Wichtigste statistische Ergebnisse

Asylanträge

In den letzten Jahren ist die Zahl der Asylbewerber in der EU stark zurückgegangen. Nach Spitzenwerten im Jahr 1992 (670 000 Anträge in der EU-15) und erneut im Jahr 2001 (424 200 Anträge in der EU-27) wurden in der EU-27 im Jahr 2010 schätzungsweise 258 950 Asylanträge eingereicht (siehe Abbildung 1).

Dies bedeutet einen leichten Rückgang um 5050 Anträge im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist teilweise auf eine niedrigere Zahl der Anträge aus Zimbabwe, Somalia, Georgien, Nigeria und Irak zurückzuführen (siehe Tabelle 1). Im Gegensatz dazu ist der Anteil der Asylbewerber aus Serbien zwischen 2009 und 2010 mit über 12 000 und der Anteil der Asylbewerber aus der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien mit 6000 beträchtlich angestiegen. Damit haben sich beide Länder nun in der Gruppe der zehn häufigsten Herkunftsländer von Asylbewerbern in der EU-27 positioniert. Nichtsdestominder sind Afghanistan und Russland weiterhin die beiden häufigsten Herkunftsländer der Asylbewerber in der EU.

Die Zahl der Asylanträge und ihre relative Bedeutung (z. B. als Prozentanteil an der Gesamtbevölkerung) unterscheiden sich zwischen den einzelnen Mitgliedsländern beträchtlich. Die höchste Zahl von Asylanträgen im Jahr 2010 wurde in Frankreich gestellt. Die übrigen häufigsten Länder, in denen Asylanträge gestellt wurden, waren Deutschland, Belgien und das Vereinigte Königreich (siehe Tabelle 2). Die auf diese fünf Mitgliedstaaten entfallenden Asylanträge stellten über zwei Drittel (70,6 %) aller in der EU-27 gestellten Anträge dar.

Im Durchschnitt entfielen auf 20 Asylbewerber, die ihren Antrag im Jahr 2010 in der EU-27 stellten, sechs unbegleitete Minderjährige, zehn junge Erwachsene im Alter zwischen18 und 34, und vier Personen im Alter von 35 und älter (siehe Tabelle 2). Als unbegleitete Minderjährige gelten Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates einreisen oder die ohne Begleitung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zurückgelassen werden. Von den 71 350 Asylbewerbern in der EU-27, die im Jahr 2010 als Minderjährige eingestuft wurden, waren etwa10 700 (ohne die Tschechische Republik) unbegleitet.

In der EU-27 als Ganzes stellt sich die Geschlechterverteilung für Asylbewerber im Alter unter 14 ausgewogener dar als für die Gruppen der Bewerber im Alter zwischen 14-17 oder 18-34, in denen 14 von 20 Bewerbern männlich waren. Betrachtet man die Gruppe unbegleiteter Minderjähriger, so waren männliche Antragsteller noch stärker repräsentiert (siehe Abbildung 2): Hier waren etwa vier von fünf unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern männlich. Ein höherer Anteil von Frauen war nur in der Gruppe der Asylbewerber über 65 zu registrieren. Diese Gruppe ist jedoch relativ klein und umfasste im Jahr 2010 etwa 1930 Personen.

Die historischen Beziehungen zwischen Herkunfts- und Zielländern, beispielsweise im Fall früherer Kolonien, häufig mit einer gewissen Kenntnis der Sprache des Gastlandes verbunden, das Vorhandensein bereits etablierter ethnischer Gemeinschaften sowie die wirtschaftliche Situation der betreffenden Länder können auch Faktoren darstellen, die für die Asylbewerber von Belang sind. Diese Pull-Faktoren überschneiden sich größtenteils mit den Triebkräften anderer Wanderungsströme ohne Bezug zum Asyl. Andere Faktoren jedoch, wie die perzepierte Wahrscheinlichkeit, dass das Zielland einen Schutzstatus gewähren wird oder die mit dem Schutzstatus im Zielland zusammenhängenden Vorteile, sind spezifisch für Asylbewerber. Tabelle 3 gibt einen Überblick über die am stärksten vertretenen Staatsbürgerschaften der Asylbewerber in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Entscheidungen über Asylanträge

Im Jahr 2010 wurde bei einem Viertel (25,0 %) erstinstanzlicher Asylentscheidungen in der EU-27 positiv entschieden, d.h. es wurde der Status eines Flüchtlings, ein subsidärer Schutzstatus oder ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen gewährt. Der Anteil für Endentscheidungen (aufgrund einer Berufung oder eines anderen Rechtsmittels) fiel etwas geringer aus (21,5 %). Bei erstinstanzlichen Entscheidungen bestand beinahe die Hälfte (48,7 %) aller in der EU-27 im Jahr 2010 erteilten positiven Bescheide in der Gewährung eines Flüchtlingsstatus. Bei Endentscheidungen fiel dieser Anteil mit über zwei Dritteln hingegen bedeutend höher aus (70,7 %). In absoluten Zahlen wurde etwa 41 180 Personen der Status eines Flüchtlings gewährt, 24 695 Personen erhielten einen subsidiären Schutzstatus und 9 674 Personen wurde ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen gewährt. Bei der Behandlung von Asylanträgen lassen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten feststellen. Teilweise kann dies durch die unterschiedliche Staatsangehörigkeit der Asylbewerber in dem jeweiligen Mitgliestaat erklärt werden, teilweise kann diese Tatsache die Unterschiede der aktuellen Asyl- und Migrationspolitik der einzelnen Länder widerspiegeln.

In absoluten Zahlen wurde 2010 die höchste Zahl positiver Asylentscheidungen im Vereinigten Königreich (14 070) registriert. Es folgten Deutschland (12 910), Frankreich (10 375), Schweden (9 760) und die Niederlande (8 680). Auf diese fünf Mitgliedstaaten entfielen insgesamt beinahe drei Viertel (73,9 %) aller positiven Asylentscheidungen in der gesamten EU. Der Flüchtlingsstatus und der subsidäre Schutzstatus sind zwar nach EU-Recht definiert, die humanitären Gründe unterliegen jedoch einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und beziehen sich auf Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen nach nationalem Recht mit Bezug auf den internationalen Schutz. Dies erklärt auch, warum in manchen Mitgliedstaaten der zuletzt erwähnte Schutzstatus keine Anwendung findet.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Eurostat erstellt Statistiken über verschiedene Aspekte internationaler Wanderungsströme. Zwischen 1986 und 2007 wurden Daten über Asyl auf der Grundlage eines Gentlemen's Agreement erfasst. Seit 2008 erfolgt die Übermittlung der Daten an Eurostat nach Artikel 4 der Verordnung 862/2007. Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgt monatlich (Statistiken über Asylanträge), vierteljährlich (erstinstanzliche Entscheidungen) oder jährlich (Endentscheidungen aufgrund von Berufungen oder anderer Rechtsmittel, Wiedereingliederung und unbegleitete Minderjährige). Grundlage der Statistiken sind administrative Quellen, die Übermittlung an Eurostat erfolgt durch Statistikbehören, Innenministerien oder damit zusammenhängende Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten.

Bei der Analyse von Statistiken über Asyl sind zwei Kategorien von Personen zu berücksichtigen. Die erste Kategorie umfasst Asylbewerber, die einen Antrag gestellt haben (Asylantrag) und deren Anspruch von der zuständigen Behörde geprüft wird. Die zweite Kategorie umfasst Personen, die nach Prüfung ihres Antrags als Flüchtlinge anerkannt wurden oder denen ein anderer (subsidiärer Schutzstatus), ein Schutzstatus nach nationalem Recht mit Bezug auf internationalen Schutz (Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen) gewährt wurde oder deren Anspruch auf Schutzstatus jeglicher Art abgelehnt wurde. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung 862/2007 sind Statistiken im Zusammenhang mit Entscheidungen über Asyl in unterschiedlichen Stufen des Asylverfahrens verfügbar. Bei den erstinstanzlichen Entscheidungen handelt es sich um Entscheidungen von den zuständigen Behörden, die als erste Instanz des administrativen/juristischen Asylverfahrens im Zielland gelten. Als Endentscheidungen bei Berufungen oder Überprüfungen werden Entscheidungen in der letzten Instanz des administrativen/juristischen Asylverfahrens als Ergebnis eines von einem in der vorherigen Verfahrensstufe abgewiesenen Asylbewerber eingelegten Rechtsmittels bezeichnet. Da die Asylverfahren und die Zahl/die Ebenen der Entscheidungsgremien in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen, kann der endgültige Bescheid, je nach der nationalen Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren, eine Entscheidung des obersten nationalen Gerichtes sein. Nach der hier verwendeten Methodik und Definition werden jedoch endgültige Bescheide als die tatsächlich in der überwiegenden Mehrheit der Fälle gefällten Beschlüsse betrachtet, mit anderen Worten, Bechlüsse, bei denen alle gewöhnlichen Einspruchsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Kontext

Die Genfer Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (in der Fassung des New Yorker Protokolls von 1967) bestimmt seit fast 60 Jahren, welche Personen als Flüchtlinge gelten; das darin festgelegte gemeinsame Flüchtlingskonzept bildet seitdem einen der Eckpfeiler für die Entwicklung eines gemeinsamen Asylsystems in der EU. Asyl ist eine Form des Schutzes, den ein Staat auf seinem Gebiet einer Person gewährt, die in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren Wohnsitz hat, keinen Schutz suchen kann, insbesondere aus Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Einstellung. Seit 1999 arbeitet die EU daran, eine gemeinsame europäische Asylregelung in Übereinstimmung mit der Genfer Konvention und anderen anwendbaren internationalen Instrumenten zu schaffen. Es wurde eine Reihe von Richtlinien in diesem Bereich entwickelt, nachfolgend werden die vier wichtigsten Asyl-Rechtvorschriften aufgeführt:

  • die Richtlinie 2003/9/EG über die Aufnahme von Asylbewerbern zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten;
  • die Anerkennungsrichtlinie 2004/83/EG über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes;
  • die Dublin-Verordnung 343/2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist.

Das Haager Programm wurde vom den europäischen Staats- und Regierungschefs am 5. November 2004 angenommen. Darin wird das Konzept eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgelegt. Insbesondere enthält das Programm die Forderung nach der Einrichtung gemeinsamer Asylverfahren und eines unionsweit geltenden einheitlichen Status für diejenigen, denen Asyl oder subsidiärer Schutzstatus gewährt wird. Die Europäische Kommission hat am 17. Februar 2006 eine Mitteilung über die ‘Intensivierung der konkreten Zusammenarbeit’ (KOM(2006) 67 endg.) angenommen, in der die Vision einer weiteren Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich Asyl vorgestellt wird.

Im Juni 2008 legte die Europäische Kommission eine künftige Asylstrategie (KOM(2008) 360) vor, in der folgende drei Pfeiler des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems enthalten sind:

  • stärkere Harmonisierung der Schutzstandards mittels einer weiteren Angleichung des Asylrechts der Mitgliedstaaten;
  • funktionierende und allseits geförderte praktische Zusammenarbeit;
  • mehr Solidarität und Verantwortung im Verhältnis der Mitgliedstaaten zueinander sowie zwischen der EU und Drittstaaten.

Im Mai 2010 legte die Europäische Kommission einen Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (KOM(2010) 213) vor, bei denen es sich um die am stärksten betroffenen und schutzbedürftigsten Opfer der Migration handelt. Der Plan zielt auf einen koordinierten Ansatz ab und verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur Gewährung hoher Aufnahme-, Schutz- und Unterstützungsnormen für unbegleitete Minderjährige. Als Ergänzung zu diesem Aktionsplan legte das Europäische Migrationsnetz eine umfassende EU-Studie zur Aufnahmepolitik sowie zu Rückkehr- und Integrationsmodellen für unbegleitete Minderjährige vor.

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Demographie (t_pop)
Internationale Wanderungen und Asyl (t_migr)
Asylanträge
Gesamtanzahl der Asylentscheidungen
Asylablehnungen (tps00164)

Datenbank

Internationale Wanderungen und Asyl (t_migr)
Asyl (migr_asy)
Anträge (migr_asyapp)
Neue Asylanträge nach Staatsangehörigkeit bis Dezember 2007 - Monatliche Daten (gerundet)
Neue Asylanträge nach Staatsangehörigkeit bis Dezember 2007 - Monatliche Daten (gerundet)
Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht Jährliche aggregierte Daten (gerundet)
Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht Monatliche Daten (gerundet)
Personen mit anhängigen Asylverfahren am Monatsende nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht Monatliche Daten (gerundet)
Zurückgezogene Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht Jährliche aggregierte Daten (gerundet)
Zurückgezogene Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht Monatliche Daten (gerundet)
Asylbewerber: mutmaßlich unbegleitete Minderjährige nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht Jährliche Daten (gerundet)
Entscheidungen über Asylanträge und Neuansiedlung (migr_asydec)
Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit bis 2007- Jährliche Daten
Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit bis Dezember 2007 - Monatliche Daten (gerundet)
Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht Jährliche aggregierte Daten (gerundet)
Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht Vierteljährliche Daten (gerundet)
Aberkennungen und Entzug von erstinstanzlich gewährtem Status, nach gewährtem Status und Staatsangehörigkeit Jährliche aggregierte Daten (gerundet)
Aberkennungen und Entzug von erstinstanzlich gewährtem Status, nach gewährtem Status und Staatsangehörigkeit Vierteljährliche Daten (gerundet)
Endgültige Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht Jährliche aggregierte Daten (gerundet)
Aberkennungen und Entzug von endgültig gewährtem Status, nach gewährtem Status und Staatsangehörigkeit - Jährliche Daten (gerundet)
Umgesiedelte Personen nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht - Jährliche Daten (gerundet)
Dublin Statistiken (migr_dub)
Ankommende Übernahmeersuchen - Jährliche Daten
Ausgehende Übernahmeersuchen - Jährliche Daten

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks

Siehe auch