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Glossar:Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

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Als Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wird die wirtschaftliche und währungspolitische Integration der 27 Mitgliedstaaten der Europäische Union (EU) bezeichnet. Sie umfasst drei Stufen:

  • die Koordinierung der Wirtschaftspolitik;
  • die Herbeiführung der wirtschaftlichen Konvergenz (durch weitgehende Annäherung der Konjunkturzyklen);
  • die Einführung der einheitlichen Währung der EU, des Euro.

Von allen Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie sich an der WWU beteiligen, und mit Ausnahme Dänemarks und des Vereinigten Königreichs haben sich alle Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet, sich der WWU anzuschließen. Siebzehn Mitgliedstaaten sind zwischenzeitlich in die dritte Stufe eingetreten und haben den Euro als Landeswährung eingeführt; zusammen bilden sie den Euroraum. Dänemark, Lettland und Litauen nehmen derzeit am Wechselkursmechanismus (WKM) teil. Von den Mitgliedstaaten, die der EU vor 2004 beigetreten sind, nihmt lediglich Schweden nicht am WKM II teil, Dänemark nimmt weiter am WKM teil, tritt jedoch nicht in die dritte Stufe der Integration ein. Die übrigen fünf Mitgliedstaaten, die der EU im Jahr 2004 bzw. 2007 beigetreten sind, müssen vor der Teilnahme am WKM eine ausreichende Konvergenz herbeiführen. Diese zehn Mitgliedstaaten behalten weiter ihre jeweilige Landeswährung.

In den Kopenhagener Kriterien, die die geltenden Voraussetzungen für den Beitritt zur EU definieren, sind die Bedingungen festgelegt, die ein Land für den Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion erfüllen muss, sowie der Zeitrahmen, innerhalb dessen diese Bedingungen erfüllt werden müssen.

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