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Glossar:Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs

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Der Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist die Person, die für die normalen Finanz- und Produktionsabläufe des Betriebs verantwortlich ist.

Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs ist in den meisten Fällen auch der Betriebsleiter. In diesem Fall wird er als ‘Inhaber-Betriebsleiter’ bezeichnet. Entspricht der Inhaber jedoch nicht dem Betriebsleiter ist, überträgt er die Verantwortung für die Verwaltung des Betriebs an eine andere Person, z. B. an ein Familienmitglied, möglicherweise einen Ehepartner, oder an eine nicht verwandte Person. In solchen Fällen übernimmt der Betriebsleiter die laufende Verwaltung des Betriebs, ohne dass er eine wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung dafür trägt (dies liegt in der Verantwortung des Inhabers).

Folgende zwei Konstellationen sind in Betrieben möglich:

  • nur ein Betriebsleiter
  • ein Co-Manager (in dem Fall, dass der Inhaber die Geschäftsführung mit einem Ehepartner oder Familienmitglied teilt)

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