Glossar:Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs
Der Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist die Person, die für die normalen Finanz- und Produktionsabläufe des Betriebs verantwortlich ist.
Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs ist in den meisten Fällen auch der Betriebsleiter. In diesem Fall wird er als ‘Inhaber-Betriebsleiter’ bezeichnet. Entspricht der Inhaber jedoch nicht dem Betriebsleiter ist, überträgt er die Verantwortung für die Verwaltung des Betriebs an eine andere Person, z. B. an ein Familienmitglied, möglicherweise einen Ehepartner, oder an eine nicht verwandte Person. In solchen Fällen übernimmt der Betriebsleiter die laufende Verwaltung des Betriebs, ohne dass er eine wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung dafür trägt (dies liegt in der Verantwortung des Inhabers).
Folgende zwei Konstellationen sind in Betrieben möglich:
- nur ein Betriebsleiter
- ein Co-Manager (in dem Fall, dass der Inhaber die Geschäftsführung mit einem Ehepartner oder Familienmitglied teilt)
Weitere Informationen
- Structure of agricultural holdings (ESMS metadata file — ef_esms) (verfügbar auf englisch)
Verwandte Begriffe
- Agricultural holding - group holding (verfügbar auf englisch)
- Holder of agricultural holding (verfügbar auf englisch)
- Farm labour force - non family labour (verfügbar auf englisch)
Statistische Daten
- Farmers and the agricultural labour force - statistics (verfügbar auf englisch)