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Archive:Statistiken über Arbeitsunfälle

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Datenauszug vom November 2016. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Die deutsche Sprachversion dieses Artikels wird im September 2018 archiviert.
Tabelle 1: Zahl der nicht tödlichen und tödlichen Arbeitsunfälle, 2014
(in Personen)
Quelle: Eurostat (hsw_n2_01) und (hsw_n2_02)
Abbildung 1: Tödliche Arbeitsunfälle, 2013 und 2014
(Inzidenzraten pro 100 000 Beschäftigte)
Quelle: Eurostat (hsw_n2_02)
Abbildung 2: Nicht tödliche Arbeitsunfälle, 2013 und 2014
(Inzidenzraten pro 100 000 Beschäftigte)
Quelle: Eurostat (hsw_n2_01)
Abbildung 3: Tödliche Arbeitsunfälle, 2013 und 2014
(Standardisierte Inzidenzraten pro 100 000 Beschäftigte)
Quelle: Eurostat (hsw_mi01)
Abbildung 4: Nicht tödliche Arbeitsunfälle, 2013 und 2014
(Standardisierte Inzidenzraten pro 100 000 Beschäftigte)
Quelle: Eurostat (hsw_mi01)
Abbildung 5: Tödliche und nicht tödliche Arbeitsunfälle nach Wirtschaftszweig, EU-28, 2014<BR (in % tödlicher und nicht tödlicher Unfälle)
Quelle: Eurostat (hsw_n2_01) und (hsw_n2_02)
Abbildung 6: Tödliche und nicht tödliche Arbeitsunfälle nach Art der Verletzung, EU-28, 2014
(in %)
Quelle: Eurostat (hsw_n2_07)

Dieser Artikel behandelt die wichtigsten statistischen Indikatoren zu nicht tödlichen Arbeitsunfällen und tödlichen Arbeitsunfällen in der Europäischen Union (EU), die im Rahmen der europäischen Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW) bei der Erfassung von Verwaltungsdaten erfasst wurden.

In der ESAW-Methodik ist ein Arbeitsunfall als ein während der Arbeit eintretendes konkretes Ereignis, das zu einem physischen oder psychischen Schaden führt, definiert. Bei tödlichen Arbeitsunfällen handelt es sich um Unfälle, die innerhalb eines Jahres zum Tod des Unfallopfers führen. In der ESAW erfasste nicht tödliche Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Ausfallzeiten von mehr als vier Kalendertagen nach sich ziehen (und bisweilen auch als „schwere Arbeitsunfälle“ bezeichnet werden). Nicht tödliche Arbeitsunfälle ziehen häufig schwerwiegende Folgen für den betroffenen Arbeitnehmer und seine Familie nach sich. Sie können dazu führen, dass er mit einer dauerhaften Behinderung leben, aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder den Beruf wechseln muss; in der Tat verursachen sie eine erhebliche Zahl von Ausfalltagen in der europäischen Wirtschaft.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Anzahl der Unfälle

Im Jahr 2014 wurden beinahe 3,2 Millonen nicht tödliche Arbeitsunfälle, die Ausfallzeiten von mindestens vier Kalendertagen nach sich zogen, und 3 739 tödliche Unfälle in der EU-28 (siehe Tabelle 1) verzeichnet; so war durchschnittlich einer von 850 Unfällen in der EU-28 tödlich. Zwischen 2013 und 2014 stieg die Zahl der Arbeitsunfälle in der EU-28 leicht an, wobei die Zahl der nicht tödlichen Unfälle um 49 000 und die der tödlichen Arbeitsunfälle um 65 stieg. Bei den Männern war die Wahrscheinlichkeit, einen nicht tödlichen oder einen tödlichen Arbeitsunfall zu erleiden, deutlich höher als bei den Frauen. In der EU-28 waren bei mehr als zwei von drei (68,7 %) nicht tödlichen Unfällen Männer betroffen.

Die Zahl der Unfälle in einem bestimmten Jahr dürfte zumindest bis zu einem gewissen Grad mit der Wirtschaftstätigkeit insgesamt und der Gesamtzahl der Beschäftigten zusammenhängen. Aus einer Analyse historischer Entwicklungen geht zum Beispiel hervor, dass es 2009 einen Rückgang bei den Arbeitsunfällen gab, der auf die Verlangsamung, den Stillstand oder den Rückgang der Wirtschaftstätigkeit infolge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise zurückzuführen sein dürfte.

Inzidenzraten

Eine andere Möglichkeit zur Analyse der Informationen zu Arbeitsunfällen besteht darin, die Zahl der Unfälle in Relation zur Zahl der Beschäftigten zu setzen („Inzidenzrate“). Die Abbildungen 1 und 2 zeigen einfache Inzidenzraten, wobei die Zahl der Unfälle in Beziehung zur Gesamtzahl der Beschäftigen gesetzt wird. Dies gibt für ein bestimmtes Land Aufschluss darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass sich ein Unfall ereignet. Für tödliche Unfälle bewegte sich die Rate 2014 zwischen weniger als 1,0 je 100 000 Beschäftigte in Schweden, dem Vereinigten Königreich, Finnland (Daten von 2013), Griechenland und den Niederlanden (sowie Island 2013) und mehr als 4,0 je 100 000 Beschäftigte in Bulgarien, Lettland, Litauen und Rumänien (siehe Abbildung 1). Für nicht tödliche Unfälle lag sie zwischen weniger als 100 je 100 000 Beschäftigte in Griechenland, Bulgarien und Rumänien und mehr als 3 000 je 100 000 Beschäftigte in Frankreich (siehe Abbildung 2). Es wird angenommen, dass die besonders niedrigen Raten in Bulgarien und Rumänien sowie in einigen anderen östlichen EU-Mitgliedstaaten den Umstand widerspiegeln, dass die Meldesysteme dieser Mitgliedstaaten wenig bis keine finanziellen Anreize für die Opfer bieten, ihre Unfälle zu melde. Das Phänomenon niedriger Inzidenzraten nicht tödlicher Unfälle deutet auf Berichtslücken hin, da davon auszugehen ist, dass zahlreiche Unfälle nicht gemeldet werden. Die Situation bei den Inzidenzraten tödlicher Unfälle ist eine andere, da sich die Meldung tödlicher Unfälle sehr viel schwieriger vermeiden lässt. Einige Experten argumentieren allerdings, dass in bestimmten Mitgliedstaaten Berichtslücken selbst in Bezug auf tödliche Unfälle nicht unwahrscheinlich sind.

Es ist also darauf hinzuweisen, dass tödliche Arbeitsunfälle sich relativ selten ereignen (wie vorstehend erwähnt, war 2014 durchschnittlich einer von rund 850 Unfällen in der EU-28 tödlich), sodass die Inzidenzraten der einzelnen Jahre sehr unterschiedlich ausfallen können, was insbesondere auf einige der kleineren EU-Mitgliedstaaten zutrifft. Dies ergibt sich aus Abbildung 1, die zwischen 2013 und 2014 in einigen Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede aufweist.

Standardisierte Inzidenzraten

Beim Vergleich der Daten zwischen den Ländern kann die Auslegung dieser einfachen Inzidenzraten schwierig sein, zum Beispiel beim Vergleich der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Verbeugung von Arbeitsunfällen, da die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit dem Wirtschaftszweig zusammenhängt, in dem eine Person tätig ist (siehe Abbildungen 5 und 6), und die relative Bedeutung der einzelnen Wirtschaftszweige zwischen den Ländern variiert. Deshalb werden standardisierte Inzidenzraten berechnet; die entsprechenden Daten sind in den Abbildungen 3 und 4 enthalten. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftszweige in den einzelnen Volkswirtschaften in Relation dieselbe Größe wie in der EU-28 insgesamt aufweisen. Als solche ermöglichen diese standardisierten Inzidenzraten einen neutraleren Vergleich der Lage in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit in verschiedenen Ländern.

Es ist zu beachten, dass diese standardisierten Inzidenzraten gegenüber den einfachen Inzidenzraten einen leicht engeren Abdeckungsbereich haben, da sie den Wirtschaftszweig Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie einige Dienstleistungsaktivitäten ausklammern (die standardisierten Inzidenzraten decken lediglich die Bereiche A und C bis N der NACE Rev. 2 ab; die Abschnitte B und O bis U werden demnach ausgeschlossen). Beim Vergleich der Raten der tödlichen Unfälle war der Bereich zwischen den für die EU-Mitgliedstaaten verzeichneten niedrigsten und den höchsten Raten bei den standardisierten Raten unwesentlich schmaler als bei den einfachen Raten (siehe Abbildungen 1 und 3), wohingegen bei nicht tödlichen Unfällen das Gegenteil der Fall war (siehe Abbildungen 2 und 4).

Aufgrund des leicht schmaleren Abdeckungsbereichs ereigneten sich 2014 in der EU-28 durchschnittlich 2,3 tödliche Arbeitsunfälle pro 100 000 Beschäftigte (siehe Abbildung 3), während es zu 1 642 nicht tödlichen Unfällen pro 100 000 Beschäftigte kam (siehe Abbildung 4).

Die höchste standardisierte Inzidenz tödlicher Arbeitsunfälle wies 2014 Rumänien auf (7,1 Sterbefälle pro 100 000 Beschäftige); dies bestätigt die Situation aus dem Vorjahr, als Rumänien ebenfalls die höchste Inzidenz tödlicher Arbeitsunfälle unter den Mitgliedstaaten verzeichnete (6,9 Sterbefälle pro 100 000 Beschäftigte in 2013). Lettland, Litauen, Bulgarien, Portugal und Malta waren die einzigen EU-Mitgliedstaaten mit standardisierten Inzidenzraten von über 4,5 tödlichen Unfällen pro 100 000 Beschäftigte; auch Norwegen verzeichnete eine standardisierte Inzidenzrate über diesem Niveau. Am anderen Ende der Skala rangieren die Niederlande; dort war mit 1,0 tödlichen Unfällen je 100 000 Beschäftigte die standardisierte Inzidenzrate am niedrigsten.

Die Inzidenz nicht tödlicher Arbeitsunfälle war 2014 in der Regel in einigen süd- und westeuropäischen EU-Mitgliedstaaten mit versicherungsbasierten Unfallmeldesystemen am höchsten: Portugal meldete 3600 nicht tödliche Unfälle pro 100 000 Beschäftigte, gefolgt von Frankreich und Spanien mit 3400 bzw. 3200 pro 100 000 Beschäftigte. Im Gegensatz zu gesetzlich vorgeschriebenen Systemen, in denen die Geschädigten durch das allgemeine Sozialversicherungssystem abgedeckt sind, bieten versicherungsbasierte Unfallmeldesysteme den Opfern im Falle eines gemeldeten Unfalls erhebliche finanzielle Entschädigungen. Bei den osteuropäischen Mitgliedstaaten, in denen gesetzlich vorgeschriebene Systeme vorherrschen, verzeichnete nur Slowenien eine Inzidenzrate von mehr als 1000 nicht tödlichen Unfällen pro 100 000 Beschäftigte. Die bei Weitem niedrigsten Raten wurden 2014 in Bulgarien und Rumänien mit 82 bzw. 75 nicht tödlichen Arbeitsunfällen pro 100 000 Beschäftigte gemeldet; es ist abermals anzumerken, dass diese Werte auf mehr Berichtslücken schließen lassen.

Analyse nach Geschlecht

Der geschlechtsspezifische Unterschied bei den Arbeitsunfällen kann zum Teil darauf zurückgeführt werden, dass mehr Männer als Frauen erwerbstätig waren. Doch selbst nach entsprechender Bereinigung waren die für Männer gemeldeten Inzidenzraten 2014 in den jeweiligen Mitgliedstaaten immer noch erheblich höher als die für Frauen. In Schweden fiel die durchschnittliche (einfache) Inzidenzrate nicht tödlicher Arbeitsunfälle bei den Männern in allen Tätigkeiten nur 1,1-mal so hoch aus wie bei den Frauen; auch in Dänemark und Frankreich war der geschlechtsspezifische Unterschied (genauso wie in Norwegen) relativ gering. Dagegen war die Rate in Österreich bei den Männern 3,3-mal und in Malta 3,5-mal so hoch wie bei den Frauen, Der Höchstwert wurde für Rumänien festgestellt, wo die Rate bei den Männern 3,8-mal so hoch war wie bei den Frauen.

Analyse nach Wirtschaftszweig

Ein anderer Grund für die erheblich höhere Inzidenz der Unfälle bei den Männern sind die Wirtschaftszweige, in denen sie vorwiegend arbeiten. Tatsächlich schwankt die Zahl der Arbeitsunfälle stark, und zwar je Wirtschaftszweig, in dem das Unfallopfer tätig ist (siehe Abbildung 5), und ist in den Branchen höher, in denen vorwiegend Männer beschäftigt sind. In der EU-28 wurden 2014 etwas mehr als zwei Drittel (67,2 %) aller tödlichen Arbeitsunfälle und etwas weniger als die Hälfte (44,9 %) aller nicht tödlichen Arbeitsunfälle im Baugewerbe, im Verarbeitenden Gewerbe, in den Bereichen Verkehr und Lagerei, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei verzeichnet. Mehr als jeder fünfte (20,9 %) tödliche Arbeitsunfall ereignete sich 2014 in der EU-28 im Baugewerbe, während die nächst höheren Anteile (16,6 %) auf die Bereiche Verkehr und Lagerei entfielen; dahinter folgt das Verarbeitende Gewerbe (15,4 %) sowie die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und die Fischerei (14,3 %). Abgesehen von Verkehr und Lagerei meldeten die meisten Dienstleistungsbranchen relativ geringe Anteile an der Gesamtzahl der tödlichen Unfälle. Dennoch traten nicht tödliche Unfälle relativ häufig in den Branchen Groß- und Einzelhandel, (12,8 % aller Unfälle in der EU-28 in 2014), Gesundheits- und Sozialwesen (11,5 %), sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (7,4 %) sowie Gastgewerbe und Gastronomie (4,9 %) auf.

Analyse nach Art der Verletzung

Es ist auch möglich, die Daten nach Art der während des Unfalls erlittenen Verletzungen zu analysieren (siehe Abbildung 6). Die Daten für 2014 zeigen für die EU-28, dass zwei Arten von Verletzungen häufig auftraten: Schnitt- und Risswunden (30,0 % aller Verletzungen) und Luxationen, Verstauchungen und Zerrungen (27,2 %). Zwei andere Arten von Verletzungen, nämlich Gehirnerschütterungen und innere Verletzungen (17,2 %), sowie Knochenbrüche (11,5 %) kommen ebenfalls relativ häufig vor. Auf keine der übrigen Arten von Verletzungen entfiel ein zweistelliger Anteil der Gesamtzahl der Unfälle in den EU-28.

Die im Rahm der ESAW gesammelten Daten umfassen zudem eine Analyse der Körperteile, die bei Unfällen Verletzungen erlitten (wie etwa Kopf, Nacken, Rücken, Oberkörper und Organe, Arme und Hände, Beine und Füße) sowie Informationen zu den Ursachen und Folgen von Unfällen.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Im Dezember 2008 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz an, mit der sichergestellt werden soll, dass Gesundheitsstatistiken für alle EU-Mitgliedstaaten in einer Form vorliegen, die die Überwachung von Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ermöglichen. Im April 2011 wurde die Verordnung (EU) Nr. 349/2011 der Europäischen Kommission betreffend Statistiken über Arbeitsunfälle angenommen, in der die von den Mitgliedstaaten zu liefernden Variablen, Untergliederungen und Metadaten präzisiert werden. Dieser Rechtsakt wird stufenweise umgesetzt.

Die europäische Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW) ist die Hauptdatenquelle für europäische Statistiken über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die ESAW enthält Daten über Arbeitsunfälle, die zu Ausfallzeiten von mindestens vier Kalendertagen führen, sowie Daten über tödliche Arbeitsunfälle. Die Formulierung „während der Arbeit“ bedeutet „in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder in der bei der Arbeit verbrachten Zeitspanne“, was im Allgemeinen Straßenverkehrsunfälle während der Arbeit einschließt, nicht jedoch Wegeunfälle zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz.

Die vorgestellten Statistiken über Arbeitsunfälle stützen sich auf Meldungen an die gesetzlichen Versicherungen (Sozialversicherungsanstalten), die privaten Versicherungsträger oder die anderen einschlägigen nationalen Behörden (z. B. für Beschäftigten- oder Arbeitsplatzinspektionen). Indikatoren zu Arbeitsunfällen können als absolute Werte dargestellt werden, als prozentuale Verteilungen oder als Inzidenzraten im Verhältnis zu je 100 000 Beschäftigte (wobei der Nenner von den Behörden in den Mitgliedstaaten geliefert wird, die für die ESAW-Datenerfassung zuständig sind, oder aus der Arbeitskräfteerhebung (AKE) der EU stammt) oder als standardisierte Inzidenzraten.

Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Daten in der Regel auf alle Wirtschaftszweige; die Analysen in den Abbildungen 3 und 4 beispielsweise decken die Abschnitte A und C bis N der NACE Rev. 2 ab. Da die Häufigkeit der Arbeitsunfälle je nach NACE-Wirtschaftszweig unterschiedlich ist (Hochrisikobereiche sind Landwirtschaft, Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe und Verkehr), wendet man ein Standardisierungsverfahren an, um nationale Daten einfacher vergleichen zu können. Im Rahmen einer direkten Standardisierungsmethode werden Gewichte für die europäische Referenzpopulation (EU-28) verwendet, die für den Anteil der Referenzpopulation (arbeitende Bevölkerung) in den einzelnen NACE-Wirtschaftszweigen stehen. Für jeden EU-Mitgliedstaat werden die nationalen Inzidenzraten für alle NACE-Wirtschaftszweige berechnet. Diese werden dann unter Heranziehung der EU-Gewichte kombiniert und ergeben eine gesamte standardisierte Inzidenzrate für die betreffenden Mitgliedstaaten. Nähere Einzelheiten unter methodological note (auf Englisch).

Bei Statistiken über Arbeitsunfälle können Untererfassungen oder Berichtslücken auftreten. Untererfassung liegt vor, wenn die entsprechende Population nicht von der Datenquelle für Unfälle abgedeckt wird, wenn etwa bestimmte Wirtschaftstätigkeiten oder Beschäftigungsarten ausgeschlossen werden. Zu einer Berichtslücke kommt es, wenn sich Unfälle ereignen, die nicht gemeldet werden, selbst wenn der entsprechende Wirtschaftszweig eingeschlossen ist. Das Ausmaß der Untererfassung von ESAW-Daten kann zum Teil analysiert werden, indem die Referenzpopulation (der Arbeitskräfte) der ESAW mit aus der Arbeitskräfteerhebung abgeleiteten Daten verglichen wird. Eine Berichtslücke ist schwieriger zu analysieren und zu ermitteln, es gibt allerdings Vergleichsmöglichkeiten. Eine Methode besteht darin, die Ergebnisse der Meldesysteme, die zur Erfüllung der Unfallmeldepflicht dienen, mit Systemen zu vergleichen, die auf Versicherungsberichten beruhen. Dies kann Aufschluss darüber geben, ob eine Berichtslücke im System für die Unfallmeldepflicht oder eine zu hohe Zahl in den Versicherungssystemen vorliegt. Bei einer anderen Methode wird das Verhältnis von tödlichen zu nicht tödlichen Unfällen (geografisch oder im Zeitverlauf) verglichen, weil die Meldung von tödlichen Unfällen aufgrund ihrer Schwere als genauer erachtet wird. Vergleiche können auch mit Daten der Haushaltserhebungen angestellt werden, beispielsweise mit Daten der Arbeitskräfteerhebung (die 2013 ein Ad-hoc-Modul zu Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsbeschwerden enthielt). Eine 2014 von Eurostat gemäß all diesen Ansätzen durchgeführte Studie zeigt, dass die Berichtslücke bei nicht tödlichen Unfällen in den EU-Mitgliedstaaten, die der EU nach 2003 beigetreten sind, ausgenommen Malta und Slowenien, ganz erheblich ist. Zudem verzeichnen Griechenland und Norwegen äußerst geringe standardisierte Inzidenzraten, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie auf verstärkt auftretende Berichtslücken zurückzuführen sind. Im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten, die der EU vor 2003 beigetreten sind, verzeichnen auch Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich erheblich niedrigere standardisierte und nicht standardisierte Inzidenzraten (rund 50 % des EU-15-Durchschnitts). Portugal, Frankreich und Spanien dagegen meldeten standardisierte und nicht standardisierte Inzidenzraten, die mehr als 150 % über dem EU-15-Durchschnitt lagen.

Zudem können Änderungen in der Art und Weise, wie Daten in den EU-Mitgliedstaaten gesammelt und verarbeitet werden, Auswirkungen auf die Zahl und Inzidenz von Arbeitsunfällen in einem bestimmten Jahr haben. Es ist anzumerken, dass die auf der Eurostat-Website veröffentlichten Daten weiterhin keine Daten für Finnland für das Jahr 2014 umfassen (Stand November 2016); es wird davon ausgegangen, dass diese fehlenden Daten zu Beginn des Jahres 2017 vorliegen werden. Ferner lief eine Reihe von Ausnahmeregelungen bezüglich der Bestimmungen der EU-Verordnung über die europäischen Statistiken über Arbeitsunfälle (ESAW) zum 30. Juni 2016 in einigen Mitgliedstaaten aus. Daten aus Frankreich deckten zum Beispiel erstmalig sämtliche Beschäftigten in den Wirtschaftszweigen gemäß den Abschnitten A bis S der NACE Rev. 2 ab, was (gegenüber dem Jahr 2013) zu einem beträchtlichen Anstieg der Zahl der in Frankreich gemeldeten Unfälle führte. Analog dazu enthalten die Daten aus dem Jahr 2014 für Belgien erstmalig Informationen über Unfälle im öffentlichen Sektor, was genauso einen Anstieg der Zahl der gemeldeten Unfälle zur Folge hatte. Zugleich wurden 2016 aufgrund von Methodik-Problemen, die eine erhebliche Reduktion der Zahl der für das Bezugsjahr 2014 gemeldeten Unfälle (im Vergleich mit 2013) verursachten, die Daten aus Griechenland vom nationalen statistischen Amt um einige Berichtigungsfaktoren bereinigt. Voraussichtlich wird den kommenden Jahren ein vollständigerer Datensatz für Griechenland vorliegen, was zu einer weiteren Erhöhung der Zahl der gemeldeten Unfälle führen dürfte. Schließlich wiesen die Daten aus den Niederlanden und Norwegen (Letztgenannte sind nicht in der Summe der EU-28 enthalten) für das Bezugsjahr 2014 aufgrund von Methodik-Problemen eine signifikante Abnahme bei nicht tödlichen Unfällen auf. Würden die Daten aus Belgien, Griechenland, Frankreich, den Niederlanden und Finnland aus der Summe der EU-28 herausgenommen, bliebe die Entwicklung der Gesamtzahl der Unfälle zwischen 2013 und 2014 beinahe unverändert, und es käme lediglich zu einem unbedeutenden Anstieg von 0,03 %.

Kontext

Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld ist ein maßgeblicher Faktor für die Lebensqualität des Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes von Bedeutung. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sind sich der sozialen und wirtschaftlichen Vorteile bewusst, die sich durch größere Sicherheit und einen besseren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erreichen lassen. Zuverlässige, vergleichbare und aktuelle statistische Angaben sind unerlässlich, um politische Ziele zu formulieren und geeignete politische Maßnahmen – auch präventiver Natur – zu ergreifen.

Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 153) heißt es: „Zur Verwirklichung der Ziele [...] unterstützt und ergänzt die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: a) Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer, [...]“. Die Grundprinzipien für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sind in einer 1989 erlassenen Rahmenrichtlinie, der Richtlinie 89/391/EWG, festgelegt, die hauptsächlich auf eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz abzielt. In der sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor geltenden Rechtsvorschrift ist der Grundsatz verankert, wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer hinsichtlich aller arbeitsbezogenen Aspekte zu sorgen, während der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den Anweisungen des Arbeitgebers zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz Folge zu leisten und jede von ihm festgestellte potenzielle Gefahr unverzüglich zu melden.

In diesem Kontext wurde die politische Agenda der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2014–2020 in einer Mitteilung über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014–2020 (COM(2014) 332 final) dargelegt, in der auf drei wichtige Herausforderungen eingegangen wird: bessere Umsetzung der bestehenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen durch die Bekämpfung neuer und aufkommender Risiken, ohne die bestehenden Risiken zu vernachlässigen, sowie Berücksichtigung des Alterns der Erwerbsbevölkerung in der EU. Mit diesem Rahmen soll sichergestellt werden, dass die EU weiterhin eine führende Rolle bei der Förderung hoher Standards in Bezug auf die Arbeitsbedingungen innerhalb (und auch außerhalb) Europas gemäß der Strategie Europa 2020 spielt.

Der Rahmen enthält zahlreiche Maßnahmen, die sieben wesentlichen strategischen Zielen zugeordnet werden. Dazu gehören die Verbesserung der statistischen Datenerfassung im Sinne genauerer Angaben und die Entwicklung von Überwachungsinstrumenten. In diesem Kontext wurde in der Mitteilung festgehalten, dass für eine faktengestützte Politikgestaltung zuverlässige, aktuelle und vergleichbare statistische Daten zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Expositionen und Gesundheitsschäden erhoben und die Kosten und Vorteile im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ausgewertet werden müssen. In der Mitteilung wurde insbesondere die folgende direkt mit den Statistiken über Arbeitsunfälle zusammenhängende Maßnahme vorgeschlagen: Beurteilung der Qualität der Daten über Arbeitsunfälle, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Datenerhebung der europäischen Statistik über Arbeitsunfälle übermittelt wurden, mit dem Ziel, die Abdeckung, Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Aktualität zu verbessern.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Datenbank

Arbeitsunfälle (ESAW — ab 2008) (hsw_acc_work)
Arbeitsunfälle (ESAW) — bis 2007 (hsw_acc7_work)
Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden (Quelle AKE) (hsw_apex)
Arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden und unfallbedingte Verletzungen — AKE 1999 (hsw_inj_pb)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

ESMS Metadaten

Veröffentlichungen

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks