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Archive:Statistiken zum Sozialschutz

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Datenauszug vom Juni 2016. Neuste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Dezember 2017. Die englische Version ist aktueller.

In diesem Artikel werden die aktuellen statistischen Daten über den Sozialschutz in der Europäischen Union (EU) untersucht. Der Sozialschutz umfasst Eingriffe öffentlicher oder privater Stellen zur Verringerung der Lasten, die für private Haushalte und Einzelpersonen durch bestimmte Risiken oder Bedürfnisse entstehen, sofern diese weder eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit erfordern noch im Rahmen individueller Vereinbarungen erfolgen.

Tabelle 1: Sozialschutzausgaben, 2003–13
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (spr_exp_sum)
Abbildung 1: Sozialschutzausgaben in KKS pro Kopf, 2013
(KKS)
Quelle: Eurostat (tps00100)
Abbildung 2: Differenz zwischen Brutto- und Nettosozialschutzausgaben, 2012
Quelle: Eurostat (spr_net_ben)
Abbildung 3: Brutto- und Nettoausgaben für Sozialschutzleistungen, 2012
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (spr_net_ben)
Abbildung 4: Struktur der Sozialschutzausgaben, EU-28, 2012 (1)
(in % der Gesamtausgaben)
Quelle: Eurostat (spr_exp_sum)
Abbildung 5: Rentenausgaben, 2013
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (spr_exp_pens)
Abbildung 6: Rentenausgaben insgesamt pro Leistungsempfänger, nach Rentenart, EU-28, 2012 (1)
(in EUR)
Quelle: Eurostat (spr_pns_ben) und (spr_exp_pens)
Abbildung 7: Rentenausgaben insgesamt pro Altersrentenempfänger, EU-28, 2013 (1)
Quelle: Eurostat (spr_pns_ben) und (spr_exp_pens)
Abbildung 8: Aggregatsersatzverhältnis, 2014 (1)
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_pnp3)
Abbildung 9: Ausgaben für die Altenpflege, 2013
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (spr_exp_fol)
Abbildung 10: Sozialschutzeinnahmen, EU-28, 2012 (1)
(in % der Gesamteinnahmen)
Quelle: Eurostat (spr_rec_sumt)
Abbildung 11: Sozialschutzeinnahmen, 2013 (1)
Quelle: Eurostat (spr_rec_sumt)

Wichtigste statistische Ergebnisse

Jüngste Entwicklungen der Sozialschutzausgaben

Da die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise überall in der EU-28 zu spüren waren, stiegen die, Sozialschutzausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) zwischen 2008 und 2009 um 2,8 Prozentpunkte. Diese Entwicklung spiegelte einen Anstieg der Sozialschutzausgaben insgesamt (in jeweiligen Preisen) um 4,3 % wider, während gleichzeitig das BIP zurückging (-5,7 %). In den Jahren 2010 und 2011 stiegen die Sozialschutzausgaben wertmäßig um 3,8 bzw. 1,8 %. Da das BIP zu jeweiligen Preisen schneller zunahm, fiel das Verhältnis der Sozialschutzausgaben zum BIP 2010 und 2011 um 0,2 bzw. 0,4 Prozentpunkte. 2012 sah die Entwicklung anders aus, weil Sozialschutzausgaben und BIP um 3,3 % bzw. 1,9 % zulegten, was das Verhältnis der Sozialschutzausgaben zum BIP um 0,4 Prozentpunkte ansteigen ließ. Es lag somit in der EU-28 bei 28,6 %, d. h. um 2,6 Prozentpunkte über dem Niveau von 2008 (26,0 %).

Bei der Höhe der Sozialschutzausgaben im Verhältnis zum BIP waren 2013 Frankreich (33,7 %) und Dänemark (33,0 %) führend, während Griechenland (Daten von 2012), die Niederlande, Finnland, Belgien und Schweden ebenfalls Verhältniswerte von 30,0 % oder mehr meldeten. Dagegen lagen die Sozialschutzausgaben in den folgenden Ländern bei unter 20,0 % des BIP: Malta, Slowakei, Polen (Daten von 2012), Bulgarien, Litauen, Estland, Rumänien und Lettland (wo mit 14,4 % der niedrigste Anteil verzeichnet wurde). Die Türkei meldete eine noch niedrigeren Wert von gerade 14,1 %.

In Griechenland lagen die Sozialschutzausgaben im Verhältnis zum BIP 2012 um 6,3 Prozentpunkte über dem Stand von 2008. Dies war der höchste seit 2008 in den EU-Mitgliedstaaten verzeichnete Anstieg und übertraf die zwischen 2008 und 2013 in Finnland verzeichnete Zunahme, die mit 6,1 Prozentpunkten knapp darunter lag. Die Niederlande, Zypern, Spanien, Portugal, Dänemark und Slowenien meldeten für den Zeitraum zwischen 2008 und 2013 Zunahmen im Bereich von 4,0 bis 5,0 Prozentpunkten. In Litauen und Ungarn dagegen sank dieser Anteil 2013 unter den Stand des Jahres 2008; dies war auch in Polen der Fall (Daten von 2012).

Bereinigung von Preisunterschieden

Mit dem Kaufkraftstandard (KKS) ist es möglich, bei den Sozialschutzausgaben pro Einwohner Ländervergleiche unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Preisniveaus anzustellen (siehe Abbildung 1). Die Sozialschutzausgaben pro Einwohner waren 2013 in Luxemburg am höchsten (14 700 KKS pro Einwohner), in einigem Abstand gefolgt von Dänemark, den Niederlanden, Österreich, Frankreich, Deutschland, Schweden, Belgien und Finnland, wo die Sozialschutzausgaben mehr als 9 000 KKS pro Einwohner betrugen. Im Gegensatz dazu lagen die Aufwendungen in Lettland, Bulgarien und Rumänien bei höchstens 2500 KKS pro Einwohner. Diese in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten stark voneinander abweichenden Werte rühren zum Teil von dem bestehenden Wohlstandsgefälle her, können aber auch Unterschiede bei den einzelnen Sozialschutzsystemen, der Bevölkerungsentwicklung, den Arbeitslosenquoten und bei anderen sozialen, institutionellen und wirtschaftlichen Faktoren widerspiegeln.

Vergleich von Brutto- und Nettoleistungen

Unterschiede in den Wechselbeziehungen zwischen Steuer- und Sozialleistungssystemen wirken sich in erheblichem Umfang auf die Vergleichbarkeit der Sozialschutzausgaben zwischen den Mitgliedstaaten der EU aus. Die Differenz zwischen den Brutto-und den Nettoausgaben für sozialen Schutz entsprach 2012 in der EU-28 2,2 % des BIP, wobei zwischen den Mitgliedstaaten allerdings erhebliche Abweichungen zu verzeichnen waren. Die nach Prozent des BIP höchsten Unterschiede konzentrierten sich eher auf diejenigen Mitgliedstaaten, in denen generell auch der Verhältniswert zwischen den Bruttoausgaben und dem BIP höher war (siehe Abbildung 2). Ein Vergleich des Verhältnisses zwischen den Nettoausgaben und dem BIP ergibt schlechthin ein geringeres Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten als eine Analyse auf Basis der Bruttoausgaben.

Werden die Sozialschutzausgaben im Verhältnis zum BIP dargestellt, beträgt der Unterschied zwischen den EU-Mitgliedstaaten mit dem höchsten und dem niedrigsten Ausgabenniveau 19,3 Prozentpunkte (Dänemark 33,1 % und Lettland 13,8 %), betrachtet man dagegen die Nettoausgaben, ergeben sich 17,5 Prozentpunkte (Irland 30,8 % und Lettland 13,3 %) (siehe Abbildung 3). Je nachdem, ob die Brutto- oder die Nettoausgaben berücksichtigt wurden, waren auch in der Rangfolge der Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede zu verzeichnen. Bei den Bruttoausgaben nahmen die Niederlande beispielsweise den dritthöchsten Platz unter den Mitgliedstaaten ein, fielen aber auf Platz elf zurück, wenn die Mietgliedstaaten nach ihren Nettoausgaben eingestuft wurden.

Analyse der Leistungen

Im Jahr 2012 machten Sozialschutzleistungen 96,2 % der Sozialschutzausgaben der EU-28 aus; der restliche Betrag entfiel auf Verwaltungskosten und andere Ausgaben (siehe Abbildung 4). Auf Alterssicherungs- und Gesundheitsleistungen/Gesundheitswesen entfielen zusammen 66,3 % der Sozialschutzausgaben insgesamt, während Leistungen für Familien/Kinder, Invalidität/Behinderungen, Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit jeweils zwischen 5,4 % und 8,1 % ausmachten. Auf Leistungen im Zusammenhang mit Wohnen und sozialer Ausgrenzung (soweit nicht anderweitig klassifiziert) entfielen die übrigen 2,0 % bzw. 1,9 %.

Rentenausgaben

Die Rentenausgaben lagen 2012 in der EU-28 bei 12,8 % des BIP. Die Bandbreite innerhalb der EU-Mitgliedstaaten reichte dabei im Jahr 2013 von einem Höchstwert von 16,5 % in Italien bis zu einem Tiefstwert von 6,8 % in Irland, wobei der Wert für Griechenland aus dem Jahr 2012 (für 2013 standen keine Daten zur Verfügung ) mit 17,7 % noch oberhalb dieser Bandbreite lag (siehe Abbildung 5).

Die Rentenausgaben pro Empfänger (von mindestens einer Altersrente) schwanken je nach Art der Rente (siehe Abbildung 6). Die aggregierten Ausgaben pro Empfänger betrugen bei Renten im Zusammenhang mit der Altersversorgung im Jahr 2012 in der EU-28 13 000 EUR. Für vorgezogene Altersrenten wurden mit 15 000 EUR pro Empfänger höhere durchschnittliche Ausgaben gemeldet. Dies mag auf den ersten Blick widersinnig erscheinen, denn als Ausgleich für die Verlängerung des Zeitraums, in dem die Rente zu zahlen ist, werden die Leistungen für Frührentner üblicherweise gekürzt. Bei vorgezogenen Altersrenten besteht jedoch eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es sich um beitragsorientierte Renten handelt, die üblicherweise ein höheres Leistungsniveau bieten als nicht beitragsorientierte Renten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Personen, die während ihres Arbeitslebens einen höheren Gesamtbetrag an Beiträgen gezahlt haben und folglich Anspruch auf relativ höhere Renten haben, eher dazu neigen, ihren Rentenantrag vor dem Erreichen des Rentenalters zu stellen, weil sie die Mindestbeitragsanforderungen (sofern zutreffend) erfüllen und daher vielleicht eher bereit sind, entsprechend gekürzte Leistungen zu akzeptieren. Die Leistungen für Frühverrentungen in Verbindung mit Erwerbsminderungen beliefen sich dagegen auf durchschnittlich 10 300 EUR pro Empfänger und lagen somit etwas unter dem Durchschnittsbetrag für Altersrenten. Die Ausgaben für Teilrenten dagegen betrugen durchschnittlich gerade 3 200 EUR pro Empfänger und lagen somit unter jeder anderen Art von Rente. Da die Empfänger dieser Art von Rente noch Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung erzielen, entspricht dies den Erwartungen.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass sich an den aufgeführten Zahlen über Rentenausgaben pro Empfänger nicht unbedingt das Niveau oder die Angemessenheit individueller Altersrenten ablesen lässt. Die Zahlen basieren einerseits auf aggregierten Ausgaben und andererseits auf der Zahl der Empfänger einer breiten Palette an Rentenarten, die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, unter unterschiedlichen Umständen gewährt werden und verschiedenen, klar definierten Zwecken dienen. Unterschiedliche Rentensysteme bieten stets auch unterschiedliche Leistungsniveaus. Die in den einzelnen Mitgliedstaaten typischen Rentenkombinationen haben maßgeblichen Einfluss auf die auf aggregierter Ebene erfassten Zahlen. Darüber hinaus liegen den Zahlen die Bruttoausgaben zugrunde. Nicht berücksichtigt wurden die Auswirkungen von Steuern und Sozialbeiträgen (sofern zutreffend), die sowohl zwischen den EU-Mitgliedstaaten als auch innerhalb der einzelnen Länder voneinander abweichen. Beispielsweise sind in einem Mitgliedstaat vielleicht alle Altersrenten steuerfrei, während in einem anderen Mitgliedstaat möglicherweise bestimmte Arten von Renten versteuert werden müssen.

Die Rentenausgaben pro Empfänger (von mindestens einer Rente) bei Altersrenten (der häufigsten Rentenart) fallen in den verschiedenen Ländern ganz unterschiedlich aus. 2013 bewegten sie sich über eine Bandbreite von 1 700 EUR pro Jahr in Bulgarien bis 24 600 EUR in Luxemburg (siehe Abbildung 7). Bei einem Vergleich der Daten nach Kaufkraftstandards (KKS) reduziert sich die Varianz unter den EU-Mitgliedstaaten etwas.

Die durchschnittlichen Renten (Medianwerte) der 65- bis 74-Jährigen lagen 2014 in der EU-28 unter den Durchschnittsverdiensten der 50- bis 59-Jährigen (siehe Abbildung 8). Dies traf vor allem auf Kroatien, Zypern und Irland zu, wo die Renten zwischen 38 % und 40 % des Durchschnittsverdienstes der 50- bis 59-Jährigen ausmachten. Dagegen war dieses Verhältnis — das sogenannte Aggregatsersatzverhältnis — in Luxemburg besonders hoch (85 %) sowie in Frankreich (69 %) relativ hoch. Niedrige Aggregatsersatzverhältnisse können die Folge eines niedrigen Erfassungsgrads und/oder niedriger Lohnersatzquoten aus den gesetzlichen Rentensystemen Rentensysteme sein. Fehlende Berufsjahre oder die unvollständige Angabe von Einkünften in den Steuererklärungen sind weitere mögliche Gründe.

Ausgaben für die Altenpflege

Ausgaben für die Altenpflege umfassen Pflegegelder, Unterbringung und Hilfestellung im Alltag. In der EU-28 entfielen 2012 auf diese Ausgaben 0,5 % des BIP. In Schweden betrug das Verhältnis zwischen dieser Ausgabenart und dem BIP 2013 2,2 % und war somit vier- bis fünfmal so hoch wie der Durchschnitt der EU-28 im Jahr 2012. In Bulgarien, Deutschland, Zypern, Luxemburg und Rumänien betrugen die Ausgaben für die Altenpflege weniger als 0,1 % des BIP (siehe Abbildung 9).

Sozialschutzeinnahmen

Wie die Untersuchung der im Jahr 2012 in der EU-28 erzielten Sozialschutzeinnahmen zeigt, handelte es sich dabei hauptsächlich um staatliche Zuweisungen (40,5 %) und die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (35,3 %). Der von den Versicherten aufgebrachte Anteil belief sich in der EU-28 auf etwa ein Fünftel (20,1 %) (siehe Abbildung 10).

Die zur Finanzierung des Sozialschutzes eingesetzten Einnahmen sind unterschiedlich strukturiert, wobei sich hier drei Gruppen von EU-Mitgliedstaaten feststellen lassen (siehe Abbildung 11). In die erste Gruppe fallen diejenigen Mitgliedstaaten, in denen staatliche Zuweisungen den größten Bestandteil der Einnahmen ausmachen. Dies sind Dänemark, Irland, Zypern, Malta, Portugal, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich. In sechs dieser Mitgliedstaaten machten staatliche Zuweisungen die Hälfte oder mehr aller Einnahmen aus. In Irland bestanden mehr als drei Fünftel (63,4 %) und in Dänemark mehr als drei Viertel (75,6 %) der Einnahmen aus solchen Zuweisungen.

In den übrigen Mitgliedstaaten stellten Sozialbeiträge – der Arbeitgeber und Versicherten – den größten Bestandteil der Einnahmen dar. Diese Staaten lassen sich wiederum einteilen in diejenigen, in denen tatsächliche oder unterstellte Arbeitgeberbeiträge zwei Drittel oder mehr aller Sozialbeiträge darstellten, nämlich: Belgien, Tschechische Republik, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und die Slowakei. In der letzten Gruppe von Mitgliedstaaten stellten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber weniger als zwei Drittel aller Sozialbeiträge. Dies waren: Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Luxemburg, Österreich, die Niederlande und Slowenien.

Hier ist zu beachten, dass sonstige Einnahmen in den meisten Mitgliedstaaten eher eine unbedeutende Rolle spielen. Nur in Griechenland, den Niederlanden und Polen tragen sie mehr als 10 % zu den Gesamteinnahmen bei.

Unter den in Abbildung 11 gezeigten Drittstaaten stellten staatliche Zuweisungen in Island und Norwegen den größten Teil der Einnahmen dar. In der Schweiz, in Serbien und der Türkei machten Sozialbeiträge mehr als die Hälfte der Einnahmen aus, während die Arbeitgeberbeiträge weniger als zwei Drittel der Sozialbeiträge deckten.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die Daten zu den Sozialschutzausgaben und -einnahmen werden nach der Methodik des Europäischen Systems integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) erstellt. Das ESSOSS wurde entwickelt, um die Finanzströme im Bereich des Sozialschutzes zwischen den Mitgliedstaaten vergleichen zu können.

Im April 2007 wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung der ESSOSS-Daten ab dem Bezugsjahr 2006 geschaffen. Diese Verordnung wurde später durch vier Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission ergänzt: Verordnung (EG) Nr. 1322/2007, Verordnung (EG) Nr. 10/2008, Verordnung (EU) Nr. 110/2011 und Verordnung (EU) Nr. 263/2011.

Sozialschutzausgaben

Zu den Sozialschutzausgaben gehören Sozialleistungen, Verwaltungskosten (die Kosten, die dem System für die Bewirtschaftung und Verwaltung berechnet werden) sowie sonstige Ausgaben (diverse Ausgaben der Sozialschutzsysteme, vor allem die Zahlung von Vermögenseinkommen).

Sozialschutzleistungen sind direkte Transfers der Sozialschutzsysteme in Form von Geld- oder Sachleistungen an private Haushalte und Einzelpersonen zur Verringerung der Lasten, die mit einem oder mehreren der nachstehend genannten Risiken oder Bedürfnisse verbunden sind. Die privaten Haushalte beziehen Sozialleistungen von der Sozialversicherung, anderen staatlichen Stellen, privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (POOE), Arbeitgebern, die Sozialschutzsysteme ohne spezielle Deckungsmittel verwalten, Versicherungsunternehmen oder anderen institutionellen Einheiten, die private Sozialschutzsysteme (mit speziellen Deckungsmitteln) verwalten. Sozialleistungen werden vor Abzug der von den Empfängern auf sie zu entrichtenden Steuern oder sonstiger Pflichtabgaben erfasst.

Die Sozialschutzleistungen werden nach den acht Funktionen des Sozialschutzes untergliedert, die für bestimmte Risiken oder Bedürfnisse stehen:

  • Leistungen der Funktion Krankheit/Gesundheitsversorgung, z. B. Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall, medizinische Versorgung und Versorgung mit Arzneimitteln;
  • Leistungen bei Invalidität/Behinderungen, z. B. Invalidenrenten und die Versorgung von Behinderten mit Waren und Dienstleistungen (außer medizinische Versorgung);
  • Altersleistungen, z. B. Altersruhegeld und die Versorgung älterer Menschen mit Waren und Dienstleistungen (außer medizinische Versorgung);
  • Hinterbliebenenleistungen, z. B. finanzielle Unterstützung und Hilfe im Zusammenhang mit einem Todesfall in der Familie, etwa Hinterbliebenenrente;
  • Leistungen für Familie/Kinder, z. B. Unterstützung (außer medizinische Versorgung) im Zusammenhang mit den Kosten für Schwangerschaft, Geburt, Erziehung und Betreuung anderer Familienmitglieder;
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit, z. B. durch öffentliche Stellen finanzierte Maßnahmen der including beruflichen Aus- und Weiterbildung;
  • Leistungen für Wohnen, z. B. Maßnahmen staatlicher Behörden, die private Haushalte bei der Aufbringung der Wohnkosten unterstützen;
  • Leistungen im Zusammenhang mit sozialer Ausgrenzung soweit nicht anderweitig klassifiziert, z. B. Einkommensbeihilfen, Wiedereingliederung von Alkohol- und Drogenabhängigen und sonstige Leistungen (außer medizinische Versorgung).

Das Aggregat „Renten“ umfasst einen Teil der regelmäßigen Barleistungen, die bei Invalidität/Behinderung, für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung und im Fall von Arbeitslosigkeit vorgesehen sind. Es ist als die Summe folgender Sozialleistungen definiert: Invaliditätsrente, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrente, vorgezogene Altersrente, Teilrente, Hinterbliebenenrente und Altersübergangsgeld aufgrund der Arbeitsmarktlage (siehe Social protection statistics - pension expenditure and pension beneficiaries).

Die erste formelle Datenerfassung bezüglich der Nettoausgaben für sozialen Schutz fand im Jahr 2012 für das Bezugsjahr 2010 statt. Hierbei wird mit einem sogenannten „eingeschränkten Ansatz“ gearbeitet, bei dem man sich ausschließlich auf die Messung der Auswirkungen des Steuersystems auf die im ESSOSS-Kernsystem gemeldeten Brutto-Barleistungen beschränkt (Sachleistungen werden nicht erfasst). Aus diesem Grund werden zu sozialen Zwecken gewährte Steuererleichterungen, mit denen die Höhe der Steuern auf andere, keine Sozialleistungen darstellende Einkommensarten gesenkt wird, oder die Personen, die keine Leistungen (in bar) erhalten, gewährt werden, nicht vollständig berücksichtigt. Steuererleichterungen dieser Art werden nur bezüglich des Umfangs berücksichtigt, in dem sie die Höhe der vormalerweise auf Barleistungen zu entrichtenden Steuern verringern. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden zu sozialen Zwecken gewährte Steuererleichterungen, mit denen indirekte Steuern gesenkt werden. Der volle Wert solcher Steuererleichterungen könnte nur im „erweiterten“ Ansatz berücksichtigt werden („erweitert“, weil die Gesamtpopulation der Empfänger größer ist). Weitere Informationen finden sich in einem Artikel über Nettoausgaben.

Aggregatsersatzverhältnis

Mit dem Aggregatsersatzverhältnis wird das Verhältnis zwischen den Brutto-Altersleistungen und dem Bruttoverdienst erfasst. Es ist definiert als Medianwert der persönlichen Bruttorenten der 65- bis 74-Jährigen im Verhältnis zum Medianwert des persönlichen Bruttoeinkommens der 50- bis 59-Jährigen; das Aggregatsersatzverhältnis wird in Prozent angegeben. Diese Daten sind nicht Teil des Europäischen Systems integrierter Sozialschutzstatistiken und werden im Rahmen der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) gesammelt.

Sozialschutzeinnahmen

Die Sozialschutzsysteme werden auf unterschiedliche Weise finanziert. Ihre Einnahmen umfassen Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Versicherten, Beiträge des Staates und sonstige Einnahmen. Letztere stammen aus verschiedenen Quellen (z. B. Zinsen, Dividenden, Mieten und Forderungen gegenüber Dritten). Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind alle von den Arbeitgebern erbrachten Aufwendungen, mit denen die Ansprüche auf Sozialleistungen ihrer Arbeitnehmer, ehemaligen Arbeitnehmer und deren Unterhaltsberechtigter gesichert werden. Sie können von gebietsansässigen oder gebietsfremden Arbeitgebern gezahlt werden. Dazu gehören alle Zahlungen der Arbeitgeber an Sozialschutzsysteme (tatsächliche Beiträge) sowie direkt von Arbeitgebern an Arbeitnehmer gezahlte Sozialleistungen (unterstellte Beiträge). Die Sozialbeiträge der Versicherten umfassen die von Arbeitnehmern, Selbständigen, Rentnern und sonstigen Personen entrichteten Beiträge.

Umsetzung des ESVG 2010 und vorläufige Daten

Der Prozess der Umsetzung des neuen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), das an die Stelle des ESVG 1995 tritt, ist noch im Gange. Das ESSOSS-Handbuch wurde zwar nicht entsprechend überarbeitet, viele der im ESSOSS verwendeten Konzepte basieren jedoch auf den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. ESSOSS-Ergebnisse sind daher möglicherweise indirekt von der Umsetzung des ESVG 2010 betroffen. In der überwiegenden Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten wurden die ESSOSS-Daten im Rahmen der Datenerfassung für den Bezugszeitraum 2013 dahingehend überarbeitet, dass nunmehr die neue Methodik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung berücksichtigt wird.

Einige Daten, die für Griechenland für die letzten Jahre vorliegen, sind vorläufig. Das griechische statistische Amt ELSTAT hat ferner darauf hingewiesen, dass Daten über Ausgaben und Einnahmen der wichtigsten Rentensysteme derzeit einer Überprüfung unterzogen werden, die sich auf Daten bis zurück ins Jahr 2001 auswirken könnte.

Kontext

Die Sozialschutzsysteme in der EU sind im Allgemeinen gut entwickelt. Mit ihnen sollen die Menschen (in gewissem Ausmaß) im Falle von Risiken und Bedürfnissen geschützt werden, die mit Arbeitslosigkeit, elterlichen Pflichten, Krankheit/Gesundheitswesen und Invalidität/Behinderungen, Tod eines Ehegatten oder Elternteils, Alter, Wohnen und sozialer Ausgrenzung (soweit nicht anderweitig klassifiziert) verbunden sind.

Die Rentensysteme können dazu beitragen, dass die Leistungsempfänger in die Lage versetzt werden, den Lebensstandard ihrer letzten Jahre der Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten. Die größte Herausforderung, vor der die Sozialschutzsysteme in den kommenden Jahren stehen werden, ist die Frage der Finanzierung angesichts der zunehmenden Bevölkerungsalterung in Europa, zumal der Anteil älterer Menschen steigt und die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter abnimmt.

Der wichtigste politische Rahmen in diesem Bereich ist die offene Methode der Koordinierung für den Sozialschutz und die soziale Eingliederung, die den sozialen Zusammenhalt und die Gleichstellung durch angemessene, zugängliche und finanziell nachhaltige Sozialschutzsysteme und Maßnahmen zur sozialen Eingliederung fördern sollen. In einer Mitteilung der Europäischen Kommission mit dem Titel „Zusammenarbeiten, zusammen mehr erreichen – Ein neuer Rahmen für die offene Koordinierung der Sozialschutzpolitik und der Eingliederungspolitik in der Europäischen Union“ (KOM(2005) 706 endg.) werden die Ziele dargelegt, unter anderem:

  • die Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung entscheidend voranbringen;
  • eine angemessene und tragfähige Altersversorgung sicherstellen;
  • eine für alle zugängliche, qualitativ hochwertige und nachhaltige Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sicherstellen.

Für die Gestaltung und Finanzierung der Sozialschutzsysteme ist jeder Mitgliedstaat selbst zuständig. Die Modelle der einzelnen Mitgliedstaaten weichen aus diesem Grund zwar etwas voneinander ab, die EU sorgt aber durch ihre koordinierende Rolle dafür, dass Menschen, die in einen anderen Mitgliedstaat ziehen, weiterhin angemessenen Sozialschutz erhalten. Die EU fördert auch Maßnahmen der Mitgliedstaaten, mit denen Armut und soziale Ausgrenzung bekämpft und Sozialschutzsysteme durch den Austausch über politische Konzepte und Erfahrungen reformiert werden sollen. Diese Methode wird als Koordinierungsprozess in den Bereichen Sozialschutz und soziale Eingliederung bezeichnet. Auf ihr baut die „Strategie Europa 2020“ auf und ihr wird eine wichtige Rolle dabei zukommen, die EU bei ihrer Entwicklung zu einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft zu unterstützen. In der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum wird (unter anderem) das Ziel gesetzt, für mindestens 20 Millionen Menschen die Bedrohung durch Armut und gesellschaftliche Ausgrenzungzu beseitigen und die Beschäftigungsquote unter den 20- bis 64-Jährigen auf 75 % zu erhöhen.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Datenbank

Ausgaben des Sozialschutzes (spr_expend)
Einnahmen des Sozialschutzes (spr_receipts)
Rentenempfänger (spr_pension)
Nettosozialschutzleistungen (spr_net_ben)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

  • Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. April 2007 über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS).
  • Verordnung (EG) Nr. 1322/2007 der Kommission vom 12. November 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die geeigneten Formate für die Datenübermittlung, die zu übermittelnden Ergebnisse und die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung für das ESSOSS-Kernsystem und das Modul Rentenempfänger.
  • Verordnung (EG) Nr. 10/2008 der Kommission vom 8. Januar 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die Definitionen, die detaillierten Klassifikationen und die Aktualisierung der Verbreitungsregeln für das ESSOSS-Kernsystem und das Modul Rentenempfänger.
  • Verordnung (EU) Nr. 110/2011 der Kommission vom 8. Februar 2011 im Hinblick auf die geeigneten Formate für die Datenübermittlung, die zu übermittelnden Ergebnisse und die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung für das ESSOSS-Modul Nettosozialschutzleistungen.
  • Verordnung (EU) Nr. 263/2011 der Kommission vom 17. März 2011 in Bezug auf den Beginn einer umfassenden Datenerhebung für das ESSOSS-Modul Nettosozialschutzleistungen.