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Archive:Kriminalitätsstatistik

Daten erhoben im Mai 2016. Aktuellste Daten: Weitere Eurostat Informationen, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: August 2017. Die englische Version ist aktueller.
Abbildung 1: Polizeilich erfasste Straftaten nach Art der Straftat, EU-28, 2008–14
(2008 = 100)
Quelle: Eurostat (crim_off_cat)
Abbildung 2: Jährliche Veränderungen bei den polizeilich erfassten Straftaten nach Art der Straftat, EU-28, 2014
(in %)
Quelle: Eurostat (crim_off_cat)
Abbildung 3: Polizeilich erfasste Sexualstraftaten, EU-28, 2008–14
(2008 = 100)
Quelle: Eurostat (crim_off_cat)
Abbildung 4: Polizeilich erfasste Sexualstraftaten nach Rechtsstellung und Geschlecht, EU-28, 2014
(in % der Gesamtanzahl)
Quelle: Eurostat (crim_hom_soff)
Abbildung 5: Personal in der Strafjustiz, EU-28, 2008–14
(2008 = 100)
Quelle: Eurostat (crim_just_job)
Abbildung 6: Personal in der Strafjustiz nach Geschlecht, EU-28, 2014
(in % der Gesamtanzahl)
Quelle: Eurostat (crim_just_job)
Abbildung 7: Gefängnisinsassen, EU-28, 2008–14
(2008 = 100)
Quelle: Eurostat (crim_pris_age) und (crim_pris_ctz)

Mit den in diesem Artikel vorgestellten Statistiken werden die neuesten Entwicklungen bei einer Reihe von Verbrechen bestimmter Kategorien innerhalb der Europäischen Union (EU) zusammengefasst. Dieser Artikel beschäftigt sich auch mit der Personalstärke in den verschiedenen Stufen des Strafverfolgungssystems und der Anzahl der Gefangenen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Die neuesten Eurostat-Zahlen in Bezug auf Kriminalität und Strafjustiz zeigen, dass die Fälle von polizeilich erfassten vorsätzlichenTötungen und Überfällen in der EU-28 stetig zurückgegangen sind (Daten zu Überfällen stehen aus 29 Rechtssystemen zur Verfügung und Daten zu vorsätzlichen Tötungen aus 28 der insgesamt 30 Rechtssysteme).  [1]) Von 2008 bis 2013 nahm die Zahl der erfassten Vergewaltigungen (aus 29 Rechtssystemen bekannt) zu (siehe Abb. 1). Die Anzahl von polizeilich erfassten vorsätzlichen Tötungen verringerte sich zwischen 2008 und 2014 um 24 %, während die Anzahl der Vergewaltigungen im gleichen Zeitraum um 37 % zunahm. Bei Sexualverbrechen (Daten aus 26 Rechtssystemen verfügbar) lag die Anzahl der polizeilich erfassten Vergehen 2014 in der EU-28 um 8 % höher als 2008, obwohl die Zahlen zwischen 2008 und 2011 sanken und 2012 erneut zunahmen.

Bei polizeilich erfasstem Einbruch (Daten aus 26 Rechtssystemen verfügbar, ausgenommen Estland, Italien, Lettland und Litauen) und Drogenhandel (Daten aus 29 Rechtssystemen verfügbar, ausgenommen Irland) war die Entwicklung in der EU-28 zwischen 2008 und 2014 relativ stabil, wobei die Zahlen in den letzten Jahren rückläufig waren. Bei Diebstählen (Daten aus 29 Rechtssystemen bekannt, ausgenommen Lettland) kam es zwischen 2008 und 2009 zu einer Verringerung der Delikte und bis 2014 zu einer relativ stabilen Entwicklung, während es bei Entführungen (Daten aus 27 Rechtssystemen verfügbar, ausgenommen Dänemark, Rumänien und Schweden) zwischen 2008 und 2009 ein großer Anstieg (hauptsächlich wegen der Entwicklungen in Deutschland) zu verzeichnen war, auf den wieder eine stabilere Phase folgte. Bei Raubüberfällen zeichnete sich (in allen 30 Rechtssystemen) eine weniger deutliche Entwicklung ab: Während anfänglich die Zahlen zwischen 2008 und 2009 zurückgingen und bis 2011 zunahmen, kam es zu einer ziemlich starken Abnahme in den Jahren 2013 und 2014.

Erfasste Verbrechen nicht sexueller Natur

Bei vorsätzlichen Tötungen, Überfällen, Raubüberfällen, Diebstählen, Einbrüchen und Straftaten im Zusammenhang mit Drogen oder Drogenausgangsstoffen war die Anzahl der polizeilich erfassten Verbrechen in der EU-28 im Jahr 2014 niedriger als 2008 (siehe Tabellen 1–7 der detaillierte Tabellen). Das bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass die Zahlen bei jeder dieser Straftaten Jahr zu Jahr regelmäßig abnahmen, da die Entwicklungen in diesem Zeitraum unterschiedlich ausfielen und die Rückgänge in einigen Fällen nur geringfügig waren. Des Weiteren zeichneten sich in einigen Rechtssystemen andere Entwicklungen ab, die sich von den in der EU im Allgemeinen beobachteten Mustern unterschieden.

Vorsätzliche Tötung

Vorsätzliche Tötung ist die absichtliche, rechtswidrige Herbeiführung des Todes einer Person durch eine andere Person. Die Daten zu vorsätzlichen Tötungen schließen schwere Überfälle mit Todesfolge und Tod infolge eines Terrorangriffs mit ein. Mordversuch, Totschlag, Tod als Folge von juristischem Einschreiten, Totschlag aus Notwehr und Tod als Folge von kriegerischen Handlungen sind nicht mit inbegriffen. Vorsätzliche Tötungen werden in allen Rechtssystemen der EU ziemlich einheitlich gemeldet, zumal sich die Definition weniger als bei anderen Verbrechen von Land zu Land unterscheiden.

Polizeilich erfasste vorsätzlichen Tötungen haben zwischen 2008-2014 durchweg abgenommen (siehe Abb. 1). Die Gesamtanzahl vorsätzlicher Tötungen, die in der EU-28 (Daten aus 28 Rechtssystemen verfügbar) 2014 angegeben wurden, betrug 4379, und ist damit 23,6 % niedriger als die Anzahl der Verbrechen im Jahr 2008 (5729) bzw. um 3,9 % niedriger als 2013 (4556).

Die Anzahl der durch die Polizei erfassten vorsätzlichen Tötungen in den einzelnen Rechtssystemen ist Tabelle 1 der detaillierten Tabellen zu entnehmen.

Überfälle

Mit Überfällen sind physische Angriffe auf den Körper einer anderen Person gemeint, die schwere Verletzungen zur Folge haben; davon ausgenommen sind Sittlichkeitsvergehen, sexuelle Übergriffe, Bedrohungen und Ohrfeigen/Faustschläge. Überfälle mit Todesfolge sind nicht miteinbezogen.

Was vorsätzliche Tötungen anbelangt, so ging im Zeitraum 2008-2013 auch die Gesamtzahl der polizeilich erfassten Überfälle in der EU-28 zurück (Daten aus 29 Rechtssystemen verfügbar), obwohl 2014 eine Zunahme verzeichnet wurde (siehe Abb. 1). Im Jahr 2014 wurden gegenüber 2008 in der EU-28 um 33,8 % weniger polizeilich erfasste Überfälle gemeldet.

Die Anzahl der durch die Polizei erfassten Überfälle in den einzelnen Rechtssystemen ist Tabelle 2 der detaillierten Tabellen zu entnehmen.

Raubüberfälle

Raubüberfälle werden für den Zweck dieses Artikels als die Entwendung des Eigentums einer Person durch Überwindung der Gegenwehr mittels Gewaltanwendung oder Androhung von Gewaltanwendung definiert. Straßenraub und Diebstähle mit Gewaltanwendung sind hierbei so weit wie möglich mit inbegriffen und Taschendiebstähle und Erpressung ausgenommen.

Die Entwicklung von polizeilich erfassten Raubüberfällen im Zeitraum 2008-2014 wies – bei einigen Schwankungen in den letzten Jahren – ein weniger klares Muster auf. Nachdem die in der EU-28 gemeldeten Raubüberfälle im Jahr 2009 zurückgegangen waren (Daten aus allen 30 Rechtssystemen verfügbar), stiegen sie 2010 und 2011 an und nahmen ab 2012 erneut ab. 2014 belief sich der Rückgang gegenüber 2013 auf 8,8 % (siehe Abb. 2).

Die Anzahl der durch die Polizei in den einzelnen Rechtssystemen erfassten Raubüberfälle ist in Tabelle 3 der detaillierten Tabellen ersichtlich.

Entführung

Eine Entführung ist das widerrechtliche Festhalten von Personen gegen ihren Willen (auch durch Gewaltanwendung, Drohung, Arglist oder Anlocken), um für die Freilassung der Person einen illegalen Profit oder anderen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen oder um jemanden zu einer bestimmten Handlung zu zwingen. Streitigkeiten über das Sorgerecht sind von dieser Definition ausgeschlossen.

In der EU-28 (Daten aus 27 Rechtssystemen verfügbar) nahmen die polizeilich erfassten Entführungsdelikte zwischen 2009 und 2012 stetig ab. Allerdings kehrte sich dieser Trend 2013 um, als es zu einer Zunahme von 4,8 % sowie zu einer weiteren Zunahme von 5,8 % im Jahr 2014 kam (siehe Abb. 2).

Die Anzahl der durch in den einzelnen Rechtssystemen polizeilich erfassten Entführungen ist Tabelle 4 der detaillierte Tabellen zu entnehmen.

Diebstahl

Eine Tat wird als Diebstahl bezeichnet, wenn einer Person oder Organisation Eigentum ohne die Absicht, dieses zu behalten, beraubt wird. Für den Zweck dieses Artikels werden Einbrüche, Einbruchdiebstähle, Überfälle und der Diebstahl von Kraftfahrzeugen nicht zu den Diebstählen gezählt.

Nach einem relativ starken Rückgang im Jahr 2009 (zu dem es hauptsächlich wegen in Deutschland wie auch in England und Wales stark rückläufiger Werten und trotz eines kräftigen Anstiegs in Frankreich kam), blieb die Anzahl der polizeilich erfassten Diebstähle in der gesamten EU-28 im Zeitraum 2009-2014 relativ stabil. Die Entwicklung in den einzelnen Rechtssystemen war zweigeteilt: Beinahe zwei Drittel (19 Rechtssysteme) meldeten einen Rückgang bei den zwischen 2008 und 2014 verübten Diebstählen, während die übrigen 11 Rechtsysteme Zunahmen verzeichneten.

Die Anzahl der durch die Polizei in den einzelnen Rechtssystemen erfassten Diebstähle ist aus Tabelle 5 der detaillierten Tabellen ersichtlich.

Einbruch

Unter Einbruch versteht man das unerlaubte Betreten von Teilen von Gebäuden, Wohnungen oder sonstigen Räumlichkeiten. Dies umfasst die Anwendung von Gewalt mit der Absicht, Gegenstände zu entwenden (Einbruch) und den Diebstahl aus Häusern, Wohnungen oder sonstigen Wohnungen, Fabriken, Geschäften oder Büros bzw. aus einer Militäreinrichtung oder die Verwendung von Nachschlüsseln. Ausgenommen sind jedoch Diebstähle aus Autos, aus Containern, aus Verkaufsautomaten, Parkuhren und von eingezäunten Weiden oder Grundstücken.

Die Anzahl der in der gesamten EU-28 polizeilich erfassten Diebstahlsdelikte (Daten aus 26 Rechtssystemen verfügbar) war im Zeitraum 2008-2014 bei nur geringen Schwankungen ebenfalls relativ stabil. Wenn man die jüngsten Entwicklungen betrachtet (siehe Abb. 2), so ist 2014 die Anzahl der Einbrüche in der EU-28 (Daten aus 27 Rechtssystemen verfügbar) um 2,4 % zurückgegangen.

Die Anzahl der in den einzelnen Rechtssystemen polizeilich erfassten Einbrüche ist Tabelle 6 der detaillierte Tabellen zu entnehmen.

Straftaten im Zusammenhang mit kontrollierten Drogen oder Drogenausgangsstoffen

Zu den Straftaten im Zusammenhang mit kontrollierten Drogen oder Drogenausgangsstoffen gehören für den Zweck dieses Artikels u. a. der illegale Besitz, der Anbau, die Produktion, die Bereitstellung, der Transport, die Einfuhr, die Ausfuhr und die Finanzierung von Drogen, die nicht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Nach einer Zunahme der im Zusammenhang mit kontrollierten Drogen oder Drogenausgangsstoffen in der EU-28 (in allen 30 Rechtssystemen) im Jahr 2009 polizeilich erfassten Delikte wurde im Zeitraum 2009-2013 ein schrittweiser Rückgang verzeichnet. Den aktuellsten verfügbaren Daten zufolge hielt dieser Trend 2014 an: Die Anzahl der Straftaten blieb – mit einem Rückgang von 0,3 % im Vergleich zum Vorjahr – fast unverändert (siehe Abb. 2).

Die Anzahl der im Zusammenhang mit kontrollierten Drogen oder Drogenausgangsstoffen in den einzelnen Rechtssystemen polizeilich erfassten Straftaten ist Tabelle 7 der detaillierte Tabellen zu entnehmen.

Erfasste Sexualstraftaten

Die Anzahl der im Zusammenhang mit sexueller Gewalt polizeilich erfassten Straftaten beinhaltet Daten sowohl über Vergewaltigungen als auch überandere sexuelle Übergriffe. Als Vergewaltigung gilt Geschlechtsverkehr ohne ausdrückliche Zustimmung und als sexueller Übergriff sexuelle Gewalt, die keine Vergewaltigung darstellt. Zu sexuellen Übergriffen gehören ungewollte sexuelle Handlungen, der Versuch, eine sexuelle Handlung zu erzwingen, bzw. Kontakte oder Kommunikation mit sexueller Belästigung, die keine Vergewaltigung darstellen. Dazu gehören auch sexuelle Übergriffe mit oder ohne Körperkontakt, einschließlich durch Drogen erleichterte sexuelle Übergriffe, sexuelle Übergriffe an einem Ehepartner gegen deren/dessen Willen, sexuelle Übergriffe an hilflosen Personen, unerwünschte Berührungen oder Liebkosungen, Belästigungen oder Drohungen sexueller Art.

Zwischen 2008 und 2014 nahm die Gesamtzahl der polizeilich erfassten Sexualstraftaten in der gesamten EU-28 (Daten aus 25 Rechtssystemen verfügbar) um 16,6 % zu. Nach einem Rückgang der polizeilich erfassten Vergehen im Jahr 2009 kam es in der EU-28 im Zeitraum 2010-2012 (als die Werte noch unter dem Niveau von 2008 lagen) jährlich zu einer leichten Zunahme, 2013 und 2014 dagegen zu einem rascheren Anstieg. Im Jahr 2014 (Daten aus 28 Rechtssystemen verfügbar, siehe Abb. 2) etwa nahmen die polizeilich erfassten Sexualstraftaten in der EU-28 um 12,2 % zu. Einen besonderen Einfluss auf die Gesamtzunahme bei den in den vergangenen Jahren polizeilich erfassten Sexualstraftaten hatte die Zunahme der im Vereinigten Königreich gemeldeten Straftaten.

Die Anzahl der polizeilich erfassten Vergewaltigungsdelikte nahm in der EU-28 (Daten aus 29 Rechtssystemen verfügbar) in den Jahren 2008-2014 ziemlich rasant zu, sodass sie gegen Ende dieses Zeitraums bei einem um 36,9 % höheren Wert lag (siehe Abb. 3). Im Gegensatz dazu wurde 2009 in der EU-28 (Daten aus 26 Rechtssystemen verfügbar) eine rasante Abnahme bei den polizeilich erfassten sexuellen Übergriffen (hauptsächlich aufgrund rückläufiger Werte für Deutschland) verzeichnet. Daraufhin kam es zu leichten Rückgängen in den Jahren 2010 und 2011. Dieser Trend kehrte sich 2012 ins Gegenteil, als die Zahl der sexuellen Übergriffe geringfügig zunahm. 2013 fiel die Zunahme (mit 5,7 %) bei der Anzahl der sexuellen Übergriffe in der EU-28 deutlicher und 2014 besonders stark (9,2 %) aus.

Die Anzahl der in den einzelnen Rechtssystemen polizeilich erfassten Sexualstraftaten geht aus den Tabellen 8, 9 und 10 der detaillierten Tabellen hervor.

Geschlechterverteilung

Abb. 4 zeigt erhebliche Unterschiede bei den im Zusammenhang mit sexueller Gewalt polizeilich erfassten Vergehen, was das Geschlecht der Opfer, die Verdächtigen sowie die strafrechtlich verfolgten und verurteilten Personen betrifft. Es sei daraufhin gewiesen, dass für relativ viele Rechtssystemen, auch jene einiger großer EU-Mitgliedstaaten, keine Daten mit einer Analyse nach Geschlecht vorliegen. Die meisten Opfer von sexueller Gewalt sind Frauen, während die Verdächtigen und Täter meistens Männer sind.

Personal in der Strafrechtspflege

Es gibt in der Strafrechtspflegeverschiedenste Berufsbilder. In diesem Artikel wird die Anzahl der Polizisten, Berufsrichter und des in Justizvollzugsanstalten tätige Gefängnisbediensteten analysiert, wobei sich die Daten auf den Stand zum 31. Dezember eines jeden Jahres beziehen.

Polizisten werden definiert als Beschäftigte öffentlicher Einrichtungen, deren Hauptfunktionen in der Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten und der Ergreifung mutmaßlicher Täter bestehen. Diese Definition schließt Sekretariat- und Bürokräfte nicht mit ein. Berufsrichter werden definiert als in einer Behörde als Voll- oder Teilzeitkräfte tätige Angehörige eines Rechtsberufs, die als -Richter eingestellt und bezahlt werden. Sie sind ermächtigt, Zivil- und Strafprozesse sowie andere (auch bei Berufungsgerichten anhängige) Verfahren zu führen und gerichtliche Anordnungen zu verfügen. Nichtberufsrichter wie Schöffen und Laienrichter sind nicht mit einbezogen. Unter der Personalstärke in Justizvollzugsanstalten für Erwachsene ist die Anzahl der in Haftanstalten Beschäftigten zu verstehen. Die Zahl beinhaltet die mit Leitungs-, Behandlungs-, Beaufsichtigungs- und sonstigen Aufgaben (wie zum Gebäudeinstandhaltung und Verpflegung) betrauten Beschäftigten.

Abb. 5 zeigt die neuesten Entwicklungen bei der Anzahl der Bediensteten in den verschiedenen Bereichen der Strafrechtspflege (Polizei, Gerichte und Gefängnisse).

Insgesamt nahm die Zahl der Polizisten in der EU-28 (kohärente Daten für 23 Rechtssysteme verfügbar) in den Jahren von 2009 bis 2013 ab und 2014 dagegen leicht zu. In der gesamten EU-28 (20 Rechtssysteme) hat die Anzahl der Berufsrichter im Zeitraum 2008-2013 jedes Jahr zugenommen und ist 2014 nur leicht zurückgegangen. Der Gesamtanstieg bei der Anzahl der Richter lag für den Zeitraum zwischen 2008 und 2014 bei 4,6 %. Während die Anzahl der Richter nach und nach zunahm, war wie aus Abbildung 5 auch hervorgeht, die Anzahl der in Erwachsenengefängnissen tätigen Beschäftigten generell rückläufig. In der gesamten EU-28 (Daten aus 21 Rechtssystemen verfügbar) ging die Personalstärke in Justizvollzugsanstalten zwischen 2008 und 2014 um insgesamt 7,0 % zurück.

Die Gesamtzahl an Polizisten in den einzelnen Rechtssystemen geht aus Tabelle 11 der detaillierten Tabellen hervor, die Gesamtzahl der Berufsrichter und die Personalstärke in Justizvollzugsanstalten aus den Tabellen 14 und 17.

Geschlechterverteilung

Bei den Bediensteten in der Strafrechtspflege in der EU war die Geschlechterverteilung ziemlich unausgewogen (siehe Abbildung 6). Besonders unterrepräsentiert sind Frauen bei der Polizei und im Strafvollzug, bei den Berufsrichtern sind sie dagegen überrepräsentiert.

2014 waren in der EU-28 17,7 % der Polizisten weiblich (Daten aus 23 Rechtssystemen verfügbar). Der Anteil der in Justizvollzugsanstalten tätigen Frauen war etwas höher – er erreichte für die EU-28 ein Viertel der Gesamtzahl (Daten aus 19 Rechtssystemen verfügbar) – und blieb zwischen 2008 und 2014 relativ stabil. Dagegen waren 2014 in der EU-28 58,1 % und damit die Mehrheit der Berufsrichter weiblich (Daten aus 23 Rechtssystemen verfügbar).

Die Anzahl männlicher und weiblicher Polizisten ist den Tabellen 12 und 13 der detaillierten Tabellen zu entnehmen, die Anzahl männlicher und weiblicher Richter den Tabellen 15 und 16 zeigen sowie die Anzahl männlicher und weiblicher Beschäftigter in Justizvollzugsanstalten den Tabellen 18 und 19.

Gefängnisinsassen

Die zu Gefängnissen erfassten Daten beziehen sich auf alle einer Gefängnisverwaltung unterstehenden Einrichtungen, in denen Personen die Freiheit entzogen wird. Zentren für die Verwahrung von Ausländern bis zur Klärung ihres Immigrationsstatus oder für die Verwahrung von Ausländern ohne Aufenthaltsberechtigung sind hiervon ausgenommen.

In der EU-28 (Daten aus 27 Rechtssystemen verfügbar) stieg die Gesamtzahl der Gefängnisinsassen zwischen 2008 und 2011 allmählich an, stabilisierte sich 2012 und ging 2013 um 3,6 % und 2014 um 3,5 % zurück, sodass es 2014 um 3,5 % weniger Gefängnisinsassen gab als 2008 (siehe Abbildung 7).

Die Anzahl der ausländischen (auch aus einem anderen Mitgliedstaat) stammender Insassen in der EU-28 (23 Rechtssysteme) stieg 2009 und 2010 etwas schneller an, war aber bereits ab 2011 wieder rückläufig. 2014 war sie um 8,6 % niedriger als 2008.

Dagegen ging n der EU-28 (Daten aus 25 Rechtssystemen verfügbar) im Zeitraum 2008-2014 die Anzahl jugendlicher Häftlinge stark zurück. Die Anzahl jugendlicher Insassen sank in dem betreffenden Zeitraum jedes Jahr um mindestens 4 %, was zwischen 2008 und 2014 eine Verminderung um insgesamt 41,9 % ergibt. Zum größten Rückgang bei den jugendlichen Insassen kam es 2014, als eine Verminderung von 14,2 % verzeichnet wurde.

Die Gesamtzahl der Gefängnisinsassen in den einzelnen Rechtssystemen ist Tabelle 20 der detaillierten Tabellen zu entnehmen, die der jugendlichen Gefängnisinsassen Tabelle 23, und die Anzahl der Gefängnisinsassen nach Nationalität (Inländer und Ausländer) den Tabellen 24 und 25.

Geschlechterverteilung

In der EU-28 (Daten aus 26 Rechtssystemen, ausgenommen Belgien, Estland, Zypern und Luxemburg, verfügbar) ist die überwiegende Mehrheit der Gefängnisinsassen männlich. Im Jahr 2014 machten erwachsene Männer 95 % aller erwachsenen Gefängnisinsassen aus; dieser Anteil ist seit 2008 relativ stabil geblieben.

Die Anzahl der weiblichen und männlichen Gefängnisinsassen sind aus den Tabellen 21 und 22 der detaillierte Tabellen ersichtlich.

Datenquellen und Verfügbarkeit

Die in diesem Artikel vorgestellten Daten stammt aus der ersten von Eurostat und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) (auf Englisch) durchgeführten gemeinsamen Datenerhebung zur Kriminalitäts- und Strafverfolgungsstatistik, für die von der UNODC entwickelte „Survey on Crime Trends“ und zusätzliche von Eurostat angeforderte Daten herangezogen wurden. Mehr Informationen über zusätzliche Daten und Analysen finden Sie unter hier (auf Englisch).

Die Länder wurden gebeten, sich bei der Zusammenstellung der Zahlen an die Standarddefinitionen zu halten und Einzelheiten über etwaige Abweichungen anzugeben.

Die Zahlen für das Vereinigte Königreich werden jeweils separat (für England und Wales, Schottland und Nordirland) gemeldet, da dort drei verschiedenen Rechtssysteme existieren.

Die Daten werden Verwaltungsunterlagen entnommen. Direkte Vergleiche der Kriminalitätsniveaus auf Grundlage der absoluten Zahlen werden jedoch durch viele Faktoren beeinflusst, nämlich:

  • die unterschiedlichen Rechts- und Strafjustizsysteme;
  • die Häufigkeit, mit der Verbrechen angezeigt und erfasst werden (durch die Polizei);
  • die unterschiedlichen Schwellen für die Messung von Verbrechen (Anzeige bei der Polizei, Identifikation von Verdächtigen, usw.);
  • die unterschiedlichen Regeln für die Zählung von Mehrfachstraftaten;
  • die unterschiedlichen Kataloge von Straftaten, die in den kriminalstatistischen Gesamtwerten enthalten sind.

Hinweis: Die amtlichen Kriminalitätsstatistiken enthalten keine Verbrechen, die nicht bei der Polizei angezeigt wurden.

Die Zahlen der Gefängnisinsassen können auch durch viele Faktoren beeinflusst werden, nämlich:

  • die Anzahl der der von den Gerichten behandelten Fälle;
  • den Prozentsatz der Personen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden;
  • die Länge der verhängten Freiheitsstrafen;
  • die Anzahl der Untersuchungsgefangenen;
  • den Zeitpunkt der Erhebung, insbesondere m Fall von Begnadigungen.

Der Vergleich von Kriminalitäts- und Strafverfolgungsstatistiken aus verschiedenen Rechtssystemen ist daher schwierig und kann irreführend sein. Aus diesem Grund wurden direkte Vergleiche zwischen Rechtssystemen vermieden, im Mittelpunkt dieses Artikels stehen stattdessen Entwicklungen im Zeitverlauf. Solche Vergleiche im Zeitverlauf gelten als zuverlässiger, da man davon ausgeht, dass sich die Eigenschaften des Erfassungssystems in dem jeweiligen Land auch über längere Zeit nicht sehr verändern. Es gibt jedoch viele Ausnahmen, da Methoden sich im Laufe der Zeit verändern, was zu Brüchen in der Zeitreihe führen kann.

Bei der Analyse der Zeitreihen für die EU-28 erfolgt die Berechnung der Daten systematisch auf Grundlage der Rechtssysteme, für die Daten verfügbar sind, und für den gesamten Bezugszeitraum (2008–14). Es ist daher zu betonen, dass die vorgestellten Zahlen nicht immer alle in den 30 Rechtssystemen erfassten Straftaten widerspiegeln, da Daten aus einem oder mehreren Referenzjahren unter Umständen nicht vorliegen. Auf die fehlenden Informationen wurde systematisch in den Fußnoten sowie und in der begleitenden Analyse hingewiesen.

Die Ergebnisse für die EU-28 können jedoch Unterschiede in den einzelnen Rechtssystemen verschleiern. Daten für einzelne Rechtssysteme wurden daher in eine Zusammenstellung detaillierter Tabellen aufgenommen. Des Weiteren finden sich detaillierte Informationen über die Daten für die einzelnen Rechtssysteme im Referenzmaterial metadata (auf Englisch).

Zur Ermittlung der Entwicklungen im Zeitverlauf wurde bei der Berechnung der Indizes das Jahr 2008 als Referenzjahr zugrunde gelegt:

  • Index Ii = Indexwert für das Jahr i = (Ci/CReferenz) * 100
  • Ci = für das Jahr i erfasste Wert
  • CReferenz = der im Referenzjahr erfasste Wert.


Vorsicht ist auch bei kleinen Zahlen geboten. Zum Beispiel können im Fall der Tötungsdelikte die Zahlen zwischen den einzelnen Jahren – besonders in Ländern mit relativ geringer Bevölkerung – stark schwanken.

Die Nutzer der Eurostat-Website haben Zugang zu den detaillierten Ergebnissen der von Eurostat und UNODOC 2008 durchgeführten gemeinsamen Datenerhebung sowie zu den dazugehörigen Metadaten. Außerdem sind noch Tabellen mit älteren Daten bis 2007 verfügbar, nämlich alle ab 1950 polizeilich erfassten Verbrechen, bestimmte Straftaten und die Anzahl der Polizisten ab 1993 sowie Informationen über Gefängnisinsassen ab 1987.

Da der Vergleich zwischen Daten verschiedener Länder, wie erwähnt, schwierig ist, wird den Nutzern dringend empfohlen, die Dateien mit den Metadaten bei der weiteren Analyse zu berücksichtigen.

Kontext

Eurostat erhielt 2004 im Rahmen des „Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union“ das Mandat, vergleichbare Kriminalitäts- und Strafverfolgungsstatistiken zu entwickeln. Eine Reihe einschlägiger Maßnahmen wurde in der Mitteilung der Europäischen Kommission „Measuring Crime in the EU (Messung der Kriminalität in der EU)“, Statistik-Aktionsplan 2011-2015‘ (KOM(2011) 713 endg.) festgelegt (auf Englisch).

Siehe auch

Weitere Eurostat Informationen

Veröffentlichungen

Datenbank

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

Externe Links

Fußnoten

  1. In der der EU-28 gibt es pro Mitgliedstaat jeweils ein Rechtssystem, außer im Vereinigten Königreich, wo es drei sind eines für England und Wales, eines für Schottland und eines für Nordirland. Somit existieren in der EU-28 also insgesamt 30 Rechtssysteme.