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Glossar:Exporte bzw. Ausfuhren

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Extra-EU-Ausfuhren von Waren sind Waren, die das statistische Erhebungsgebiet der Europäischen Union nach einem zollrechtlichen Verfahren zur Ausfuhr (endgültigen Ausfuhr) oder passiven Veredelung (Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung) oder nach aktiver Veredelung verlassen und in ein Drittland verbracht werden.

Intra-EU-Ausfuhren von Waren (oder die Versendungen) sind Waren, die einen Mitgliedstaat der EU zur endgültigen Ausfuhr, passiven Veredelung oder Reparatur oder nach aktiver Veredelung verlassen und in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden.

In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sind Exporte Transaktionen mit Waren und Dienstleistungen (Verkäufe, Tausch, Schenkungen oder Übereignungen) von Gebietsansässigen an Gebietsfremde:

  • Warenexporte finden statt, wenn zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden ein Wechsel des Eigentums an Waren erfolgt (unabhängig davon, ob physisch die Grenze überschritten wird). Gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG95) gelten auch Schmuggelwaren als Warenexporte.
  • In folgenden Fällen findet nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung auch dann ein Eigentumswechsel statt, wenn dies rein rechtlich nicht der Fall ist: Wenn Waren aufgrund von Finanzierungs-Leasing, als Lieferungen zwischen Einheiten, die einer institutionellen Einheit gehören, in ein anderes Land verbracht werden oder wenn es sich hierbei um Waren handelt, die Gegenstand von erheblichen Lohnveredelungs- oder Reparaturarbeiten sind.
  • Dienstleistungsexporte umfassen alle von Gebietsansässigen an Gebietsfremde erbrachten Dienstleistungen. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden direkte Käufe von Gebietsfremden im Wirtschaftsgebiet eines Landes als Dienstleistungsexporte erfasst, daher werden alle Ausgaben ausländischer Touristen im Wirtschaftsgebiet eines Landes den Dienstleistungsexporten dieses Landes zugerechnet. Die grenzüberschreitenden Ströme illegaler Dienstleistungen müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Analog gelten in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Transaktionen mit Waren und Dienstleistungen von Gebietsfremden an Gebietsansässige als Importe.

Verwandte Begriffe

Statistische Daten

Quelle