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Glossar:Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (EDP)

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Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (Excessive Deficit Procedure – EDP) wird von der Europäischen Kommission eingeleitet, wenn ein Mitgliedstaat der Europäischen Union mit seinem Haushalt die in den EU Rechtsvorschriften zum Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegte Defizitgrenze überschreitet. Das Verfahren besteht aus mehreren Schritten, einschließlich der Möglichkeit von Sanktionen, um den betreffenden Mitgliedstaat dazu zu veranlassen, sein Haushaltsdefizit unter Kontrolle zu bringen – eine der Voraussetzungen für ein reibungsloses Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion.

Entsprechend dem "Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit" im Anhang zum Vertrag von Maastricht über die Wirtschafts- und Währungsunion müssen die Mitgliedstaaten des Euroraums und die Beitrittskandidaten des Euroraums gesunde öffentliche Finanzen nachweisen. Hierfür gelten zwei Kriterien:

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