Glossar:Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (EDP)
Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (Excessive Deficit Procedure – EDP) wird von der Europäischen Kommission eingeleitet, wenn ein Mitgliedstaat der Europäischen Union mit seinem Haushalt die in den EU Rechtsvorschriften zum Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegte Defizitgrenze überschreitet. Das Verfahren besteht aus mehreren Schritten, einschließlich der Möglichkeit von Sanktionen, um den betreffenden Mitgliedstaat dazu zu veranlassen, sein Haushaltsdefizit unter Kontrolle zu bringen – eine der Voraussetzungen für ein reibungsloses Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion.
Entsprechend dem "Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit" im Anhang zum Vertrag von Maastricht über die Wirtschafts- und Währungsunion müssen die Mitgliedstaaten des Euroraums und die Beitrittskandidaten des Euroraums gesunde öffentliche Finanzen nachweisen. Hierfür gelten zwei Kriterien:
- das Haushaltsdefizit darf 3 % des Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen;
- der öffentliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 % des BIP betragen.
Weitere Informationen
- European Commission - Economic and Financial Affairs - The corrective arm / Excessive deficit procedure (auf Englisch)
Verwandte Begriffe
- Public balance (auf Englisch)
- Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP)
- Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
Statistische Daten
- Government finance statistics (auf Englisch)
- Government finance statistics - quarterly data (auf Englisch)