Statistics Explained

Industrie- und Dienstleistungsstatistiken – Einführung

Revision as of 17:00, 3 February 2016 by Johanaa (talk | contribs)
Letzte Textaktualisierung: April 2015. Aktualisierung des Artikels geplant: Juli 2016.

Die Unternehmenspolitik der Europäischen Kommission ist darauf ausgerichtet, günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen und ihre erfolgreiche Entwicklung in der Europäischen Union (EU) zu schaffen, um so Produktivität, Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand zu steigern. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Innovation zu fördern, eine nachhaltige Produktion zu unterstützen und das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarkts zu gewährleisten. Politische Reformen in diesem Bereich, und insbesondere die Umsetzung der industrie- und sektorspezifischen Maßnahmen, die Teil der Strategie Europa 2020 sind, sollen dazu beitragen, die EU in eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft zu verwandeln.

Der Binnenmarkt

Die europäische Industrie leistet einen aktiven Beitrag zu Produktion, Beschäftigung, Innovation und Export und ist eng mit dem Dienstleistungssektor verflochten. Für viele Dienstleistungsbranchen, wie Verkehr, Information und Kommunikation, ist die Industrie für die Herstellung der benötigten Anlagen und Geräte von großer Bedeutung. Der Binnenmarkt für Waren ist eine der wichtigsten, nach wie vor gültigen Prioritäten der EU mit dem Ziel, ein unternehmer- und verbraucherfreundliches Umfeld zu schaffen. Für die Schaffung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen — einer Haupttriebkraft der Wirtschaft Europas — ist es von zentraler Bedeutung, in welchem Umfang Unternehmen Dienstleistungen in der gesamten EU anbieten und inwieweit andere Unternehmen und Privatpersonen auf diese Dienstleistungen zugreifen können.

Im April 2011, kurz vor dem zwanzigsten Jahrestag der Einführung des Binnenmarktes, veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Binnenmarktakte — Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen“ (KOM(2011) 206 endg.), die auf eine Verbesserung des Binnenmarkts für Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher zielte. Die in der Mitteilung aufgeführten Initiativen befassen sich mit so unterschiedlichen Bereichen wie dem Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für KMU, der Mobilität der Arbeitnehmer, dem Regulierungsumfeld, der Förderung der Normung oder der Bereitstellung leichterer, schnellerer und kostengünstigerer Verfahren zur Streitbeilegung für Verbraucher. Im Oktober 2012 untermauerte die Europäische Kommission diese Bemühungen durch eine weitere Mitteilung mit dem Titel „Binnenmarktakte II — Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2012) 573 final). Aufbauend auf der ersten Binnenmarktakte werden in der zweiten Mitteilung vier Bereiche festgelegt, in denen Leitaktionen durchgeführt werden sollen:

  • Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt (z. B. Verkehrs- und Energienetze)
  • Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmern
  • Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa zur Erhöhung von Produktivität und Kreativität
  • Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens

Die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission arbeitet weiter an der Vollendung des Binnenmarktes, indem sie Lücken in bestimmten Sektoren zu schließen versucht, Rechtsvorschriften vervollständigt und administrative Hindernisse beseitigt, wobei sie gleichzeitig die Anwendung des EU-Rechts und die Funktionsweise des Binnenmarkts überwacht.

Kleine Unternehmen und Unternehmertum

Die 22,1 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die es 2011 in der EU-28 gab, machten 99,8 % aller Unternehmen im nichtfinanziellen Bereich der gewerblichen Wirtschaft aus. Sie gelten als wichtiger Motor für Wirtschaftswachstum, Innovation, Beschäftigung und soziale Integration. Die Europäische Kommission will erfolgreiche Unternehmertätigkeit fördern und die Rahmenbedingungen für den Mittelstand verbessern, damit die KMU ihr volles Potenzial in der globalen Wirtschaft verwirklichen können. Im Juni 2008 wurde der „Small Business Act“ für Europa (SBA) von der Europäischen Kommission verabschiedet und im Dezember 2008 vom Rat gebilligt. Mit dem „Small Business Act“ sollen die Herangehensweise an die unternehmerische Tätigkeit insgesamt verbessert, das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ (auf Englisch) in der Politik fest verankert und das Wachstum der KMU gefördert werden. Der SBA besteht aus zehn Grundsätzen, die für die Planung und Durchführung politischer Maßnahmen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten maßgebend sind. Von 2008 bis 2010 ergriffen die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für mittelständische Unternehmen sowie zur Erleichterung des Zugangs von KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten und zu den Weltmärkten. Die Ergebnisse einer Überprüfung des SBA wurden im Februar 2011 veröffentlicht. Im Dokument wurden die bei der Umsetzung des SBA erzielten Fortschritte zusammengefasst und neue Maßnahmen als Antwort auf die sich aus der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise ergebenden Herausforderungen dargelegt. Mit der Überprüfung wurde ein Prozess eingeleitet, der darauf ausgerichtet ist, den SBA in die Strategie Europa 2020 einzubeziehen. Sechs der sieben Leitinitiativen von Europa 2020 beinhalten Vorschläge zur Unterstützung von KMU im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum.

COSME (auf Englisch) ist ein EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU. Es läuft von 2014 bis 2020 und ist mit Mitteln in Höhe von 2,3 Mrd. EUR ausgestattet. Es soll KMU in folgenden Bereichen unterstützen: Verbesserung des Zugangs zu Kapital, Zugang zu Märkten, Unterstützung von Unternehmern und Verbesserung der Bedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit.

Im Januar 2013 legte die Europäische Kommission in Form einer Mitteilung den Aktionsplan Unternehmertum (COM(2012) 795 final) vor. Darin werden Maßnahmen zur Erhöhung des unternehmerischen Potenzials in Europa, zur Beseitigung bestehender Hindernisse und zum Wandel der Unternehmenskultur in Europa vorgeschlagen. Der Aktionsplan enthält vier Aktionsschwerpunkte: junge Menschen für das Unternehmertum zu sensibilisieren auf unternehmerische Chancen für Frauen und andere Gruppen aufmerksam zu machen ein auf einfachen administrativen Anforderungen beruhendes Umfeld zu schaffen und es für Unternehmer leichter zu machen, Investoren für sich zu gewinnen.

Die Strategie Europa 2020: industriepolitik

Auf der Tagung des Europäischen Rates am 26 März 2010 legten die Staats- und Regierungschefs der EU ihre Pläne für die Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Schaffung von mehr Wachstum und Arbeitsplätzen vor. In der aktuellen Fassung der integrierten Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen, die im Rahmen der Strategie Europa 2020 überarbeitet wurden, ist unter anderem festgelegt, dass die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher verbessert und die industrielle Basis Europas modernisiert werden sollen.

Im Oktober 2010 legte die Europäische Kommission die Mitteilung „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“ (KOM(2010) 614 endg.) vor, die ein Konzept beschreibt, bei dem die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen. Diese Industriepolitik sieht eine strategische Agenda vor und neben allgemeinen sektorübergreifenden Maßnahmen werden gezielte Aktionen für bestimmte Industriezweige vorgeschlagen, mit denen insbesondere die Leistung verschiedener Branchen im Bereich der „grünen Innovation“ verbessert werden soll.

Im Januar 2014 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie“(COM(2014) 14 final) an. In dieser Mitteilung wird die Bedeutung einer umfassenden und wirksamen Umsetzung der Industriepolitik in der EU betont, zudem soll sie dazu einen Beitrag leisten. Zu den angeregten Initiativen gehören Investitionen in Innovation, Ressourceneffizienz, neue Technologien und Qualifikationen, die Vereinfachung der Vorschriften, die Überarbeitung des Small Business Act (SBA) und die weitere Verbesserung des „Aktionsplans zur unternehmerischen Initiative“. Weitere Informationen über spezifische Maßnahmen für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie (auf Englisch) sind auf der Website der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission zu finden.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Haupttabellen

Datenbank

Spezieller Bereich

Weblinks