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Statistiken zu Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei – Einführung

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Letzte Textaktualisierung: September 2012

Landwirtschaft

Die Landwirtschaft war einer der ersten Wirtschaftsbereiche (nach Kohle und Stahl), auf den sich die Aufmerksamkeit der politischen Entscheidungsträger in der Europäischen Union (EU) richtete. In Artikel 39 des Römischen Vertrags zur Gründung der EWG (1957) wurden die Ziele der ersten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgelegt. Im Mittelpunkt standen dabei die Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft, um der landwirtschaftlichen Bevölkerung auf diese Weise eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, die Stabilisierung der Märkte und die Sicherstellung der Versorgung der Verbraucher zu erschwinglichen Preisen.

Nachdem das Hauptziel, mehr Nahrungsmittel in Europa zu erzeugen, erreicht war, fielen Nahrungsmittelüberschüsse an, die Handelsverzerrungen verursachten und ökologische Probleme aufwarfen. Dies waren die Hauptgründe für eine Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik: Anfang der 1990er Jahre wurde ein Reformprozess eingeleitet, der eine Umorientierung von der Stützung der Erzeugung hin zu einer marktorientierten, umweltfreundlicheren und nachhaltigen Form der Landwirtschaft brachte. In den zurückliegenden Jahren, insbesondere 2003 und 2008, wurden in der Agrarpolitik weitere Reformschritte unternommen. Die Reform von 2003 brachte eine neue Regelung für Direktzahlungen, die sogenannte Betriebsprämienregelung, bei der die Beihilfen nicht länger an die Erzeugung gebunden sind (Entkopplung). Die Betriebsprämienregelung zielt darauf ab, den Landwirten stabilere Einkommen zu sichern. Die Landwirte können entscheiden, was sie erzeugen. Sie haben die Möglichkeit, ihre Produktion an der Nachfrage auszurichten, und können dabei sicher sein, dass die Beihilfe in jedem Fall in unveränderter Höhe gezahlt wird. 2008 wurden aufbauend auf dem Reformpaket von 2003 weitere Änderungen eingeführt, so dass die Entkopplung aller Beihilfen für die Landwirtschaft von der Produktion bis 2012 vollendet werden sollte.

Die Strategie Europa 2020 eröffnet eine neue Perspektive für die Bewältigung wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer, klimabezogener und technologischer Herausforderungen, so dass bei künftigen Agrarreformen die Ziele im Mittelpunkt stehen dürften, intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum zu fördern sowie die Vielfalt und den Reichtum der Landwirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten zu erhalten. Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der Agrarpolitik im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 eingeleitet. Im November 2010 legte sie die Mitteilung „Die GAP bis 2020“ vor, in der sie die Optionen für die Zukunft aufzeigte. Im Oktober 2011 folgte ein Paket von Rechtsvorschlägen über Direktzahlungen, die Förderung der ländlichen Entwicklung, Beihilfen und Erstattungen, die Unterstützung für Weinbauern, eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem für die GAP (KOM(2011) 625 bis 631). Diese überarbeitete Agrarpolitik soll voraussichtlich bis Januar 2014 in Kraft treten.

Forstwirtschaft

Im Gegensatz zu vielen anderen Teilen der Welt ist in der EU-27 zu beobachten, dass sich die Wälder und sonstigen bewaldeten Flächen langsam vergrößern. Wälder besiedeln ein breites Spektrum von Standorten mit verschiedenen klimatischen, geografischen, ökologischen und sozioökonomischen Bedingungen. Unter ökologischen Gesichtspunkten können die Wälder in der EU einer Vielzahl verschiedener biogeografischer Regionen zugeordnet werden. Sie haben sich unterschiedlichen natürlichen Bedingungen – Sümpfen und Steppen ebenso wie dem Flachland und dem alpinen Raum – angepasst. Auch die sozioökonomischen Bedingungen decken eine große Bandbreite ab: Sie reicht von Wäldern, die von kleinen Familienbetrieben bewirtschaftet werden, bis hin zu Staatsforsten oder großen Waldflächen im Besitz von Unternehmen, die einen Teil der Lieferkette für Industrieholz bilden. Rund 60 % der Waldflächen der EU-27 befinden sich in Privatbesitz.

Die EU verfügt zwar nicht über eine eigene Forstpolitik, sie finanziert jedoch zahlreiche Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, die den Forstbesitzern unmittelbar zugute kommen – nähere Informationen dazu finden sich im Artikel zum Thema Forstwirtschaft.

Fischerei

Fische sind eine natürliche, biologische, nachwachsende und (mitunter über große Entfernungen) bewegliche Ressource. Von der Fischzucht abgesehen, kann niemand den Besitz von Fischen für sich in Anspruch nehmen, solange er sie nicht gefangen hat. Fischbestände gelten daher weiterhin als gemeinsame Ressource, die auch gemeinsam bewirtschaftet werden muss. Aus diesem Grund wurde eine Reihe politischer Maßnahmen und internationaler Vereinbarungen getroffen, die regeln, in welchem Umfang, mit welchen Methoden und mit welchem Fanggerät gefischt werden darf. Im Juli 2011 legte die Europäische Kommission Vorschläge für eine Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik vor. Näheres dazu ist im Artikel zum Thema Fischereistatistik nachzulesen.

Weitere Informationen von Eurostat

Spezieller Bereich

Siehe auch

Alle Artikel über Landwirtschaft (einschließlich Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe), Fischerei und Forstwirtschaft