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Industrie und Dienstleistungen – Einführung

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Letzte Textaktualisierung: März 2014. Nächste geplante Aktualisierung: April 2015.

Die Unternehmenspolitik der Europäischen Kommission ist darauf ausgerichtet, günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen und ihre erfolgreiche Entwicklung in der Europäischen Union (EU) zu schaffen, um so Produktivität, Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand zu steigern. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Innovation zu fördern, eine nachhaltige Produktion zu unterstützen und das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarktes zu gewährleisten.

Der Binnenmarkt

Die europäische Industrie leistet einen aktiven Beitrag zu Produktion, Beschäftigung, Innovation und Export und ist eng mit dem Dienstleistungssektor verflochten. Für viele Dienstleistungsbranchen, wie beispielsweise Verkehr, Information und Kommunikation, ist die Industrie für die Herstellung der benötigten Anlagen und Geräte von großer Bedeutung. Der Binnenmarkt für Waren ist eine der wichtigsten, nach wie vor gültigen Prioritäten der EU mit dem Ziel, ein unternehmer- und verbraucherfreundliches Umfeld zu schaffen. Für die Schaffung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen – einer Haupttriebkraft der Wirtschaft Europas – ist es von zentraler Bedeutung, in welchem Umfang Unternehmen Dienstleistungen in der gesamten EU anbieten und inwieweit andere Unternehmen und Privatpersonen auf diese Dienstleistungen zugreifen können.

Im April 2011, kurz vor dem zwanzigsten Jahrestag der Einführung des Binnenmarktes, veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen“ (KOM(2011) 206 endg.), die auf eine Verbesserung des Binnenmarkts für Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher zielte. Die in der Mitteilung aufgeführten Initiativen befassen sich mit so unterschiedlichen Bereichen wie dem Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für KMU, der Mobilität der Arbeitnehmer, dem Regulierungsumfeld, der Förderung der Normung oder der Bereitstellung leichterer, schnellerer und kostengünstigerer Verfahren zur Streitbeilegung für Verbraucher. Im Oktober 2012 untermauerte die Europäische Kommission diese Bemühungen durch eine weitere Mitteilung mit dem Titel „Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2012) 573 final). Aufbauend auf der ersten Binnenmarktakte werden in der zweiten Mitteilung vier Bereiche festgelegt, in denen Leitaktionen durchgeführt werden sollen:

  • Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt (z. B. Verkehrs- und Energienetze);
  • Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen;
  • Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa zur Erhöhung von Produktivität und Kreativität;
  • Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens.

Kleine Unternehmen und Unternehmertum

Die 22,1 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die es 2011 in der EU gab, machten 99,8 % aller Unternehmen im nichtfinanziellen Bereich der gewerblichen Wirtschaft aus. Sie gelten als wichtiger Motor für Wirtschaftswachstum, Innovation, Beschäftigung und soziale Integration. Die Europäische Kommission will erfolgreiche Unternehmertätigkeit fördern und die Rahmenbedingungen für den Mittelstand verbessern, damit die KMU ihr volles Potenzial in der globalen Wirtschaft verwirklichen können. Im Juni 2008 wurde der „„Small Business Act“ für Europa“ (SBA) von der Europäischen Kommission verabschiedet und im Dezember 2008 vom Rat gebilligt. Mit dem „Small Business Act“ sollen die Herangehensweise an die unternehmerische Tätigkeit insgesamt verbessert, das Prinzip „für KMU““ (auf Englisch) in der Politik fest verankert und das Wachstum der KMU gefördert werden. Der SBA besteht aus zehn Grundsätzen, die für die Planung und Durchführung politischer Maßnahmen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten maßgebend sind. Die Ergebnisse einer Überprüfung des SBA wurden im Februar 2011 veröffentlicht; die bei der Umsetzung des SBA erzielten Fortschritte wurden zusammengefasst und neue Maßnahmen als Antwort auf die sich aus der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise ergebenden Herausforderungen festgelegt. Von 2008 bis 2010 ergriffen die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für mittelständische Unternehmen sowie zur Erleichterung des Zugangs von KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten und zu den Weltmärkten.

Im Januar 2013 legte die Europäische Kommission in Form einer Mitteilung den Aktionsplan Unternehmertum (COM(2012) 765 final) vor. Darin werden Maßnahmen zur Freisetzung des unternehmerischen Potenzials in Europa, zur Beseitigung bestehender Hindernisse und zum Anstoßen eines radikalen Wandels der Unternehmenskultur in Europa vorgeschlagen. Der Aktionsplan enthält drei Aktionsschwerpunkte: unternehmerische Bildung; Schaffung eines Umfelds, in dem neu gegründete Unternehmen wachsen und gedeihen; Entwicklung von Rollenvorbildern und Erreichen einzelner Zielgruppen, deren unternehmerisches Potenzial noch nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wird.

Die Strategie Europa 2020: Industriepolitik

Auf der Tagung des Europäischen Rats am 26. März 2010 legten die Staats- und Regierungschefs der EU ihre Pläne für die Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Schaffung von mehr Wachstum und Arbeitsplätzen vor. In der aktuellen Fassung der Integrierten Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen (die im Rahmen der Strategie Europa 2020 überarbeitet wurden) ist unter anderem festgelegt, dass die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher verbessert und die industrielle Basis Europas modernisiert werden sollen.

Im Oktober 2010 legte die Europäische Kommission die Mitteilung „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“ (KOM(2010) 614 endg.) vor, die ein Konzept beschreibt, bei dem die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen. Diese Industriepolitik sieht eine strategische Agenda vor und neben allgemeinen sektorübergreifenden Maßnahmen werden gezielte Aktionen für bestimmte Industriezweige vorgeschlagen, mit denen insbesondere die Leistung verschiedener Branchen im Bereich der „grünen Innovation“ verbessert werden soll.

Im Januar 2014 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie“ (COM(2014) 14 final) an. In dieser Mitteilung soll die Bedeutung einer umfassenden und wirksamen Umsetzung der Industriepolitik in der EU betont und ein Beitrag dazu geleistet werden. Zu den angeregten Initiativen gehören Investitionen in Innovation, Ressourceneffizienz, neue Technologien und Qualifikationen, die Vereinfachung der Vorschriften, die Überarbeitung des Small Business Act (SBA) und die weitere Verbesserung des „Aktionsplans zur unternehmerischen Initiative“.

Siehe auch

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