Statistics Explained

Archive:Statistiken zu Innovation und Informationsgesellschaft - Einführung

Revision as of 17:40, 22 January 2014 by Debusmc (talk | contribs)
Letzte Textaktualisierung: Oktober 2012.

Wissenschaft ist Teil nahezu jedes Aspekts unseres Lebens: Wir brauchen nur den Lichtschalter zu drücken, schon geht das Licht an. Wenn wir krank sind, helfen uns Arzneimittel wieder gesund zu werden. Wenn wir uns mit einem Freund unterhalten wollen, greifen wir einfach zum Telefon oder schicken ihm eine SMS oder E-Mail. Europa kann auf eine lange Tradition herausragender Leistungen in Forschung und Innovation zurückblicken – die industrielle Revolution hatte ihren Ursprung in Europa. Heute ist die Europäische Union (EU) in einer ganzen Reihe modernster Industriezweige weltweit führend, beispielsweise in der Biotechnologie, der Pharmaindustrie, in der Telekommunikationsbranche und in der Luft- und Raumfahrt.

Forschung und Entwicklung (FuE) gelten vielfach als Triebkräfte für wirtschaftliches Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen, doch reicht ihr Einfluss weit über den rein wirtschaftlichen Bereich hinaus, da Forschung und Entwicklung unter anderem zur Lösung von Umweltfragen oder Beseitigung von Sicherheitsbedrohungen auf internationaler Ebene beitragen, für bessere Lebensmittelsicherheit sorgen oder zur Entwicklung neuer Arzneimittel für die Bekämpfung von Krankheiten und chronischen Erkrankungen führen können.

Rahmenprogramme

Die Forschung in Europa wird zwar überwiegend aus privaten und/oder öffentlichen Mitteln auf nationaler Ebene finanziert, aber seit ihrer Einführung im Jahr 1984 spielen die Forschungsrahmenprogramme der EU bei multidisziplinären Forschungsaktivitäten eine führende Rolle. Das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (RP7) ist das Hauptinstrument der EU für die Finanzierung der Forschung in Europa. Es erstreckt sich über den Zeitraum 2007 bis 2013 und umfasst ein Gesamtbudget von 50 521 Mio. EUR; weitere 2751 Mio. EUR wurden für den Zeitraum 2007-2011 für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich im Rahmen des Euratom-Vertrags eingestellt. Die Mittel sind generell zur Finanzierung von Zuschüssen für die Arbeit von Wissenschaftlern und Forschern in ganz Europa vorgesehen – in der Regel durch die Kofinanzierung von Forschungsarbeiten, technologischer Entwicklung und Demonstrationsvorhaben. Das RP7 umfasst die vier breit angelegten Programme „Zusammenarbeit“ (Forschungszusammenarbeit), „Ideen“ (Europäischer Forschungsrat, auf Englisch), „Menschen“ (Humanpotenzial) und „Kapazitäten“ (Forschungskapazitäten). Durch diese Programme soll das Entstehen europäischer Exzellenzzentren zu einem breiten Spektrum wissenschaftlicher Themen gefördert werden, z. B. Informationstechnologien, Energie und Klimawandel, Gesundheit, Lebensmittel und Sozialwissenschaften. Daneben sieht das RP7 auch direkte Forschungstätigkeiten der eigenen Forschungseinrichtung der Europäischen Kommission, der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC), vor, deren Aktivitäten sich auf 17 Tätigkeitsbereiche erstrecken. Der Schwerpunkt der Arbeit der JRC liegt darauf, Erkenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Umwelt und Gesundheit sowie innerer und äußerer Sicherheit zu gewinnen und die Wachstumsstrategie Europa 2020 zu unterstützen.

Horizont 2020 (auf Englisch) ist geplant als das Rahmenprogramm für Forschung und für die Zeit von 2014 bis 2020; es stützt sich auf das RP7, das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und auf das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT). Die Europäische Kommission verabschiedete im Februar 2011 ein Grünbuch mit dem Titel „Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“ (KOM(2011) 48 endg.), in dem sie wesentliche Änderungen für die Finanzierung von Forschung und Innovation durch die EU vorschlug, wodurch die Beteiligung vereinfacht, der wissenschaftliche und wirtschaftliche Nutzen erhöht und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis geschaffen werden. Die Vorbereitungsarbeiten, um das neue Rahmenprogramm auf den Weg zu bringen, sind 2011 vorangekommen, als die Europäische Kommission eine Reihe von Vorschlägen vorlegte, unter anderem Vorschläge für Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) (KOM(2011) 809 endg.) und über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse (KOM(2011) 810 endg.), ein Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) (KOM(2011) 811 endg.) und ein Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (KOM(2011) 812 endg.).

Europäischer Forschungsraum

Im März 2000 beschloss der Europäische Rat von Lissabon die Schaffung des Europäischen Forschungsraums (EFR). Der EFR dient dem offenen und transparenten Austausch von wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und Fertigkeiten, Ideen und Know-how. Die Forschung in Europa wird häufig als stark nach Ländern und Einrichtungen fragmentiert dargestellt; tatsächlich ist es so, dass es – bedingt durch die zunehmende Komplexität, den interdisziplinären Charakter und den hohen finanziellen Aufwand der Forschungsarbeit – für einzelne EU Mitgliedstaaten schwierig ist, in wichtigen Fortschrittsfeldern von Wissenschaft und Technologie eine Führungsrolle zu übernehmen.

Durch das im April 2007 veröffentlichte Grünbuch der Europäischen Kommission Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven (KOM(2007) 161 endg.) erhielt der EFR neue Impulse. Im Mai 2008 wurden im Rahmen des so genannten Ljubljana-Prozesses neue Initiativen zur Weiterentwicklung des EFR eingeleitet, darunter Initiativen in fünf verschiedenen Bereichen: Forscherlaufbahnen und –mobilität, Forschungsinfrastrukturen, Verbreitung von Wissen, Forschungsprogramme sowie internationale Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technologie. Im Rahmen des EFR sollen in den Jahren bis 2020 ein einheitlicher europäischer Arbeitsmarkt für Forscher geschaffen werden und außerdem einheitliche Märkte für Wissen und für innovative Waren und Dienstleistungen. Darüber hinaus wird der EFR den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses und den Dialog zwischen der Gesellschaft und der Wissenschafts- und Technologiegemeinschaft fördern, er wird von einer starken, mit öffentlichen Mitteln unterstützten Wissenschafts- und Technologiebasis sowie Infrastrukturen und Kapazitäten für die Spitzenforschung in ganz Europa profitieren, die gemeinsame Gestaltung von politischen Maßnahmen in den Bereichen Forschung, Bildung und Innovation ermöglichen, große Herausforderungen im Rahmen strategischer Partnerschaften angehen und Europa in die Lage versetzen, gegenüber seinen wichtigen internationalen Partnern mit einer Stimme zu sprechen.

Die internationale Zusammenarbeit ist fester Bestandteil der Wissenschaftspolitik der EU, sie umfasst Programme, die den Zugang Europas zu wissenschaftlichem Fachwissen in aller Welt verbessern, führende Wissenschaftler nach Europa bringen, zu internationalen Antworten auf gemeinsame Probleme beitragen und die Forschung in den Dienst der Außen- und der Entwicklungspolitik der EU stellen sollen. Im Dezember 2008 verabschiedete der Rat (Wettbewerbsfähigkeit) eine Vision 2020 für den EFR, die die Einführung des freien Verkehrs von Forschern, Wissen und Technologie als einer „fünften Grundfreiheit“ für den EU-Binnenmarkt vorsieht.

Im Juli 2012 legte die Kommission die Mitteilung „Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum“ (COM(2012) 392 final) vor. Ziele sind die erhebliche Verbesserung der Forschungsleistung Europas sowie die Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Die in der Mitteilung genannten Maßnahmen, die von den EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und den Forschungseinrichtungen zu ergreifen sind, sollen die Vollendung des EFR bis spätestens 2014 sicherstellen.

Innovationsunion und eine digitale Agenda

Im Oktober 2010 startete die Europäische Kommission unter der Bezeichnung „Innovationsunion“ (KOM(2010) 546 endg.) eine Leitinitiative der Strategie Europa 2020. In ihrer Mitteilung stellt die Kommission ein strategisches Gesamtkonzept vor, mit dem unterschiedlichen Herausforderungen, wie z. B. Klimawandel, Energie- und Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und Bevölkerungsalterung, begegnet werden soll. Die darin unterbreiteten Vorschläge sehen vor, dass Maßnahmen des öffentlichen Sektors dazu eingesetzt werden, Anreize für die Privatwirtschaft zu setzen und Engpässe zu beseitigen, die verhindern, dass Ideen zur Marktfähigkeit heranreifen (z. B. Zugang zu Finanzmitteln, fragmentierte Forschungssysteme und Märkte, unzureichende Nutzung des öffentlichen Auftragswesens zur Innovationsförderung und schnellere Entwicklung harmonisierter Normen und technischer Spezifikationen). Im Dezember 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission den Bericht über den „Stand der Innovationsunion 2011” (KOM(2011) 849 endg.), in dem die Fortschritte bei der Einführung der 34 Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion untersucht wurden. Auch Europäische Innovationspartnerschaften (EIP) sind Bestandteil der Innovationsunion; sie sollen bei der Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen als Rahmen dienen, indem sie Aktivitäten und politische Maßnahmen von der Grundlagenforschung bis hin zu marktorientierten Lösungen zusammenbringen. Weitere Informationen enthält der Artikel zur Innovationsstatistik.

In der Mitteilung „Eine Digitale Agenda für Europa“ (KOM(2010) 245) der Europäischen Kommission werden die Strategien und Maßnahmen erläutert, die sicherstellen sollen, dass die Vorteile des digitalen Zeitalters der gesamten Gesellschaft zugute kommen. Die Agenda sieht sieben vorrangige Aktionsbereiche vor – ausführlichere Informationen hierzu enthält der Artikel zur Informationsgesellschaft.

Internationale Statistik

Die amtlichen europäischen Statistiken über Wissenschaft und Technologie bieten ein herausragendes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen internationalen Statistikorganisationen. Für den Bereich der FuE-Statistik wurde eine gemeinsame Erhebung eingeführt, die von der OECD (auf Englisch) und Eurostat produziert wird und die sich auf die Erhebung von Informationen nach den im Frascati-Handbuch (auf Englisch) festgelegten Leitlinien stützt. Im Themenbereich Humankapital nahm Eurostat an den ersten beiden Runden (2006 und 2009) einer gemeinsamen internationalen Erhebung mit der OECD und der UNESCO (auf Englisch) teil, in deren Rahmen die Entwicklung international vergleichbarer Indikatoren für die berufliche Laufbahn und die Mobilität von promovierten Akademikern (CDH-Statistiken) angestrebt wurde. Im Bereich der Innovationsstatistik führt Eurostat eine Gemeinschaftserhebung über Innovation durch, die sich auf die Leitlinien des (gemeinsam mit anderen Dienststellen der Europäischen Kommission und der OECD erstellten) Oslo-Handbuchs (auf Englisch) stützt. Im Rahmen der Taskforce zur Internationalen Patentstatistik (der das Europäische Patentamt (EPA), das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO) (auf Englisch), die OECD, die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) (auf Englisch), das japanische Patentamt (JPO) (auf Englisch), das koreanische Amt für geistiges Eigentum (KIPO) und die nationale Wissenschaftsstiftung der Vereinigten Staaten (NSF) (auf Englisch) angehören) hat Eurostat an der Verbesserung einer harmonisierten Datenbank des EPA gearbeitet, die Informationen über Patentanmeldungen beim EPA sowie Angaben über die vom USPTO erteilten Patente enthält.

Der zur Bewertung der Innovationsleistung in den EU-Mitgliedstaaten verwendete Innovationsanzeiger wurde dahingehend überarbeitet, dass die internationale Vergleichbarkeit verbessert und einige forschungsorientierte Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung der Innovationsunion aufgenommen wurden. In Zuge dessen wurde der Innovationsanzeiger in Leistungsanzeiger der Innovationsunion (auf Englisch) umbenannt. Dieses überarbeitete Instrument soll eine vergleichende Bewertung der Leistung der EU-Mitgliedstaaten und 10 Vergleichsländern sowie der relativen Stärken und Schwächen ihrer Forschungs- und Innovationssysteme ermöglichen. Der Leistungsanzeiger 2011 stützt sich auf 25 forschungs- und innovationsbezogene Indikatoren, die in drei Hauptkategorien sowie acht Innovationsdimensionen zusammengefasst sind:

  • Voraussetzungen wie Humanressourcen, Finanzierung und Förderung, offene, exzellente und attraktive Forschungssysteme;
  • Unternehmenstätigkeiten wie Investitionen, Vernetzung und Unternehmergeist oder intellektuelles Kapital;
  • Erträge wie Innovatoren und gesamtwirtschaftliche Auswirkungen.

Weitere Informationen von Eurostat

Spezieller Bereich

Weblinks

Siehe auch