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Archive:Statistiken über Asyl

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Daten vom August 2012. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank.
Abbildung 1: Asylanträge
(Drittstaaten) in den Mitgliedstaaten der EU-27, 2001-2011 (1)
(in Tsd.) - Quelle: Eurostat (migr_asyctz) und (migr_asyappctza)
Tabelle 1: Herkunftsländer der Asylbewerber
(aus Drittstaaten) in den Mitgliedstaaten der EU-27, 2010 und 2011 (1) - Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)
Tabelle 2: Anzahl der Asylbewerber
(aus Drittstaaten) in den EU- und EFTA-Mitgliedstaaten und ihre Altersverteilung, 2011 - Quelle: Eurostat (migr_asyappctza) und (migr_asyunaa)
Abbildung 2: Anteil männlicher Asylbewerber
(aus Drittstaaten) in der EU-27, nach Altersgruppe und Status der Minderjährigen, 2011
(in %) - Quelle: Eurostat (migr_asyappctza) und (migr_asyunaa)
Tabelle 3: Die fünf am stärksten repräsentierten Staatsangehörigkeiten der Asylbewerber
(Drittstaaten), 2011
(in Zahlen, gerundet) - Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)
Tabelle 4: Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge
(Drittstaaten), 2011
(in Zahlen, gerundet) - Quelle: Eurostat (migr_asydcfsta)
Tabelle 5: Endgültige Entscheidungen über Asylanträge
(aus Drittstaaten), 2011
(in Zahlen, gerundet) - Quelle: Eurostat (migr_asydcfina)

In diesem Artikel werden die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Zahl der Asylbewerber und mit Entscheidungen über Asylanträge in der Europäischen Union (EU) vorgestellt. Asyl ist eine Form des Schutzes, den ein Staat auf seinem Hoheitsgebiet einer Person gewährt. Asyl wird einer Person gewährt, die in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren Wohnsitz hat, keinen Schutz suchen kann, insbesondere aus Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Einstellung.

Die meisten der Statistiken in diesem Artikel wurden nach den Bestimmungen der Verordnung 862/2007/EG zuGemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz erfasst.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Asylbewerber

Nach Spitzenwerten im Jahr 1992 (670 000 Anträge in der EU-15) und erneut im Jahr 2001 (424 200 Anträge in der EU-27), fiel die Zahl der Asylanträge in der EU-27 in den nachfolgenden Jahren auf knapp 200 000 Anträge im Jahr 2006. Von diesem relativen Tiefstwert aus war dann ein schrittweiser Anstieg der Antragszahlen zu verzeichnen: So wurde im Jahr 2011 in der EU-27 eine Zahl von knapp über 300 000 Asylbewerbern registriert (siehe Abbildung 1).

Der letztere Wert bedeutete eine beträchtliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr, mit zusätzlichen 42 875 Asylbewerbern; teilweise ist dieser Anstieg auf die hohen Zahlen von Asylbewerbern aus Afghanistan, Pakistan, Tunesien und Nigeria zurückzuführen (siehe Tabelle 1). Wie in den beiden Jahren zuvor führten 2011 afghanische und russische Staatsbürger die Rangliste der Asylbewerber in der EU-27 an: So waren knapp über 28 000 Asylbewerber Afghanen (beinahe 10 % der gesamten Bewerberzahl), auf russische Staatsbürger entfielen hingegen knapp über 6 % der Gesamtzahl. Mit einem Anstieg von 70 % im Vergleich zum Jahr 2010 stellten 2011 die Pakistaner die drittgrößte Gruppe von Asylbewerbern in der EU-27 dar. Der stärkste Anstieg bei der Zahl der Asylbewerber wurde bei Personen aus mehreren afrikanischen Ländern registriert, deren Lage im Jahr 2011 durch zivile Unruhen und politischen Wandel gekennzeichnet war – so z. B. Tunesien, Libyen und Elfenbeinküste.

Die Zahl der Asylanträge und ihre relative Bedeutung (z. B. als Prozentanteil an der Gesamtbevölkerung des Landes, in dem die Antragstellung erfolgt) unterscheiden sich zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten beträchtlich. Die höchste Zahl von Asylanträgen wurde 2011 in Frankreich und Deutschland gestellt – in beiden Ländern wurden jeweils über 50 000 Antragsteller aufgenommen (siehe Tabelle 2). Diese Zahlen waren beträchtlich höher als in allen anderen einzelnen EU-Mitgliedstaaten; es folgten Italien, Belgien, Schweden und das Vereinigte Königreich, hier wurden zwischen 34 000 und 26 000 Asylanträge registriert. Die auf diese sechs Mitgliedstaaten entfallenden Asylbewerberzahlen stellten über drei Viertel (77 %) aller 2011 in der EU-27 gestellten Anträge dar.

Die überwiegende Mehrheit (beinahe 80 %) der Asylbewerber in der EU-27 im Jahr 2011 war unter 35 Jahre alt (siehe Tabelle 2), auf die Gruppe der 18- bis 34-Jährigen entfiel über die Hälfte (55 %) der Gesamtzahl der Bewerber, die Gruppe der Minderjährigen im Alter unter 18 Jahren machte hingegen beinahe ein Viertel der Bewerber aus.

Diese Altersverteilung der Asylbewerber war in der überwiegenden Zahl der EU-Mitgliedstaaten die Norm, wobei der größte Anteil der Antragsteller in der Regel auf die Gruppe der 18- bis 34-Jährigen entfiel. Die beiden Ausnahmen von dieser Regel stellten Luxemburg und Polen dar: beide Länder verzeichneten einen größeren Anteil von Asylbewerbern im Alter unter 18 Jahren.

Während im Jahr 2010 knapp 11 000 Asylanträge in der EU-27 auf unbegleitete Minderjährige entfielen, stieg diese Zahl im Jahr 2011 auf knapp über 12 225 (ohne Portugal). Als unbegleitete Minderjährige gelten Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates einreisen oder die ohne Begleitung im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats zurückgelassen werden.

Die Verteilung nach Geschlecht zeigt, dass es sich bei den Asylbewerbern häufiger um Männer als um Frauen handelte. In der EU-27 als Ganzes stellte sich die Geschlechterverteilung für Asylbewerber im Alter unter 14 am ausgewogensten dar – hier waren 52 % aller Antragsteller im Jahr 2011 männlich. Bei den Asylbewerbern in den Altersgruppen der 14– bis 17-Jährigen bzw. der 18– bis 34-Jährigen war die Gechlechterverteilung ungleichmäßiger – hier waren beinahe drei Viertel der Bewerber männlich. Betrachtet man die Gruppe unbegleiteter Minderjähriger, so waren die geschlechtsspezifischen Unterschiede noch klarer; hier waren etwa vier von fünf unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern männlich. Ein höherer Anteil von Frauen war in der Gruppe der Asylbewerber über 65 zu registrieren (diese Gruppe ist jedoch relativ klein und umfasste im Jahr 2011 nur 0,8 % aller Asylanträge).

Die Entscheidung, in welchem Land der Asylbewerber seinen/ihren Antrag stellen wird, wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Darunter fallen die historischen Beziehungen zwischen Herkunfts- und Zielländern, beispielsweise im Fall früherer Kolonien, eine gewisse Kenntnis der Sprache des Gastlandes, das Vorhandensein bereits etablierter ethnischer Gemeinschaften sowie die wirtschaftliche Situation der Länder. Diese Pull-Faktoren überschneiden sich größtenteils mit den Triebkräften anderer Wanderungsströme ohne Bezug zum Asyl. Andere Faktoren jedoch, wie die perzipierte Wahrscheinlichkeit, dass das Zielland einen Schutzstatus gewähren wird oder die mit dem Schutzstatus zusammenhängenden Vorteile, sind spezifisch für Asylbewerber. Tabelle 3 gibt einen Überblick über die fünf am stärksten repräsentierten Gruppen von Asylbewerbern (nach Staatsangehörigkeit) in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU.

Wie oben dargestellt, war 2011 Afghanistan das wichtigste Herkunftsland der Asylbewerber in der EU-27. Afghanen machten in neun EU-Mitgliedstaaten den größten Anteil der Asylbewerber aus; dies war auch in Deutschland und Schweden, mit jeweils beinahe 8 000 bzw. über 4 000 Bewerbern, der Fall.

Russland war 2011 das zweitwichtigste Herkunftsland der Asylbewerber in der EU-27; dabei stellte fast die Hälfte der russischen Asylbewerber ihren Antrag in Frankreich bzw. Polen. Diese beiden EU-Mitgliedstaaten waren sogar die einzigen, bei denen die höchsten Anteile der Bewerbungen auf russische Staatsbürger entfielen (4 480 bzw. 4 320 Anträge).

Entscheidungen über Asylanträge

Im Jahr 2011 wurde bei einem Viertel erstinstanzlicher Asylentscheidungen in der EU-27 positiv entschieden, d.h. es wurde der Status eines Flüchtlings, ein subsidiärer Schutzstatus oder ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen gewährt. Der Anteil der Endentscheidungen (aufgrund einer Berufung oder eines anderen Rechtsmittels) fiel etwas geringer aus (21 %).

Bei erstinstanzlichen Entscheidungen bestand beinahe die Hälfte (49 %) aller in der EU-27 im Jahr 2011 erteilten positiven Bescheide in der Gewährung eines Flüchtlingsstatus. Bei Endentscheidungen fiel dieser Anteil mit über zwei Dritteln hingegen bedeutend höher aus (67 %). In absoluten Zahlen wurde 2011 insgesamt 42 650 Personen der Status eines Flüchtlings gewährt (erstinstanzliche und Endentscheidungen), 26 005 Personen erhielten einen subsidiären Schutzstatus und 10 890 Personen wurde ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen gewährt. Bei der Behandlung von Asylanträgen lassen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten feststellen. Teilweise kann dies durch die unterschiedliche Staatsangehörigkeit der Asylbewerber in dem jeweiligen Mitgliedstaat erklärt werden, teilweise kann diese Tatsache die Unterschiede der Asyl- und Migrationspolitik der einzelnen Länder widerspiegeln.

In absoluten Zahlen wurde 2011 die höchste Zahl positiver Asylentscheidungen (erstinstanzliche und Endentscheidungen) im Vereinigten Königreich (14 355) registriert. Es folgten Deutschland (13 045), Frankreich (10 740) und Schweden (10 625). Auf diese vier EU-Mitgliedstaaten entfielen insgesamt (61 %) aller positiven Asylentscheidungen in der gesamten EU. Der Flüchtlingsstatus und der subsidiäre Schutzstatus sind zwar nach EU-Recht definiert, die humanitären Gründe unterliegen jedoch einzelstaatlichen Rechtsvorschriften. Dies erklärt auch, warum in manchen Mitgliedstaaten der zuletzt erwähnte Schutzstatus keine Anwendung findet.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Eurostat erstellt Statistiken über verschiedene Aspekte internationaler Wanderungsströme. Zwischen 1986 und 2007 wurden Daten über Asyl auf der Grundlage eines Gentlemen’s Agreement erfasst. Seit 2008 erfolgt die Übermittlung der Daten an Eurostat nach Artikel 4 der Verordnung (EG) 862/2007. Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgt monatlich (Statistiken über Asylanträge), vierteljährlich (erstinstanzliche Entscheidungen) oder jährlich (Endentscheidungen aufgrund von Berufungen oder anderer Rechtsmittel, Wiedereingliederung und unbegleitete Minderjährige). Grundlage der Statistiken sind administrative Quellen, die Übermittlung an Eurostat erfolgt durch statistische Stellen, Innenministerien oder damit zusammenhängende Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten.

Bei der Analyse von Statistiken über Asyl sind zwei Kategorien von Personen zu berücksichtigen. Die erste Kategorie umfasst Asylbewerber, die einen Antrag gestellt haben (Asylantrag) und deren Anspruch von der zuständigen Behörde geprüft wird. Die zweite Kategorie umfasst Personen, die nach Prüfung ihres Antrags als Flüchtlinge anerkannt wurden oder denen ein anderer internationaler Schutzstatus (subsidiärer Schutzstatus), ein Schutzstatus nach nationalem Recht mit Bezug auf internationalen Schutz (Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen) gewährt wurde oder deren Anspruch auf Schutzstatus jeglicher Art abgelehnt wurde. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) 862/2007 sind Statistiken im Zusammenhang mit Entscheidungen über Asyl in unterschiedlichen Stufen des Asylverfahrens verfügbar. Bei den erstinstanzlichen Entscheidungen handelt es sich um Entscheidungen der zuständigen Behörden, die als erste Instanz des administrativen/juristischen Asylverfahrens im Zielland gelten. Als Endentscheidungen bei Berufungen oder anderen Rechtsmitteln werden Entscheidungen in der letzten Instanz des administrativen/juristischen Asylverfahrens als Ergebnis eines von einem in der vorherigen Verfahrensstufe abgewiesenen Asylbewerber eingelegten Rechtsmittels bezeichnet. Da die Asylverfahren und die Zahl/die Ebenen der Entscheidungsgremien in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen, kann der endgültige Bescheid, je nach den nationalen Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren, eine Entscheidung des obersten nationalen Gerichtes sein. Nach der hier verwendeten Methodik und Definition werden jedoch endgültige Bescheide als die tatsächlich in der überwiegenden Mehrheit der Fälle gefällten Beschlüsse betrachtet, mit anderen Worten Beschlüsse, bei denen alle gewöhnlichen Einspruchsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Kontext

Die Genfer Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (in der Fassung des New Yorker Protokolls von 1967) bestimmt seit fast 60 Jahren, welche Personen als Flüchtlinge gelten; das darin festgelegte gemeinsame Flüchtlingskonzept bildet seitdem einen der Eckpfeiler für die Entwicklung eines gemeinsamen Asylsystems in der EU.

Seit 1999 arbeitet die EU daran, eine gemeinsame europäische Asylregelung in Übereinstimmung mit der Genfer Konvention und anderen anwendbaren internationalen Instrumenten zu schaffen. Es wurde eine Reihe von Richtlinien in diesem Bereich entwickelt; nachfolgend werden die vier wichtigsten Asyl-Rechtsvorschriften aufgeführt:

  • die Richtlinie 2003/9/EG über die Aufnahme von Asylbewerbern zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten;
  • die Asylverfahren-Richtlinie 2005/85/EG über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft;
  • die Anerkennungs-Richtlinie 2004/83/EG über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes;
  • die Dublin-Verordnung (EG) 343/2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist.

Das Haager Programm wurde von den europäischen Staats- und Regierungschefs am 5. November 2004 angenommen. Darin wird das Konzept eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgelegt. Insbesondere enthält das Programm die Forderung nach der Einrichtung gemeinsamer Asylverfahren und eines unionsweit geltenden einheitlichen Status für diejenigen, denen Asyl oder ein subsidiärer Schutzstatus gewährt wird. Die Europäische Kommission hat am 17 Februar 2006 eine Mitteilung über die „Intensivierung der konkreten Zusammenarbeit“ (KOM(2006) 67 endg.) angenommen, in der die Vision einer weiteren Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich Asyl vorgestellt wird. Im Juni 2008 legte die Europäische Kommission eine künftige European Commission’s Asylstrategie (KOM(2008) 360 endg) vor, in der folgende drei Pfeiler des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems enthalten sind:

  • stärkere Harmonisierung der Schutzstandards mittels einer weiteren Angleichung des Asylrechts der EU-Mitgliedstaaten;
  • funktionierende und allseits geförderte praktische Zusammenarbeit;
  • mehr Solidarität und Verantwortung im Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten zueinander sowie zwischen der EU und Drittstaaten.

In Anbetracht dessen legte die Kommission 2009 einen Legislativvorschlag zur Einrichtung eines europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) vor. Dieser Vorschlag wurde in der ersten Jahreshälfte 2010 mit dem Beschluss des Rates und des Europäischen Parlaments, La Valetta in Malta als den Sitz des neuen Amtes festzulegen, förmlich gebilligt. Das EASO unterstützt die EU-Mitgliedstaaten dabei, eine stärker kohärente und gerechtere Asylpolitik umzusetzen, beispielsweise durch die Ermittlung bewährter Verfahren, die Ausrichtung von Schulungen auf europäischer Ebene sowie durch den erleichterten Zugang zu präzisen Informationen zu den Herkunftsländern. Darüber hinaus stellt das Büro technische und operationelle Unterstützung für die EU-Mitgliedstaaten bereit, in denen die Belastung besonders groß ist (mit anderen Worten, diejenigen EU-Mitgliedstaaten, die eine besonders hohe Zahl von Asylbewerbern aufnehmen). Das EASO ist seit Juni 2011 voll funktionsfähig.

Im Mai 2010 legte die Europäische Kommission einen Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (KOM(2010) 213 endg.) vor, bei denen es sich um die am stärksten betroffenen und schutzbedürftigsten Opfer im Zuge der Migration handelt. Der Plan zielt auf einen koordinierten Ansatz ab und verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten zur Gewährung hoher Aufnahme-, Schutz- und Unterstützungsnormen für unbegleitete Minderjährige. Als Ergänzung zu diesem Aktionsplan legte das Europäische Migrationsnetz eine umfassende EU-Studie zur Aufnahmepolitik sowe zu Rückkehr- und Integrationsmodellen für unbegleitete Minderjährige vor.

Im Dezember 2011 verabschiedete die Europäische Kommission eine Mitteilung über „verstärkte EU-interne Solidarität im Asylbereich“ (KOM(2011) 835 endg.). Die Mitteilung zielt darauf ab, dass die praktische, technische und finanzielle Zusammenarbeit gestärkt und die Aufgabenteilung sowie die Instrumente zur Steuerung des Asylsystems unter Einsatz folgender Maßnahmen verbessert werden:

  • Einführung eines Evaluierungs- und Frühwarnmechanismus zur Erkennung und Behandlung aufkommender Probleme;
  • Steigerung der Effektivität des EASO in seiner unterstützenden Funktion;
  • Erhöhung der Mittelausstattung und ihre flexiblere Handhabung, unter Berücksichtigung bedeutender Fluktuationen in der Zahl von Asylbewerbern;
  • Entwicklung und Förderung der Umsiedlung von Begünstigten des internationalen Schutzes zwischen verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Demographie (t_pop)
Internationale Wanderungen und Asyl (t_migr)
Asylanträge
Asylentscheidungen
Asylablehnungen

Datenbank

Internationale Wanderungen und Asyl (migr)
Asyl (migr_asy)
Anträge (migr_asyapp)
Asylanträge nach Staatsangehörigkeit bis 2007 – Jährliche Daten (gerundet)
Neue Asylanträge nach Staatsangehörigkeit bis Dezember 2007 – Monatliche Daten (gerundet)
Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Jährliche aggregierte Daten (gerundet)
Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Monatliche Daten (gerundet)
Personen mit anhängigen Asylverfahren am Monatsende nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Monatliche Daten (gerundet)
Zurückgezogene Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Jährliche aggregierte Daten (gerundet)
Zurückgezogene Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Monatliche Daten (gerundet)
Asylbewerber: mutmaßlich unbegleitete Minderjährige nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Jährliche Daten (gerundet)
Entscheidungen über Asylanträge und Neuansiedlung (migr_asydec)
Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit bis 2007 – Jährliche Daten (gerundet)
Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit bis Dezember 2007 – Monatliche Daten (gerundet)
Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Jährliche aggregierte Daten (gerundet)
Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – vierteljährliche Daten (gerundet)
Aberkennungen und Entzug von erstinstanzlich gewährtem Status, nach gewährtem Status und Staatsangehörigkeit – Jährliche aggregierte Daten (gerundet)
Aberkennungen und Entzug von erstinstanzlich gewährtem Status, nach gewährtem Status und Staatsangehörigkeit – Vierteljährliche Daten (gerundet)
Endgültige Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Jährliche Daten (gerundet)
Aberkennungen und Entzug von endgültig gewährtem Status, nach gewährtem Status und Staatsangehörigkeit – Jährliche Daten (gerundet)
Umgesiedelte Personen nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit – Jährliche Daten (gerundet)
Dublin-Statistiken (migr_dub)
Ankommende Übernahmeersuchen – Jährliche Daten
Ausgehende Übernahmeersuchen – Jährliche Daten

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks

Siehe auch