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Archive:Statistiken zum Sozialschutz

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Daten von September 2012. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank.
Tabelle 1: Sozialschutzausgaben, 1999-2009
(in % des BIP) - Quelle: Eurostat (spr_exp_sum)
Abbildung 1: Sozialschutzausgaben pro Kopf, 2009
(in KKS) - Quelle: Eurostat (tps00100)
Abbildung 2: Struktur der Sozialschutzausgaben, EU-27, 2009 (1)
(in %) - Quelle: Eurostat (spr_exp_sum)
Abbildung 3: Rentenausgaben, 2009
(in % des BIP) - Quelle: Eurostat (spr_exp_pens)
Abbildung 4: Ausgaben für die Altenpflege, 2009
(in % des BIP) - Quelle: Eurostat (spr_exp_fol)
Abbildung 5: Aggregatsersatzverhältnis, 2010 (1)
(in %) - Quelle: Eurostat (ilc_pnp3)
Abbildung 6: Sozialschutzeinnahmen, EU-27, 2009 (1)
(in % der Gesamteinnahmen) - Quelle: Eurostat (spr_rec_sumt)

In diesem Kapitel werden die aktuellen statistischen Daten über den Sozialschutz in der Europäischen Union (EU) untersucht. Der Sozialschutz umfasst Eingriffe öffentlicher oder privater Stellen zur Verringerung der Lasten, die für private Haushalte oder Einzelpersonen durch bestimmte Risiken oder Bedürfnisse entstehen, sofern diese weder eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit erfordern noch im Rahmen individueller Vereinbarungen erfolgen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Der Anteil der Sozialschutzausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP)lag in der EU-27 2009 bei 29,5 % (siehe Tabelle 1). In den EU-Mitgliedstaaten war das Niveau der Sozialschutzausgaben in Relation zum BIP am höchsten in Dänemark (33,4 %), Frankreich (33,1 %), Schweden (32,1 %), in den Niederlanden (31,6 %) und in Deutschland (31,4 %), während Österreich, Belgien und Finnland ebenfalls Quoten über 30 % registrierten. Im Gegensatz dazu machten die Sozialschutzausgaben in Polen, Estland, in der Slowakei, in Bulgarien, Rumänien und Lettland (wo mit 16,8 % die niedrigste Quote verzeichnet wurde) weniger als 20,8 % des BIP aus.

Mit dem Kaufkraftstandard (KKS) ist es möglich, bei den Sozialschutzausgaben pro Einwohner Ländervergleiche unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Preisniveaus anzustellen (siehe Abbildung1). Die Sozialschutzausgaben pro Einwohner waren 2008 in Luxemburg am höchsten (14 495 KKS pro Einwohner), in einigem Abstand gefolgt von den Niederlanden, Dänemark, Österreich und Schweden, wo die Sozialschutzausgaben pro Einwohner jeweils über 9 000 KKS pro Einwohner lagen. Im Gegensatz dazu betrugen die Aufwendungen in Rumänien und Bulgarien weniger als 2 000 KKS pro Einwohner, in Lettland waren die Werte knapp höher. Diese stark voneinander abweichenden Werte rühren zum Teil von dem zwischen den Ländern bestehenden Wohlstandsgefälle her, spiegeln aber auch Unterschiede bei den Sozialschutzsystemen, der Bevölkerungsentwicklung, den Arbeitslosenquoten und bei anderen sozialen, institutionellen und wirtschaftlichen Faktoren wider.

2009 machten die Sozialschutzleistungen bis zu 96,1 % der Sozialschutzausgaben der EU-27 aus; die verbleibenden 3,9 % entfielen auf die Verwaltungskosten und andere Ausgaben (siehe Abbildung 2). Altersleistungen und Leistungen derKrankheits- und Gesundheitsversorgung machten zusammengenommen 65,7 % der gesamten Sozialleistungen aus, die Leistungen für Familie/Kinder, Invalidität/Gebrechen, Arbeitslosigkeit und Hinterbliebene machten zwischen 5,7 % und 7,8 % der Gesamtausgaben aus: auf Wohnen und soziale Ausgrenzung, soweit nicht anderweitig abgedeckt, entfielen die verbleibenden 1,9 % bzw. 1,5 %.

Die Ausgaben für Renten erreichten 2009 in der EU-27 eine Höhe von 13,1 % des BIP, wobei sich die Bandbreite zwischen einem Höchstwert von 16,0 % in Italien und Tiefstwerten von knapp über 7 % in Irland und Zypern bewegte (siehe Abbildung 3). Für die Altenpflege wurden im selben Jahr in der EU-27 0,5 % of des BIP bereitgestellt; in Schweden war der Anteil jedoch knapp fünfmal höher als der Durchschnittswert. In Griechenland, Estland, Belgien, Bulgarien, Rumänien, Zypern und Deutschland dagegen machten die Ausgaben für die Altenpflege 0,1 % des BIP oder weniger aus (siehe Abbildung 4).

Die durchschnittlichen Renten (Medianwerte) der 65- bis 74-Jährigen lagen im Jahr 2010 in der EU-27 allgemein unter den Durchschnittsverdiensten der 50- bis 59-Jährigen (siehe Abbildung 5). Besonders deutlich war dieser Unterschied in Zypern, Griechenland, Bulgarien und Dänemark, wo die Renten zwischen 36 % und 44 % der Höhe des Durchschnittsverdienstes der 50- bis 59-Jährigen erreichten. Am höchsten war dieses Aggregatsersatzverhältnis mit mindestens 60 % in Luxemburg, Frankreich, Rumänien (2011), der Slowakei und Österreich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die relativ niedrigen Verhältniszahlen auch die Folge eines geringen Erfassungsgrads und/oder niedriger Lohnersatzquoten aus den gesetzlichen Rentensystemen sein können. Weitere Gründe können fehlende Berufsjahre oder die unvollständige Angabe von Einkünften in den Steuererklärungen sein.

Wie die Aufgliederung der im Jahr 2009 in der EU-27 erzielten Sozialschutzeinnahmen zeigt, handelte es sich dabei hauptsächlich um staatliche Zuweisungen (39,1 %) und die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (36,7 %). Der von den Versicherten aufgebrachte Anteil belief sich auf etwa ein Fünftel (20,1 %) (siehe Abbildung 6).

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die Daten zu den Sozialschutzausgaben und -einnahmen werden nach der Methodik des Europäischen Systems der Integrierten Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) erstellt. Das ESSOSS wurde entwickelt, um die Finanzströme im Bereich des Sozialschutzes zwischen den Mitgliedstaaten vergleichen zu können.

In April 2007 wurde mit der Verordnung Nr. 458/2007 des Ratesund des Europäischen Parlaments die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung der ESSOSS-Daten ab dem Bezugsjahr 2006 geschaffen. Diese Verordnung wurde später durch zwei Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission (1322/2007 und 10/2008) ergänzt.

Zu den Sozialschutzausgaben gehören: Sozialleistungen, Verwaltungskosten (die Kosten, die dem System für die Bewirtschaftung und Verwaltung berechnet werden) sowie sonstige Ausgaben der Sozialschutzsysteme (verschiedene Ausgaben wie z. B. die Zahlung von Vermögenseinkommen).

Sozialleistungen sind direkte Transfers der Sozialschutzsysteme in Form von Geld- oder Sachleistungen an private Haushalte und Einzelpersonen zur Verringerung der Lasten, die mit einem oder mehreren der nachstehend genannten Risiken oder Bedürfnisse verbunden sind. Die privaten Haushalte beziehen Sozialleistungen von Sozialversicherungsfonds, anderen staatlichen Stellen, privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (POOE), Arbeitgebern, die Sozialschutzsysteme ohne spezielle Deckungsmittel verwalten, Versicherungsunternehmen oder anderen institutionellen Einheiten, die private Sozialschutzsysteme mit speziellen Deckungsmitteln verwalten.

Die Sozialleistungen werden nach den acht Funktionen des Sozialschutzes untergliedert, die für bestimmte Risiken oder Bedürfnisse stehen:

  • Leistungen der Funktion „Krankheit/Gesundheitsversorgung“ – Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall, medizinische Versorgung und Versorgung mit Arzneimitteln;
  • Leistungen der Funktion „Invalidität/Gebrechen“ – Invalidenrenten und die Versorgung Behinderter mit Waren und Dienstleistungen (ohne medizinische Versorgung);
  • Altersleistungen – Altersruhegeld und die Versorgung älterer Menschen mit Waren und Dienstleistungen (außer medizinische Versorgung);
  • Hinterbliebenenleistungen – finanzielle Unterstützung und Hilfe im Zusammenhang mit einem Todesfall in der Familie, wie Hinterbliebenenrenten;
  • Leistungen für Familie/Kinder – Unterstützung (ohne medizinische Versorgung) im Zusammenhang mit den Kosten für Schwangerschaft, Geburt, Kindererziehung und der Betreuung anderer Familienangehöriger;
  • Leistungen der Funktion „Arbeitslosigkeit“ – unter anderem durch öffentliche Stellen finanzierte Berufsbildungsmaßnahmen;
  • Leistungen der Funktion „Wohnen“ – Maßnahmen staatlicher Behörden, die private Haushalte bei der Aufbringung der Wohnkosten unterstützen;
  • Leistungen gegen soziale Ausgrenzung soweit nicht anderweitig klassifiziert – Einkommensbeihilfen, Wiedereingliederung von Alkohol- und Drogenabhängigen und sonstige Leistungen (außer medizinische Versorgung).

Das Aggregat „Renten“ umfasst einen Teil der regelmäßigen Barleistungen, die bei Invalidität/Gebrechen, für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung und im Fall von Arbeitslosigkeit vorgesehen sind. Es ist als die Summe folgender Sozialleistungen definiert: Invaliditätsrente, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrente, vorgezogene Altersrente, Teilrente, Hinterbliebenenrente und Altersübergangsgeld aufgrund der Arbeitsmarktlage.

Ausgaben für die Altenpflege sind definiert als der prozentuale Anteil der für die Altenpflege aufgewendeten Sozialschutzausgaben am BIP. Diese Ausgaben umfassen Pflegegelder, Unterbringung und Hilfestellung im Alltag.

Mit dem Aggregatsersatzverhältnis wird die Differenz zwischen Brutto-Altersleistungen und Bruttoverdiensten gemessen. Es ist definiert als das Verhältnis der medianen persönlichen Bruttorenten von Personen im Alter zwischen 65 und 74 Jahren zum medianen persönlichen Bruttoverdienst von Personen zwischen 50 und 59 Jahren, ohne sonstige Sozialleistungen, und wird in Prozent angegeben. Diese Daten werden im Rahmen der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) erhoben.

Die für den Sozialschutz zuständigen Systeme werden auf unterschiedliche Weise finanziert. Ihre Einnahmen umfassen Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Versicherten, Beiträge des Staates und sonstige Einnahmen. Letztere stammen aus verschiedenen Quellen (z. B. Zinsen, Dividenden, Mieten und Forderungen gegenüber Dritten). Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind alle von den Arbeitgebern erbrachten Aufwendungen, mit denen die Ansprüche auf Sozialleistungen ihrer Arbeitnehmer, ehemaligen Arbeitnehmer und deren Unterhaltsberechtigter gesichert werden. Sie können von gebietsansässigen oder gebietsfremden Arbeitgebern gezahlt werden. Dazu gehören alle Zahlungen der Arbeitgeber an Sozialschutzsysteme (tatsächliche Beiträge) sowie direkt von Arbeitgebern an Arbeitnehmer gezahlte Sozialleistungen (unterstellte Beiträge). Die Sozialbeiträge der Versicherten umfassen die von Arbeitnehmern, Selbständigen, Rentnern und sonstigen Personen entrichteten Beiträge.

Kontext

Mit den in der EU im Allgemeinen hoch entwickelten Sozialschutzsystemen sollen die Menschen (bis zu einem gewissen Grad) im Falle von Risiken und Bedürfnissen geschützt werden, die mit Arbeitslosigkeit, elterlichen Pflichten, Krankheit/Gesundheitsversorgung und Invalidität/Gebrechen, Tod eines Ehegatten oder Elternteils, Alter, Wohnen und sozialer Ausgrenzung (soweit nicht anderweitig klassifiziert) verbunden sind.

Die Rentensysteme können die Leistungsempfänger in die Lage versetzen, den Lebensstandard ihrer letzten Jahre der Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten. Die größte Herausforderung, vor der die Sozialschutzsysteme in den kommenden Jahren stehen werden, ist die Frage der Finanzierung angesichts der zunehmenden Bevölkerungsalterung in Europa – der Anteil älterer Menschen steigt und der Anteil der erwerbstätigen Personen nimmt ab.

Den wichtigsten politischen Rahmen in diesem Bereich bildet die offene Methode der Koordinierung im Bereich des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung, die auf die Förderung des sozialen Zusammenhalts und sozialer Gleichheit abzielt, die durch angemessene und für alle zugängliche und finanziell nachhaltige Sozialschutzsysteme und Politikkonzepte der sozialen Eingliederung verwirklicht werden sollen. In der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Zusammenarbeiten, zusammen mehr erreichen: ein neuer Rahmen für die offene Koordinierung der Sozialschutzpolitik und der Eingliederungspolitik in der Europäischen Union“ (KOM(2005) 706 endg.) werden die Zielsetzungen dargestellt, die unter anderem folgende Verpflichtungen umfassen:

  • die Beseitigung der Armut und sozialen Ausgrenzung entscheidend voranbringen;
  • angemessene und nachhaltige Renten gewährleisten;
  • eine allen zugängliche, gute und dauerhaft gesicherte Gesundheitsfürsorge und Langzeitpflege sicherstellen.

Für die Gestaltung und Finanzierung der Sozialschutzsysteme ist jeder Mitgliedstaat selbst zuständig. Die Modelle der einzelnen Mitgliedstaaten weichen aus diesem Grund zwar etwas voneinander ab, die EU sorgt aber durch ihre koordinierende Rolle dafür, dass Menschen, die in einen anderen Mitgliedstaat ziehen, weiterhin angemessenen Sozialschutz erhalten. In dieser Funktion fördert die EU auch Maßnahmen der Mitgliedstaaten, mit denen Armut und soziale Ausgrenzung bekämpft werden, und Initiativen zur Reformierung der Sozialschutzsysteme durch den Austausch über politische Konzepte und Erfahrungen. Diese Methode wird als Koordinierungsprozess in den Bereichen Sozialschutz und soziale Eingliederung bezeichnet – sie unterstützt die Strategie Europa 2020 und ihr wird auf dem Weg Europas zu einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft eine wichtige Rolle zukommen.

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Gesamtausgaben für den Sozialschutz(tps00098)
Gesamtausgaben für den Sozialschutz pro Kopf in ECU/EUR (tps00099)
Gesamtausgaben für den Sozialschutz pro Einwohner in KKS (tps00100)
Gesamtausgaben für den Sozialschutz nach Art (tps00101)
Gesamtausgaben für Sozialleistungen(tps00102)
Gesamtausgaben für die Verwaltungskosten (tps00104)
Sonstige Ausgaben für den Sozialschutz (tps00105)
Sozialleistungen nach ihrer Funktion (tps00106)
Sozialleistungen pro Kopf der Bevölkerung nach Funktion(tps00107)
Rentenausgaben (tps00103)
Ausgaben für Altenpflege (tsdde530)
Sozialschutzeinnahmen nach Einnahmenart (tps00108)

Datenbank

Ausgaben des Sozialschutzes (spr_expend)
Ausgaben: wichtigste Ergebnisse (spr_exp_sum)
Renten(spr_exp_pens)
Ausgaben - Tabellen pro Funktion, aggregierte Leistungen und gruppierte Systeme, pro Währung (spr_exp_cur)
Tabellen pro Funktion, aggregierte Leistungen und gruppierte Systeme - in Mio. Landeswährung (spr_exp_nac)
Tabellen pro Funktion, aggregierte Leistungen und gruppierte Systeme - in Mio. EUR(spr_exp_eur)
Tabellen pro Funktion, aggregierte Leistungen und gruppierte Systeme - in Mio. KKS(spr_exp_pps)
Tabellen pro Funktion, aggregierte Leistungen und gruppierte Systeme - in KKS pro Einwohner (spr_exp_ppsh)
Tabellen pro Funktion, aggregierte Leistungen und gruppierte Systeme - in % des BIP (spr_exp_gdp)
Ausgaben - Tabellen pro Leistung, pro Funktion (spr_exp_func)
Tabellen pro Leistungen - Funktion Krankheit/Gesundheitsversorgung (spr_exp_fsi)
Tabellen pro Leistungen - Funktion Invalidität/Gebrechen (spr_exp_fdi)
Tabellen pro Leistungen - Funktion Alter (spr_exp_fol)
Tabellen pro Leistungen - Funktion Hinterbliebene (spr_exp_fsu)
Tabellen pro Leistungen - Funktion Familie/Kinder(spr_exp_ffa)
Tabellen pro Leistungen - Funktion Arbeitslosigkeit (spr_exp_fun)
Tabellen pro Leistungen - Funktion Wohnverhältnisse (spr_exp_fho)
Tabellen pro Leistungen - Funktion soziale Ausgrenzung n.a.z. (spr_exp_fex)
Tabellen pro Leistungen - Funktion alle Funktionen (spr_exp_fto)
Einnahmen des Sozialschutzes (spr_receipts)
Einnahmen nach Typen (spr_rec_sumt)
Einnahmen nach Herkunftssektoren (spr_rec_sums)
Einnahmen - Tabellen nach Herkunftssektoren und Typen, in Mio Landeswährung (einschließlich der „Eurofix“-Zeitreihen für die Länder des Euroraums) (spr_rec_nac)
Einnahmen - Tabellen nach Herkunftssektoren und Typen, in Mio EUR(spr_rec_eur)
Einnahmen - Tabellen nach Herkunftssektoren und Typen, in % des BIP (spr_rec_gdp)
Renten(spr_pension)
Rentenempfänger zum 31. Dezember (spr_pns_ben)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

  • Verordnung (EG) Nr. 10/2008 vom 8. Januar 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die Definitionen, die detaillierten Klassifikationen und die Aktualisierung der Verbreitungsregelungen für das ESSOSS-Kernsystem und das Modul Rentenempfänger
  • Verordnung Nr. 458/2007 vom 25. April 2007 über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS)
  • Verordnung Nr. 1322/2007 vom 12. November 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die geeigneten Formate für die Datenübermittlung, die zu übermittelnden Ergebnisse und die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung für das ESSOSS-Kernsystem und das Modul Rentenempfänger
  • Verordnung Nr. 110/2011 vom 8. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die geeigneten Formate für die Datenübermittlung, die zu übermittelnden Ergebnisse und die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung für das ESSOSS-Modul über die Nettosozialleistungen
  • Verordnung Nr. 263/2011 vom 17. März 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) in Bezug auf den Beginn einer umfassenden Datenerhebung für das ESSOSS-Modul Nettosozialschutzleistungen

Siehe auch