Statistics Explained

Archive:Statistiken zum Sozialschutz

Revision as of 16:03, 8 October 2012 by EXT-H-McCormack (talk | contribs)
PAGE UNDER CONSTRUCTION !!!
Daten von Oktober 2011. Neueste Daten: Weitere Informatonen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank

In diesem Kapitel werden die aktuellen statistischen Daten über den Sozialschutz in der Europäischen Union (EU) untersucht. Der Sozialschutz umfasst alle Eingriffe öffentlicher oder privater Stellen zur Verringerung der Lasten, die für private Haushalte oder Einzelpersonen durch bestimmte Risiken oder Bedürfnisse entstehen, sofern diese weder eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit erfordern noch im Rahmen individueller Maßnahmen erfolgen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Tabelle 1: Sozialschutzausgaben, 1998-2008
(in % des BIP) - Quelle: Eurostat (tps00098)
Abbildung 1: Sozialschutzausgaben pro Kopf, 2008
(in KKS) - Quelle: Eurostat (tps00100)
Abbildung 2: Sozialleistungen, EU-27, 2008 (1)
(in %, auf KKS-Basis) - Quelle: Eurostat (spr_exp_sum)
Abbildung 3: Rentenausgaben, 2008
(in % des BIP) - Quelle: Eurostat (tps00103)
Abbildung 4: Ausgaben für die Altenpflege, 2008
(in % des BIP) - Quelle: Eurostat (tsdde530)
Abbildung 5: Aggregatsersatzverhältnis, 2009 (1)
(in %) - Quelle: Eurostat (ilc_pnp3)
Abbildung 6: Sozialschutzeinnahmen, EU-27, 2008 (1)
(in % der Gesamteinnahmen) - Quelle: Eurostat (spr_rec_sumt)

Der Anteil der Sozialschutzausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag in der EU-27 2008 bei 26,4 % (siehe Tabelle 1). In den EU-Mitgliedstaaten war das Niveau der Sozialschutzausgaben in Relation zum BIP am höchsten in Frankreich (30,8 %), Dänemark (29,7 %) und in Schweden (29,4 %); in zehn Ländern der EU-15 lag der Wert über 25 % des BIP. Im Gegensatz hierzu beliefen sich die Sozialschutzausgaben in allen Mitgliedstaaten, die der EU 2004 bzw. 2007 beitraten, mit Ausnahme Sloweniens und Ungarns, auf weniger als 20 % des BIP.

Mit dem Kaufkraftstandard (KKS) ist es möglich, bei den Sozialschutzausgaben pro Einwohner Ländervergleiche unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Preisniveaus anzustellen. Die Sozialschutzausgaben pro Einwohner waren 2008 in Luxemburg am höchsten (14 057 KKS pro Einwohner), in einigem Abstand gefolgt von den Niederlanden, Schweden, Dänemark, Österreich, Frankreich und Belgien, wo die Sozialschutzausgaben pro Einwohner jeweils zwischen 9 600 and 8 200 KKS lagen (siehe Abbildung 1). Im Gegensatz dazu betrugen die Aufwendungen in Lettland, Rumänien und Bulgarien weniger als 2 000 KKS pro Einwohner. Diese stark voneinander abweichende Werte rühren zum Teil von dem zwischen den Ländern bestehenden Wohlstandsgefälle her, spiegeln aber auch Unterschiede bei den Sozialschutzsystemen, der Bevölkerungsentwicklung, den Arbeitslosenquoten und bei anderen sozialen, institutionellen und wirtschaftlichen Faktoren wider.

Bei den Sozialleistungen (dem größten Einzelposten der Gesamtausgaben für Sozialschutz) entfiel der größte Teil der Ausgaben der EU-27 auf Altersleistungen sowie auf Leistungen für Krankheits- und Gesundheitsversorgung. Beide Funktionen zusammengenommen machten 2008 68,8 % der gesamten Sozialleistungen aus (siehe Abbildung 2). Die Leistungen für Familie/Kinder, Invalidität/Gebrechen, Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit machten jeweils zwischen 5 % und 8 % der Gesamtausgaben aus, auf die Funktion „Wohnen“ entfielen hingegen 2,1 %.

Die Ausgaben für Renten erreichten 2008 in der EU-27 eine Höhe von 11,7 % des BIP, wobei sich die Bandbreite zwischen einem Höchstwert von 15,0 % in Italien und dem Tiefstwert von 6,0 % in Irland und Lettland bewegte (siehe Abbildung 3). Für die Altenpflege wurden im selben Jahr in der EU-27 0,4 % des BIP bereitgestellt; in Schweden war der Anteil jedoch fast sechsmal höher als der Durchschnittswert. In Griechenland, Estland, Belgien, Bulgarien, Rumänien und Zypern dagegen machten die Ausgaben für die Altenpflege unter 0,1 % des BIP aus (siehe Abbildung 4).

Die durchschnittlichen Renten (Medianwerte) der 65 bis 74 Jährigen lagen im Jahr 2009 in der EU-27 allgemein unter den Durchschnittsverdiensten der 50 bis 59 Jährigen (siehe Abbildung 5). Besonders deutlich war dieser Unterschied in Zypern, Lettland, und Bulgarien, wo die Renten etwa ein Drittel der Höhe des Verdiensts der 50 bis 59 Jährigen erreichten. Am höchsten war dieses Aggregatsersatzverhältnis mit über 60 % in Frankreich, Österreich, Luxemburg, Ungarn und Schweden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die relativ niedrigen Verhältniszahlen auch die Folge eines geringen Erfassungsgrads und/oder niedriger Lohnersatzquoten aus den gesetzlichen Rentensystemen sein können. Weitere Gründe können fehlende Berufsjahre oder die unvollständige Angabe von Einkünften in den Steuererklärungen sein.

Wie die Aufgliederung der im Jahr 2008 in der EU 27 erzielten Sozialschutzeinnahmen zeigt, handelte es sich dabei hauptsächlich um staatliche Zuweisungen (38,2 %) und die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (37,1 %). Der von den Versicherten aufgebrachte Anteil belief sich auf etwa ein Fünftel (20,4 %) (siehe Abbildung 6).

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die Daten zu den Sozialschutzausgaben und einnahmen werden nach der Methodik des Europäischen Systems integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) erstellt. Das ESSOSS wurde entwickelt, um die Finanzströme im Bereich des Sozialschutzes zwischen den Mitgliedstaaten vergleichen zu können. Im April 2007 wurde mit der Verordnung Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung der ESSOSS-Daten ab dem Bezugsjahr 2006 geschaffen. Diese Verordnung wurde später durch zwei Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission (1322/2007 und 10/2008) ergänzt.

Zu den Sozialschutzausgaben gehören Sozialleistungen, Verwaltungskosten (die Kosten, die dem System für die Bewirtschaftung und Verwaltung berechnet werden) sowie sonstige Ausgaben der Sozialschutzsysteme (verschiedene Ausgaben wie z. B. die Zahlung von Vermögenseinkommen).

Sozialleistungen sind direkte Transfers der Sozialschutzsysteme in Form von Geld- oder Sachleistungen an private Haushalte und Einzelpersonen zur Verringerung der Lasten, die mit einem oder mehreren der nachstehend genannten Risiken oder Bedürfnisse verbunden sind. Die privaten Haushalte beziehen Sozialleistungen von Institutionen der Sozialversicherung, anderen staatlichen Stellen, privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (POOE), Arbeitgebern, die Sozialschutzsysteme ohne spezielle Deckungsmittel verwalten, Versicherungsunternehmen oder anderen institutionellen Einheiten, die private Sozialschutzsysteme (mit speziellen Deckungsmitteln) verwalten.

Die Sozialleistungen werden nach den acht Funktionen des Sozialschutzes untergliedert, die für bestimmte Risiken oder Bedürfnisse stehen:

  • Leistungen der Funktion „Krankheit/Gesundheitsversorgung“ – Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall, medizinische Versorgung und Versorgung mit Arzneimitteln;
  • Leistungen der Funktion „Invalidität/Gebrechen“ – Invalidenrenten und die Versorgung Behinderter mit Waren und Dienstleistungen (ohne medizinische Versorgung);
  • Altersleistungen – Altersruhegeld und die Versorgung älterer Menschen mit Waren und Dienstleistungen (außer medizinische Versorgung);
  • Hinterbliebenenleistungen – finanzielle Unterstützung und Hilfe im Zusammenhang mit einem Todesfall in der Familie, wie Hinterbliebenenrenten;
  • Leistungen für Familie/Kinder – Unterstützung (ohne medizinische Versorgung) im Zusammenhang mit den Kosten für Schwangerschaft, Geburt, Kindererziehung und der Betreuung anderer Familienangehöriger;
  • Leistungen der Funktion „Arbeitslosigkeit“ – unter anderem durch öffentliche Stellen finanzierte Berufsbildungsmaßnahmen;
  • Leistungen der Funktion „Wohnen“ – Maßnahmen staatlicher Behörden, die private Haushalte bei der Aufbringung der Wohnkosten unterstützen;
  • Leistungen gegen soziale Ausgrenzung soweit nicht anderweitig klassifiziert – Einkommensbeihilfen, Wiedereingliederung von Alkohol- und Drogenabhängigen und sonstige Leistungen (außer medizinische Versorgung).

Das Aggregat „Renten“ umfasst einen Teil der regelmäßigen Barleistungen, die bei Invalidität/Gebrechen, für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung und im Fall von Arbeitslosigkeit vorgesehen sind. Es ist als die Summe folgender Sozialleistungen definiert: Invaliditätsrente, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrente, vorgezogene Altersrente, Teilrente, Hinterbliebenenrente und Altersübergangsgeld aufgrund der Arbeitsmarktlage.

Ausgaben für die Altenpflege sind definiert als der prozentuale Anteil der für die Altenpflege aufgewendeten Sozialschutzausgaben am BIP. Diese Ausgaben umfassen Pflegegelder, Unterbringung und Hilfestellung im Alltag.

Mit dem Aggregatsersatzverhältnis wird die Differenz zwischen Brutto-Altersleistungen und Bruttoverdiensten gemessen. Es ist definiert als das Verhältnis der medianen persönlichen Bruttorenten von Personen im Alter zwischen 65 und 74 Jahren zum medianen persönlichen Bruttoverdienst von Personen zwischen 50 und 59 Jahren, ohne sonstige Sozialleistungen, und wird in Prozent angegeben.

Die für den Sozialschutz zuständigen Systeme werden auf unterschiedliche Weise finanziert. Ihre Einnahmen umfassen Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Versicherten, Beiträge des Staates und sonstige Einnahmen. Letztere stammen aus verschiedenen Quellen (z. B. Zinsen, Dividenden, Mieten und Forderungen gegenüber Dritten). Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind alle von den Arbeitgebern erbrachten Aufwendungen, mit denen die Ansprüche auf Sozialleistungen ihrer Arbeitnehmer, ehemaligen Arbeitnehmer und deren Unterhaltsberechtigter gesichert werden. Sie können von gebietsansässigen oder gebietfremden Arbeitgebern gezahlt werden. Dazu gehören alle Zahlungen der Arbeitgeber an Sozialschutzsysteme (tatsächliche Beiträge) sowie direkt von Arbeitgebern an Arbeitnehmer gezahlte Sozialleistungen (unterstellte Beiträge). Die Sozialbeiträge der Versicherten umfassen die von Arbeitnehmern, Selbständigen, Rentnern und sonstigen Personen entrichteten Beiträge.

Kontext

Mit den in der EU hoch entwickelten Sozialschutzsystemen sollen die Menschen im Falle von Risiken und Bedürfnissen geschützt werden, die mit Arbeitslosigkeit, elterlichen Pflichten, Krankheit/Gesundheitsversorgung und Invalidität/Gebrechen, Tod eines Ehegatten oder Elternteils, Alter, Wohnen und sozialer Ausgrenzung (soweit nicht anderweitig klassifiziert) verbunden sind.

Die Rentensysteme können die Leistungsempfänger in die Lage versetzen, den Lebensstandard ihrer letzten Jahre der Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten. Die größte Herausforderung, vor der die Sozialschutzsysteme in den kommenden Jahren stehen werden, ist die Frage der Finanzierung angesichts der zunehmenden Bevölkerungsalterung in Europa – der Anteil älterer Menschen steigt und der Anteil der erwerbstätigen Personen nimmt ab.

Für die Gestaltung und Finanzierung der Sozialschutzsysteme ist jeder Mitgliedstaat selbst zuständig. Die Modelle der einzelnen Mitgliedstaaten weichen aus diesem Grund zwar etwas voneinander ab, die EU sorgt aber durch ihre koordinierende Rolle dafür, dass Menschen, die in einen anderen Mitgliedstaat ziehen, weiterhin angemessenen Sozialschutz erhalten. In dieser Funktion fördert die EU auch Maßnahmen der Mitgliedstaaten, mit denen Armut und soziale Ausgrenzung bekämpft werden, und Initiativen zur Reformierung der Sozialschutzsysteme durch den Austausch über politische Konzepte und Erfahrungen. Diese Methode wird als Koordinierungsprozess in den Bereichen Sozialschutz und soziale Eingliederung bezeichnet – sie unterstützt die Strategie Europa 2020 und ihr wird auf dem Weg Europas zu einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft eine wichtige Rolle zukommen.

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Ausgaben für den Sozialschutz (tps00098)
Gesamtausgaben für den Sozialschutz pro Kopf in ECU/EUR (tps00099)
Ausgaben für den Sozialschutz pro Einwohner (tps00100)
Gesamtausgaben für den Sozialschutz nach Art (tps00101)
Gesamtausgaben für die Sozialleistungen (tps00102)
Gesamtausgaben für die Verwaltungskosten (tps00104)
Sonstige Ausgaben für den Sozialschutz (tps00105)
Sozialleistungen nach ihrer Funktion (tps00106)
Sozialleistungen pro Kopf der Bevölkerung (tps00107)
Rentenausgaben (tps00103)
Ausgaben für Altenpflege (tsdde530)
Sozialschutzeinnahmen nach Einnahmenart (tps00108)

Datenbank

Ausgaben des Sozialschutzes (spr_expend)
Ausgaben: wichtigste Ergebnisse (spr_exp_sum)
Renten (spr_exp_pens)
Ausgaben - Tabellen pro Funktion, aggregierte Leistungen und gruppierte Systeme, pro Währung (spr_exp_cur)
Tabellen pro Funktion, aggregierte Leistungen und gruppierte Systeme - in MIO Landeswährung (spr_exp_nac)
Tabellen pro Funktion, aggregierte Leistungen und gruppierte Systeme - in MIO von EUR (spr_exp_eur)
Tabellen pro Funktion, aggregierte Leistungen und gruppierte Systeme - in MIO KKS (spr_exp_pps)
Tabellen pro Funktion, aggregierte Leistungen und gruppierte Systeme - in KKS pro Einwohner
Tabellen pro Funktion, aggregierte Leistungen und gruppierte Systeme - in % des BIP (spr_exp_gdp)
Ausgaben - Tabellen pro Leistungen, pro Funktion (spr_exp_func)
Tabellen pro Leistungen - Funktion Krankheit/Gesundheitsversorgung (spr_exp_fsi)
Tabellen pro Leistungen - Funktion Invalidität/Gebrechen (spr_exp_fdi)
Tabellen pro Leistungen - Funktion hohes Alter (spr_exp_fol)
Tabellen pro Leistungen - Funktion Hinterbliebene (spr_exp_fsu)
Tabellen pro Leistungen - Funktion Familie/Kinder (spr_exp_ffa)
Tabellen pro Leistungen - Funktion Arbeitslosigkeit (spr_exp_fun)
Tabellen pro Leistungen - Funktion Wohnverhältnisse (spr_exp_fho)
Tabellen pro Leistungen - Funktion soziale Ausgrenzung n.a.z. (spr_exp_fex)
Tabellen pro Leistungen - alle Funktionen (spr_exp_fto)
Einnahmen des Sozialschutzes (spr_receipts)
Einnahmen nach Typen (spr_rec_sumt)
Einnahmen nach Herkunftssektoren (spr_rec_sums)
Einnahmen - Tabellen nach Herkunftssektoren und Typen, in MIO Landeswährung (einschließlich die 'Eurofix'-Zeitreihen für die Länder der Euroraum) (spr_rec_nac)
Einnahmen - Tabellen nach Herkunftssektoren und Typen, in MIO EUR (spr_rec_eur)
Einnahmen - Tabellen nach Herkunftssektoren und Typen, in % des BIP (spr_rec_gdp)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen, Abbildungen und Karten (MS Excel)

Weitere Informationen

  • ESSPROS Manual - 1996 (auf Englisch)
  • ESSPROS Manual - 2008 (auf Englisch)
  • ESSPROS Manual - 2011 (auf Englisch)
  • Verordnung (EG) Nr. 10/2008 vom 8. Januar 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die Definitionen, die detaillierten Klassifikationen und die Aktualisierung der Verbreitungsregelungen für das ESSOSS-Kernsystem und das Modul Rentenempfänger Text von Bedeutung für den EWR
  • Verordnung (EG) Nr. 458/2007 vom 25. April 2007 über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS)( Text von Bedeutung für den EWR).
  • Verordnung (EG) Nr. 1322/2007 vom 12. November 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die geeigneten Formate für die Datenübermittlung, die zu übermittelnden Ergebnisse und die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung für das ESSOSS-Kernsystem und das Modul Rentenempfänger

Weblinks

Siehe auch