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Archive:Statistiken zu Innovation und Informationsgesellschaft - Einführung

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Wissenschaft ist Teil nahezu jedes Aspekts unseres Lebens: Wir brauchen nur den Lichtschalter zu betätigen, schon geht das Licht an. Wenn wir krank sind, helfen uns Arzneimittel, wieder gesund zu werden. Wenn wir uns mit einem Freund unterhalten wollen, greifen wir einfach zum Telefon oder schicken ihm eine SMS oder E-Mail. Europa kann auf eine lange Tradition herausragender Leistungen in Forschung und Innovation zurückblicken – die industrielle Revolution hatte ihren Ursprung in Europa. Heute ist die Europäische Union (EU) in einer ganzen Reihe modernster Industriezweige weltweit führend, beispielsweise in der Biotechnologie, der Pharmaindustrie, in der Telekommunikationsbranche und in der Luft- und Raumfahrt.

Forschung und Entwicklung (FuE) gelten vielfach als Triebkräfte für wirtschaftliches Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen, doch reicht ihr Einfluss weit über den rein wirtschaftlichen Bereich hinaus, da Forschung und Entwicklung unter anderem zur Lösung von Umweltfragen oder Beseitigung von Sicherheitsbedrohungen auf internationaler Ebene beitragen, für bessere Lebensmittelsicherheit sorgen oder zur Entwicklung neuer Arzneimittel für die Bekämpfung von Krankheiten und chronischen Erkrankungen führen können.

Seit ihrer Einführung im Jahr 1984 spielen die Rahmenprogramme der EU für Forschung und Entwicklung bei multidisziplinären Forschungsaktivitäten eine führende Rolle. Das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (RP7) ist das Hauptinstrument der EU für die Finanzierung der Forschung in Europa. Es erstreckt sich über den Zeitraum 2007 bis 2013 und umfasst ein Gesamtbudget von 50,521 Mrd. EUR; weitere 2,751 Mrd. EUR wurden für den Zeitraum 2007-2011 für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich im Rahmen des Euratom-Vertrags eingestellt. Die Mittel sind generell zur Finanzierung von Zuschüssen für die Arbeit von Wissenschaftlern und Forschern in ganz Europa vorgesehen – in der Regel durch die Kofinanzierung von Forschungsarbeiten, technologischer Entwicklung und Demonstrationsvorhaben. Das RP7 umfasst die vier breit angelegten Programme „Zusammenarbeit“ (Forschungszusammenarbeit), „Ideen“ (Europäischer Forschungsrat), „Menschen“ (Humanpotenzial) und „Kapazitäten“ (Forschungskapazitäten). Durch diese Programme soll das Entstehen europäischer Exzellenzzentren zu einem breiten Spektrum wissenschaftlicher Themen gefördert werden, z. B. Informationstechnologien, Energie und Klimawandel, Gesundheit, Lebensmittel und Sozialwissenschaften. Daneben sieht das RP7 auch direkte Forschungstätigkeiten der eigenen Forschungseinrichtung der Europäischen Kommission, der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) vor, deren Aktivitäten sich auf 17 Tätigkeitsbereiche erstrecken. Der Schwerpunkt der Arbeit der GFS liegt darauf, Erkenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Umwelt und Gesundheit sowie innerer und äußerer Sicherheit zu gewinnen und die Wachstumsstrategie Europa 2020 zu unterstützen.

Im März 2000 beschloss der Europäische Rat von Lissabon die Schaffung des Europäischen Forschungsraums (EFR). Der EFR dient dem offenen und transparenten Austausch von wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und Fertigkeiten, Ideen und Know-how. Die Forschung in Europa wird häufig als stark nach Ländern und Einrichtungen fragmentiert dargestellt; tatsächlich ist es so, dass es – bedingt durch die zunehmende Komplexität, den interdisziplinären Charakter und den hohen finanziellen Aufwand der Forschungsarbeit – für einzelne Mitgliedstaaten schwierig ist, in wichtigen Fortschrittsfeldern von Wissenschaft und Technologie eine Führungsrolle zu übernehmen.

Durch das im April 2007 veröffentlichte Grünbuch der Europäischen Kommission ‘Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven’ erhielt der EFR neue Impulse. Im Mai 2008 wurden im Rahmen des so genannten Ljubljana-Prozesses neue Initiativen zur Weiterentwicklung des EFR eingeleitet, darunter Initiativen in fünf verschiedenen Bereichen: Forscherlaufbahnen und mobilität, Forschungsinfrastrukturen, Verbreitung von Wissen, Forschungsprogramme sowie internationale Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technologie. Im Rahmen des EFR soll in den Jahren bis 2020 ein einheitlicher europäischer Arbeitsmarkt für Forscher geschaffen werden und außerdem einheitliche Märkte für Wissen und für innovative Waren und Dienstleistungen. Darüber hinaus wird der EFR den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses und den Dialog zwischen der Gesellschaft und der Wissenschafts- und Technologiegemeinschaft fördern, er wird von einer starken, mit öffentlichen Mitteln unterstützten Wissenschafts- und Technologiebasis sowie Infrastrukturen und Kapazitäten für die Spitzenforschung in ganz Europa profitieren, die gemeinsame Gestaltung von politischen Maßnahmen in den Bereichen Forschung, Bildung und Innovation ermöglichen, große Herausforderungen im Rahmen strategischer Partnerschaften angehen und Europa in die Lage versetzen, gegenüber seinen wichtigen internationalen Partnern mit einer Stimme zu sprechen.

Die internationale Zusammenarbeit ist fester Bestandteil der Wissenschaftspolitik der EU, sie umfasst Programme, die den Zugang Europas zu wissenschaftlichem Fachwissen in aller Welt verbessern, führende Wissenschaftler nach Europa bringen, zu internationalen Antworten auf gemeinsame Probleme beitragen und die Forschung in den Dienst der Außen- und der Entwicklungspolitik der EU stellen sollen. Im Dezember 2008 verabschiedete der Rat (Wettbewerbsfähigkeit) eine Vision 2020 für den EFR, die die Einführung des freien Verkehrs von Forschern, Wissen und Technologie als einer „fünften Grundfreiheit“ für den EU-Binnenmarkt vorsieht.

Im Oktober 2010 startete die Europäische Kommission unter der Bezeichnung ‘Innovationsunion’ (KOM(2010) 546 endg.) eine Leitinitiative der Strategie Europa 2020. In ihrer Mitteilung stellt die Kommission ein strategisches Gesamtkonzept vor, mit dem unterschiedlichen Herausforderungen, wie Klimawandel, Energie- und Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und Bevölkerungsalterung, begegnet werden soll. Die darin unterbreiteten Vorschläge sehen vor, dass Maßnahmen des öffentlichen Sektors dazu eingesetzt werden, Anreize für die Privatwirtschaft zu setzen und Engpässe zu beseitigen, die verhindern, dass Ideen zur Marktfähigkeit heranreifen (z. B. Zugang zu Finanzmitteln, fragmentierte Forschungssysteme und Märke, unzureichende Nutzung des öffentlichen Auftragswesens zur Innovationsförderung und schnellere Entwicklung harmonisierter Normen und technischer Spezifikationen). Europäische Innovationspartnerschaften (EIP) sind Bestandteil der Innovationsunion; sie sollen bei der Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen als Rahmen dienen, indem sie Aktivitäten und politische Maßnahmen von der Grundlagenforschung bis hin zu marktorientierten Lösungen zusammenbringen. – Weitere Informationen enthält der Artikel zur Innovationsstatistik.

Horizont 2020 ist geplant als das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für die Zeit nach 2013; es stützt sich auf das RP7, das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und auf das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (ETI). Die Europäische Kommission verabschiedete im Februar 2011 ein Grünbuch mit dem Titel ‘Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation’ (KOM(2011) 48), in dem sie wesentliche Änderungen für die Finanzierung von Forschung und Innovation durch die EU vorschlug, wodurch die Beteiligung vereinfacht, der wissenschaftliche und wirtschaftliche Nutzen erhöht und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis geschaffen werden.

Die amtlichen europäischen Statistiken über Wissenschaft und Technologie bieten ein herausragendes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen internationalen Statistikorganisationen. Für den Bereich der FuE-Statistik wurde eine gemeinsame Erhebung von OECD und Eurostat eingeführt, die sich auf die Erhebung von Informationen nach den im Frascati-Handbuch festgelegten Leitlinien stützt. Für den Themenbereich Humankapital streben die OECD, die UNESCO und Eurostat die Entwicklung international vergleichbarer Indikatoren für die berufliche Laufbahn und die Mobilität von promovierten Akademikern an. Im Bereich der Innovationsstatistik führt Eurostat eine Gemeinschaftserhebung über Innovation durch, die sich auf die Leitlinien des (gemeinsam mit anderen Dienststellen der Europäischen Kommission und der OECD erstellten) Oslo-Handbuchs stützt. Gemeinsam mit dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (United States Patent and Trademark Office - USPTO) und der OECD arbeitet Eurostat an der Verbesserung der harmonisierten Datenbank PATSTAT, die Informationen über die Patentanmeldungen beim EPA sowie Angaben über die vom USPTO erteilten Patente enthält.

Der zur Bewertung der Innovationsleistung in den Mitgliedstaaten verwendete Innovationsanzeiger wurde dahingehend überarbeitet, dass die internationale Vergleichbarkeit verbessert und einige forschungsorientierte Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung der Innovationsunion aufgenommen wurden. Der Innovationsanzeiger wurde umbenannt in Leistungsanzeiger der Innovationsunion. Dieses überarbeitete Instrument soll eine vergleichende Bewertung der Leistung der Mitgliedstaaten sowie der relativen Stärken und Schwächen ihrer Forschungs- und Innovationssysteme ermöglichen. Der Leistungsanzeiger 2010 stützt sich auf 25 forschungs- und innovationsbezogene Indikatoren, die in folgende drei Hauptkategorien zusammengefasst sind:

  • Voraussetzungen wie Humanressourcen, Finanzierung und Förderung, offene, exzellente und attraktive Forschungssysteme;
  • Unternehmenstätigkeiten wie Investitionen, Vernetzung und Unternehmergeist oder intellektuelles Kapital sowie
  • Erträge wie Innovatoren und gesamtwirtschaftliche Auswirkungen.

Weitere Informationen von Eurostat

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Weblinks

Siehe auch