Glossar:Römische Verträge
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Bei den Römischen Verträge handelt es sich um zwei Verträge, die am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet wurden und am 1. Januar 1958 in Kraft traten:
- den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, kurz EWG-Vertrag, mit dem die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) errichtet wurde; und
- den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, kurz Euratom-Vertrag, mit dem die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) errichtet wurde.
Beide Verträge wurden von den sechs Gründungsmitgliedstaaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland), Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande unterzeichnet. Der EWG-Vertrag bildet die rechtliche Grundlage der Europäischen Union.
Der EWG-Vertrag wurde mehrfach geändert und umbenannt, wobei die wichtigsten Änderungen auf die beiden folgenden Verträge zurückgehen:
- den 1993 unterzeichneten Vertrag von Maastricht über die Europäische Union, mit dem der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) in Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft bzw. EG-Vertrag umbenannt wurde;
- den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat und mit dem der EG-Vertrag durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ersetzt wurde.
Weitere Informationen
- Konsolidierte Fassungen über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Amtsblatt Nr. C 326 vom 26. Oktober 2012)
- EUROPA - EUR-Lex - Verträge
Verwandte Begriffe
- Europäische Union (EU)
- Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht)