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Arbeitsmarkt – Einführung

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Letzte Textaktualisierung: September 2012

In Arbeitsmarktstatistiken fließen sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aspekte zusammen. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt haben nicht nur einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft, sondern wirken sich unmittelbar auf das Leben nahezu aller europäischen Bürgerinnen und Bürger aus. Für wirtschaftliche Zwecke erfassen diese Statistiken Arbeit als einen Faktor für wirtschaftliches Wachstum, die dazu dienen, geleistete Arbeitsstunden, Arbeitsproduktivität, freie Stellen, Lohn- und Gehaltsniveau, Arbeitskosten usw. zu messen. Gleichzeitig geben Arbeitsmarktstatistiken Aufschluss über soziale und sozioökonomische Themen wie beispielsweise Erwerbslosigkeit, den Verdienst und dessen Zusammensetzung, soziale Ungleichheiten (z. B. das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle), Beschäftigungsmodelle und soziale Integration. Eurostat deckt daher sowohl die Angebots- als auch die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes ab und stellt Daten für kurzfristige Analysen und Strukturanalysen sowohl als finanzielle als auch als nichtfinanzielle Angaben bereit.

Darüber hinaus enthalten die Arbeitsmarktstatistiken von Eurostat auch Parameter zur arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Dabei handelt es sich um staatliche Eingriffe in den Arbeitsmarkt, die ausgerichtet sind auf Arbeitslose, Nichterwerbspersonen sowie Menschen, die zwar erwerbstätig sind, denen aber ein Verlust des Arbeitsplatzes droht.

Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise kehrten sich zahlreiche der seit 2000 auf den europäischen Arbeitsmärkten beobachteten Entwicklungen um: Die Arbeitslosigkeit stieg, die Zahl der Arbeitsstunden sank (weniger Überstunden und weniger Beschäftigte), in einigen Regionen fiel das Realeinkommen. Zur Wiederbelebung der Wirtschaft rief die Europäische Kommission die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ins Leben. Zwei ihrer Leitinitiativen befassen sich mit Arbeitsmarktfragen: „Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ und „Jugend in Bewegung“. Sie umfassen ein ganzes Spektrum von Maßnahmen, die sich an Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung richten oder die Schaffung eines (Arbeits-)Umfelds betreffen, das zum Erreichen höherer Erwerbsquoten und einer höheren Arbeitsproduktivität beiträgt, sowie Initiativen, mit denen jungen Menschen der Eintritt in den Arbeitsmarkt erleichtert werden soll. Die Strategie Europa 2020 verfolgt fünf Kernziele, anhand deren der Fortschritt gemessen wird. Eines dieser Ziele betrifft den Arbeitsmarkt: Bis 2020 sollen drei Viertel (75 %) der 20- bis 64-Jährigen in der EU-27 eine Beschäftigung haben. Damit dieses Ziel erreicht wird, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen ermittelt:

  • Stärken der „Flexicurity“ auf den einzelstaatlichen Arbeitsmärkten
  • Entwickeln eines neuen Konzepts der „Arbeitsplatzqualität“
  • Ausloten der Wirkung beschäftigungspolitischer Maßnahmen auf Verdienst und Abgaben
  • Entwickeln von Grundsätzen für eine beschäftigungsfördernde Politik
  • Unterstützen von Maßnahmen zur Förderung der Jugenderwerbstätigkeit und der Selbständigkeit
  • Erforschen der Auswirkungen der Klimaveränderung auf die Arbeitsmärkte

Außerdem hat die Europäische Kommission eine Initiative ins Leben gerufen, die einen Überblick über Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt bieten soll, indem Informationen über freie Stellen, Arbeitsuchende, Einstellung von Personal und Qualifikationsanforderungen gesammelt werden. Diese Informationen sollen Entscheidungsträgern als Frühwarnsystem dienen, damit sie Engpässe und Missverhältnisse zwischen Qualifikationen und Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt vermeiden können.

Darüber hinaus nutzen die einzelstaatlichen Regierungen verschiedene Eingriffe in den Arbeitsmarkt, um die Funktionsweise dieser Märkte effizienter zu gestalten und Ungleichgewichte auszugleichen, indem sie sich auf bestimmte Zielgruppen konzentrieren. Öffentliche Arbeitsämter sind ein Beispiel für einen solchen Eingriff – ihre Aufgabe ist es, Arbeitsuchende auf freie Stellen zu vermitteln. Die Regierungen können außerdem auf alternative Maßnahmen zur Unterstützung benachteiligter Gruppen zurückgreifen, z. B. Aus- und Weiterbildungsinitiativen, Arbeitsplatztausch und Jobsharing, Einstellungsanreize für Arbeitgeber, geförderte Beschäftigung und Rehabilitation, direkte Schaffung von Arbeitsplätzen oder Unternehmensgründungsinitiativen.

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