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Archive:Umweltsteuern

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Daten von September 2012. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank.
Tabelle 1: Einnahmen aus Umweltsteuern nach Steuerart, EU-27, 2010 – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 1: Einnahmen aus Umweltsteuern nach Steuerart insgesamt, EU-27, 2000-2010
(1 Mrd. EUR) – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 2: Einnahmen aus Umweltsteuern insgesamt, EU-27, 2000-2010
(in %) – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Karte 1: Umweltsteuern in % des BIP und in % der Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben, 2010 – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 3: Umweltsteuern nach Steuerart EU-27, 2010
(in % der Umweltsteuern insgesamt) – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 4: Energiesteuern nach Wirtschaftstätigkeit, 2009 (1)
(in % des Energiesteueraufkommens) – Quelle: Eurostat (env_ac_taxind) und (env_ac_taxind2)
Abbildung 5: Verkehrssteuern nach Wirtschaftstätigkeit, 2009 (1)
(in % des Verkehrssteueraufkommens) – Quelle: Eurostat (env_ac_taxind) und (env_ac_taxind2)

Umweltsteuern werden definiert als Steuern, deren Bemessungsgrundlage eine materielle Einheit (oder ein Ersatzwert) von etwas ist, das nachweislich eine bestimmte negative Auswirkung auf die Umwelt hat; in den europäischen Statistiken werden vier Steuerarten für die Bereiche Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und Ressourcen unterschieden. Dabei ist zu beachten, dass die Mehrwertsteuer (MwSt) nicht unter die Definition von Umweltsteuern fällt.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Umweltsteuern in der EU

Tabelle 1 zeigt, dass die Einnahmen aus Umweltsteuern insgesamt in der EU-27 sich 2010 auf 292,4 Mrd. EUR beliefen; diese Summe entspricht 2,4 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und 6,2 % der Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben.

Abbildung 1 zeigt zwischen 2000 und 2007 zunächst einen Anstieg des Umweltsteueraufkommens in der EU-27, bevor 2008 und 2009 die Finanz- und Wirtschaftskrise spürbar wurde und zu einem Konjunkturabschwung und zu sinkenden Steuereinnahmen führte. Der Einnahmenrückgang während der Krise glich in gewissem Maße die allgemeine Tendenz zu steigenden Umweltsteuereinnahmen aus und 2010 stiegen die Umweltsteuereinnahmen erneut an – obwohl sie insgesamt um rund 5,5 Mrd. EUR niedriger ausfielen als zu ihrem Höchststand 2007.

Während sich die Einnahmen aus Umweltsteuern zwischen 2000 und 2007 in der EU-27 wertmäßig erhöhten, nahm der Anteil dieser Steuereinnahmen am BIP und an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben relativ betrachtet ab (siehe Abbildung 2). Die Umweltsteuereinnahmen im Verhältnis zum BIP blieben zwischen 2000 und 2003 nahezu konstant, gingen zwischen 2003 und 2008 zurück (weil die Umweltsteuereinnahmen langsamer zunahmen als das allgemeine wirtschaftliche Wachstum) und stiegen schließlich 2009 und 2010 leicht an. Während die Gesamteinnahmen aus Umweltsteuern 2010 sanken, vollzog sich dieser Rückgang langsamer als der allgemeine wirtschaftliche Abschwung. Daher nahm der relative Anteil der Umweltsteuern zu.

Die Höhe der Umweltsteuereinnahmen unterscheidet sich in der EU stark von Land zu Land. Bei Vergleichen ist Vorsicht geboten, da beispielsweise niedrige Umweltsteuereinnahmen entweder auf relativ niedrige Umweltsteuern oder aber auf relativ hohe Steuern zurückgehen können, die zu einem veränderten Verhalten der Hersteller und Verbraucher führten. Höhere Einnahmen könnten dadurch entstehen, dass Personen oder Unternehmen besteuerte Waren (z. B. Benzin oder Diesel) in Ländern kaufen, in denen sie keinen Wohnsitz haben, da die Steuern dort niedriger sind als auf ihrem Heimatmarkt.

Karte 1 gibt einen Überblick über die relativen Steuereinnahmen (sowohl im Verhältnis zum BIP als auch zu den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben). In beiden Fällen war die Bedeutung der Umweltsteuern in den Niederlanden, Slowenien und Malta groß, da diese drei Mitgliedstaaten für beide Messarten die zweit-, dritt- und viertgrößten Anteile aufwiesen. 2010 wurde der höchste Anteil der Umweltsteuern an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben in Bulgarien verzeichnet (10,7 %), während Lettland ebenfalls einen relativ hohen Anteil aufwies (8,8 %). Dänemark (4,0 %) führte die Rangliste bei der relativen Bedeutung der Umweltsteuern als Anteil des BIP an, und Estland wies den fünfthöchsten Anteil auf (3,0 %). Am anderen Ende der Skala verbuchten Frankreich, Spanien und in geringerem Maße auch Belgien relativ niedrige Einkommen aus Umweltsteuern, ebenso wie Island.

Umweltsteuern nach Steuerart

Energiesteuern (die auch Steuern auf Kraftstoffe für den Wirtschaftszweig Verkehr beinhalten) stellten mit 74,9 % den bei weitem größten Anteil an den gesamten Umweltsteuereinnahmen der EU-27 im Jahr 2010 (siehe Abbildung 3). Diese Steuern waren in Litauen, der Tschechischen Republik und Luxemburg von besonders großer Bedeutung; ihr Anteil an den gesamten Umweltsteuereinnahmen lag hier bei über 90 %. Im Gegensatz dazu lag der Anteil der Energiesteuern in Dänemark und den Niederlanden bei unter 60 % der gesamten Umweltsteuereinnahmen und in Malta (sowie Norwegen) bei unter 50 %.

Am zweitwichtigsten waren die Verkehrssteuern, die 2010 etwa 21,2 % zu den gesamten Umweltsteuereinnahmen der EU-27 beitrugen. Die relative Bedeutung dieser Steuern war in Malta, Irland, Dänemark und Zypern mit Anteilen zwischen 44,5 % und 36,4 % an den gesamten Umweltsteuereinnahmen deutlich höher. In Norwegen lag der Anteil der Verkehrssteuern bei 47,3 % der gesamten Umweltsteuern.

Die Steuern auf Umweltverschmutzung und die Ressourcensteuern machten 2010 nur einen geringen Anteil (3,9 %) der gesamten Umweltsteuereinnahmen der EU-27 aus. Dies war in den meisten EU-Mitgliedstaaten zu beobachten. Lediglich die Niederlande und Estland sowie Island verzeichneten einen Anteil der Steuern auf Umweltverschmutzung und der Ressourcensteuern von über 10 % ihres gesamten Umweltsteueraufkommens. In Portugal, Deutschland, Luxemburg, Irland, Rumänien und Österreich stammten weniger als 1 % der Umweltsteuereinnahmen aus Steuern auf Umweltverschmutzung und Ressourcen; Griechenland und Zypern erzielten gar kein Einkommen aus dieser Steuerart.

Umweltsteuern nach Wirtschaftstätigkeiten

In den EU-Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen (siehe Abbildung 4), wurde von den privaten Haushalten im Durchschnitt etwas mehr als die Hälfte der vom Staat eingenommenen Energiesteuern (49,0 %) entrichtet, von Unternehmen 47,7 % (Landwirtschaft, Fischerei, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Elektrizitätsversorgung, Baugewerbe und Dienstleistungen) und von Gebietsfremden 2,8 %. Luxemburg stellte hier eine Ausnahme dar: 44,6 % der Energiesteuern wurden dort von Gebietsfremden entrichtet (hauptsächlich, weil Gebietsfremde dort Benzin und Diesel kauften).

Der Beitrag der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei zu den Energiesteuereinnahmen insgesamt betrug weniger als 6 % in allen EU-Mitgliedstaaten (und Norwegen), mit Ausnahme von Lettland (2009) und Litauen (2008). In den meisten europäischen Ländern trugen Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Elektrizitätsversorgung, Baugewerbe und Dienstleistungen (außer dem Bereich Verkehr) zwischen 25 % und 40 % zu den Energiesteuern insgesamt bei; lediglich Luxemburg (2008), Spanien und Ungarn lagen unter 25 %, und die Tschechische Republik und Malta (2008) über 40 %.

Generell hatte die größte Gruppe von Wirtschaftszweigen in Abbildung 4 die höchsten Anteile an Energiesteuereinnahmen von Unternehmen – es handelt sich um die Gruppen Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Elektrizitätsversorgung und Dienstleistungen außer Verkehr und Lagerei. Dies traf vor allem auf die Tschechische Republik, Italien, Dänemark (2008), Deutschland (2007) und das Vereinigte Königreich zu, wo über 70 % aller Energiesteuereinnahmen von Unternehmen auf diese Wirtschaftszweige entfielen.

In 9 der 17 Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, stammten über 30 % der Energiesteuereinnahmen von Unternehmen aus den Bereichen Verkehr und Lagerei; auf Norwegen traf dies ebenfalls zu. Der Anteil dieses Wirtschaftszweiges war in Spanien, Bulgarien (2007) und Luxemburg (2008) besonders hoch; dort kamen über die Hälfte der Energiesteuereinnahmen von Unternehmen aus dem Sektor Verkehr und Lagerei.

Durchschnittlich wurden 68,2 % der Verkehrssteuereinnahmen in den EU-Mitgliedstaaten, für die Daten verfügbar sind (siehe Abbildung 5), von privaten Haushalten entrichtet, 15,5 % entfielen auf Unternehmen (Landwirtschaft, Fischerei, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Elektrizitätsversorgung, Baugewerbe und Dienstleistungen außer Verkehr und Lagerei), 13,5 % waren nicht zugeordnet, der Anteil von Verkehrs- und Lagereiunternehmen betrug 2,8 % und der Anteil der Gebietsfremden konnte unberücksichtigt bleiben. Der relative Anteil der privaten Haushalte an den Verkehrssteuern lag in Bulgarien (2007) und der Tschechischen Republik unter einem Fünftel der Gesamteinnahmen.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommissionerhebt anhand von Tabelle 9 des Datenlieferprogramms des ESVG 1995 Daten zu Umweltsteuern für vier Umweltsteuerarten (Steuern auf Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und Ressourcen). Eurostat validiert und veröffentlicht diese Daten.

Eurostat erhebt Daten über Umweltsteuern auf einer tieferen Gliederungsebene, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftstätigkeit. Diese Daten werden ebenfalls veröffentlicht. Eine Eurostat-Veröffentlichung mit dem Titel „Environmental taxes - a statistical guide” (auf Englisch) bildet die methodische Grundlage für das Ausfüllen eines Fragebogens über Umweltsteuern; diese jährliche Erhebung von Daten zu Umweltsteuern erfolgt derzeit auf der Grundlage eines Gentlemen's Agreements.

Die Energiesteuern beinhalten als eine der vier Hauptkategorien der Umweltsteuern Steuern auf Energieerzeugnisse, die sowohl im Verkehr (z. B. Otto- und Dieselkraftstoff) als auch für ortsfeste Zwecke (wie Heizöl, Erdgas, Kohle und Strom) verwendet werden; Kohlendioxidsteuern werden den Energiesteuern zugerechnet und nicht den Steuern auf Verschmutzung. Zu den Verkehrssteuern zählen Steuern auf den Besitz und die Nutzung von Kraftfahrzeugen. Sie können einmalig beim Erwerb anfallen (z. B. bezogen auf die Motorgröße oder die Emissionen eines bestimmten Fahrzeugs) oder laufend erhoben werden (wie jährliche Straßenbenutzungsgebühren). Steuern auf Verschmutzung setzen sich wie folgt zusammen: Steuern auf Emissionen in die Luft (ausgenommen Kohlendioxidsteuern) und in Gewässer, Steuern für die Abfallbehandlung und Lärmsteuern. Ressourcensteuern sind Steuern auf die Entnahme von Rohstoffen (ohne Öl und Gas). Da die Steuern auf Umweltverschmutzung und Ressourcen in der Regel nur geringfügige Anteile erreichen, werden sie für die Analysen häufig in einer Gruppe zusammengefasst.

Anhand von Daten über Umweltsteuern können der Einnahmestrom aus diesen Steuern sowie deren relative Bedeutung auf der Grundlage der Berechnung der jeweiligen Anteile am Bruttoinlandsprodukt (BIP) oder an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben untersucht werden. Die Darstellung des Anteils am BIP hilft bei der Einschätzung der Höhe der Steuerlast und zeigt die Tätigkeiten auf, die sich auf die Umwelt auswirken. Die Darstellung des Anteils an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben ermöglicht die Ermittlung einer (möglichen) Verschiebung hin zu „grünen“ Steuern, d. h. die Verlagerung von anderen Steuergegenständen (z. B. dem Arbeitseinkommen) auf die umweltschädlichsten Verhaltensweisen.

Die Einnahmen aus Umweltsteuern können zudem nach den unterschiedlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten gegliedert werden, für die Steuern entrichtet werden. Eurostat erhebt die Daten zu Umweltsteuern aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen anhand der NACE Rev. 1.1 und der NACE Rev. 2 und ergänzt diese durch Informationen zu privaten Haushalten und Gebietsfremden sowie durch die Kategorie „nicht zugeordnet“.

Bei der Interpretation zunehmender Einnahmen aus Umweltsteuern ist jedoch Vorsicht geboten. Die Zunahmen können einerseits auf die Einführung neuer Steuern oder die Erhöhung der Steuersätze, andererseits auf einen Anstieg bei den Steuergegenständen zurückzuführen sein.

Satellitenkonten sind Konten, mit denen die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ergänzt werden können. Sie wurden oder werden für zahlreiche Bereiche erstellt (z. B. Gesundheitswesen, Tourismus und Umwelt). Ein wichtiges Merkmal von Satellitenkonten oder Satellitensystemen besteht darin, dass die grundlegenden Konzepte und Klassifikationen des Standard-Gesamtrechnungssystems beibehalten werden (siehe ESVG 1995, Ziffer 1.20). Die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über Europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen wurde am 6. Juli 2011 angenommen; damit wird die Erhebung und Übermittlung von Daten aus diesem Bereich ab 2013 verpflichtend. Die Verordnung enthält Rahmenbedingungen für die Erstellung verschiedener Arten von Umweltkonten („Module“). Umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten stellen eines der drei in der Verordnung (Anhang II) genannten Module dar. Im Rahmen der Statistiken über umweltbezogene Steuern werden Daten in Zukunft wie in der Verordnung vorgesehen aus der Perspektive der die Steuern entrichtenden Einheiten in einer Weise erfasst und dargestellt, die mit den im Rahmen des ESVG 1995 gemeldeten Daten vollständig kompatibel ist.

Kontext

Die Umwelt wird durch bestehende Produktionsverfahren und Verbrauchsgewohnheiten geschädigt. Einige halten teils mit erheblichen wirtschaftlichen Kosten verbundene Änderungen unserer Verhaltensweisen für erforderlich, um künftige potenzielle Umweltprobleme zu vermeiden. Mit der Umweltpolitik in der EU sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, Ziele in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Die politischen Entscheidungsträger greifen dabei auf anreizbasierte Instrumente zur Verwirklichung der angestrebten Ergebnisse zurück, um so kostengünstige Umweltlösungen zu fördern, die externe Effekte ausgleichen und/oder Einnahmen für bestimmte Zwecke generieren.

Wirtschaftspolitische Instrumente für die Begrenzung der Verschmutzung und das Management natürlicher Ressourcen gewinnen daher in der Umweltpolitik der EU-Mitgliedstaaten an Bedeutung. Die Bandbreite der verfügbaren Instrumente umfasst unter anderem Umweltsteuern, Gebühren und Abgaben, Emissionshandel, Pfandsysteme und Subventionen.

Es werden zunehmend Umweltsteuern zur Beeinflussung des Verhaltens der Wirtschaftsteilnehmer – seien es Produzenten oder Verbraucher – eingesetzt, da diese Steuern Einnahmen bringen, die für die weitere Förderung des Umweltschutzes eingesetzt werden können. Die EU hat diese Instrumente in der Tat weiter ausgebaut, da sie eine flexible und kostengünstige Möglichkeit zur Stärkung des Verursacherprinzips und zur Erreichung umweltpolitischer Ziele darstellen. Der Einsatz wirtschaftlicher Instrumente für den Umweltschutz ist Bestandteil des6. Umweltaktionsprogramms (UAP), der erneuerten EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung (auf Englisch) und der Strategie Europa 2020.

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Tabellen

Umweltgesamtrechnungen
Umweltsteuereinnahmen – % aller Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben
Umweltsteuereinnahmen – % des BIP

Datenbank

Umweltgesamtrechnungen
Einnahmen aus Umweltsteuern
Umweltsteuern nach Wirtschaftstätigkeit (NACE A31)

Spezieller Bereich

Methodik/Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Excel.jpg Umweltsteuern: Tabellen und Abbildungen

Weitere Informationen

Weblinks

Siehe auch